Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

wagner_k

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
18.01.2008
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Atlantis
Umbauten / Tuning
SLN (Selbst-Leuchtendes-Nummernschild)
Hallo zusammen,

habe heute meinen Atlantis 4motion zugelassen und werde ihn am nächsten Donnerstag in Hannover abholen.

Derzeitige Probleme habe ich mit der Zulassungsbescheinigung:

1.) Warum steht unter Feld 5: Fz.z.Pers.bef.b. 8 SPL.
Was soll mir das sagen. Ich lese das so: Fahrzeug zu Personenbeförderung bis
8 Sitzplätze.
Wenn dem so ist, warum steht dann unter Feld S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrer) eine 7.

2.) Einige im Forum haben hier ja schon ihre Zulassungsbescheinigung abgebildet.
Bei denen steht unter Feld 5: Personenkraftfahrzeug bei mir steht
Mehrzweckfahrzeug. Was heißt das denn?

3.) Mein größtes Problem "Felgen und Bereifung":
Serienmäßig hat der Atlantis ja 235/55 R17
aufgezogen.
In der Zulassungsb. steht aber nur,
daß ich 215/65 R16 fahren darf. Die 17'' werden
nirgendwo erwähnt. Was passiert, bei einer
Polizeikontrolle und der nette Herr in grün
kontrolliert die Bereifung?

In der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung sind
noch folgende Räder aufgeführt:
205/65 R16C 103 T M+S
215/60 R17C 104 T M+S
235/60 R16 104 H
und natülich auch die Serienbereifung 235/55 R17.

Darf ich jetzt all diese Reifengrößen auf den entsprechenden Felgen auch ohne TÜV Eintragung fahren?

Denn gerade bei den M+S Reifen ist natürlich ein 205 R16 billiger als ein 235 R17.

Ich hoffe Ihr könnt mir die Fragen beantworten! :danke:
 
AW: Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

3.) Mein größtes Problem "Felgen und Bereifung":
Serienmäßig hat der Atlantis ja 235/55 R17
aufgezogen.
In der Zulassungsb. steht aber nur,
daß ich 215/65 R16 fahren darf. Die 17'' werden
nirgendwo erwähnt. Was passiert, bei einer
Polizeikontrolle und der nette Herr in grün
kontrolliert die Bereifung?

In der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung sind
noch folgende Räder aufgeführt:
205/65 R16C 103 T M+S
215/60 R17C 104 T M+S
235/60 R16 104 H
und natülich auch die Serienbereifung 235/55 R17.

Darf ich jetzt all diese Reifengrößen auf den entsprechenden Felgen auch ohne TÜV Eintragung fahren?

Denn gerade bei den M+S Reifen ist natürlich ein 205 R16 billiger als ein 235 R17.

Ich hoffe Ihr könnt mir die Fragen beantworten! :danke:

RISCHTISCH, dann ist ja dein größtes Problem schon gelöst:].
 
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Richtig, kann mich TeeFünfer nur anschließen. Du solltest aber die EG Überinstimmungserklärung immer im Fahrzeug mitführen, also zusammen mit dem KFZ Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil II (so heißt es glaube ich jetzt im Beamtendeutsch).

Die Angabe der Sitzplätze und der Fahrzeugtyp sollten Dich nicht weiter beunruhigen. Warum sich der Fahrzeugtyp ständig ändert kann ich Dir auch nicht beantworten, nehme an es gibt ein paar Beamte beim KBA die nichts anderes zu tun haben, als sich neue Fahrzeugarten und Schlüsselnummern auszudenken !!????? Dazu nur soviel - hatte früher mal einen ML, der lief in den Zulassungsstellen mal als PKW, mal als LKW und mal als Kombinationsfahrzeug. Damals hatte das noch was mit der unterschiedlichen Besteuerung zu tun, die aber 2005 vereinheitlicht wurde - daher keine Ahnung warum es jetzt wieder ein "Mehrzweckfahrzeug" gibt.

Aber wie Teefünfer ja schon sagte- Dein größtes Problem ist gelöst.

Oli
 
AW: Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

DANKE an TeeFünfer und Oli,

habe auch in der zwischen Zeit mit einem Polizisten gesprochen. Seine Aussage: Das Problem Reifen und Fegen ist bekannt und zur Sicherheit sollte man immer die EWG - Übereinstimmungsbescheinigung mitführen, wie Oli trefflich schrieb.
Bleibt nur zu hoffen, das die Versicherung den Begriff Mehrzweckfahrzeug nicht missversteht und meinen Multivan als LKW einstuft.

Ansonsten nochmals Danke für die schnelle Antwort!
 
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Nabend

bei uns im Brief wird der Dicke auch als Mehrzweckfahrzeug bezeichnet! Er wird ganz normal als PKW eingestuft und nicht als LKW.

ADIOZ
 
AW: Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

Und zum Thema Sitzplätze.
du darfst mit dem normalem Führerschein Fahrzeuge bis maximal 8 Personen steuern. Ab 9 Sitzplätze benötigst du einen Personenbefürderungsschein.

Daher warscheinlich als Hinweis das das Fahrzeug bis maximal 8 Sitzplätze frei ist, er aber tatsächlich nur 7 Sitzplätze hat welche auch eingetragen sind.

