Neuer Rückruf für Bestandsfahrzeuge Feldmaßnahme 23Z7

Heute nicht über den Inder gefahren?

Da hat er aber Glück gehabt !!!

Trotzdem bin ich der Meinung, dass du immernoch im komplett falschen Thread unterwegs bist.

Dein tägliches Abendgebet findet doch normalerweise im Thread "Was hast du heute mit deinem T5/T6 gemacht?" statt.

T2-Fahrer
 
Das stimmt. Sorry.
 
Danke für die Info. Jetzt ist selbst mir klar, warum du das kpl. Navi rausgenommen hast ;).
 
Das könnten wenn überhaupt nur VW beantworten. Aber es gab ja im Vorfeld eine Vielzahl von Diskussionen, dass das ominöse 23Z7 Einflüße auf die Dauerhaltbarkeit des Motor/Abgasstrangs haben könnte.
Hallo zusammen,
ich habe das Update 23Z7 2019 im Rahmen einer Service-Plan Inspektion bekommen beim KM-Stand 61700. Mein VW-Vertragshändler teilte mir bei der Inspektion mit, dass es von VW einen Rückruf gebe. Es kam mir damals schon etwas komisch vor, dass in Zeiten des Dieselabgasskandals bei meinem California Ocean Campingbus Baujahr 2016 die Motorsteuerung wegen einer Abgaswerteüberschreitung modifiziert werden sollte. Auf meine Bedenken hin, sagte mir mein VW-Vertragshändler, dass mein Campingbus nicht vom Abgasskandal betroffen sei. Durch das Update würde sich nur der Add-Blue Verbrauch etwas erhöhen. Dafür würde ich Add-Blue Bons bekommen. Von weiteren negativen Folgen war nicht die Rede. Er sagte mir nicht, dass die Rückrufaktion eine Zwangsmaßnahme des KBA war. Ich meine auch, eine EUR 100,- Gutschrift auf die Inspektionsrechnung bekommen zu haben. Ich dachte mir nichts weiter dabei und habe aus Zeitgründen auch nicht weiter recherchiert.
Ende 2020 ging dann bei KM-Stand 72700 während der Fahrt die Katalysatorwarnleuchte an. In der VW-Vertragswerkstatt zeigte das Auslesegerät einen Fehler in der Abgasrückführung an. Darüber hinaus, wurde beim Gasgeben ein Zischen festgestellt. In der sich anschließenden Reparatur wurde für EUR 300,- ein eingerissenes Abgasverbindungsrohr ersetzt (deswegen das Zischen). Darüber hinaus, wurde für EUR 800,- der Kühler für die Abgasrückführung und das AGR-Ventil zweimal gespült. Die EUR 800,- für die Spülungen übernahm VW aus Kulanz. Drei Wochen nach dieser Reparatur ging dann bei KM-Stand 73200 während der Fahrt die Motorsteuerungswarnleuchte blinkend an und mein Bus verlor während der Fahrt spürbar an Leistung. Ich konnte nur noch ungefähr 80 KM/h schnell in der Ebene fahren. Nach Motor Neustart blieb die Warnleuchte aus und der Bus hatte wieder volle Leistung. Beim