Nach kaufrückabwicklung wird täuschung wg angeblichen Bezin tankens/dadurch verursachter Motorschade

Hallo
Das mit dem zitieren, will noch nicht so richtig klappen bei mir.
Das benzin kann die Werkstatt doch den letzten 2 Monaten jederzeit eingefüllt haben der Wagen wurde ja gleich nach Liegenbleiben dorthin geschleppt - der Wagen war ja bloss 1 std in meinem besitz.

Wie soll ich nachweisen, dass nicht getankt wurde? Der Wagen wurde nicht leer übergeben - aber das ist ja auch nur unsere Aussage.

Ja wie beweisen ? Mobilfunkdaten das geht.
Meines Wissens nur bei Straftaten, ich kann auch falsch liegen.
In NL ist es jedenfalls so.
Ein AG in NL hat mal "vergessen" den letzten Wochenlohn zu bezahlen.
Der AG behauptete, ich haette nicht gearbeitet.
Mein Anwalt hat versucht die Daten von KPN zu bekommen. Leider nein, nur bei Mord ,Drogen oder der nationalen Sicherheit also wenn jemand dem Koenigshaus ne Gluehlampe klauen will.
Ueberzeugt hat den Richter dann, die Logdateien meines Track and Trace.
Die Firma gibt es jetzt nicht mehr.

In deinem Fall, wuerde ich ueber den Richter gehen.

Gruss RED
 
Eigentlich muß sie nichts beweisen. Aber die Trackingdaten gibts umsonst übers Googlekonto bei GoogleMaps. (Für Androiden jedenfalls)
 
Würde dir raten das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Solche Leute sind oft berufsmäßige Betrüger und haben die Nummer schon öfter durchgezogen.
Das heißt du hast auf der Gegenseite mehrere „Zeugen“, die sich ergänzen.

Wenn du selbst einen Zeugen hast, der bestätigt dass du nie getankt hast, wäre das natürlich super.

Ausserdem würde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten. Es ist immer gut, wenn es noch eine strafrechtliche zur zivilrechtlichen Komponente gibt.

Ich hatte auch mal so einen Betrugsfall bei Tachomanipulation. Wenn der Betrüger nur gut genug brüllt (wörtlich vor Gericht) wirst du im Zivilverfahren auch als dummer Käufer abgestempelt, der ja eine Mitschuld haben könnte. Der Fall soll irgenwie pari-pari vom Tisch. Oft bekommst du dazu einen Titel, der aber nie vollstreckt werden kann. Die Betrüger sind darauf vorbereitet. (in meinem Fall gehörten Villa und Porsche des Betrügers der Ehefrau. Er hatte nichts.)

Strafrechtlich ist der Betrüger dann aufeinmal Beschuldigter. Bei mir hat der Richter dann dem Betrüger gesagt: Entweder möglicher Knast oder Niederschlagung gegen Zahlung an mich.... Der Typ hat gezahlt.
 
Hallo,

schon kurios die ganze Geschichte.

Aber mal ein kleiner Tipp nebenbei:

Ich wäre etwas vorsichtiger, in einem öffentlichen Forum, welches von jedermann eingesehen werden kann, irgendwelche Internas / ect. zu schreiben. Denn man weis ja nie, wer hier alles so mitliest. Manchmal schreibt man im Frust viel, was man hinterher bereuen könnte.
Der wichtigste Tipp, dir anwaltliche Hilfe zu holen, wurde ja schon mehrfach genannt.

Tu das und ein guter Anwalt wird dir helfen. Er wird wissen, was zu tun ist.

Alleine die Überschrift des Thread´s lässt nicht viele Leute in Betracht kommen.....und Google ist da Gnadenlos.

Viel Glück

Gruss

Kibo
 
Ihr seid so geil! Ehrlich!

