Mulbitvan BluemMotion - geringe Nutzlast

sailor66

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Ort
Hamburg
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
21.09.2010
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
PanAmericana
Radio / Navi
RNS 510
Extras
einiges
Hallo T5 Erfahrene,

bin in der Überlegungsphase mir einen T5 zu kaufen und suche ein Modell mit geringem Kraftstoffverbrauch.

Der Verbrauch beim Multivan BlueMotion hört sich ja gut an (auch von den Erfahrungsberichten), aber wenn ich einige Daten lese, bekomme ich Bauchschmerzen.

Die Zuladung bzwl Nutzlast beim BlueMotion ist maximal 668kg. Die normalen (auch mit BMT) dürfen 250 - 300 kg mehr.
Mit 7 Erwachsenen und ohne Gepäck wäre die Nutzlast schon erreicht.

Ist das vielleicht der Trick, um beim ECE Verbrauch auf gute Werte zu kommen, da dann das Fahrzeug auch nicht so schwer beladen werden muss?

Ich stimme vielen zu, die bestimmt sagen: Du nimmst sowieso selten soo viel mit.
ABER: Bei so einem großen Wägelchen möchte man vielleicht 1 x im Jahr doch viel mitnehmen (z.B. Kaminholz im Wald, etc) und dann ist schnell mal die Betriebserlaubnis erloschen, wenn ich mehr Zuladung als 668kg habe.

Und nur mal so zum Vergleich: Der Touran BlueMotion darf satte 711kg mitnehmen. Und das bei der Hälfte des Kofferraumvolumens des T5.

Was sagt Ihr?

Gruß
Rudi
 
AW: Mulbitvan BluemMotion - geringe Nutzlast

Ich stimme vielen zu, die bestimmt sagen: Du nimmst sowieso selten soo viel mit.
ABER: Bei so einem großen Wägelchen möchte man vielleicht 1 x im Jahr doch viel mitnehmen (z.B. Kaminholz im Wald, etc) und dann ist schnell mal die Betriebserlaubnis erloschen, wenn ich mehr Zuladung als 668kg habe.

Wie kommst Du denn drauf dass da die Betriebserlaubnis erlischt????

Bis 5% Überladung (bezogen auf das zulässige Gesamtgewicht!) gibt nichtmal ein Bußgeld. Bei 5-10% 10 EUR; bei 10-15% 30 EUR.
Ab 10% wird im allgemeinen die Weiterfahrt untersagt.

Sprich: Bis 10% Überladung ist in der Praxis kein Problem.

Gruß, Marcus
 
AW: Mulbitvan BluemMotion - geringe Nutzlast

OK, danke für den Hinweis bzgl. Bussgeld. Das wären dann allerdings ca 33Kg, wo es noch kein Bußgeld gibt.

Ich denke Bußgeld ist nicht das Problem, sondern eher der Versicherungsschutz, wo die einem dann ja gerne einen Strick drauss drehen.

Gruß Rudi
 
AW: Mulbitvan BluemMotion - geringe Nutzlast

OK, danke für den Hinweis bzgl. Bussgeld. Das wären dann allerdings ca 33Kg, wo es noch kein Bußgeld gibt.

Ich denke Bußgeld ist nicht das Problem, sondern eher der Versicherungsschutz, wo die einem dann ja gerne einen Strick drauss drehen.

Gruß Rudi

Falsch! Die Überladung bezieht sich auf das GESAMTGEWICHT (hatte ich auch schon geschrieben). 5% sind also schon rd. 150kg.

Wenn überhaupt kann es um den Kaskoschutz gehen - aber auch da nur wenn die Überladung unfallverursachend ist.

Weiterhin haben die meisten Kaskoversicherungen inzwischen eine Klausel in den Verträgen nach der sie auch bei grober Fahrlässigkeit (ausgenommen Alkohol/Drogen) bezahlen. Dann ist es überhaupt kein Thema.

Gruß, Marcus
 
AW: Mulbitvan BluemMotion - geringe Nutzlast

Da hast Du Recht mit der "groben Fahrlässigkeit". Den Ausschluss habe ich jetzt auch.
Und lesen sollte man auch können, sorry.
Bleibt die Frage, warum dieses Modell so eine geringe Nutzlast eingetragen hat?
Anhängelast und Zul. Zuggesamtgewicht sind auch geringer. Sind die Bremsen schwächer ausgelegt?

Gruß
Rudi
 
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