Nach kaufrückabwicklung wird täuschung wg angeblichen Bezin tankens/dadurch verursachter Motorschade

(Nein, nicht antworten. Es interessiert mich nicht wirklich
Solche User wie Dich liebe ich gang besonders.
Andere angehen und denen, die man angreift, gleich noch das Maul verbieten wollen. Damit spielst DU in einer Liga mit Trump und den Alten Navien für Dummis.
Sorry, aber so ein Verhalten wie Deines GEHT GAR NICHT!

Und warum ich mich "einmische"? Einfach nur, weil ich etwas lese und meine, es nicht unwidersprochen stehen lassen zu können.
 
Guten Morgen,

ich habe nun schon bei diversen Threads hier festgestellt dass R5T5 gerne einfach in ein Thema reinplatzt und sich teilweise grundlos über ernstgemeinte Posts, Meinungen lustig macht (Als Beispiel siehe Thread Mercedes-Felgen auf T5 ? (Hinweis auf Einpresstiefe).
Leider ein unschöner Umgangston, auch Begrüßung und Anrede fehlen. Mich stört das nicht bzw. ich ignoriere es ab sofort, denn der jeweilige Thread wird dadurch leider immer entfremdet.
Damit hoffentlich wieder zurück zum Thema.

Viele Grüße Jan
 
Nein, ich kann und werde niemanden den Mund verbieten. Das steht da auch einfach nicht.

Das ist genau wieder so ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat mit einer völlig aus der Luft gegriffenen Interpretation wie schon zuvor. So ein Verhalten verursacht nichts weiter als Streit.

Wie es hier schon steht: man versteht Texte nicht unbedingt gleich richtig. Dann fragt man nach. Natürlich nur, wenn Interesse besteht. Ganz einfach.

Wenn das jemanden zu sehr aufregt, empfehle ich die Ignorierliste.

Mache Dir aber keine allzu großen Sorgen, es kommt bestimmt gleich mindestens einer, der dir zuspricht.
Und mit Sicherheit ein Thema als Begründung angibt, das hiermit absolut nix zu tun hat.
 
Guten Morgen,

ich habe nun schon bei diversen Threads hier festgestellt dass R5T5 gerne einfach in ein Thema reinplatzt und sich teilweise grundlos über ernstgemeinte Posts, Meinungen lustig macht (Als Beispiel siehe Thread Mercedes-Felgen auf T5 ? (Hinweis auf Einpresstiefe).
Leider ein unschöner Umgangston, auch Begrüßung und Anrede fehlen. Mich stört das nicht bzw. ich ignoriere es ab sofort, denn der jeweilige Thread wird dadurch leider immer entfremdet.
Damit hoffentlich wieder zurück zum Thema.

Viele Grüße Jan

Siehst du, da ist der Zuspruch schon. Manchmal ist es wirklich zu einfach :danke:
 
Ich glaub, das ist dieses Foren-Phänomen. Einigermaßen anonym schreiben sich Stammtischparolen halt besonders schön leicht. Dazu das manchmal sehr schnell ablaufende Fehlinterpretieren von Geschriebenem, da nicht Face to Face, und schon geht der Stunk los.

Im Zweifel hilft es daher manchmal, einfach irgendwann mal auf das immer wieder neue letzte Wort zu verzichten.

Irgendwie fällt mir gerade auf, dass ich das gestern fast genau so einem Vierjährigen erklärt hab...

Gruß
Dödel
 
Ich hab mich zur Untermauerung der Weisheit "der Klügere gibt nach" sogar verkloppen lassen :D

Gruß
Dödel
 
Ich hab mich zur Untermauerung der Weisheit "der Klügere gibt nach" sogar verkloppen lassen :D

Gruß
Dödel
Jetzt hast du ihm beigebracht, dass er seinen Willen mit Gewalt durchboxen kann :eek:. Das wird später mal ein übler Schläger :D.
 
Wer sagt denn, dass es ein "er" war?

Gruß
Dödel
 
Wer sagt denn, dass es ein "er" war?
Du selbst:
Irgendwie fällt mir gerade auf, dass ich das gestern fast genau so einem Vierjährigen erklärt hab...

:D

Aber egal, um zum Thema zurückzukehren: Ich denke, dass es nicht einmal zu einer Eröffnung eines Verfahrens kommt. Irgendjemand bei Gericht schaut sich doch vorher die Sachlage an und müsste das vom Tisch fegen. Akte zu, nächster Fall.
 
Irgendjemand bei Gericht schaut sich doch vorher die Sachlage an und müsste das vom Tisch fegen. Akte zu, nächster Fall.
Nein. In D wird alles ausprozessiert. Zumindest in der ersten Instanz. Selbst der allergrösste Blödsinn.
 