Ich war gestern im Theater, das war nicht annähernd so unterhaltsam wie dieses Thema! :D:D:D

Einen Anwalt nehmen, ein Frau ohne technische Ahnung, da versucht es einer, KFZ-Haftpflicht, Privathaftpflicht, grobe Fahrlässigkeit, eine erfolgte Anklage, Ablesen der Ortungsdaten beantragen, Beweislastumkehr, irgendwelche Ausbaustufen, unfähige Werkstatt, achja und natürlich der Richter ist auch schon mit im Boot. Habe ich vergessen eine der Spekulationen sinngemäss zu wiederholen?

Und was ist eigentlich passiert? Ja genau: nix. Absolut gar nix.

Also, wir sind hier ja unter uns, gelle? Dann mal schön unter Benutzung des Kopfes der Reihe nach: Da ist ein Händler sauer (nach der Mache würde ich den Namen schon lange genannt haben), und versucht jetzt die Schuld einem Anderem / einer Anderen in die Schuhe zu schieben. So scheint es auszusehen, denn genaueres steht hier nicht und keiner von uns war dabei. Von daher ist das eine Annahme.
Was wir aber wissen ist, dass ein Brief mit einer Anschuldigung zur Täuschung bei einer ehemaligen Interessentin für ein Fahrzeug angekommen ist, nachdem schon ein nicht gerade kleiner Zeitraum verstrichen ist. Und woher wissen wir das? Aus einem öffentlichem Forum. Und da ist schon mal der erste Fehler: wenn es nur ein Brief war, kein Einschreiben, dann wurde hiermit schon mal die Zustellung bestätigt. Schlecht.

So und jetzt?
Fanden nach der Reparatur weitere Probefahrten oder Testfahrten der Werkstatt statt?
Sind die Unterlagen des ersten Kaufversuches und dessen Rückabwicklung (Auflösungsvertrag) vorhanden?
Was steht in dem Auflösungsvertrag? Was in den AGB zur Regelung versteckter Schäden bei Rücknahme, etc?
Gibt es Zeugen?
Wird in dem Schreiben eine Frist gesetzt? Was passiert nach Ablauf?
Gibt es eine rechtskräftige Rechnung über die aktuelle Forderung der Kaufsumme?
Warum fordert man die Kaufsumme? Oder fordert man die Nacherfüllung des ehemaligen Kaufvertrages?
Wenn ja: wurde das defekte Auto denn in den Besitz übergeben, so dass der Vertragsteil des Verkäufers erfüllt wurde und somit überhaupt die Kaufsumme nach Rechnung gefordert werden kann, die nicht einem Auflösungsvertrag widerspricht?
Selbst wenn: seit wann muss man ein Auto komplett kaufen, weil man einen Teil davon kaputt gemacht?
Und seit wann legt der beschuldigende Anwalt als "Strafmass" für eine Täuschung die Kaufsumme fest?
Steht da wirklich sinngemäss drin: wenn sie das defekt Fahrzeug nicht zum damaligen Kaufpreis übernehmen zeigen wir sie wegen Täuschung an?

Was soll denn ein hinzugezogener Anwalt jetzt machen, ausser für Geld einen Brief aufsetzen und damit die Gemüter zu erhitzen?
Bisher steht ein unbewiesener Vorwurf im Raum. Dafür braucht man keinen Anwalt, sondern logisches Denken und Eier in der Hose (ja, das können Frauen auch, beides selbstverständlich).

Wenn ein Vorladung eintreffen sollte, dann braucht es einen Anwalt. Oder falls der Händler aus reiner Bosheit Mahnverfahren und Inkasso bis zum negativen Krediteintrag durchzieht. Bis dahin kannst Du mit den Scheinchen einen Ofen befeuern, das ist nützlicher.

Ich persönlich löse so etwas mit meiner gewohnt höflichen und freundlichen Art: einen Brief an den Anwalt mit Kopie des Anwaltschreibens: Sehr geehrter Herr X, netter Versuch. Gruss an Ihren Mandanten. Mit noch freundlichen Grüßen ... Ich mache sowas, was nicht bedeutet, dass das andere so tun sollen. Aufgrund meiner Erfahrung und Kenntnis mache ich mir gerne einen Spass aus solchen perfiden Vorgängen.

