Neuwagen wurde bei Übergabe beschädigt

Natürlich ist das stark wertmindernd, weil das seitenteil geschweißt ist...also entweder rumbeulen , spachteln usw, oder (und das bei einem neuwagen) seitenteil rausschweißen...na dann viel spaß....
Diese unfähigkeit passt aber auch zum vw konzern und seinen mitarbietern, ich bin mit denen auch fertig, komplettt für immer.

Ich hätte das auto nicht angenommen, sondern einfach mal die polizei gerufen, um denen zu zeigen dass ich es ernst meine. ich hätte sofort den chef kommen lassen, und hätte das kfz nicht mal ngefasst.

was für vollpfosten...ich meine, ich möchte ja nicht sagen daß die in den vw werkstätten alle unfähig sind, nur leider hab ich die fähigen noch nicht getroffen.

Mein Beileid...
 
Da fällt mir gerade wieder ein (hatte ich schon verdrängt) - Ausparkieren (so heisst das in CH) des T5 scheint nirgendwo die grosse Kunst der VW-Mitarbeitern zu sein.
Wir hatten unseren zur Garantie-Reparatur (bei der auch nur die Hälfte der Fehler geflickt wurde) bei einer grossen Schweizer VW-Vertretung. Das Fahrzeug wurde mir danach auch nicht durch den Mitarbeiter übergeben sondern stand irgendwann plötzlich auf dem Parkplatz - mit blauen Lackspuren und einer Mini-Beule am linken, hinteren Kotflügel. War natürlich vorher schon da und dass die Hebebühnen in der Werkstatt denselben Blau-Ton haben war auch nur Zufall ...
Wenigstens haben sie es dann rauspoliert ...
Gruss, ALF_BE
 
Natürlich ist das stark wertmindernd, weil das seitenteil geschweißt ist...also entweder rumbeulen , spachteln usw, oder (und das bei einem neuwagen) seitenteil rausschweißen...na dann viel spaß....
Diese unfähigkeit passt aber auch zum vw konzern und seinen mitarbietern, ich bin mit denen auch fertig, komplettt für immer.

Ich hätte das auto nicht angenommen, sondern einfach mal die polizei gerufen, um denen zu zeigen dass ich es ernst meine. ich hätte sofort den chef kommen lassen, und hätte das kfz nicht mal ngefasst.

was für vollpfosten...ich meine, ich möchte ja nicht sagen daß die in den vw werkstätten alle unfähig sind, nur leider hab ich die fähigen noch nicht getroffen.

Mein Beileid...

Genau, einfach mal die Polizei rufen. Und den Anwalt. Und den Notarzt. Der kann dich dann gleich einweisen.
 
Natürlich ist das stark wertmindernd, weil das seitenteil geschweißt ist...also entweder rumbeulen , spachteln usw, oder (und das bei einem neuwagen) seitenteil rausschweißen...na dann viel spaß....
Diese unfähigkeit passt aber auch zum vw konzern und seinen mitarbietern, ich bin mit denen auch fertig, komplettt für immer.

Ich hätte das auto nicht angenommen, sondern einfach mal die polizei gerufen, um denen zu zeigen dass ich es ernst meine. ich hätte sofort den chef kommen lassen, und hätte das kfz nicht mal ngefasst.

was für vollpfosten...ich meine, ich möchte ja nicht sagen daß die in den vw werkstätten alle unfähig sind, nur leider hab ich die fähigen noch nicht getroffen.

Mein Beileid...

Unfälle auf "Privatgelände" bzw. nicht öffentlichem Gelände, z. B. Firmenparkplätze, Parkplätze bei Möbelhäusern etc. interessieren die Sheriffs nicht die Bohne...
 
Unfälle auf "Privatgelände" bzw. nicht öffentlichem Gelände, z. B. Firmenparkplätze, Parkplätze bei Möbelhäusern etc. interessieren die Sheriffs nicht die Bohne...
Erst wenn es Personenschäden gibt oder eine "hoher" Schaden entstanden ist. Bei Bagatellschäden wie diesem hier wird man evtl. sogar die Kosten für den Einsatz zahlen müssen...zumindest in D.
 
Ein paar Anmerkungen dazu:

1. Ob alles unterschrieben war oder nicht spielt keine große Rolle. Du hättest das Auto so nicht übernehmen müssen. Ob es sich natürlich lohnt ein paar Monate zu warten ist eine andere Frage. Ob es jetzt noch anders geht ist die nächste Frage - ich denke schon.

2. Das ist kein "normaler" Verkehrsunfall da es sich nicht um einen durch einen 3. verursachten Schaden im Straßenverkehr handelt. Das bedeutet, dass u.U. nicht die gleichen Regeln für die Regulierung gelten (Gutachten, Wertminderung, Werkstattwahl usw.).

3. Im Zweifel kann nur ein Rechtsanwalt hier die genauen Folgen und Rechte beurteilen.

4. Das hintere Seitenteil ist geschweißt. Von daher sollte man sich SEHR GENAU überlegen ob man es tauscht. Bei diesem Schaden wären die Folgen eines Tausches (Rostschutz etc.) größer als der eigentliche Schaden. Das Seitenteil auszubeulen und neu zu lackieren ist mit Sicherheit der bessere Weg.