Wiederanlassen gab es zudem einen Start/Stop Automatik-Fehler. Auf der gleichen Fahrt ging die Motorsteuerungswarnleuchte nocheinmal an und ich musste den Wagen nocheinmal neu starten, um die Fahrt fortsetzen zu können. Ich brachte meinen Campingbus erneut in die VW-Vertragswerkstatt und das Diagnosegerät zeigte wieder einen Abgasrückführungsfehler an. Man sagte mir, dass das Spülen wohl leider nicht mehr ausgereicht hätte und man jetzt das gesamte kombinierte AGR-Ventil und Kühler-Bauteil austauschen müsse. In Bezug auf die Kosten, teilte man mir dann während der Reparatur mit, dass VW auf Kulanz 50% der Lohn- und Materialkosten übernehmen würde. Ich müsse danach aber die restlichen EUR 800,- Reparaturkosten selbst tragen. Der VW-Vertragshändler prüft im Moment, ob er noch einen Teil von meinen Kosten auf Kulanz übernehmen kann. Die Reparaturkosten kamen mir etwas hoch vor und der Fehler im für VW jetzt so sensiblen Abgasbereich merkwürdig. So fing ich an, im Internet etwas zu recherchieren und stieß dabei auf die auch hier diskutierten möglichen Folgen des Update 23Z7: Erhöhter Add-Blue Verbrauch, erhöhter Kraftstoffverbrauch, schnelleres Zusetzen des AGR-Ventils, verändertes Automatikschaltverhalten, etc.. Ich stellte meinen VW-Vertragshändler diesbezüglich zur Rede und er meinte, dass insbesondere kein Zusammenhang zwischen dem Update 23Z7 und dem schnelleren Zusetzen des AGR-Ventils bestehen würde. Eine Teilkulanz bei der Reparatur hätte ich wegen einer 5-Jahres-Statistik bekommen. Das ganze hat mich doch etwas geärgert und meine Recherche zum Nachdenken gebracht, ob nicht doch auch der neuere Motor mit dem Code CXEB in meinem Campingbus vom VW-Dieselskandal betroffen sein könnte. Gleichzeitig ist im Internet zu lesen, dass bei den vom VW-Dieselskandal betroffenen PKW, bei denen ebenfalls ein Softwareupdate durchgeführt wurde, VW alle AGR-Reparaturen, sowie weitere Reparaturen im Abgasbereich auf Kulanz bis zwei Jahre nach dem Update und bis 250000 KM Laufleistung übernimmt. Da kommt man ins grübeln. Zu meinem momentanen Ärger beigetragen, haben auch die vielen Ölwechsel-Services bei dem Fahrzeug gemäß flexibler Service-Intervall-Anzeige. So war in den letzten 4 Jahren bei durchschnittlich 14000 KM jährlicher Laufleistung ein Ölwechsel-Service pro Jahr fällig geworden. Meine VW-Vertragswerkstatt hat für jeden dieser Ölwechsel-Services EUR 370,- berechnet. Begründet wurden mir die vielen Ölwechsel mit "hohen Verbrennungstemperaturen" im Abgasbereich.