Wers besser weiss korrigiert mich bitte. ;)
 
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Das mit der Fzg. zur Personenbef. bis 8 Spl. steht sogar bei einem ganz normalen Skoda Fabia Kombi drin. Aber warum, da hab ich auch keine Ahnung...

Mehrzweckfahrzeug könnte auf die europäische Einstufung Utilities bezogen sein, der T5 gehört in dieses Segment. Das würde auch die oben genannte Einstufung erklären, es gibt innerhalb der EU z.B. keine PKW Kombi sondern eben nur Fzg. zur Person.....

Mit den Reifengrößen ist auch sehr schnell erklärt:

Nicht der Fahrzeughalter bzw. -lenker muß die rechtmäßige Genehmigung (z.B. die Reifen sind erlaubt) nachweisen sondern die Polizei oder auch die Prüfstelle muß beweisen das es nicht erlaubt ist. Darum aber besser das COC-Papier (EWG) in Kopie mitführen, sonst darf der Polizist auch mal zur nächsten technischen Prüfstelle fahren bzw. schleppen lassen. Selbst wenn dort die Richtigkeit bestätigt wird kostet es doch Zeit und Nerven.
 
AW: Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

Bleibt nur zu hoffen, das die Versicherung den Begriff Mehrzweckfahrzeug nicht missversteht und meinen Multivan als LKW einstuft.
Meine Versicherung sagte mir, der Wagen wird als das eingestuft, was im Kfz-Schein drin steht. Ich denke, bei dir wird es eher PKW sein, denn LKW. Schon alleine deshalb, weil die Hauptfläche als Personenbeförderung genutzt wird.
 
AW: Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

Und zum Thema Sitzplätze.
du darfst mit dem normalem Führerschein Fahrzeuge bis maximal 8 Personen steuern. Ab 9 Sitzplätze benötigst du einen Personenbefürderungsschein.

Daher warscheinlich als Hinweis das das Fahrzeug bis maximal 8 Sitzplätze frei ist, er aber tatsächlich nur 7 Sitzplätze hat welche auch eingetragen sind.

Wers besser weiss korrigiert mich bitte. ;)

Hallo,

nicht ganz aber fast richtig, der Atlantis hat ab Werk vorne zwei Einzelsitze, so dass er bei Verwendung von zwei Dreiersitzbänken auf 8 Sitzplätze inc. Fahrer kommt.
Bei Trapomodellen mit einer Zweiersitzbank vorne kommt man auf max. 9 Sitzplätze inc. Fahrer was dann dem gesetzlichen max. ohne Personenbeförderungsschein entspricht.

;)
 
AW: Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

Also irgendwie ist das hier missverständlich:
Natürlich darf ich ohne P-Schein ein Fahrzeug mit neun Sitzplätzen (also T5 (mit kurzem und langem Radstand) fahren - es dürfen nur eben nicht mehr als 8 Personen incl. Fahrer mitfahren.
Das war schon bei meinem T3 (von mir gefahren von 1986 bis 1992) nicht anders, es waren da übrigens 9 Sitzplätze eingetragen, obwohl er definitv nur 7 Sitzplätze hatte. Und mein jetziger hat ebenfalls 9 Plätze eingetragen, obgleich er nur 8 hat.
 
AW: Multivan Atlantis Fragen über Fragen!

Hallo Jungs,

das stimmt schon so in der Atlantis Zulassungsbescheinigung und im EWG-Übereinstimmungsbogen. Du darfs neben dir privat maximal 8 Personen mitnehmen. Plus Fahrer = 9. Es müssen für alle Passagiere ausreichend Sitzgelegenheiten und Sicherheitsgurte vorhanden sein. Bei mehr als 8 Personen benötigst Du einen Personenbeförderungsschein (heißt korrekt FzF)! Auch wenn es sich um eine Privatfahrt handelt (ist strittig bi Oldtimern, da darfst du dann bis zur maximalen Sitz, bzw. Stehplatzanzahl fahren, ohne Gurte (!) aber nicht mehr, als das zul. Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren beträgt (ist kein Scherz).
Für eine Privatfahrt darfst Du nur die wirklich selbst entstandenen Kosten (bzw. einen Zuschuss dazu verlangen) und dies laut Gerichtsurteil nur für die Treibstoffkosten. Festkosten wie Steuer oder Versicherung sind anteilig nicht zu berechnen, da dies sonst eine typische Verfahrens- und Berechnungsart einer gewerblichen Fahrt darstellt. (Amtsdeutsch "aus den Gründen:......")

Im gewerblichen Bereich darst Du nicht einmal EINE Person ohne P-Schein befördern.
Bei Eintritt des Versicherungsrisikos (Unfall) haftest Du dann für alle Folgen. Rückgriff auf dich durch den Versicherer ist dann die Regel. Auch ohne Unfall (z.B. bei Verkehrskontrollen) geht´s dann richtig zur Sache => bis hin zu Fahren ohne Fahrerlaubnis. Aber wie gesagt, nur im gewerblichen Bereich.

Zur Erklärung: Die alte Führescheinklasse 3 heißt jetzt BE. Einen im allgemeinen Sprachgebrauch genannten P-Schein (=Personenbeförderungsschein) gab es bisher korrekterweise nicht. Der heißt und hieß FzF = Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Also bitte alle 9 Sitzer-Fahrer aufatmen, Ihr seid nicht illegal unterwegs!
 
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