Hallo Falk und T2,
ein "offizieller" KBA-Rückruf ist es ja eigentlich schon, doch bis dato habe ich noch keine Einladung vom KBA bekommen. Bezgl. Entzug der Betriebserlaubnis bin ich ja vielleicht auch ein wenig naiv. Wie läuft das eigentlich ab? Kommt dann ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle oder irgendeine Exekutive zu mir nach Hause, bittet um Erlaubnis, meine Garage betreten zu dürfen und kratzt mir dann den Zulassungsstempel von meinen Kennzeichen runter!?
Gibt es da schon Beispiele dazu? Ich kenne nämlich keinen, dem es bisher so ergangen ist. Mir kommt das eher wie so ein Schauermärchen vor...
Ein anderes Thema sind sicher KBA-Rückrufe, bei denen es um die Sicherheit (Airbags, hängendes Gaspedal oder Lenkradschloß) ging - da wäre ich sofort für oben angesprochene Vorgehensweise.
Aber bei einer Verdoppelung des AdBlue-Verbrauchs, evtl. weniger Leistung und sonstigen Iterationsschritten, die ich nicht wissen darf weil sie ja von VW als so geheim eingestuft werden...
Wie machen wir weiter? Abwarten und Bier trinken?
Gruß
Christian