AW: Neue Ölpreise
hmmm sicher das es Longlife heißen muss?
Moin,
nein "longlife" muß es nicht heißen... da habe ich was verwurstet, nämlich so'n Hinweisstempel, den
der
immer noch mit auf den Arbeitsbogen für den Mechatroniker gesetzt hat, wo es um flexibles / festes Intervall ging.
Gab' ja immer mal den Fall, daß der Bus plötzlich 'n festes Intervall bekam...
Wobei ich aktuell kein Service-Heft vom T5.1 mehr habe & beim "neuen" war noch nix fällig
Nein, der Schlüsselbegriff ist mMn die
Mobi-Garantie und ich hab da noch mal nachgefragt:
Damit ist zunächst einmal dokumentiert, daß der VW-Betrieb diesen Ölwechsel nach Zertifikatsvorgaben durchgefürht hat.
Das kann (und darf) er nur aufdrucken, wenn der Betrieb durch ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 zertifiziert ist.
Mal abgesehen davon, daß ohne Zertifizierung auch kein Händler/Servicevertrag mit VW mehr zu bekommen ist, sind damit auch Dokumentationspflichten verbunden:
Der Mechaniker MUSS in einem für die interne QMS-Dokumentation zu verwendenden Formblatt alle verwendeten Teile / Betriebsstoffe nach Art / Typ Herkunft genau dokumentieren inkl. des Hinweises "entspricht VW-Norm/Spezifikation".
Das ähnelt sehr der Chargendokumentation bei uns...
Diese Dokumentation ist intern zum Auftrag abzuspeichern und bei den Überprüfungen durch den Auditor werden auch genau diese Punkte mit geprüft (und ggf. beanstandet).
Sie soll, gerade bei angelieferten Dingen, wie Ölen, aber auch z.B. Reifen zur Montage, auch auf dem Kundenexemplar sichtbar aufgedruckt sein.
Damit ist auch klar, daß die Garantieverlängerung hieraus, also dem angelieferten ÖL, sofern seine qualitative Eignung (s.o) nachgewisen ist, keine Leistungsverweigerung herleiten kann.
Der Knackpunkt ist dann höchstens, wenn der Betrieb die Dokumentation verschlampt, bzw. das nicht nachweisen kann:
Da er aber dazu verpflichtet ist, liegt demnach eine Obliegenheitsverletzung des Betriebes vor & die Haftung für Folgeschäden richtet sich gegen den Betrieb.
Die Aussage, das angelieferte Öl ist im Nachgang "nicht geeignet", köpft den Betrieb erst Recht, denn "nur geeignete & von VW freigegebene Teile & Betriebsstoffe dürfen verwendet werden",
Zweifel, auch am angelieferten Öl, dürfen sein, nur dann VOR dem Einfüllen anmelden.
Was drin ist ist drin & dann hält der Betrieb dafür den Kopf hin.
P.S: wobei ich hier 2 differierende Nummern zum Umfang:
"Interv.Service m. Mit Mobilitätsgarantie" gefunden habe (die alten Kopien vom 1,9er):
- 01350010 Interv.Service m. Mit Mobilitätsgarantie 41 94,95 / Öl angeliefert
- 01350012 Interv.Service m. Mit Mobilitätsgarantie 1 65,70 / Öl vom (Text: 6,400 C.Longl.3 )
wobei 010 OHNE / 012 MIt Zusatzarbeiten heißen soll...
Lassen wir die Preisunterschiede mal außen vor...