Gruß, Marcus

Dem schließe ich mich an. Solltest Du es reparieren lassen:

Da wird heute auch von guten Fachbetrieben nichts mehr Acrylgespachtelt, sondern es wird verninnt und nachverzinkt, das hatte ich mal bei ner neuen B-Klasse, auch nach 8 Jahren kam da nichts hoch.... lediglich das Beilackieren sieht oft blöd aus, wenn es schlecht gemacht wird, bzw. bei Farben wo ein Beilackieren von Hand techn. quasi unmöglich ist (z.B. bei Silber).
 
Ok dann die Polizei hält nicht, kenne mich mit denen nicht aus. Ist mir aber auch ehrlichgesagt egal. Die Beleidigungen finde ich nicht nett, aber wenns euch Spaß macht, auch ok.
 
Ok dann die Polizei hält nicht, kenne mich mit denen nicht aus. Ist mir aber auch ehrlichgesagt egal. Die Beleidigungen finde ich nicht nett, aber wenns euch Spaß macht, auch ok.
Du hast doch den Vollpfosten in Spiel gebracht. Aber dann rumheulen. Sorry, aber für Typen wie dich hab ich kein Verständnis.
 
2. Das ist kein "normaler" Verkehrsunfall da es sich nicht um einen durch einen 3. verursachten Schaden im Straßenverkehr handelt. Das bedeutet, dass u.U. nicht die gleichen Regeln für die Regulierung gelten (Gutachten, Wertminderung, Werkstattwahl usw.).

Gruß, Marcus


Es macht keinen Unterschied ob es ein Verkehrsunfall ist oder was auch immer.
Hier greift § 823 BGB - der Händler hat Dir einen Schaden zugefügt und muß Schadenersatz leisten. In diesem Fall also eine fachgerechte Reparatur und ( insbesondere wenn nur rausgedrückt und beilackiert wird was ja offensichtlich den sinnvolleren Reparaturweg darstellt ) ganz sicher auch Wertminderung. Es handelt sich schließlich um einen Unfallschaden den Du bei einem evtl. Wiederverkauf dem Käufer anzeigen mußt.
Daher rate ich wirklich zu einem Sachverständigengutachten in dem der Schaden dokumentiert und die Höhe der Wertminderung beziffert wird.

Die Kosten hierfür muß der Schadenverursacher tragen ( bzw. natürlich dessen Versicherer ). Das Autohaus wird eine Autohauspolice haben die solche Schäden deckt. Schließlich kann ja auch der Werkstattmeister bei einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug einen Unfall verursachen.
 
Das ist bei einem Neuwagen natürlich sehr ärgerlich und ich hätte dann den Spass an dem Fahrzeug auch erst einmal verloren. Hat so etwas von "worstcase" beim Neuwagenkauf. Ich fürchte aber dennoch, dass es dafür (habe natürlich den Schaden nicht gesehen) keine Wertminderung geben wird. Es klingt zumindest nicht nach einem Schaden, den man beim Weiterverkauf angeben muss. Damit wäre auch eine Wertminderung im Sprachgebrauch nicht gegeben. Voraussetzung ist natürlich eine 100 prozentige Instandsetzung einschließlich Lackierung, was bei einem Neuwagen sicher leichter ist, als bei einem 10 Jahre alten Lack. Was leibt, ist, dass eigene Wissen um den Schaden.

Auf jeden Fall würde ich den Schaden dokumentieren lassen. Sollten an der Schadenstelle nach einigen Jahren wegen einer nicht ordnungsgemäßen Wiederherstellung Rostschäden sichtbar werden, kann man auf jeden fall nachbesserung verlangen.
 
bei uns ist vollpfosten ein Lob, schlimmer wäre ein Hohlkörper...
 
Es klingt zumindest nicht nach einem Schaden, den man beim Weiterverkauf angeben muss. Damit wäre auch eine Wertminderung im Sprachgebrauch nicht gegeben. Voraussetzung ist natürlich eine 100 prozentige Instandsetzung einschließlich Lackierung, was bei einem Neuwagen sicher leichter ist, als bei einem 10 Jahre alten Lack.

Doch, so wie das Schadenbild hier geschildert wurde muß der Schaden einem Käufer angegeben werden. Wenn hier anschließend die Lackstärke gemessen wird düfte es Abweichungen zum Normalzustand geben.
 
Hallo,

ich würde mit dem Autohaus vereinbaren das die den Schaden fachgerecht Reparieren und schriftlich festhalten
um spätere Folgen (wenn der Meister und die Mitarbeiter nicht mehr die gleichen sind :))
beseitigen zu können.


Ansonsten würde ich die Kirche im Dorf lassen :D du bist ja schließlich zufrieden mit denen.

Gruß
 
Doch, so wie das Schadenbild hier geschildert wurde muß der Schaden einem Käufer angegeben werden. Wenn hier anschließend die Lackstärke gemessen wird düfte es Abweichungen zum Normalzustand geben.

