@wirbel Hast du eine explizite schriftliche Eintragung der Reifen bekommen?
Es ist schon spannend wie hier Jahr für Jahr immer dieselbe Diskussion aufgekocht wird, wie aber zugleich Fachleute und nicht-Fachleute ihr Wissen bzw. angenommenes Wissen im steten Gegensatz auf einander prallen lassen.
Es wäre schön, wenn die Befürworter des "der Traglastindex allein reicht" einmal etwas amtlich beglaubigtes vorlegen könnten, also ein deutsches Gesetzesblatt oder ein Gerichtsurteil oder eine Stellungnahme von VW. Der vorgenannte Ansatz erscheint ja schon in sich selbst recht widersinnig, denn warum müsste es das C überhaupt geben, wenn es keine zusätzlichen Eigenschaften fordern würde, die der Fahrzeughersteller mit dieser Spezifikation somit auch anfordert? Das macht doch schon allein von der Logik her gar keinen Sinn.
Hier mal weitere Beispiele, ob ihr nun den Internetprofis oder denen hier im Thread glauben wollt, überlasse ich euch, ich würde jedenfalls ausschließlich die "sichere Variante" empfehlen.
Beispiele auf Reifenhändler-Plattformen:
Reifenwissen: C-Reifen - REIFENDISCOUNT.DE
"Wenn im Fahrzeugschein ein C-Reifen eingetragen ist, darf auch nur ein solcher gefahren werden. Auch wenn andere spezielle seitenwandverstärkte Reifen über den gleichen Tragfähigkeitsindex verfügen würden. Wie bei normalen Autoreifen gibt es C-Reifen sowohl als Sommerreifen als auch als Winterreifen oder Ganzjahresreifen (Allwetterreifen)."
Reifen Wissen | Loramo
"C-Reifen
Wenn im Fahrzeugschein ein C-Reifen eingetragen ist, darf auch nur ein solcher gefahren werden. Auch wenn andere spezielle seitenwandverstärkte Reifen über den gleichen Tragfähigkeitsindex verfügen würden."
VW gibt übrigens Ratgeber "Räder und Reifen" für seine Modelle heraus, in denen alle vorgesehenen Rad- und Reifenkombinationen genannt sind, INKLUSIVE der "C"-Angabe, bzw. ggf. auch ohne. In Ausgabe 04.2014 des Multivans ist z.B.
215/65R16 C 102/100T genannt, sowie auch z.B.
235/60R16 104T XL
Reifen die weder C noch XL haben, gibt es dort KEINE!
215/65R16 102XL steht dort übrigens auch
nicht. Zu der Frage ob XL und C als äquivalent zu betrachten sind, gab es ja im Netz auch schon massenhaft Stoff für Diskussionen.
Ansonsten würde ich mich ans CoC halten - was da drin steht, darf auf jeden Fall gefahren werden, alles andere wäre wohl einen expliziten Eintrag durch den Tüv in die Papiere wert. "Hat er durchgehen lassen" ist dagegen eher Nichts wert, denn es ist ja vor Anderen ohne etwas Schriftliches nicht beweisbar.
Im Übrigen äußert sich VW selbst zum Thema der nicht zugelassenen Reifen recht präzise:
Volkswagen Rad-/Reifenkombinationen finden & verstehen. │ Volkswagen Deutschland
"Was gibt es rechtlich außerdem noch zu beachten?
Wird eine Rad-/Reifenkombination montiert, für die keine Betriebserlaubnis – durch das CoC, ein TG plus Anhang, oder eine Teile-ABE – vorliegt, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des betroffenen Fahrzeugs und es darf damit nicht mehr im Straßenverkehr gefahren werden – unabhängig davon, dass die bauliche Nachrüstung scheinbar keine Veränderung beim Fahren hervorruft. Der einzige Weg, der jetzt noch angetreten werden darf bzw. muss, ist der Weg zum TÜV (oder zu einer vergleichbaren Prüfstation), um die Veränderung am Fahrzeug offiziell abnehmen zu lassen. Sofern die Prüfstation ein Gutachten (i. d. R. auf Basis des Teilegutachtens) ausstellt, dass die bauliche Veränderung korrekt vorgenommen wurde und die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt, kann mit diesem neuen Gutachten eine Zulassungsstelle aufgesucht werden. Dort wird die Veränderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nachgetragen."