Nein. In D wird alles ausprozessiert. Zumindest in der ersten Instanz. Selbst der allergrösste Blödsinn.
Zu einer Klage ist eine Klageschrift einzureichen. In dieser hat der Kläger sein Ansinnen darzulegen - und Beweise. Erscheint die Klage nicht plausibel wird das Verfahren gar nicht erst eröffnet.
 
Zu einer Klage ist eine Klageschrift einzureichen. In dieser hat der Kläger sein Ansinnen darzulegen - und Beweise. Erscheint die Klage nicht plausibel wird das Verfahren gar nicht erst eröffnet.

Korrekt. Allerdings wird bei der Klageerhebung nicht die Glaubwürdigkeit der Beweise geprüft. Das gehört in die Hauptverhandlung. Abgewiesen wird die Klage nur dann, wenn überhaupt keine rechtliche Grundlage existiert bzw. das entsprechende Gericht nicht zuständig ist oder andere formale Gründe für eine Abweisung bestehen. Es geht dabei aber nicht um die inhaltliche Seite.

Gruß, Marcus
 
Beweise werden erst im laufenden Prozess eingebracht. Und ja - eine Klage gegen Jesus, Potius Pilatus oder Ötzi würde wohl auch in D nicht weiterverfolgt, aber sonst .....
 
Wir können uns ja zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen - oder auch nicht.
 
Beweise werden erst im laufenden Prozess eingebracht. Und ja - eine Klage gegen Jesus, Potius Pilatus oder Ötzi würde wohl auch in D nicht weiterverfolgt, aber sonst .....

Bei den heutzutage üblichen Vornamen könnte ich mir durchaus vorstellen, dass obige Klagen doch weiter verfolgt werden könnten... Ansonsten lass ich mich umbenennen in Ötzi und lass dann die Sau raus...

Gruß,
Dödel
 
Kann man an Jesus, Pontius Pilatus, den Otzi und/oder SchwanzusLongus überhaupt per ZU zustellen.......
 
solange das kein gerichtlich abgesegneter brief ist (gerichtlicher mahnbescheid, klageerhebung) machst du - meineswissens - nichts großartig falsch, wenn du erstmal gar nicht darauf reagierst (wozu im idealfall auch gehört dieses thema hier löschen zu lassen...)

bist du dir nicht sicher was für ein schreiben du da in den händen hälst ODER willst einfach auf nummer sicher gehen such einen anwalt oder eine rechtsberatung auf.
kostet auch nicht viel oder evtl nichts, wenn man dir lediglich erklärt welche rechtliche relevanz das jetzige schreiben hat.

klar es kann sein, dass das nächste was jetzt ins haus flattert ein gerichtlicher mahnbescheid oder eine klageschrift ist.
->spätestens dann würde ich einen anwalt aufsuchen. und wenn der jetzige brief schon solch ein schreiben ist dann sowieso
(denn sich selbst vor gericht vertreten ist nicht einfach....auch wenn du mit einer simplen antwort "ich habe nicht getankt" 'ne 49,99999% chance auf glücklichen ausgangs eines verfahrens haben dürftest)
-->haut der dich dann aus der gerichtlichen sache raus landen auch deine anwaltskosten mit beim gegenüber.
-->bleibt dagegen was bei dir hängen kostet es halt geld
-->und ab diesem punkt ticken auch die anwaltskosten gegenüber

was ich nicht tun würde:
->auf den jetzigen brief vom anwalt selbst irgend eine antwort verfassen. egal wie sachlich oder frech und vielleicht sogar gern du da antworten möchtest
->auf der basis des jetzigen briefes dem gegenüber direkt oder per anzeige einen betrug zu unterstellen

------------------
spekulation für ein eventuelles gerichtsverfahren


solange du nicht getankt hast hätte ich erstmal keine große angst.
falls du getankt hast, hast du hoffentlich eine rechnung oder eine kreditkartenabrechnung aus der hervorgeht was du getankt hast.

