TheUnexpectedGuest
Jung-Mitglied
- Ort
- Oberbayern
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 2017
- Motor
- Otto 110 KW
- Getriebe
- 6-Gang
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Radio Composition MEDIA
Hallo,
ich habe mir mit dem T6 zum ersten mal ein neues Auto gekauft und frage mich nun, ob ich die Garantiebegriffe richtig einordnen kann :-)
1) Neuwagengarantie: Hierbei handelt es sich um die Garantie, bei der mir alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit ersetzt werden? Laut meinen Unterlagen gilt das für mich 3 Jahre lang und unbegrenzt nach Kilometern.
2) Mobilitätsgarantie: Diese gilt automatisch beim Neuwagenkauf unbegrenzt (Jahre und Kilometer) und erstreckt sich auf die Leistung bei Pannen, Unfällen und Notfällen. Falls das so ist, habt Ihr noch einen Schutzbrief bei der Versicherung oder beim ADAC?
Ist das so korrekt?
ich habe mir mit dem T6 zum ersten mal ein neues Auto gekauft und frage mich nun, ob ich die Garantiebegriffe richtig einordnen kann :-)
1) Neuwagengarantie: Hierbei handelt es sich um die Garantie, bei der mir alle Mängel in Werkstoff und Werkarbeit ersetzt werden? Laut meinen Unterlagen gilt das für mich 3 Jahre lang und unbegrenzt nach Kilometern.
2) Mobilitätsgarantie: Diese gilt automatisch beim Neuwagenkauf unbegrenzt (Jahre und Kilometer) und erstreckt sich auf die Leistung bei Pannen, Unfällen und Notfällen. Falls das so ist, habt Ihr noch einen Schutzbrief bei der Versicherung oder beim ADAC?
Ist das so korrekt?