Neuwagen mit Garantiestart 01/2012

Leomane

Jung-Mitglied
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16 Nov. 2012
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29
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1
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5
Ort
Großheubach
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
30.03.2017
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Motortuning
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Bluemotion
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Climatic, Multifunktionslenkrad....
Umbauten / Tuning
Bilstein B14, 9Jx20
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo,
auf der Suche nach einem T5 Multivan Comfortline, wurde mir ein neues Fahrzeug mit 77km als Reimport angeboten. Was mich jetzt ein wenig irritiert ist die Beschreibung:
Grantiestart 01/12
Soll das bedeuten dass ich trotz Erstbesitzer fast ein Jahr Garantie verliere?

Gruß
Sigmar
 
AW: Neuwagen mit Garantiestart 01/2012

Soll das bedeuten dass ich trotz Erstbesitzer fast ein Jahr Garantie verliere?

Hallo und Willkommen im Board!

Hört sich nach Tageszulassung an.

Ja, die Garantie beginnt mit der Erstzulassung!
Ich würde mit dem Händler aushandeln, das er die Garantieverlängerung bezahlt...oder ihr teilt sie euch, dann hast du wieder 2 Jahre.
Der große Nachteil im Problemfall ist, die ersten 6 Monate muß nicht du sondern der Verkäufer dir Beweisen, das sie dir ein mängelfreies Fahrzeug verkauft haben. Die Zeit ist natürlich seit mitte des Jahres vorbei.
 
AW: Neuwagen mit Garantiestart 01/2012

Hallo,
das muß keine Tageszulassung sein.

Die Garantie beginnt mit der Auslieferung des Fahrzeugs - nicht mit der EZ. Das ist üblicherweise der Tag der Übergabeinspektion.
Wenn die Übergabeinspektion gemacht wurde und im VW System eingetragen dann gilt das Auto als ausgeliefert und die Garantie läuft.
Ich vermute dass das Auto als Reimport verkauft werden sollte aber nicht abgenommen wurde.

Gruß, Marcus
 
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