und mal rein spekulativ: ich halte das risiko dass auf der gegenseite 3 leute ein falsches spiel spielen für nicht besonders hoch
1) ein verkäufer der seinen entstanden schaden am fahrzeug bei dir abwälzen möchte und seiner werkstatt bedingungslos glaubt
2) einer werkstatt die behauptet das sei benzin im tank oder dies sogar irgendwie irgendwann da reingekippt hat
3) einem tankstellenmitarbeiter oder ein hinterherfahrendes fahrzeug was dich dann auch noch zufällig am besagten tag an einer tankstelle zweifelsfrei benzin hat tanken sehen und bereit ist das vor gericht auszusagen (obwohl du wie du sagst nicht getankt hast)
->fällt faktor 3 weg wäre es spannend ob stattdessen faktor
4) existiert, nämlich ein gutachter der unmittelbar gerichtsverwertbar festgestellt hat, dass benzin getankt wurde und der schaden durch fehlbetankung entstanden ist. selbst dann wäre nach meinem rechtsempfinden von der gegenseite aus zusätzlich der beweis zu erbringen, dass du diese verursacht hast (also an deinem neu erworbenem fahrzeug dummerweise falschen sprit reingetankt hast....das ist schon sehr unwahrscheinlich aber natürlich nicht unmöglich. wenn du vorher t4 diesel gefahren bist wird es aber durchaus nochmal unwahrscheinlicher).

und selbst wenn man dir fehlbetankung nachweist(was ich dir nicht wünsche) wird es spannend was aus dem rückabgewickelten vertrag wird.
->sprich ob der wieder gültigkeit hat (weil die gründe für die rückabwicklung wegfallen). oder ob "lediglich" ein schadenersatzanspruch (in form der reperatur) entsteht!

---------------
käm die karre jetzt vom händler würd ich sagen: "dumm gelaufen, da hat wohl ein idiot bei der probefahrt falsch nachgetankt". aber von privat eher auszuschließen.

als richter:
->die wahrscheinlichkeit dass jemand der sein auto verkauft den halbwegs leerfährt ist hoch. die wahrscheinlichkeit dass ein käufer bei heimreise die hütte vollmacht auch
->die wahrscheinlichkeit dass ein ex-dieselfahrer ihn falsch mit diesel betankt hielte ich für gering (es ist ja kein mietfahrzeug was man halbwegs zufällig mit dieser oder jener spritsorte hingestellt bekommt sondern ein fahrzeug welches man sich sehr bewußt ausgesucht hat...incl der einem bekanntem spritsorte...)
--->das miteinander multipliziert ergibt im zweifel für den angeklagten, und diese multiplikation nehm ich ohnehin nur vor wenn tatsächlich ein gutachten berweißt dass der schaden durch fehlbetankung entstanden ist.

-------------
sieh es mal positiv. schlimmer wäre gewesen:
->der schaden passiert. verkäufer stellt sich bei der rücknahme quer. du läßt ihn irgendwo hinschleppen, versäumst ein gerichtssicheres gutachten und irgend eine werkstatt stellt fest dass dort benzin im tank einen schaden verursacht hat. ich wette dann wäre beim verkäufer 0 zu holen und selbst mit einem gutachten wäre es schwer für dich zu beweisen dass der falsche sprit da bei kauf schon drin war (gewährleistung bei privat ja ausgeschlossen). sprich dann würdest du mit pech "auf dem schaden sitzenbleiben".
du hast erstmal großes glück dass die rücknahme incl rückzahlung erfolgt ist. so muss/scheint sich das gegenüber zu bemühen dir etwas nachzuweisen (oder anzudichten)

viel erfolg. auf dass das thema hier verschwindet :)
 
@walk12,

hast Du einen update für uns ? Natürlich nicht hier öffentlich Details zum (weiteren) Verfahren, aber als bisher Mitleidende würde interessieren ob der Anwalt bereits Optimismus erzeugen konnte oder sich sonst Positives ergeben hatte ?

Viele Grüße,
Jochen
 
solange das kein gerichtlich abgesegneter brief ist (gerichtlicher mahnbescheid, klageerhebung) machst du - meineswissens - nichts großartig falsch, wenn du erstmal gar nicht darauf reagierst (wozu im idealfall auch gehört dieses thema hier löschen zu lassen...)

bist du dir nicht sicher was für ein schreiben du da in den händen hälst ODER willst einfach auf nummer sicher gehen such einen anwalt oder eine rechtsberatung auf.
kostet auch nicht viel oder evtl nichts, wenn man dir lediglich erklärt welche rechtliche relevanz das jetzige schreiben hat.

klar es kann sein, dass das nächste was jetzt ins haus flattert ein gerichtlicher mahnbescheid oder eine klageschrift ist.
->spätestens dann würde ich einen anwalt aufsuchen. und wenn der jetzige brief schon solch ein schreiben ist dann sowieso
(denn sich selbst vor gericht vertreten ist nicht einfach....auch wenn du mit einer simplen antwort "ich habe nicht getankt" 'ne 49,99999% chance auf glücklichen ausgangs eines verfahrens haben dürftest)
-->haut der dich dann aus der gerichtlichen sache raus landen auch deine anwaltskosten mit beim gegenüber.
-->bleibt dagegen was bei dir hängen kostet es halt geld
-->und ab diesem punkt ticken auch die anwaltskosten gegenüber

was ich nicht tun würde:
->auf den jetzigen brief vom anwalt selbst irgend eine antwort verfassen. egal wie sachlich oder frech und vielleicht sogar gern du da antworten möchtest
->auf der basis des jetzigen briefes dem gegenüber direkt oder per anzeige einen betrug zu unterstellen