Aus diesem Grund überlege ich mir im Moment, ob ich nicht ebenfalls rechtliche Schritte gegen VW unternehmen soll, wie einige der Teilnehmer dieses Threads. Heute habe ich eine der Rechtsanwaltskanzleien angerufen, die im Internet dafür Werbung machen, gegen VW wegen des Updates 23Z7 rechtlich vorzugehen. Die Rechtsanwaltskanzleien sind überzeugt, dass man gegen die Ursachen des Updates 23Z7 wegen Mangel und Delikt vorgehen kann. Die Kanzlei, die ich anrief, hat mich dazu ermutigt, meine Abgasskandalansprüche durch sie untersuchen zu lassen. Da der Kaufpreis meines VW-Campingbusses so hoch war, könne ich eine hohe einmalige Zahlung, sowie Nachrüstung fordern, bzw. eine hohe Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung. Mich würde Eure Meinung diesbezüglich interessieren ?

Darüber hinaus, kann ich aus meiner Fahrerfahrung nach dem Update nicht unbedingt über weitere negative Folgen des Updates berichten. Vielleicht etwas Leistungsverlust, etwas "bockigeres" Schaltverhalten der Automatik. Beides rein subjektiv und ich könnte nicht beschwören, ob es wirklich so ist. Add-Blue aufgrund meiner Bons hat die VW-Vertragswerkstatt immer gleich bei meinen Inspektionsterminen nachgefüllt und ich habe bisher nicht kontrolliert, ob sich der Verbrauch nach dem Update signifikant erhöht hat. Für den Kraftstoffverbrauch muss ich noch die Fahrtenbücher der letzten zwei Jahre auswerten. Der Diesel-Durchschnittsverbrauch war bei meinem California Ocean Campingbus mit 204 PS DSG-7-Gang und immer schon sehr hoch bei um die 10 Liter gewesen. Ich bin ein sehr konservativer Fahrer. Die PKW-Versicherung ist übrigens auch sehr teuer: EUR 1050 pro Jahr mit EUR 1000 Vollkasko Selbstbeteiligung bei 15000 KM versicherter Jahreslaufleistung. Ein PKW-Versicherungsrechner hat mir mal ausgespuckt, dass man dafür schon einen Porsche 911 mit wesentlich mehr PS versichern könnte. Also ein teurer "Luxus-Bully", der jetzt nicht mehr nur Freude, sondern zumindest in Bezug auf Abgasskandal und Wiederverkaufswertsenkung auch anfängt Ärger zu machen.
 
Aus diesem Grund überlege ich mir im Moment, ob ich nicht ebenfalls rechtliche Schritte gegen VW unternehmen soll, wie einige der Teilnehmer dieses Threads. Heute habe ich eine der Rechtsanwaltskanzleien angerufen, die im Internet dafür Werbung machen, gegen VW wegen des Updates 23Z7 rechtlich vorzugehen. Die Rechtsanwaltskanzleien sind überzeugt, dass man gegen die Ursachen des Updates 23Z7 wegen Mangel und Delikt vorgehen kann. Die Kanzlei, die ich anrief, hat mich dazu ermutigt, meine Abgasskandalansprüche durch sie untersuchen zu lassen. Da der Kaufpreis meines VW-Campingbusses so hoch war, könne ich eine hohe einmalige Zahlung, sowie Nachrüstung fordern, bzw. eine hohe Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung. Mich würde Eure Meinung diesbezüglich interessieren ?

Hallo!
Auch mir wurde in diesem Forum schon "viel Erfolg für meine Klage" gewünscht. Meine Rechtschutzversicherung hat anstandslos einer Deckungszusage für den gesamten Klageweg zugestimmt, insbesondere für den T6 mit dem Baujahr 2016.
 
Hallo!
Auch mir wurde in diesem Forum schon "viel Erfolg für meine Klage" gewünscht. Meine Rechtschutzversicherung hat anstandslos einer Deckungszusage für den gesamten Klageweg zugestimmt, insbesondere für den T6 mit dem Baujahr 2016.

Es wäre interessant, was in der Klageschrift steht. Welcher Mangel wird genannt und welche Beweise werden angeführt?
 
Wer so viel Text schreibt, hat nichts wirklich Wichtiges zu sagen. Von daher war ich nach drei Zeilen raus.

Und "überlegen zu klagen" oder "ich werde klagen" oder "ich klage" oder "die Rechtsschutz hat Deckungszusage erteilt" ist auch nur bla-bla.
Klagt doch wirklich mal und berichtet dann (!) vom Ergebnis; einzig das wäre interessant.

(Sorry für die klaren Worte, aber es ist schon echt ermüdent, hier immer wieder die selbe Grütze lesen zu müssen)
 
Die Kanzlei, die ich anrief, hat mich dazu ermutigt,
logo, die können damit ja auch nur verdienen
23Z7 2019 im Rahmen einer Service-Plan Inspektion bekommen beim KM-Stand 61700
dann bei KM-Stand 72700 während der Fahrt die Katalysatorwarnleuchte an.
Ich fahr mit dem Update schon so seit 30.000 km. Keinerlei Probleme.
Die Abgasrohre reißen, wie schon geschrieben, bei fast jedem, bei mir vor dem Update

