Die Aussage hinsichtlich der höheren Steuern bezieht sich auf den Auslieferstop Dez17-April18 ... zwischenzeitlich hatten die T6 eine neue Typenzulassung im Februar 18 erhalten ... damit steigen die Werksangaben hinsichtlich Verbrauch etwas (0,4-0,5 l/100km) und entsprechend der CO2-Ausstoß (damit die Steuer um knapp 30€)
Kunden (wie ich), die vor dem Auslieferstop ihr Fahrzeug auf Grundlage der „alten Werte“ bestellt haben, bekommen die Mehrkosten auf Antrag von VWN erstattet.
Im Übrigen sind Fahrzeuge, welche vor dem Auslieferstop, ausgeliefert worden sind, mit dem in diesem Faden beschriebenen Update 23Z7 beglückt worden. Vermutlich werden ähnliche Software-Modifikationen wie bei den Auslieferstop-Fahrzeugen vorgenommen.... Allerdings: bei den Bestandsfahrzeugen ändert sich nichts an der Typenzulassung und somit nichts an dem Steuersatz.
Insofern gibt es auch bei Euro6b steuerliche Unterschiede. Ist halt die Frage, welches Datum der Typenzulassung bei dir im Schein steht.