Motorsteuerleuchte , Auto Rückgabe nach 2 Monaten sinnvoll und möglich

Rafaela

Jung-Mitglied
Ort
Osnabrück
Mein Auto
T5 Kombi Flex
Erstzulassung
05.11.2013
Motor
TDI® BMT 84 KW
FIN
WV1ZZZ7HZEH045969
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7J0 // 7HC ( T5 Caravelle Kombi 2.0 TDI
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Caravelle/ Van / 5 Sitzer/Transporter/ LKW Gesamtgewicht 2800, 84 kw, 1968cm3 Umbau Camper
Hallo zusammen, habe nun seit 2 tagen 10 Stunden recherchiert und komme nicht weiter. Vor zwei Monaten das teuerste Auto bisher gekauft, weil ich eine hart angesparte Auszeit nehmen möchte, und auch außerhalb Europas reisen möchte. 70000km t5 bj.2013 84 kw VW Firma mit allen Garantien, Diesel , 5 Sitzer als Camper aufwendig umgebaut. Fenster 1 Reihe hinten. Tja und nun innerhalb 10 tagen und 600 km schon das 2 mal in Werkstatt. Motorlampe leuchtet. Letztes mal durfte ich bezahlen . Schlauch ab,aufgrund von nicht fachgerechter reperatur eines ehemaligen marderbisses Vor meiner Zeit und auch fachgerecht von vw meine ich. Ich lese hier alles und denke das Auto könnte Nen Fass ohne Boden werden. Garantieleistungen schwer zu bekommen obwohl erst 2 Monate nach Kauf vergangen sind, kann alles sein Agr, Turbomotor , Zylinder Dichtungen.... steht jetzt in Vw werkstatt und morgen habe ich Erstgespräch ;). Hoffe der Meister nimmt sich zeit und sagt korrekt was sache sein kann.!! Will Anfang August los. SOLL ICH IHN WIEDER ZURÜCKGEBEN??? Wenn ich kann??Oder ihn mit Verlust verkaufen? ? Wäre für jeden Tipp dankbar schönen Gruß Rafaela
 
Nach 2 Monaten würde ich keinen Cent bezahlen! Wieso musstest du was bezahlen? In den ersten 6 Monaten ist dein Verkäufer in der Beweispflicht, du hast Garantie bzw Gewährleistung, lass dich nicht über den Tisch ziehen. Um überhaupt irgend etwas sagen zu können, müsste man erst mal wissen was dran ist. AGR Ventil wäre jetzt nicht aussergewöhnlich, ist in meinen Augen eh ein Verschleißteil.
 
Hier gibt's viele die die Situation bestimmt besser einschätzen können. Okay, sicher erst wenn die Diagnose vorliegt ;)

Wenn die alles übernehmen und wieder zum Laufen kriegen, sollte ja alles vom Tisch sein und Du kannst Dir Deine Auszeit nehmen und genießen. Wenn die aber schon anfangen Dich zur Kasse zu bitten und ggf grob den Fehler flicken und der Wagen in 30 Tagen wieder streikt, sollte man überlegen ob man vom Kauf zurück treten kann.

So oder so solltest Du da aber kein Geld bei denen auf den Tisch legen. Die sollen den Fahrtauglich wieder übergeben.

Klingt doof, aber ne kurze Unterstützung durch Rechtsberatung ne Idee. Wie da da sicher den Fall abwickeln kannst? Verbrauchers Hitze, Anwalt...

Viel Erfolg
Chrissen
 
Hallo,
wenn du das FZ vom Händler hast und der Marder da nichts neues veranstaltet hat muß der Händler in den ersten 6 Monaten den Schaden übernehmen. Warum ein nicht fachgerecht reparierter Schlauch o.ä. kein verdeckter Mangel sein soll erschließt sich mir nicht.
Also erstmal das Geld der 1.Rechnung zurückfordern, am besten schriftlich.
Ansonsten hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, wenn er das 3x beim selben Mangel versemmelt hast du das Recht auf Wandlung. Vorher musst du das erstmal so hinnehmen.
Lass dir immer schriftlich geben was da wie und wo repariert worden ist, dann fällt es im Streitfall später ggf.leichter.
Viel Erfolg!
Grusd
 
Bist du da in der Werkstatt, wo du gekauft hast?