AGR versottet bei viel Kurzstrecke und defensiver Fahrweise. Das sollte nicht sein, das ich für mich der einzige echte Mangel an der ganzen Geschichte, hat aber mit dem Update auch nichts zu tun.
elleicht etwas Leistungsverlust, etwas "bockigeres" Schaltverhalten der Automatik.
Die einzige Änderung, die mir auffiel, ist ein viel angenehmerer, ruhigerer Motorlauf während der Regeneration. Das klang zuvor immer sehr rauh mit deutlichem kaudern.
ein Ölwechsel-Service pro Jahr fällig geworden.
40.000 km max. 1 Jahr, so ist das schon seit 2015 bei allen T6.


Aus meiner Sicht stellt Du viele Zusammenhänge her, die es so nicht gibt.
Die Coronazahlen steigen und wir haben dieses Jahr so viel Schnee wie schon lange nicht mehr. Wenn da mal kein Zusammenhang besteht.
 
Hallo zusammen,
ich habe das Update 23Z7 2019 im Rahmen einer Service-Plan Inspektion bekommen beim KM-Stand 61700. Mein VW-Vertragshändler teilte mir bei der Inspektion mit, dass es von VW einen Rückruf gebe. Es kam mir damals schon etwas komisch vor, dass in Zeiten des Dieselabgasskandals bei meinem California Ocean Campingbus Baujahr 2016 die Motorsteuerung wegen einer Abgaswerteüberschreitung modifiziert werden sollte. Auf meine Bedenken hin, sagte mir mein VW-Vertragshändler, dass mein Campingbus nicht vom Abgasskandal betroffen sei. Durch das Update würde sich nur der Add-Blue Verbrauch etwas erhöhen. Dafür würde ich Add-Blue Bons bekommen. Von weiteren negativen Folgen war nicht die Rede. Er sagte mir nicht, dass die Rückrufaktion eine Zwangsmaßnahme des KBA war. Ich meine auch, eine EUR 100,- Gutschrift auf die Inspektionsrechnung bekommen zu haben. Ich dachte mir nichts weiter dabei und habe aus Zeitgründen auch nicht weiter recherchiert.
Ende 2020 ging dann bei KM-Stand 72700 während der Fahrt die Katalysatorwarnleuchte an. In der VW-Vertragswerkstatt zeigte das Auslesegerät einen Fehler in der Abgasrückführung an. Darüber hinaus, wurde beim Gasgeben ein Zischen festgestellt. In der sich anschließenden Reparatur wurde für EUR 300,- ein eingerissenes Abgasverbindungsrohr ersetzt (deswegen das Zischen). Darüber hinaus, wurde für EUR 800,- der Kühler für die Abgasrückführung und das AGR-Ventil zweimal gespült. Die EUR 800,- für die Spülungen übernahm VW aus Kulanz. Drei Wochen nach dieser Reparatur ging dann bei KM-Stand 73200 während der Fahrt die Motorsteuerungswarnleuchte blinkend an und mein Bus verlor während der Fahrt spürbar an Leistung. Ich konnte nur noch ungefähr 80 KM/h schnell in der Ebene fahren. Nach Motor Neustart blieb die Warnleuchte