Bei dem, was man teilweise hier lesen kann, ist es kein Wunder, dass Betrügern und deren Maschen Tür und Tor offen steht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann nur die Empfehlung wiederholen, definitiv nicht einen eignen Brief ohne anwaltlichen Rat zu schreiben. Das hat mit Eiern in der Hose nix zu tun.

Grüße,
Jochen
 
Hallo R5T5,

Danke das du uns das alles "richtig" erklärst und genau weißt wie man sich verhält. Hier wurden bislang sicher einige Tipps und Themen aufgemacht die über das Ziel hinaus gehen zunächst einmal richtig zu reagieren. Aber das du für dich in Anspruch nimmst die einzig richtige Antwort zu haben hilft der TS auch nicht weiter. Ich bevorzuge hier sachliche Diskussion, da sollte jede Meinung zumindest respektiert werden.

VG Jan
 
Eierstöcke, Thomas, Eierstöcke in diesem Fall :D.

Äh, ja, danke, natürlich. Genau das Wort, was mir gefehlt hat. :danke:

:D:D

Hier braucht es keinen Anwalt. Hier ist ja auch wieder das Problem, was man da für einen Kerl erwischt. Die Erstberatung sollte kostenlos sein. Ein ehrlicher Anwalt wird Dir genau dazu raten erst dann aktiv zu werden, wenn da wirklich was ernstes draus werden sollte.
 
Ich kann nur die Empfehlung wiederholen, definitiv nicht einen eignen Brief ohne anwaltlichen Rat zu schreiben. Das hat mit Eiern in der Hose nix zu tun.

Grüße,
Jochen

Richtig, wer sich schon einmal in solch einer Thematik befunden hat weiß wie schnell dann durch übereilte Reaktion oder guten Willen ein eigener Nachteil entsteht. Ein seriöser Anwalt bietet immer eine (meist kostenfreie) Erstberatung mit Hinweis auf ein sinnvolles weiteres Vorgehen. VG Jan
 
Hallo R5T5,

Danke das du uns das alles "richtig" erklärst und genau weißt wie man sich verhält. Hier wurden bislang sicher einige Tipps und Themen aufgemacht die über das Ziel hinaus gehen zunächst einmal richtig zu reagieren. Aber das du für dich in Anspruch nimmst die einzig richtige Antwort zu haben hilft der TS auch nicht weiter. Ich bevorzuge hier sachliche Diskussion, da sollte jede Meinung zumindest respektiert werden.

VG Jan

Und ich bevorzuge, dass meine Texte, die aus meinen Erfahrungen entstanden sind, als meine Meinung aufgefasst werden. Und zwar OHNE Verdrehung oder ausgedachten Behauptungen als Ergänzung von einem Lesenden. Bei Unklarheiten fragt man nach und denkt sich nicht eine Lösung aus. Das ist logische Kommunikation. Mein Text sind mit Absicht provokant, nicht immer einfach zu lesen, aber einfach zu begreifen. Ich selbst entscheide welche Teile sachlich sind und welche nicht.

Und ich selbst entscheide, welche Meinung ich respektiere und welche nicht. (Nebenbei: hier stehen nicht nur Meinungen, sondern teilweise ausgemachter Blödsinn in Form von Spekulationen in einem sicherlich aufregenden Thema. Sieht nur auf den ersten Blick aus, wie eine Meinung. Wie sollen solche unüberlegten Worte sich Respekt verdienen? Spekulationen sind keine Sachverhalte und damit nicht im geringsten sachlich. Soviel dazu).
Von so einem zusammengetüdeltem haltlosen Schreiben ohne jede profunde Basis eines Anwalts braucht man keinen Respekt haben. Das kann dieser auch ruhig wissen. Der weiss doch ganz genau, was er da abzieht.

