neue Reifen

wirbel

Jung-Mitglied
Ort
Region Hannover
Mein Auto
T5 Caravelle
Erstzulassung
08/2013
Motor
TDI® 103 KW
DPF
nein
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Hallo,
ich brauche neue reifen für mein T5.2
Auch dieses Thema wurde schon mehrfach im Forum durchgekaut, ich werde aber einfach nicht schlau draus.
In meinem Fahrzeugschein sind Reifen 205/65 R16C 103T eingetragen.
Auf dem Fahrzeug sind 215/65 R16 T drauf. Wenn ich z.Bsp bei Reifendirekt über die
Fahrzeugsuche meine HSN und TSN nach Reifen suche werden mir eine menge Reifen angezeigt, ohne den Zusatz C
nach der R16. Kann ich davon ausgehen das diese Reifen für mein Fahrzeug zugelassen sind? Nicht das
ich Probleme mit dem TÜV bekomme...
Habe auch hier gelesen im COC stehen zugelassene Reifen, das Dokument hab ich aber nicht. Gibt es irgendwo noch eine Übersicht,
oder wer hat Erfahrung damit?
Sorry, für meine Unwissenheit.
Danke für Antworten.
Gruß
Henrik
 
Das C steht für Cargo, das hat nicht viel mit der Traglast zu tun. Das sind Reifen mit verstärkten Karkassen. Du mußt dir auch wieder C Reifen kaufen.

Meine persönliche Erfahrung mit Lamellenreifen sind Sägezähne an der Vorderachse nach 2000 KM. Nochmal neue gekauft (Ganzjahresreifen HANKOOK 215/65R16C 109/107R TL RADIAL RA10) ohne Lamellen, seitdem ein einwandfreies Tragbild. Sind übrigens beides Markenreifen. hatte ich schon beim T4.
 
Danke für die schnelle Antwort.
Was hat dieses Dokument was ich hier im Forum gefunden habe auf sich. 7HC ist mein Modell.
Das steht auch 215/65R16 ohne C. ???
 

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Das kann ich dir leider nicht beantworten.

Gruß Michael
 
Das C steht für Cargo, das hat nicht viel mit der Traglast zu tun. Das sind Reifen mit verstärkten Karkassen. Du mußt dir auch wieder C Reifen kaufen.

Falsch, das C hat sogar ausschließlich mit der Traglast zu tun, die Karkasse ist verstärkt um einen höheren LI zu erreichen. Erfüllt ein Reifen ohne C die erforderliche Traglast, darf er auch drauf.
Nur haben die (beispielsweise) 11 Winterreifen ohne C (205 65 16) bei Reifen.com nur LI 95 und der reicht nicht -> dürfen nicht drauf.
Ein (ebenfalls beispielweise) BF Goodrich AT KO² mit 215 65 16 ohne C mit LI 103 ginge durchaus, sogar beim 3,2 Tonner (höchste max. Achslast ab Werk: 1720 kg).

Gruß
 
Gefunden beim Reifenhändler:

Wenn im Fahrzeugschein ein C-Reifen eingetragen ist, darf auch nur ein solcher gefahren werden. Auch wenn andere spezielle seitenwandverstärkte Reifen über den gleichen Tragfähigkeitsindex verfügen würden. Wie bei normalen Autoreifen gibt es C-Reifen sowohl als Sommerreifen als auch als Winterreifen oder Ganzjahresreifen (Allwetterreifen).

Bei C-Reifen gibt es oftmals einen doppelten Traglastindex wie zum Beispiel „104/102 T“. Dies steht für die Einzel- oder Zwillingsbereifung. Bei einer Einzelbereifung gilt die höhere Traglast (104 T), wohingegen bei der Zwillingsbereifung der niedrigere Wert verwendet werden muss.

Gruß Michael
 
https://www.google.com/url?sa=t&rct...il.php/57930&usg=AOvVaw2KXa0m1jEPiydnf7PgE_yy

Seite 5...
Sind bei den Reifengrößen Eintragungen wie „Reinforced, C-Reifen, „nur Sommerreifen“, „nur Winterreifen“ oder „M+S“ sowie Sonderspezifikation für Fahrzeughersteller wie z. B. „MO“ (Mercedes Orginalteil) vorhanden, so haben diese Eintragungen nur Empfehlungscharakter. Dies gilt jedoch nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge, nicht für Motorräder!

Mindest LI erfüllt und Größe passt? Dann dürfen die auch drauf.

Gruß
 
Und das ist das Problem das ich überall andere Infos dazu finde.
Ob der TÜV drauf achtet wenn das C fehlt, der Rest aber passt?
 
Dann kommt es auf deinen TÜV Prüfer an. Ich hatte das Thema schon beim TÜV. Bei 215er Reifen kommst du um das C nicht rum. Egal was für ein Tragindex da steht.