aus und der Bus hatte wieder volle Leistung. Beim Wiederanlassen gab es zudem einen Start/Stop Automatik-Fehler. Auf der gleichen Fahrt ging die Motorsteuerungswarnleuchte nocheinmal an und ich musste den Wagen nocheinmal neu starten, um die Fahrt fortsetzen zu können. Ich brachte meinen Campingbus erneut in die VW-Vertragswerkstatt und das Diagnosegerät zeigte wieder einen Abgasrückführungsfehler an. Man sagte mir, dass das Spülen wohl leider nicht mehr ausgereicht hätte und man jetzt das gesamte kombinierte AGR-Ventil und Kühler-Bauteil austauschen müsse. In Bezug auf die Kosten, teilte man mir dann während der Reparatur mit, dass VW auf Kulanz 50% der Lohn- und Materialkosten übernehmen würde. Ich müsse danach aber die restlichen EUR 800,- Reparaturkosten selbst tragen. Der VW-Vertragshändler prüft im Moment, ob er noch einen Teil von meinen Kosten auf Kulanz übernehmen kann. Die Reparaturkosten kamen mir etwas hoch vor und der Fehler im für VW jetzt so sensiblen Abgasbereich merkwürdig. So fing ich an, im Internet etwas zu recherchieren und stieß dabei auf die auch hier diskutierten möglichen Folgen des Update 23Z7: Erhöhter Add-Blue Verbrauch, erhöhter Kraftstoffverbrauch, schnelleres Zusetzen des AGR-Ventils, verändertes Automatikschaltverhalten, etc.. Ich stellte meinen VW-Vertragshändler diesbezüglich zur Rede und er meinte, dass insbesondere kein Zusammenhang zwischen dem Update 23Z7 und dem schnelleren Zusetzen des AGR-Ventils bestehen würde. Eine Teilkulanz bei der Reparatur hätte ich wegen einer 5-Jahres-Statistik bekommen. Das ganze hat mich doch etwas geärgert und meine Recherche zum Nachdenken gebracht, ob nicht doch auch der neuere Motor mit dem Code CXEB in meinem Campingbus vom VW-Dieselskandal betroffen sein könnte. Gleichzeitig ist im Internet zu lesen, dass bei den vom VW-Dieselskandal betroffenen PKW, bei denen ebenfalls ein Softwareupdate durchgeführt wurde, VW alle AGR-Reparaturen, sowie weitere Reparaturen im Abgasbereich auf Kulanz bis zwei Jahre nach dem Update und bis 250000 KM Laufleistung übernimmt. Da kommt man ins grübeln. Zu meinem momentanen Ärger beigetragen, haben auch die vielen Ölwechsel-Services bei dem Fahrzeug gemäß flexibler Service-Intervall-Anzeige. So war in den letzten 4 Jahren bei durchschnittlich 14000 KM jährlicher Laufleistung ein Ölwechsel-Service pro Jahr fällig geworden. Meine VW-Vertragswerkstatt hat für jeden dieser Ölwechsel-Services EUR 370,- berechnet. Begründet wurden mir die vielen Ölwechsel mit "hohen Verbrennungstemperaturen" im Abgasbereich.