------------------
spekulation für ein eventuelles gerichtsverfahren


solange du nicht getankt hast hätte ich erstmal keine große angst.
falls du getankt hast, hast du hoffentlich eine rechnung oder eine kreditkartenabrechnung aus der hervorgeht was du getankt hast.

und mal rein spekulativ: ich halte das risiko dass auf der gegenseite 3 leute ein falsches spiel spielen für nicht besonders hoch
1) ein verkäufer der seinen entstanden schaden am fahrzeug bei dir abwälzen möchte und seiner werkstatt bedingungslos glaubt
2) einer werkstatt die behauptet das sei benzin im tank oder dies sogar irgendwie irgendwann da reingekippt hat
3) einem tankstellenmitarbeiter oder ein hinterherfahrendes fahrzeug was dich dann auch noch zufällig am besagten tag an einer tankstelle zweifelsfrei benzin hat tanken sehen und bereit ist das vor gericht auszusagen (obwohl du wie du sagst nicht getankt hast)
->fällt faktor 3 weg wäre es spannend ob stattdessen faktor
4) existiert, nämlich ein gutachter der unmittelbar gerichtsverwertbar festgestellt hat, dass benzin getankt wurde und der schaden durch fehlbetankung entstanden ist. selbst dann wäre nach meinem rechtsempfinden von der gegenseite aus zusätzlich der beweis zu erbringen, dass du diese verursacht hast (also an deinem neu erworbenem fahrzeug dummerweise falschen sprit reingetankt hast....das ist schon sehr unwahrscheinlich aber natürlich nicht unmöglich. wenn du vorher t4 diesel gefahren bist wird es aber durchaus nochmal unwahrscheinlicher).

und selbst wenn man dir fehlbetankung nachweist(was ich dir nicht wünsche) wird es spannend was aus dem rückabgewickelten vertrag wird.
->sprich ob der wieder gültigkeit hat (weil die gründe für die rückabwicklung wegfallen). oder ob "lediglich" ein schadenersatzanspruch (in form der reperatur) entsteht!

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käm die karre jetzt vom händler würd ich sagen: "dumm gelaufen, da hat wohl ein idiot bei der probefahrt falsch nachgetankt". aber von privat eher auszuschließen.

als richter:
->die wahrscheinlichkeit dass jemand der sein auto verkauft den halbwegs leerfährt ist hoch. die wahrscheinlichkeit dass ein käufer bei heimreise die hütte vollmacht auch
->die wahrscheinlichkeit dass ein ex-dieselfahrer ihn falsch mit diesel betankt hielte ich für gering (es ist ja kein mietfahrzeug was man halbwegs zufällig mit dieser oder jener spritsorte hingestellt bekommt sondern ein fahrzeug welches man sich sehr bewußt ausgesucht hat...incl der einem bekanntem spritsorte...)
--->das miteinander multipliziert ergibt im zweifel für den angeklagten, und diese multiplikation nehm ich ohnehin nur vor wenn tatsächlich ein gutachten berweißt dass der schaden durch fehlbetankung entstanden ist.

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sieh es mal positiv. schlimmer wäre gewesen:
->der schaden passiert. verkäufer stellt sich bei der rücknahme quer. du läßt ihn irgendwo hinschleppen, versäumst ein gerichtssicheres gutachten und irgend eine werkstatt stellt fest dass dort benzin im tank einen schaden verursacht hat. ich wette dann wäre beim verkäufer 0 zu holen und selbst mit einem gutachten wäre es schwer für dich zu beweisen dass der falsche sprit da bei kauf schon drin war (gewährleistung bei privat ja ausgeschlossen). sprich dann würdest du mit pech "auf dem schaden sitzenbleiben".
du hast erstmal großes glück dass die rücknahme incl rückzahlung erfolgt ist. so muss/scheint sich das gegenüber zu bemühen dir etwas nachzuweisen (oder anzudichten)

viel erfolg. auf dass das thema hier verschwindet :)
Moin!
Ist deine Shift-Taste kaputt?
Da kriegt man ja Augenkrebs beim lesen!
Hab deinen Text jetzt dreimal gelesen und immer wieder abgebrochen, da man echt den Überblick verliert...:help:
 
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