Reifenwissen: C-Reifen - REIFENDISCOUNT.DE
 
Mumpitz ! Allle zugelassen Reifen und die passende Felge stehen in der Übereinstimmungerklärung
Am besten suchst du einfach nach Reifen der jetzigen Größe dann bist du auf der sicheren Seite
Li ist eh mindestens 103
 
Es gibt gleich eine ganze Anzahl der wildesten Diskussionen bei Reifen, z.B. auch derart, dass nach EU-Bestimmungen manche Lastindex-Regelungen in Deutschland ungültig oder gar unwirksam seien und auch z.B. dass bei Winterreifen die Bezeichnung "M+S" unnötig und unsinnig sei, weil diese nicht einmal gesetzlich geschützt ist und somit von jedem Hersteller ohne rechtliche Gefahren angebracht werden dürfe. Der Begriff ist wohl auch tatsächlich nie geschützt worden, steht aber dennoch wörtlich im deutschen Gesetz drin.

Zu alledem kann ich nur sagen: Wer Spaß daran hat, sich mit Tüv, Straßenverkehrsamt, Ordnungsämtern und der Polizei in endlose Diskussionen, Schriftwechsel und weitergehende Unannehmlichkeiten zu verstricken, der soll dem spannenden Ruf der Wildnis halt eben folgen und es also 'drauf anlegen'.

Zum Verständnis: Wenn in der deutschen (!) Gesetzgebung eine Anforderung drin steht, dann steht es unseren deutschen (!) Gesetzeshütern und -Helfern genau eben NICHT frei, sich die Grundlage ihrer Beanstandung oder Zulassung auszusuchen. Ein plumper Verweis des Fahrzeugbesitzers wie "das hat schließlich so im Internet gestanden" oder selbst die Angabe einer Quelle zum EU-Recht wird diesen Leuten allen meist nur ein sehr müdes Lächeln entlocken. Deren Arbeitsauftrag ist es, die deutsche (!) Gesetzgebung umzusetzen, ganz egal ob diese ggf. Fehlerhaft sein sollte, und nicht die Gesetze in Frage zu stellen.

Deshalb ist dann also immer Stress mit ihnen vorprogrammiert

Ich persönlich weiß meine Zeit jedenfalls sinnvoller zu nutzen, als sie mit nutzlosen Diskussionen zu verplempern und am Ende außer einem kleinem Anerkennungssieg ggf. nicht mal einen Vorteil zu haben. Es gibt ja mehr als genug im CoC zugelassene Reifen.

Das soll aber jeder selber entscheiden, wieviel Stress er sich ohne Not machen möchte.:rolleyes:
 
Hab jetzt neue Reifen 215/65/R16 102XL aufgezogen und damit auch TÜV bekommen.
Also keine Reifen mit dem Zusatz C sondern XL(reinforced).
Hatte vorher mit einem Prüfer von GTÜ gesprochen, der hatte mir eine Liste ausgedruckt
mit möglichen Reifen. Wichtig ist halt der Lastenindex und die Geschwindigkeitsangabe.
 
Ganz genau so ist es, wenn ein RF Reifen die Tragfähigkeit erfüllt, kann auch dieser montiert werden.
Li muß gleich oder höher sein, als in den FZ Papieren angegeben.
 
@wirbel Hast du eine explizite schriftliche Eintragung der Reifen bekommen?

Es ist schon spannend wie hier Jahr für Jahr immer dieselbe Diskussion aufgekocht wird, wie aber zugleich Fachleute und nicht-Fachleute ihr Wissen bzw. angenommenes Wissen im steten Gegensatz auf einander prallen lassen.

Es wäre schön, wenn die Befürworter des "der Traglastindex allein reicht" einmal etwas amtlich beglaubigtes vorlegen könnten, also ein deutsches Gesetzesblatt oder ein Gerichtsurteil oder eine Stellungnahme von VW. Der vorgenannte Ansatz erscheint ja schon in sich selbst recht widersinnig, denn warum müsste es das C überhaupt geben, wenn es keine zusätzlichen Eigenschaften fordern würde, die der Fahrzeughersteller mit dieser Spezifikation somit auch anfordert? Das macht doch schon allein von der Logik her gar keinen Sinn.

Hier mal weitere Beispiele, ob ihr nun den Internetprofis oder denen hier im Thread glauben wollt, überlasse ich euch, ich würde jedenfalls ausschließlich die "sichere Variante" empfehlen.

Beispiele auf Reifenhändler-Plattformen:

Reifenwissen: C-Reifen - REIFENDISCOUNT.DE

"Wenn im Fahrzeugschein ein C-Reifen eingetragen ist, darf auch nur ein solcher gefahren werden. Auch wenn andere spezielle seitenwandverstärkte Reifen über den gleichen Tragfähigkeitsindex verfügen würden. Wie bei normalen Autoreifen gibt es C-Reifen sowohl als Sommerreifen als auch als Winterreifen oder Ganzjahresreifen (Allwetterreifen)."

Reifen Wissen | Loramo

"C-Reifen
Wenn im Fahrzeugschein ein C-Reifen eingetragen ist, darf auch nur ein solcher gefahren werden. Auch wenn andere spezielle seitenwandverstärkte Reifen über den gleichen Tragfähigkeitsindex verfügen würden."