Kurz: ich nehme gar nichts in Anspruch, das steht da auch nicht. Es steht jedem frei, alle gelesen Worte anzunehmen, oder eben nicht. Oder halt teilweise, indem man die Erfahrungen von anderen mit seinen eigenen kombiniert. Das wird allgemein als Erfahrungsaustausch bezeichnet und sollte der Hauptzweck sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Erstberatung sollte kostenlos sein.

Ein seriöser Anwalt bietet immer eine (meist kostenfreie) Erstberatung mit
Ich habe schon eine ganze Ewigkeit und eine halbe keinen Anwalt mehr gebraucht, deshalb die Frage:

Ist das so mittlerweile, dass die Juristen sich mit kostenloser Erstberatung um die Mandanten kloppen müssen? Das ist ja schlimm, wohin wir allmählich kommen.
 
Toleranz ist der Verdacht, dass der andere Recht haben könnte ... ;)
Mancher der Spekulanten hier könnte beruflich mit ähnlichen juristischen Themen enger befasst sein und sich vielleicht im Ansatz auskennen ...
Und hier ist eine Reaktion ohne juristische Prüfung definitiv nicht zu empfehlen.

Grüße,
Jochen
 
Ich habe schon eine ganze Ewigkeit und eine halbe keinen Anwalt mehr gebraucht, deshalb die Frage:

Ist das so mittlerweile, dass die Juristen sich mit kostenloser Erstberatung um die Mandanten kloppen müssen? Das ist ja schlimm, wohin wir allmählich kommen.

Ich auch nicht. Aber das bedeutet ja nicht, dass das für Familie, Freunde und Bekannte gilt. Ganz zu schweigen davon, dass ich so nen "Rechtsverdreher" im direktem familiären Zugriff habe.

Aber versuche doch mal die kostenlose Erstberatung bei einer VW Werkstatt zu bekommen :D:D:D

:ot:
 
Hallo,
Vieleicht eine bloede Frage, wie geht der Diesel oder Benzinmotor kaputt bei falscher Betankung ?
Es geht um den Motor, nicht um die Nebenaggregate.
Damals, als ich noch jung war, habe ich bei einem Golf I 1,6 l Diesel den Luftfilter mit Waschbenzin gereinigt.
Nach dem Starten, ging der im Stand in den Drehzahlbegrenzer, ja das gab damals schon.
Danach war der "Direkteinspritzer"geboren worden.
Mit einem seperatem Tank, einer Wischwasserpumpe, und einem roten Hebel auf dem Booster stand.
Einfach nur die Oktane direkt in den Zylinderraum einspritzen, man war das ein Spass.
Leider war das noch nicht kontrollierbar, war ein bischen bloed, mit 6000 touren bremsen zu muessen.

Gruss RED
 
Hallo,
Vieleicht eine bloede Frage, wie geht der Diesel oder Benzinmotor kaputt bei falscher Betankung ?
Es geht um den Motor, nicht um die Nebenaggregate.
Damals, als ich noch jung war, habe ich bei einem Golf I 1,6 l Diesel den Luftfilter mit Waschbenzin gereinigt.
Nach dem Starten, ging der im Stand in den Drehzahlbegrenzer, ja das gab damals schon.
Danach war der "Direkteinspritzer"geboren worden.
Mit einem seperatem Tank, einer Wischwasserpumpe, und einem roten Hebel auf dem Booster stand.
Einfach nur die Oktane direkt in den Zylinderraum einspritzen, man war das ein Spass.
Leider war das noch nicht kontrollierbar, war ein bischen bloed, mit 6000 touren bremsen zu muessen.

Gruss RED
Es gibt ja auch diese Starthilfesprays auf Ether-Basis. Manche Leute sprühen auch Bremsenreiniger in den Ansaugtrakt.

Das funktioniert gut, solange das nur für ein paar Arbeitstakte infundiert wird. Länger mag das der Motor nicht haben.
 
Vieleicht eine bloede Frage, wie geht der Diesel oder Benzinmotor kaputt bei falscher Betankung ?

Benzin verbrennt viel schneller. Das kann zu mechanischen Schäden im Motor führen.

