Neuzulassung im alten oder neuem Jahr

dapaco

Jung-Mitglied
Ort
Würzburg
Mein Auto
T6 Kombi
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Umbauten / Tuning
Multicamper
Hallo zusammen,
mitte Juli dieses Jahres habe ich mir nun endlich meinen großen Traum erfüllt und mir einen T6 bestellt. Nun soll er am 17.12. ausgeliefert werden.
Ich frage mich nun, ob ich das Fahrzeug noch im alten, oder erst im neuen Jahr zulassen soll. Ich denke da an Garantie, Wiederverkaufswert etc.
Was meint Ihr? Beste Grüße, Thomas
 
Hallo Thomas,
jetzt stell dir mal vor, du wirst am 18.12. vom Blitz erschlagen (oder mal dir was anderes, "passendes" aus).
Wen interessiert der Wiederverkaufswert in x Jahren - hallo, du hast dir deinen großen Traum erfüllt und willst den 2 Wochen in der Ecke stehen lassen? Wo eigentlich? Beim Händler? Da wo die Sylvesterböller fliegen?

Also für mich wäre das keine Frage!
Anmelden, fahren, freuen.

Carpe diem passt hier wohl ganz gut...
Jochen
 
Also, wenn er sicher steht, würde ich erst im nächsten Jahr anmelden. Erstzulassung 2016 klingt doch besser, als Erstzulassung 2015! Und die 14 tage gehen auch vorbei - Vorfreude ist doch die größte Freude.

Und wenn das eintritt, was Jochen beschreibt, und wir nicht hoffen wollen, hat die Witwe auch mehr davon.............
 
Rotenummer oder Überführungskennzeichen und 14 Tage warten :-)
 
Ich frage mich sowieso manchmal wie häufig eine Konfiguration nach dem Wiederverkaufswert ausgerichtet wird. Der ist zweifelsohne nicht unwichtig, aber ich denke vorerst an die Zeit, die ich mit dem Auto verbringen will :eek:
In Deinem Fall denke ich auch nicht, dass nennenswerte Unterschiede irgendwann auszumachen sind beim Wiederverkauf.

Grüße,
Erik
 
Wenn der Bus unterm Weihnachtsbaum stehen soll, würde ich dieses Jahr noch anmelden, zumal es Dein großer Traum ist und Du an den Feiertagen den Bus richtig ausprobieren kannst.
Ansonsten denke ich hängt das davon ab, wie lange Du den Bus fahren willst. Will jetzt bzw. Anfang 2016 meinen T5 aus 2004 verkaufen und die Differenz aus Alter 11 oder 12 Jahre = 0, was den erzielbaren Verkaufspreis anbetrifft.
 
Hallo,

für die Garantie zählt doch das Datum der Auslieferungsinspektion.
Wenn Du mit der Zulassung bis nächstes Jahr warten willst, musst Du auch mit Deinem Händler ausmachen,
dass die Inspektion auch erst nächstes Jahr durchgeführt wird bzw. der Eintrag im Garantieheft das richtige Datum bekommt;).

Ich persönlich würde allerdings nicht warten, sondern so früh wie möglich fahren wollen...

Grüße
Max
 
Hallo

Hatte meinen T5.1 auch damals am 17.12 bekommen.
Zugelassen 2.1

Selbst ein paar Tage Unterschied machen viel aus ob 12.2015 oder 01.2016


Würde es auch immer wieder machen

Tobi
 
Hi,

ist das mit dem Wiederverkaufswert nur ein Bauchgefühl oder gibt es da belastbare Zahlen? Ich glaube da nicht so recht dran. Da zählen doch eher Modelljahr, Alter, Laufleistung und Gesamtzustand.

Persönlich würde ich den Wagen zulassen und fahren, insbesondere wenn es mein erster Bulli wäre, da konnte ich in der Nacht davor gar nicht richtig schlafen vor Freude.

VG

Andreas
 
Hallo

Hatte meinen T5.1 auch damals am 17.12 bekommen.
Zugelassen 2.1

Selbst ein paar Tage Unterschied machen viel aus ob 12.2015 oder 01.2016


Würde es auch immer wieder machen

Tobi

Da mag ich so gar nicht daran glauben.:)

Ob der Wagen jetzt am 17.12 oder am 2.1 zugelassen ist, wirkt sich ja höchstens auf die Auffindbarkeit in den einschlägigen Autobörsen aus.

Gruß

tom
 
Heilig Abend zwei Weihnachtsfeiertage, den darauf folgenden Sonntag und Silvester/ Neujahr, womöglich nichts tuend zu verbringen, mit dem Gedanken dass in der Zeit schon ein neuer Bus ausgiebig inspiziert und getestet hätte werden können, grenzt m.E. schon an Sadomasochismus.

PS:
Wer sagt denn, dass nach den "Feiertagen" eine Witwe übrig bleibt ? :)
 
Böse, böse!
 
Wenn mir der Wiederverkaufswert so wichtig wäre, würde ich das Auto sofort verkaufen,
dann hätte ich den geringsten Wertverlust.
 
... ich stehe ja nicht vor dem Problem, muss noch warten.:mad: Aber wenn du es irgendwie abwarten kannst, dann warte bis 2016 mit der Zulassung. Es macht sicher beim Wiederverkaufswert einen Unterschied, ob es ein 2015er oder ein 2016er ist, auch wenn nur Tage dazwischen liegen. Es ist halt für viele Käufer wichtig ein "neuerer" Auto zu fahren. So nach dem Motto: Hast du dir einen 2015er gekauft? Nein, natürlich einen 2016er. Klingt halt ein Jahr jünger. Letztendlich ist es natürlich deine Entscheidung.
 
Wenn jemand ein Auto sucht und haben will, dann juckt ihn doch nicht, ob das Teil in 2015 oder 2016 zugelassen wurde, sondern Kilometerstand, Ausstattung und Motorisierung.
 
Wenn mir der Wiederverkaufswert so wichtig wäre, würde ich das Auto sofort verkaufen,
dann hätte ich den geringsten Wertverlust.

Ja, z.B. an den T6 Multivanneuling, der jammert gerade er muss noch warten :D.

VG

Andreas
 
Dann ist aber die Garantie abgelaufen :evil:
 
Stell den Transporter doch zwei Jahre in die Garage und melde ihn erst 2018 als T7 an ! :D

Genau so sieht es aus - für den Wiederverkauf ist es noch besser wenn er erst 2018 angemeldet wird. - Also besser noch zwei Jahre warten....
 
Zurück
Oben