Du schreibst "mit allen Garantien", also vermutlich eine übliche Gebrauchtwagengarantie. Warum die den vorherigen Schaden nicht übernommen hat, wäre zuerst zu klären. Der Verkäufer kann dich m.E. nicht für Fehler haftbar machen, die er vom Vorbesitzer mitgekauft hatte (oder wurde das Fahrzeug im Kundenauftrag von Privat verkauft?).
Garantien können in der Tat bestimmte Sachen ausschließen, s. Kleingedrucktes. Aber wenn z.B. Marderschäden ausgeschlossen sind, heißt das nicht, dass auch mangelhafte Reparaturen eines solchen ausgeschlossen sind, d.h. wenn sich bei dir gar kein Marder verbissen hat.

Du musst aber auch wissen, dass du beim Kauf von einem Gewerbetreibenden (also auch vom Autohändler) zusätzlich gesetzlich geregelte Rechte auf 1-jährige GEWÄHRLEISTUNG hast, die der Verkäufer übernehmen muss und vertraglich auch nicht ausschließen kann (das heißt streng genommen Sachmängelhaftung, wird aber landläufig meistens Gewährleistung genannt). Erwähne das Wort beim Verkäufer einfach mal, viele Händler glauben, sie könnten bei einer bestehenden Garantie alles andere wegwischen - ist aber nicht so.
Wie oben schon gesagt wurde, hast du unter der Sachmängelhaftung des Verkäufers 6 Monate lang einen recht guten Schutz, weil in dieser Zeit vom VERKÄUFER bewiesen werden muss, dass ein aufgetretener Mangel beim Kauf noch nicht da war, bzw. im Keim veranlagt. Diesen Beweis kann ein Verkäufer nur in seltenen Fällen antreten und im Zweifel steht das Recht auf Kundenseite indem angenommen wird, dass der ursächliche Fehler beim Kauf schon dran war. Wenn später als 6 Monate nach Kauf noch Mängel auftreten, dann wird es dann in Sachen Gewährleistung schwieriger, weil ab dann die Beweislast beim Käufer liegt.
Hier ist dann häufig die ggf. vorhandene Garantie der bessere Ansatz, aber immer mit den Einschränkungen des Kleingedruckten.

Was deine eigentliche Frage betrifft, wird dir diesbezüglich aktuell noch keiner wirklich helfen können. Warte erst einmal die Diagnose ab und melde dich dann wieder. Ohnehin dürfte es für dich kein verbrieftes RECHT auf Rückgabe geben, insofern hat der Verkäufer auch das Recht zu reparieren. Achtung: Der Verkäufer! Nicht irgendwer. Deshalb meine Frage am Anfang.
 
