Neuwagengarantie / Mobilitätsgarantie

TheUnexpectedGuest

Jung-Mitglied
Ort
Oberbayern
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2017
Motor
Otto 110 KW
Getriebe
6-Gang
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA
Hallo,
ich habe mir mit dem T6 zum ersten mal ein neues Auto gekauft und frage mich nun, ob ich die Garantiebegriffe richtig einordnen kann :-)

1) Neuwagengarantie: Hierbei handelt es sich um die Garantie, bei der mir alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit ersetzt werden? Laut meinen Unterlagen gilt das für mich 3 Jahre lang und unbegrenzt nach Kilometern.

2) Mobilitätsgarantie: Diese gilt automatisch beim Neuwagenkauf unbegrenzt (Jahre und Kilometer) und erstreckt sich auf die Leistung bei Pannen, Unfällen und Notfällen. Falls das so ist, habt Ihr noch einen Schutzbrief bei der Versicherung oder beim ADAC?

Ist das so korrekt?
 
Moin,
Neuwagengarantie beginnt mit der Zulassung oder der Übergabeinspektion und gilt dann 2 Jahre lang.

Die Mobi besteht zwischen den Inspektionsterminen, die alle 2 Jahre max 30.000 km fällig ist. Ausnahme ist Falschtanken, Marderschaden und Reifenschaden, es wird das Auto eingeschleppt, aber es besteht kein Anspruch auf weiter Leistung wie zB Ersatzwagen, Hotel oder Bahnfahrt.
Ich empf. meinen Kunden immer noch den Schutzbrief der Haftpflichtversicherung, der kostet ca 10 - 15 €/Jahr, der lohnt sich immer...

Gruß Ulli
 
ein Anspruch auf weiter Leistung wie zB Ersatzwagen, Hotel oder Bahnfahrt
Bei der Mobilitätsgarantie?
Klar besteht da Anspruch! Ist ja sozusagen die Garantie, dass man mobil bleibt. Immer dann, wenn ich mit dem Fahrzeug irgendwo liegen bleibe und nicht bis in die Werkstatt komme. Dann gibt's Ersatzwagen (nicht gleichwertig!) oder ggf. Hotelübernachtung etc.
 
Moin,
es besteht während der Mobilitätsgarantie Anspruch auf Pannenhilfe bzw Abschleppen; sollte eine Reparatur am Schadenstag innerhalb 3 Stunden nicht möglich sein gibt es weitere Leistungen: Ersatzwagen, Hotel oder Bahn. Keinen Anspruch auf weitere Leistungen bei Reifenschaden, Marderschaden oder falsch getankt, Unfall incl. Das sind Ereignisse, welche von VW nicht beinflusst werden können.
Fällt der Endtopf auf der AB ab wirst Du eingeschleppt, der Topf wird bestellt und du bekommst einen Leihwagen bis zum Ende der Reparatur.
Stehst du aber an der Tanke mit deinem schönen TDI und tankst das gute Super und bleibt nach 3 km mit feuchter Hose stehen dann bist Du selber dran schult und kannst VW dafür nicht belangen. Das gilt auch für Marder und Reifenschäden.
Außer Du fährst einen Phaeton, da gibt es immer Eéinen Leihwagen. Die 1 bis 2 kleinen Ausnahmen im kleingedruckten lass ich mal weg.
Gruß Ulli
 
Danke, so hab ich das auch im Sinn, aber Du hast es viel schöner und präziser beschrieben!
Ich hatt Dich im ersten Post so (falsch) verstanden, dass sich Deine Einschränkung auf "kein Anspruch auf weitere Leistung" auf die gesamte Mobilitätsgarantie bezieht, Du meintest das aber nur für die Fälle von eigener Dummheit.
 
Richtig, es gibt noch eine Kleinigkeit bei Abholung ab Werk, aber das führt dann zu weit; Audifahrer haben da auch noch etwas gut.....

Gruß Ulli
 
Bei der Mobilitätsgarantie?
Klar besteht da Anspruch! Ist ja sozusagen die Garantie, dass man mobil bleibt. Immer dann, wenn ich mit dem Fahrzeug irgendwo liegen bleibe und nicht bis in die Werkstatt komme. Dann gibt's Ersatzwagen (nicht gleichwertig!) oder ggf. Hotelübernachtung etc.
Wen ruft man bei nem Defekt oder Panne an um in den "Genuss" der Mobilitätsgarantie zu kommen. Adac, VW Händler direkt oder spielt das keine Rolle? Kann diese Garantie von vwn wg. Bagatelle abgelehnt werden ? Ich kann ja nich wissen ob z.b. ein auftretendes klappern ernst ist oder "nur" ne Schraube locker ist.
 
Am besten die VW Hotline. Ggf. auch eine Werkstatt in der Nähe.