Aus diesem Grund überlege ich mir im Moment, ob ich nicht ebenfalls rechtliche Schritte gegen VW unternehmen soll, wie einige der Teilnehmer dieses Threads. Heute habe ich eine der Rechtsanwaltskanzleien angerufen, die im Internet dafür Werbung machen, gegen VW wegen des Updates 23Z7 rechtlich vorzugehen. Die Rechtsanwaltskanzleien sind überzeugt, dass man gegen die Ursachen des Updates 23Z7 wegen Mangel und Delikt vorgehen kann. Die Kanzlei, die ich anrief, hat mich dazu ermutigt, meine Abgasskandalansprüche durch sie untersuchen zu lassen. Da der Kaufpreis meines VW-Campingbusses so hoch war, könne ich eine hohe einmalige Zahlung, sowie Nachrüstung fordern, bzw. eine hohe Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung. Mich würde Eure Meinung diesbezüglich interessieren ?

Darüber hinaus, kann ich aus meiner Fahrerfahrung nach dem Update nicht unbedingt über weitere negative Folgen des Updates berichten. Vielleicht etwas Leistungsverlust, etwas "bockigeres" Schaltverhalten der Automatik. Beides rein subjektiv und ich könnte nicht beschwören, ob es wirklich so ist. Add-Blue aufgrund meiner Bons hat die VW-Vertragswerkstatt immer gleich bei meinen Inspektionsterminen nachgefüllt und ich habe bisher nicht kontrolliert, ob sich der Verbrauch nach dem Update signifikant erhöht hat. Für den Kraftstoffverbrauch muss ich noch die Fahrtenbücher der letzten zwei Jahre auswerten. Der Diesel-Durchschnittsverbrauch war bei meinem California Ocean Campingbus mit 204 PS DSG-7-Gang und immer schon sehr hoch bei um die 10 Liter gewesen. Ich bin ein sehr konservativer Fahrer. Die PKW-Versicherung ist übrigens auch sehr teuer: EUR 1050 pro Jahr mit EUR 1000 Vollkasko Selbstbeteiligung bei 15000 KM versicherter Jahreslaufleistung. Ein PKW-Versicherungsrechner hat mir mal ausgespuckt, dass man dafür schon einen Porsche 911 mit wesentlich mehr PS versichern könnte. Also ein teurer "Luxus-Bully", der jetzt nicht mehr nur Freude, sondern zumindest in Bezug auf Abgasskandal und Wiederverkaufswertsenkung auch anfängt Ärger zu machen.


Odenwald-Diesel bzw. Spessart-Benziner lässt grüßen....
das Thema samt Verschwörungstheorien ist durch. Wer will, darf klagen, Bulli verkaufen oder austreten :)


Wer so viel Text schreibt, hat nichts wirklich Wichtiges zu sagen. Von daher war ich nach drei Zeilen raus.

Lektüre und Gegendarstellungen gibt es genügend, da muss wirklich nichts mehr geschrieben werden.... leider liest man wirklich nix vom Ausgang des Prozesses, alle haben Maulsperre unterschrieben...
Dachte immer, so ne richtig dicke Abfindung kommt immer irgendwann ans Licht...
 
Hallo!
Auch mir wurde in diesem Forum schon "viel Erfolg für meine Klage" gewünscht. Meine Rechtschutzversicherung hat anstandslos einer Deckungszusage für den gesamten Klageweg zugestimmt, insbesondere für den T6 mit dem Baujahr 2016.

Hallo @onolu,
ich hoffe du bist nicht auch ein Anwalt inkognito in diesem Forum... hatten wir schon, war offensichtlich, so wie die Anwälte Erfolgsaussichten und Deckungszusagen für den EA288 vergötterten. Bis heute ist kein Urteil zu diesem Motor bekannt.

Nichtsdestotrotz:
-seit wann hast du deine RS?
-wie oft hast du diese (wirklich) benötigt?
-wie hoch ist deine Schadenssumme, die du einklagst?
-und wie gliedert sich diese?


Ich habe für meine Familie bis heute keine RS, habe nie eine benötigt und leben noch. Ein paar Bagatelle wurden anstandslos und fair durch die Versicherungen gegenseitig geregelt. Das wars. Klar, wenn man jahrelang stetig steigende RS-Prämien zahlt, wärs schön, wenn man mal was abbekommt vom Versicherungstopf. Meine Meinung. Und jetzt mögt Ihr mich steinigen.
Grüße, Volker
 
Moin,
mal zum Nachlesen zwei Fundstellen für Urteile zum T6 mit EA288 Nutz. Sind wohl nicht rechtskräftig, Problem ist das Thermofenster. Interessant sind die Angaben dazu, in welchem Temperaturbereich das AGR arbeitet. M.E. kann die 23Z7 Aktion auch mit dem „Ausrampen“ der AGR-Rate zusammenhängen.
Hier die Fundstellen:
LG München I, Urteil vom 31.03.2020, 3 O 13321/19, BeckRS 2020, 19602
LG Hagen, Urteil vom 11.08.2020, 3O 134/19, Juris.

Gruß ebbodrölf
 
Ich habe für meine Familie bis heute keine RS, habe nie eine benötigt und leben noch. Ein paar Bagatelle wurden anstandslos und fair durch die Versicherungen gegenseitig geregelt. Das wars. Klar, wenn man jahrelang stetig steigende RS-Prämien zahlt, wärs schön, wenn man mal was abbekommt vom Versicherungstopf. Meine Meinung. Und jetzt mögt Ihr mich steinigen.