Das ist eben die entscheidende Frage. Hätte ich nach der Beschreibung und den heutigen Reparaturmöglichkeiten (Aufzinnen, etc) anders beurteilt. Aber, wie ich schon geschrieben habe, ich habe den Schaden natürlich nicht gesehen. Die Frage, ob der Schaden anzugeben wäre, ist natürlich elemantar für eine eventuelle Wertminderung. Die Frage müsste dann wohl ein KFZ-Sachverständiger abschließend beurteilen.

"ich würde mit dem Autohaus vereinbaren das die den Schaden fachgerecht Reparieren und schriftlich festhalten
um spätere Folgen (wenn der Meister und die Mitarbeiter nicht mehr die gleichen sind :))
beseitigen zu können. "


Das meinte ich mit "dukumentieren", da er ja auch keine Rechnung erhalten wird!

 
Als Außenstehender hätte ich natürlich auch sofort einige §§§ zur Hand, um "denen mal so richtig Feuer unter dem Hintern" zu machen...
Als Normalbürger würde ich mich mit der Werkstatt einigen. Ist es die gute Werkstatt, von der geschrieben wurde, dann wird sie das sicher kulant und problemlos wieder in Ordnung bringen.
Interessant finde ich die Aussage, dass ja offensichtlich nahezu alle VW Werkstätten einen an der Marmel haben. Ist ja auch momentan so richtig zeitgemäß mal richtig auf die Leute draufzuhauen, schließlich sind das doch da alles Betrüger, Vollpfosten, Teillatten oder sonstwas. Selbst ist man natürlich in seinem Job der Größte, Beste. Wer wirft doch gleich den ersten Stein?...
Ich bin mit VW natürlich auch für immer und ewig fertig, das heißt bis zu meinem nächsten Besuch in "meiner" Werkstatt, in der ich bisher immer fachgerecht, kulant und sehr freundlich bedient wurde.
Aber wahrscheinlich habe ich ja auch keine Ahnung, da ich ja auch kein Chrompaket habe...
Dem Geschädigten jedenfalls wünsche ich keinen weiteren Ärger, und immer gute "rostfreie" Fahrt.
 
Hallo Ohlie,

1. spielt sehr wohl eine erhebliche Rolle!
Wenn das Fahrzeug vor der offiziellen Übergabe beschädigt wird, ist es so lange Eigentum des Verkäufers. Egal ob Auto oder Kühlschrank.
Ist der Gegenstand dann nicht mangelfrei, ist der Käufer nicht zur Abnahme verpflichtet.
Er hat dann Anspruch auf den vertraglich einwandfreien Gegenstand und ggf. auf Kostenersatz durch (schuldhafte) Verzögerng.

Ist das Fahrzeug übergeben, handelt es sich um einen Schadenersatz gemäß BGB (s.o.).

Interessant wird es, wenn der Käufer (ggf. gutgläubig) den Emfang übernimmt, und zu dem Zeitpunkt über die Beschädigung informiert ist. Ist in dem Fall nicht bereits der Schadenersatzanpruch gegenüber dem Verkäufer dokumentiert, kann es soweit gehen, dass der Käufer den Gegenstand mit dem bestehenden Mangel akzeptiert hat!
(Das wird hier nicht der Fall sein..)

Hier wird es jetzt interessant. Meiner Auffassung nach erfolgt der Eigentumsübergang mit der physischen Inbesitznahme des FZGs und nicht mit dem Unterschreiben der Papiere. Ist aber hier wohl irrelevant da er das FZG so übernommen und akzeptiert hat.


2. ist vollkommen irrelevant. Das Schadenersatzrecht interressiert es nicht die Bohne, ob das ein "normaler" Verkehrsunfall ist, oder nicht.
823 BGB besagt, jemand ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er einen Dritten schädigt. Punkt.

Natürlich ist der Händler zum Schadenersatz verpflichtet. Für die ganzen Randbedingungen (Freie Werkstattwahl, u.U. Wertminderung, eigener GA, RA Kosten) ist es aber schon ein Unterschied ob es sich um einen normalen Verkehrsunfall handelt oder nicht. Das steht auch nicht im BGB sondern ist die ständige Rechtsprechung zu Verkehrsunfällen.

Gruß, Marcus
 
Das ist eben die entscheidende Frage. Hätte ich nach der Beschreibung und den heutigen Reparaturmöglichkeiten (Aufzinnen, etc) anders beurteilt. Aber, wie ich schon geschrieben habe, ich habe den Schaden natürlich nicht gesehen. Die Frage, ob der Schaden anzugeben wäre, ist natürlich elemantar für eine eventuelle Wertminderung. Die Frage müsste dann wohl ein KFZ-Sachverständiger abschließend beurteilen.

Der Schaden ist auf jeden Fall anzugeben. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist alles anzugeben was über rd. 100-200 EUR liegt - auch wenn nur geschraubt wurde.

Gruß, Marcus
 
Hast Du dafür (Urteile) ein Quellenangabe? Würde mich wirklich seht interessieren!
 
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