Gruß, Marcus
 
Wen ruft man bei nem Defekt oder Panne an um in den "Genuss" der Mobilitätsgarantie zu kommen. Adac, VW Händler direkt oder spielt das keine Rolle? Kann diese Garantie von vwn wg. Bagatelle abgelehnt werden ? Ich kann ja nich wissen ob z.b. ein auftretendes klappern ernst ist oder "nur" ne Schraube locker ist.

Moin, man ruft natürlich denjenigen an, der die Garantie ausgesprochen hat: meine Werkstatt oder die VW Hotline. Es gint aber auch Ausschlussgründe bei der Mobi: bei Reifenschäden, Marderschaden und Falschbetankung, einschleppen ja aber kein Ersatzwagen.

Gruß Ulli
 
und wegen klappern hast Du definitiv keine Chance auf Mobi-Garantie. Das Fahrzeug muss fahruntüchtig liegen bleiben. Solange Du damit noch irgendwie in die Werkstatt kommst, musst Du das auch machen.
 
Nicht unbedingt... niemand kann einen "verängstigten und unsicheren" Kunden gegen seinen Willen dazu zwingen mit seinem Auto in die Werkstatt zu fahren.... ;-)
 
das stimmt. Aber es kann auch niemand VW zwingen die Garantie zu leisten, wenn es nicht den Bedingungen entspricht.

Aber was Du sagen willst, ist absolut korrekt. Es kommt sehr darauf an, was man sagt und wie man es sagt. "Irgendwo klappert was, könnte ne lockere Schraube sein, sonst ist aber alles ok" wird mit Sicherheit nicht funktionieren.

Ich hab mal einen Ersatzwagen nach Hause geliefert bekommen, weil der Scheibenwischer kaputt war. (mit den passenden Argumente)
 
Also ich hatte im letzten Jahr eine Reifenpanne auf dem Weg in den Urlaub. Hatte, nachdem der ADAC mich Nachts um 1.00 Uhr nur zum nächsten Reifenhändler schleppen konnte und in ein Hotel, die VW Hotline angerufen. Innerhalb kürzester Zeit war ein Servicefahrzeug das hat ein mitgebrachtes Reserverad angebracht und ich bin bis in die Werkstatt hinterher gefahren. Dort wurde ein neuer Reifen aufgezogen und wir konnten weiter. Innerhalb von 1,5 Std. war alles erledigt und ich samt Familie glücklich :):):):):). Zahlen musste ich nur den Reifen, 110 € plus 20 € Trinkgeld, den Rest hat die MG übernommen.
 
So sollte es im Idealfall ja auch sein...

Gruß Ulli
 
Hallo in die Runde!

Ich habe schon ein paar Infos über die Suche gefunden aber nicht durchgängig.

Fall: Fahrzeug wegen Defekt seit 16.4. in Werkstatt. Nun Fehler scheinbar eingegrenzt auf kompfetten Austausch Kraftstoffsystem. Manche Teile nicht lieferbar - erst ab 14.5. soll begonnen werden konnen.

Wie seht ihr das Thema Ersatzmobilität? 3 Tage nach dem Abschleppen sind bekannt aber nicht lieferbare Teile bei einem Weltkonzern und quasi mit Suche und Behebung über 1 Monat ist doch durchaus nicht gewöhnlich. Aber Sorgfalt geht vor. Bin ich auch froh drum. Leider habe ich das Fahrzeug damals nicht bei dem hiesigen Autohaus gekauft da keines vorhanden war - das Vorgängerfahrzeug aber schon. Service wird auch dort erledigt. Temoorar wird mir auch ein Fahrzeug gestellt auf deren Kosten/Service aber 1 Monat können sie auch nicht.

Habt ihr schon Ersatzmobilität vom Konzern bekommen bei langer Standzeit?
Über Kundenhotline beantragen?

Danke euch für eure Einschätzung.
 
Diese Möglichkeit gibt es absolut. Das wird auch bei solchen Problemen häufig vom Werk bewilligt. Das muss der Händler beantragen.

Gruß, Marcus
 
Hallo,
ich habe mir mit dem T6 zum ersten mal ein neues Auto gekauft und frage mich nun, ob ich die Garantiebegriffe richtig einordnen kann :-)

1) Neuwagengarantie: Hierbei handelt es sich um die Garantie, bei der mir alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit ersetzt werden? Laut meinen Unterlagen gilt das für mich 3 Jahre lang und unbegrenzt nach Kilometern.

2) Mobilitätsgarantie: Diese gilt automatisch beim Neuwagenkauf unbegrenzt (Jahre und Kilometer) und erstreckt sich auf die Leistung bei Pannen, Unfällen und Notfällen. Falls das so ist, habt Ihr noch einen Schutzbrief bei der Versicherung oder beim ADAC?

Ist das so korrekt?

Korrekterweise musst Du in dem Kontext aber auch noch die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) nennen.

Die Garantien sind nämlich freiwillige Leistung von VW und ggfs an Bedingungen geknüpft (bspw. "Der vollständig ausgefüllte Serviceplan ist vorzulegen."). Die gesetzliche Gewährleistung gilt hingegen immer.
 
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