solange das kein gerichtlich abgesegneter brief ist (gerichtlicher mahnbescheid, klageerhebung) machst du -
meineswissens - nichts großartig falsch, wenn du erstmal gar nicht darauf reagierst (
wozu im idealfall auch gehört dieses thema hier löschen zu lassen...)
bist du dir nicht sicher was für ein schreiben du da in den händen hälst ODER willst einfach auf nummer sicher gehen such einen anwalt oder eine rechtsberatung auf.
kostet auch nicht viel oder evtl nichts, wenn man dir lediglich erklärt welche rechtliche relevanz das jetzige schreiben hat.
klar es kann sein, dass das nächste was jetzt ins haus flattert ein gerichtlicher mahnbescheid oder eine klageschrift ist.
->spätestens dann würde
ich einen anwalt aufsuchen.
und wenn der jetzige brief schon solch ein schreiben ist dann sowieso
(denn sich selbst vor gericht vertreten ist nicht einfach....auch wenn du mit einer simplen antwort "ich habe nicht getankt" 'ne 49,99999% chance auf glücklichen ausgangs eines verfahrens haben dürftest)
-->haut der dich dann aus der gerichtlichen sache raus landen auch deine anwaltskosten mit beim gegenüber.
-->bleibt dagegen was bei dir hängen kostet es halt geld
-->und ab diesem punkt ticken auch die anwaltskosten gegenüber
was ich nicht tun würde:
->auf den jetzigen brief vom anwalt selbst irgend eine antwort verfassen. egal wie sachlich oder frech und vielleicht sogar gern du da antworten möchtest
->auf der basis des jetzigen briefes dem gegenüber direkt oder per anzeige einen betrug zu unterstellen
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spekulation für ein eventuelles gerichtsverfahren
solange du nicht getankt hast hätte ich erstmal keine große angst.
falls du getankt hast, hast du hoffentlich eine rechnung oder eine kreditkartenabrechnung aus der hervorgeht was du getankt hast.
und mal rein spekulativ: ich halte das risiko dass auf der gegenseite 3 leute ein falsches spiel spielen für nicht besonders hoch
1) ein verkäufer der seinen entstanden schaden am fahrzeug bei dir abwälzen möchte und seiner werkstatt bedingungslos glaubt
2) einer werkstatt die behauptet das sei benzin im tank oder dies sogar irgendwie irgendwann da reingekippt hat
3) einem tankstellenmitarbeiter oder ein hinterherfahrendes fahrzeug was dich dann auch noch zufällig am besagten tag an einer tankstelle zweifelsfrei benzin hat tanken sehen und bereit ist das vor gericht auszusagen (obwohl du wie du sagst nicht getankt hast)
->fällt faktor 3 weg wäre es spannend ob stattdessen faktor
4) existiert, nämlich ein gutachter der unmittelbar gerichtsverwertbar festgestellt hat, dass benzin getankt wurde und der schaden durch fehlbetankung entstanden ist. selbst dann wäre nach meinem rechtsempfinden von der gegenseite aus zusätzlich der beweis zu erbringen, dass du diese verursacht hast (also an deinem neu erworbenem fahrzeug dummerweise falschen sprit reingetankt hast....das ist schon sehr unwahrscheinlich aber natürlich nicht unmöglich. wenn du vorher t4 diesel gefahren bist wird es aber durchaus nochmal unwahrscheinlicher).
und selbst wenn man dir fehlbetankung nachweist(was ich dir nicht wünsche) wird es spannend was aus dem rückabgewickelten vertrag wird.
->sprich ob der wieder gültigkeit hat (weil die gründe für die rückabwicklung wegfallen). oder ob "lediglich" ein schadenersatzanspruch (in form der reperatur) entsteht!
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käm die karre jetzt vom händler würd ich sagen: "dumm gelaufen, da hat wohl ein idiot bei der probefahrt falsch nachgetankt". aber von privat eher auszuschließen.
als richter:
->die wahrscheinlichkeit dass jemand der sein auto verkauft den halbwegs leerfährt ist hoch. die wahrscheinlichkeit dass ein käufer bei heimreise die hütte vollmacht auch
->die wahrscheinlichkeit dass ein ex-dieselfahrer ihn falsch mit diesel betankt hielte ich für gering (es ist ja kein mietfahrzeug was man halbwegs zufällig mit dieser oder jener spritsorte hingestellt bekommt sondern ein fahrzeug welches man sich sehr bewußt ausgesucht hat...incl der einem bekanntem spritsorte...)
--->das miteinander multipliziert ergibt im zweifel für den angeklagten, und diese multiplikation nehm ich ohnehin nur vor wenn tatsächlich ein gutachten berweißt dass der schaden durch fehlbetankung entstanden ist.
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sieh es mal positiv. schlimmer wäre gewesen:
->der schaden passiert. verkäufer stellt sich bei der rücknahme quer. du läßt ihn irgendwo hinschleppen, versäumst ein gerichtssicheres gutachten und irgend eine werkstatt stellt fest dass dort benzin im tank einen schaden verursacht hat. ich wette dann wäre beim verkäufer 0 zu holen und selbst mit einem gutachten wäre es schwer für dich zu beweisen dass der falsche sprit da bei kauf schon drin war (gewährleistung bei privat ja ausgeschlossen). sprich dann würdest du mit pech "auf dem schaden sitzenbleiben".
du hast erstmal großes glück dass die rücknahme incl rückzahlung erfolgt ist. so muss/scheint sich das gegenüber zu bemühen dir etwas nachzuweisen (oder
anzudichten)
viel erfolg. auf dass das thema hier verschwindet