JOker
Top-Mitglied
- Ort
- ohne
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 02/2005
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- Autom.
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Extras
- alles ausser Leder,
Tom`s Heck-Lichtpaket
Farbe: SCHWARZ
- Umbauten / Tuning
- Maßangefertigte Hunde-Transportbox im Heck
Hallo Werner,
ich habe noch einen anderen Anhang zum Vertrag geprüft. Dort wird lediglich angekreuzt, ob es sich um einen Pkw oder um ein Nutzfahrzeug handelt. Ansonsten ist überall die Rede von einem Kraftfahrzeug. Nach der verkehrsrechtlichen Definition handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug um ein "nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug" , wozu auch ein Womo gehört- von daher kann ich mir die Ablehnung auch nicht erklären.
Gruß JOker
ich habe noch einen anderen Anhang zum Vertrag geprüft. Dort wird lediglich angekreuzt, ob es sich um einen Pkw oder um ein Nutzfahrzeug handelt. Ansonsten ist überall die Rede von einem Kraftfahrzeug. Nach der verkehrsrechtlichen Definition handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug um ein "nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug" , wozu auch ein Womo gehört- von daher kann ich mir die Ablehnung auch nicht erklären.
Gruß JOker