Steinigen nicht, aber einen Denkansatz liefern.
Die Diesel-Klagen sind frevel, OK. Aber ich war bereits sehr froh um meine RS. Ich hatte die Freude von einem "blinden" getroffen zu werden, mein Auto war Nagelneu. Trotz eindeutiger Lage hat er alles abgestritten. Ohne meine RS hätte ich in die Röhre geguckt, denn erst nach dem Anwaltsbrief hat die Gegnerische Versicherung eingeschritten und bezahpt, inkl. wertverlust.
Ohne RS hätte ich da auf eigenes Risiko Klagen müssen, und wie wir wissen: das wird sehr schnell sehr teuer, und eine Einseitige Schuld vor Gericht zu beweisen ist fast unmöglich. Also hätte ich den Schaden gefressen, inklusive Hochstufung und Kasko-Selbstbehalt.

Es ist nämlich leider einfach so, dass sich die meisten heute zu gut sind um alt-Österreichisch zu sagen "was es wiegt, des hat's" - man kann es ja zumindest probieren. Ich hab auch mal Mist gebaut und an einer Ampel zwei Autos aufeinander geschoben, weil ich zu spät bemerkt habe dass der erste den Wagen abgewürgt hat. Aber da gabs keine Diskussion ich hab einen Unfall gebaut, und meine Versicherung bezahlts. Sagt sehr viel aus wenn sich de Unfallgegener nachher "für die korrekte Abwicklung" bedankt...
In der Praxis werden halt all zu gerne irgendwelche Abstrakten "Schädigungen" vorgebracht. Wegen Dieselskandal klagen, wieder VW kaufen sag ich nur.

Mfg
 
Steinigen nicht, aber einen Denkansatz liefern.
Die Diesel-Klagen sind frevel, OK. Aber ich war bereits sehr froh um meine RS. Ich hatte die Freude von einem "blinden" getroffen zu werden, mein Auto war Nagelneu. Trotz eindeutiger Lage hat er alles abgestritten. Ohne meine RS hätte ich in die Röhre geguckt, denn erst nach dem Anwaltsbrief hat die Gegnerische Versicherung eingeschritten und bezahpt, inkl. wertverlust.

Ich verstehe dich. Wohl jeder hat seine Erfahrungen mit Versicherungen gemacht. Überwiegend positive natürlich. Die Summen an Beiträgen aufsummieren, mit dem Risiko ins Verhältnis setzen, machen wohl die wenigsten in konstanten Intervallen (z.B. 10 Jahre).
Ich bin der Meinung, gute (freie) Versicherungsmakler oder Sachverständige haben die selbe oder sogar größere Durchschlagskraft. Und diesen einen Rechtsanwaltbrief, ggf. sogar vom Anwalt DEINER Wahl, und nicht der der Versicherung, hättest du dir mit Sicherheit auch ohne RS leisten können, unterm Strich ggf. günstiger.

Ich hab einmal vor vielen Jahren gedacht, jetzt brauchst du eine RS. Hatte einen Motorradunfall in den franz. Alpen. Beim Überholen in einen Linksabbieger gekracht, der nicht geblinkt hat... Normalerweise Teilschuld. Dem (eigentl. sehr guten) Rechtsanwalt, meinem Nachbar, war die Erfolgsaussicht auf Teilschuld zu heiß, da er einen franz. Korrespondenzanwalt benötigt, unabhängig von den Kosten.
Hab dann über die Versicherung alles selbst in die Hand genommen, Auslandshaftpflichtschadenansprüche werden (oder wurden damals) generell über die Allianz für alle anderen Versicherungen abgewickelt. Das hat dann alles reibungslos funktioniert, obwohl der "Gegner" erzählte, er hätte geblinkt. Deine Versicherung wird nicht zahlen, wenn du den Schaden glaubhaft anderst darstellen kannst. Zur Not wird ein Gutachten durch eine der beiden Versicherungen beauftragt. Das geht sowieso alles erstmal seinen Gang, auch ohne RS. Und mit eindeutigem Gutachten ist es dann zweitranging, was im Anwaltsbrief steht.