Hallo zusammen, Vielen Dank für Eure Antworten. Habe grad das erste Auslesen gehabt. Irgendwelche Öffnungen beim AGR nicht gut. Die Firma wird jetzt intensiver auslesen. Zudem ist der Scheinwerfer hinten kaputt , steht unter Wasser, ein kaum erkennbarer Riß Ich habe das Auto aus Magdeburg vom VW Fachbetrieb, 350 km von mir entfernt gekauft. Die Gebrauchtwagengarantie ist vom VVD / VW VersicherungsdienstGMBH Braunschweig und heisst Perfect Car Pro.Die Firma hat ihn an die Stadt verleast vorher und ihn auch deshalb immer gewartet. Also alles aus einer Hand. Die erste Reperatur ging auf meine Kosten,da sich keiner was davon annimmt. VW Betrieb sagt wir haben fachmännisch repariert, Schlauch ist mit Kunstoffösen mehrmals verbunden worden. Ich habe denen direkt vorgeschlagen dass sie das Fahrzeug reparieren und richtig nachschauen können, mir ein Ersatzfahrzeug geben, und wir dann weitersehen. Jetzt, nachdem ich schon wieder erstmal den Auftrag unterschrieben habe,habe ich denen geschrieben, dass ich das Auto zurückgebe, da ich mir es nicht leisten kann. Ich bin einfach voll verunsichert und merke dass ich kein Auto haben möchte was jetzt schon soviel Stress bereitet. Abgesehen davon, habe ich meinen Scudo immer in günstigeren Werkstätten reparieren lassen.Ich kann kein VW Fachbetrieb bezahlen. Mit dem anwaltlichen Rat habe ich schon an die Schlichtungsstelle von VW gedacht .Die soll kostenlos sein!? Abgesehen davon hoffe ich auf eine frieliche gute Lösung. Ein verantwortungsvolles Handeln der VW Betriebes in Magdeburg. Leider ist das alles total doof und ich bin mir unsicher ob ich richtig handel. Oder überreagiere? Andererseits denke ich lieber ein Schrecken mit Ende! Ich halte Euch auf dem laufenden und bin weiterhin dankbar für Tipps.
 
Frag bei der VVD an, ob das AGR Ventil ein Bestandteil der Gebrauchtwagengarantie ist. Falls nicht das gleiche Spiel über die Gewährleistung des Händlers.

Laut VW ist das ein Verschleißteil. Was hat der Wagen gelaufen?

Ein paar Absätze in deinen Beiträgen wäre nett. Schwer zu lesen.
 
Naja, wenn das Ding 70.000km bei "der Stadt" gelaufen ist, dann reden wir wahrscheinlich über viel Kurzstrecke. Da kann das AGR schon mal auch bei dem Kilometerstand hinüber sein.

Aber es bleibt Sache des verkaufenden Autohändlers nachzubessern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade beim VVD nachgefragt. Eigentlich darf der Sachbearbeiter mir keine Auskunft geben. Er war aber so nett, und beantwortete die Frage, " ob das AGR Ventill ein Verschleißteil laut Garantieausschluß sei? ", mit " normal nicht" . Allerdings könne man vieles als solches benennen. Zu dem Rückgaberecht habe ich den Service in Wolfsburg gefragt, und diese sagten , dass wenn ich mit dem Verkäufer nicht weiterkäme, bei Ihnen anfragen könne. Werde jetzt abwarten und bin gespannt auf weiteres. Danke für alle Tipps ! Auch die Info über die Gewährleistung .
 
Wenn du den Wagen bei einem Händler in MD gekauft hast wird der VVD den ganz sicher nicht zurück nehmen. Der Händler hat ihn nach Ablauf des Leasings von der VVD gekauft.

Es gibt übrigens kein Rückgaberecht, wie bei Internetkäufen.
 
Hallo zusammen, habe gerade beim vvd wegen des AGR nachgefragt. Der Sachbearbeiter darf mir keine Antwort geben, sagte allerdings freundlicherweise " dass normalerweise das AGR kein Verschleißteil wäre . Allerdings könne man vieles als solches benennen. " Der Service aus Wolfsburg sagte mir, dass ich das Rückgabeercht mit dem Verkäufer zu klären habe, und falls es Schwierigkeiten gäbe, könne ich bei Ihnen nachfragen. Hoffentlich habe ich jetzt übersichtlicher geschrieben ;) . Vielen Dank nochmals für alle Tipps ( Gewährleistung ...) Bin gespannt wie es weitergeht und halte Euch auf den laufenden. Gruß Rafaela
 
Dann lass die Werkstatt das AGR über die VVD abrechnen und gut. Das kann jede VW-Werkstatt, dazu musst du nicht nach MD.
 