Kritischer ist allerdings das Kraftstoffsystem - vor allem HD Pumpe und Injektoren mögen das nicht.

Gruß, Marcus
 
in den Drehzahlbegrenzer

Da ein Diesel ein Selbstzünder ist, kann nicht wie beim Benziner die Zündung abgestellt werden. Vermutlich hatte die damalige Reiheneinspritzpumpe einen Fliehkraftbegrenzer.

Auch heutige Drehzahlbregenzer würden nur die Einspritzung reduzieren / stoppen, mit dem brennbaren Material im Ansaugtrakt greift hier aber nichts, das Einzige, was helfen würde, wären Schnellschlussklappen im Ansaugtrakt, welche die Luftzufuhr abregeln. Ist aber ein Kostenfaktor, und meines Wissens nach nur in älteren Großmotoren verbaut.

Heißt, das war Glück das der Motor nicht weiter durchging ... hätte mir zumindest früher auch passieren können.

Kaputt geht in erster Linie die Einspritzanlage, auf Grund der heute hohen Drücke > 2.000 bar sind die Komponenten der Einspritzung auf eine Schmierung durch den Kraftstoff angewiesen, eine Beitankung wie vor 30 Jahren im Winter von ein paar Litern Benzin ist nicht mehr möglich.
Schauen müsste man ob mit dem Diesel im Brennraum zündendes Benzin auf Grund der im Vergleich zum Benziner höheren Verdichtung zu einem überhöhten Spitzendruck bei der Zündung führt und den Block / ZK schädigt.

Grüße,
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: hjb
Da ist ein Händler sauer
Werter R5T5 (z.G. nicht R2D2)
bevor man hier so eine verbale Welle schiebt und auf alle anderen User wie ein verzogener Pitbull losgeht, sollte man es sich angewöhnen, die Kernaussagen der/des TE mal GENAU zu lesen.

Den Wagen habe ich von privat gekauft

Also nix mit Händler, sondern ein Kauf von Privat.

Zum Rest Deiner Aussage "Lay back in the arms of Sally": Zu einem Anwalt gehen, heisst ja nicht, das der losgelassen wird, um wie Du hier User den Verkäufer anzugehen.
Das KANN von einer Beratung "Nix tun" über das VORsachreiben eines Briefs, den die TE auf ihrem Briefpapier abschreibt bis zum offiiziellen Anwaltsschreiben gehen.
Wir ALLE kennen den genauen Inhalt des Anwaltsschreibens nicht und die wenigsten von uns wären in der Lage, dieses juristisch richtig zu bewerten, schon gar nicht haftend!
Toter Mann/Frau zu spielen kann nämlich unter Umständen auch nach hinten losgehen. Eine Erstberatung kostet i.A. 150 bis 250 €. Im Vergleich zum möglichen Schaden ist das NIX.
 
Prima. Dein Hinweis ist richtig: also ersetzt bitte alle gedanklich im Text das Wort „Händler“ gegen das Wort „Privatverkäufer“.
Damit ändert sich die Lage natürlich extrem :D:D:D

:danke:

Irre. Jetzt fühlen sich schonwieder Leute auf den schlips getreten, die gar nix damit zu tun haben. Oder hast Du gar etwas damit zu tun? (Nein, nicht antworten. Es interessiert mich nicht wirklich)

Dafür werden dann wieder mal Worte als Zitate aus Texten herausgerissen um irgendwelche Schein-Argumente zu begründen, die weder sinnvoll noch lösungsorientiert sind. Das übliche 08/15 Standardprogramm mal wieder. Und solche Leute glauben dann auch noch, dass es keiner merkt, sie sich im Recht befinden.
Und wenn es dann ein paar merken, ja dann wird es wieder persönlich und gibt Streit.
Natürlich ist dann immer der andere Schuld, wer sonst.

Entschuldige @archer455 , die Nummer ist alt. Ich nehme an Deinem Spiel nicht teil.
 
Zurück
Oben