Es ist nämlich leider einfach so, dass sich die meisten heute zu gut sind um alt-Österreichisch zu sagen "was es wiegt, des hat's" - man kann es ja zumindest probieren.

Und genau dieses Verhalten ist umso ausgepräger, je höher der Versicherungsgrad.
 
40.000 km max. 1 Jahr, so ist das schon seit 2015 bei allen T6.
Meine Ölwechsel-Service Intervall Anzeige ist so eingestellt, wie im VW Serviceplan Heft für meinen Campingbus verlangt: Code QI8 "nach flexibler Service-Intervall-Anzeige, spätestens nach zwei Jahren". Trotzdem ging bei meiner besagten jährlichen Kilometerleistung bisher das entsprechende Ölwechsel-Service Warnlicht jedes Jahr an und jedes Jahr war dann ein Ölwechsel-Service fällig geworden. Als ich mich bei meiner VW-Vertragswerkstatt über die häufigen nötigen Ölwechsel-Services beklagte und eine Rechnung erst nicht zahlen wollte, bekam ich vom Meister ein VW-"Argumentationshilfe Dokument" mit dem Titel "Service-Intervallanzeige löst frühzeitig aus" aus dem VW-InfoNet zum Durchlesen in die Hand gedrückt (vom 08.09.2017 "Funktionsweise der Service-Intervallanzeige und Argumentationshilfe"). Ein anderer Meister derselben VW-Vertragswerkstatt sagte mir die hohen Ölwechsel-Service Intervalle hätten auch mit den hohen Verbrennungstemperaturen im Abgasbereich zu tun.
 
Moin,
so war das auch bei uns zuerst. Auf die Reklamation hin hat dann mein Freundlicher das Intervall auf zwei Jahre bzw. 40.000 km gesetzt. Dabei war dann die Untergrenze bei 20.000 km. Und dahin hat dann der Bus sehr schnell „flexibel“ runtergezählt, um von dort aus dann nur noch nach gefahrenen km weiter runterzuzählen. Dabei sind die zwei Jahre weiter auf den Tag genau runtergezählt worden. Direkt nach dem Ölwechsel stand eine Urlaubsfahrt über 800 km an. Dafür gab es 400 km zusätzlich. Eine Regeneration hat dann aber schnell mal 1000 km „gefressen“.
Habe jetzt aber wegen viel Kurzstreckenanteil früher als zwei Jahre wieder das Öl gewechselt, da die jährliche Inspektion anstand. Und ich werde nun wohl bei bei rund 10.000 km im Jahr immer mit der Jahresinspektion das Öl wechseln lassen. Preislich hält sich das m.E. noch im Rahmen, solange man das Öl mitbringen kann. Und eine Inspektion mit Ölwechsel soll ja auch noch mal rund 70 € günstiger sein, als eine Inspektion ohne Ölwechsel und ein Ölwechselservice zusätzlich.

23Z7 ist durchgeführt, bislang war alles unauffällig. Hatte jetzt nur einmal die Glühwendel blinkend. Der Freundliche hat dazu ausgelesen Durchfluss zu groß. Hoffe der Bus hat sich nur mal verschluckt, könnte aber auch der erste Hinweis auf ein hängendes AGR-Ventil sein. Der Freundliche meinte, Durchfluss zu groß würde für Verkokung, Durchluss zu klein für Versotten sprechen. Eine Spülung sei nur bei Versotten vorgesehen.

Gruß ebbodrölf
 
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