Die erste Reperatur ging auf meine Kosten,da sich keiner was davon annimmt. VW Betrieb sagt wir haben fachmännisch repariert,
Wenn dein Arbeitgeber dir sagt, er müsse in ungeraden Monaten deinen Lohn nicht zahlen, würdest du nicht auf die Idee kommen im Vertrag zu prüfen, woher er das Recht nimmt?
Garantie ist eine Versicherung, d.h. ein Vertrag mit beidseitig bindenden Klauseln. Und sie ist kein Wunschkonzert des Versicherers oder gar des Werkstattmenschen, der dich berät. Lass dir von dem, der dich abgewiesen hatte, genau die Klausel im Vertrag zeigen, die den den Versicherer von der Regulierungspflicht für den Schaden freistellt. Dasselbe für den aktuellen Fall.
Oder lies doch einfach mal selber die Garantiebedingungen, dann weißt du vorab schon, worauf du künftig nicht hoffen brauchst. Was da nicht als ausgeschlossen drin steht, ist es auch nicht.
Darüber hinaus gilt die Gewährleistungspflicht des Verkäufers, die in diesem Fall m.E. kaum Ausschlüsse haben kann, der Verkäufer haftet dafür ein entsprechend dem Kaufvertrag einwandfreies Fahrzeug abzuliefern. Alle Mängel, die nicht explizit genannt sind, können daher geltend gemacht werden und wegen der Beweislastumkehr wird er sich kaum rauswinden können. Auch eine fehlerhaft ausgeführte Vorreparatur ist sein Risiko, genau wie das, was jetzt kaputt ist. Zumindest in den ersten 6 Monaten beste Karten für dich. Dazu wirst du aber evtl. zu ihm hin müssen oder vorab eine andere Vereinbarung treffen, z.B. fremde Werkstatt, er übernimmt die Kosten. Schriftlich natürlich!
Darauf muss er sich allerdings nicht einlassen, wenn er nicht will, genauso wenig wie auf eine Rücknahme. Könnte er aber, wenn du ihm erklärst, dass er auch den Leihwagen in Rechnung gestellt bekommen kann usw. Also versuche es einfach, wenn du das möchtest. Rechtliches kannst du dann später immer noch anstrengen.
Und lass dich nicht mit "Verschleißteil" oder dubiosen Vertragsklauseln o.ä. kommen, wie "gekauft wie gesehen", bei der Gewährleistung wird es selbst damit nicht durchkommen, jedenfalls nicht in den ersten 6 Monaten.
 
Hallo und vielen Dank für deinen ausgiebigen Kommentar. :) Diesen klaren Zuspruch kann ich gut gebrauchen! Ich habe auch jetzt nochmals vieles recherchiert über Gewährleistung, Rücknahme... Die Schritte bin ich bis jetzt gegangen. Schriftliche Mitteilungen, Dokumentation über Fehlerauslese und Protokolle. Die weiteren werden morgen klar und deutlich und schriftlich vereinbart. Ich werde jetzt nicht mehr zögerlich vorgehen ;). Fester Vorsatz von mir ! Die Werkstat hat sich wegen der weiteren Fehler Diagnose nicht mehr gemeldet. Von daher werde ich erst morgen weiterhandeln können. Schönen Abend
 
Ich bin fast geneigt zu sagen:
Du kriegst von mir ne Einkaufsliste, und kommst dann vorbei, in ich Wechsel das kack AGR in 2 Stunden.
Aber: mein Elan hält sich in Grenzen.
Und weiter: es is doch ein bissl weit...

Gruß
 
Hallo zusammen, erstmal an woolfish : musste gestern abend echt lächeln über das Foto. Habe es heute früh im Austausch mit der Firma echt umgesetzt :). Habe Ersatzfahrzeug seit heute und schriftliche Kostenzusage dafür. (Humpele seit knie op am Montag nun nur noch bis zum Auto ;) ). Fehlersuche ist noch nicht beendet. Die Rede ist von Avg - kühler ... Am Freitag dann wohl mehr Infos. Nochmals Danke für Euer Interesse und die vielen wertvollen Tipps. Gruß Rafaela
 
Hallo zusammen , das Agr wird jetzt wohl erneuert. Leider sind keine weiteren Details bekannt. Denke dass am Montag weitere Infos kommen. Euch ein schönes Wochenende !
 
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