VW gibt übrigens Ratgeber "Räder und Reifen" für seine Modelle heraus, in denen alle vorgesehenen Rad- und Reifenkombinationen genannt sind, INKLUSIVE der "C"-Angabe, bzw. ggf. auch ohne. In Ausgabe 04.2014 des Multivans ist z.B.

215/65R16 C 102/100T genannt, sowie auch z.B.
235/60R16 104T XL
Reifen die weder C noch XL haben, gibt es dort KEINE!

215/65R16 102XL steht dort übrigens auch nicht. Zu der Frage ob XL und C als äquivalent zu betrachten sind, gab es ja im Netz auch schon massenhaft Stoff für Diskussionen.

Ansonsten würde ich mich ans CoC halten - was da drin steht, darf auf jeden Fall gefahren werden, alles andere wäre wohl einen expliziten Eintrag durch den Tüv in die Papiere wert. "Hat er durchgehen lassen" ist dagegen eher Nichts wert, denn es ist ja vor Anderen ohne etwas Schriftliches nicht beweisbar.

Im Übrigen äußert sich VW selbst zum Thema der nicht zugelassenen Reifen recht präzise:

Volkswagen Rad-/Reifenkombinationen finden & verstehen. │ Volkswagen Deutschland

"Was gibt es rechtlich außerdem noch zu beachten?

Wird eine Rad-/Reifenkombination montiert, für die keine Betriebserlaubnis – durch das CoC, ein TG plus Anhang, oder eine Teile-ABE – vorliegt, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis des betroffenen Fahrzeugs und es darf damit nicht mehr im Straßenverkehr gefahren werden – unabhängig davon, dass die bauliche Nachrüstung scheinbar keine Veränderung beim Fahren hervorruft. Der einzige Weg, der jetzt noch angetreten werden darf bzw. muss, ist der Weg zum TÜV (oder zu einer vergleichbaren Prüfstation), um die Veränderung am Fahrzeug offiziell abnehmen zu lassen. Sofern die Prüfstation ein Gutachten (i. d. R. auf Basis des Teilegutachtens) ausstellt, dass die bauliche Veränderung korrekt vorgenommen wurde und die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt, kann mit diesem neuen Gutachten eine Zulassungsstelle aufgesucht werden. Dort wird die Veränderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nachgetragen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.
Ich möchte mich hier gleich mal einklinken, da der Post noch frisch ist.
Mein T5 hat laut ZB I die HSN/TSN = 0603 / AFQ00000 (Bauszustand Multivan). Die Nullen sind tatsächlich da, keine Nummer (vielleicht durch den Einau und Eintrag der Rampe für Rollstuhltransport?).
Jedenfalls möchte der Reifenhändler aber genau diese Nummer, um mir meine möglichen Reifengrößen zu nennen. In der ZB I steht als zulässige Reifengröße die 215/60 R17C 104H. Habe mal Sommerreifen gesucht und nur eine Handvoll und ziemlich teure gefunden.
Über Umwege (Bekannter im Werk) bin ich an einen Ausdruck von "elsapro"? gekommen, der besagt, dass ich auch die Größe 235/55 R17 103W XL fahren darf. Ich denke mal, das könnte auch passen. Die sind auch billiger als die kleineren Reifen.

Kann mir jemand sagen, ob ich mit meiner Annahme bzgl. der ausgenullten TSN richtig liege oder einen anderen Grund dafür nennen? Und darf ich die 235er fahren?

Und noch eine Frage: Ich habe mich in die Conti EcoContact verguckt. Lt. Reifenlabel zweimal "A" bei 72 dB. Ist der Unterschied zwischen EcoContact 5 und EcoContact 6 merklich anders, ausser dass die 6 wohl neueren Datums sind?

Schönen Dank schon mal und schöne Grüße

Holger
 
Was in den Zulassungsbescheinigungen ist heute i.d.R. nur EINE Möglichkeit von vielen und muss auch nicht das sein, was gerade gefahren wird. Hast du kein CoC? Ansonsten bei VWN nach den Werten schriftlich anfragen (Ratgeber "Räder und Reifen".
In dem schon etwas betagten Ratgeber sind 235/55 R17 103T XL genannt (W sollte dann erst Recht gehen), allerdings sehe ich da nur die 132kW Maschine. Hast du einen T5.2?
 
Ab wann wäre das denn ein T5.2?
Mein T5 ist EZ 2008, eine Caravelle mit langem Radstand, also doch Multivan?, und 128 kw.
Wie gesagt, ich habe über einen Kumpel den Ausdruck bekommen. Das Programm ist wohl aus dem Werk. Eine CoC habe ich nicht und durch die ausgenullte TSN komme ich nicht weiter.

Und schönen Dank für die prompte Antwort.

PS: Ich bin ab jetzt zumindest bis Montag erstmal nicht online, werde mir aber dann alles zu Gemüte führen und bedanke mich jetzt schon für alle kommenden Beiträge und Hinweise.
 
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