Motorschaden durch DPF

Sven B

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Hallo
Ich habe vor einem halben Jahr einen neunen Motor wegen hohem Ölverbrauch (2.5l auf 600 km) bekommen.
Der Motor wurde von dem Volvo Händler, wo ich den Wagen gekauft habe, auf Gebrauchtwagen Garantie getauscht. Der DPF wurde nicht getauscht.
Jetzt habe ich den nächsten Motorschaden, laut Gutachten durch den DPF . der Händler sagt jetzt das der DPF vorher noch in Ordnung war weil der 7.5 km vor dem Schaden noch eine Regenerierung durchgeführt hat .
Damit wäre er aus der Gewährleistung raus und ich soll den Schaden (neuer Motor, neuer Bi Turbo , neuer DPF, und wer weiß was noch) selbst bezahlen.
Ich denke der DPF hatte schon einen Schaden durch den hohen Ölverbrauch des alten Motors. Der hätte laut VW Richtlinien beim Motortausch mitgetauscht werden müssen und somit ist der Händler in der Plicht.
Oder liege ich da falsch?

Gruß Sven
 
Da liegst Du richtig. Wenn der Motor über eine VWN Werkstatt wegen hohem Ölverbrauch getauscht wird, wird der DPF immer mit getauscht. Das ist ja das fatale, dass der verklebte DPF durch Regenerieren eben nicht mehr frei wird. Nimm Dir einen Anwalt und los gehts => Frist setzen => Klage => Gutachter => neuer Motor.
 
Das ist korrekt.

Du müsstest es allerdings beweisen. Eine Regenerierung ist natürlich kein Beweis, dass der DPF OK ist. - Im Gegenteil, sitzt er zu wird ständig regeneriert.

Wie ist der Motor denn gestorben?

Gruß, Marcus
 
einen neunen Motor

Wie neu denn?

Neu von VW gekauft und von Volvo eingebaut?

Oder irgendwo auf dem Markt erworben, aus Unfallwagen oder "überholt"?

Mit AGR-Kühler "D" ? Oder war der auch nicht dabei so wie der DPF und vermutlich der KAT?

Die "Reparatur" erfolgte nicht nach den Richtlinien von VW, (TPI), das gibt jetzt ein ziemliches Gezanke ?(.
 
Der Beweis ist ja leicht zu erbringen. Der Gutachter muss zunächst mal feststellen, welchen Zustand der DPF jetzt hat und Rückrechnen, welchen Zustand er zum Zeitpunkt des Motortauschs hatte. Dass der DPF damals schon zu gewesen sein muss, dürfte schnell klar sein. Und dann gibts nur noch den Abgleich mit den Reparaturvorgaben von VWN zu vorzunehmen und festzustellen, dass nicht entsprechend repariert wurde.
Abgesehen davon: Der Verkäufer hat den Motor auf Basis von Gebrauchtwagen-Garantie oder auf Basis von Gewährleistung getauscht? Wenn es Letzteres war: Wurde auf Kulanz geleistet oder der Mangel anerkannt? Dann wäre die Frist nach §212 BGB neu gestartet worden, sprich: Du hast noch Gewährleistung auf den getauschten Motor!
Allein schon DEN Sachverhalt solltest Du, wenn noch nicht geschehen, von einem Anwalt prüfen lassen. Dann entfällt das Thema mit der DPF-Diskussion.
 
Hallo
Danke erstmal für die schnellen Antworten.

Das der DPF nicht getauscht wurde ist unstrittig.
Der Volvo Händler hat dem Motor damals über ein VW Händler bei VW neu bestellt.
Bei diesem Händler wurde auch jetzt die Ursache festgestellt. Um die Ersatzteil Garantie nicht zu verlieren hat der Volvo Händler zu der VW Werkstadt gebracht.
Die Garantie auf den Motor greift aber nicht weil der Verursacher des Schadens wohl der DPF ist.
Ich muss jetzt wohl erstmal zum Anwalt.

Gruß Sven
 
Du hast noch Gewährleistung auf den getauschten Motor!

Absolut, aber nur wenn der Motor oder ein Teil dessen den Schaden verursacht hat.

Dass ein DPF - ohne irgendein vorausgehendes (Druck-) Warnsignal einen Motor zerstört, halte ich für 1001 Nacht .... ab zum Anwalt, der soll durch einen Gutachter ausschließen lassen dass der DPF ursächlich ist - schon ist der Käs' gegessen. Und wenn in der TPI stand dass der DPF ebenfalls gewechselt werden muss, ist ohnehin alles klar.

Viele Grüße,
Jochen
 
Und ganz leise schleicht mir zu später Stunde ein Wort durch den Schädel: Ölanalyse.

Gruß
 
Dass ein DPF - ohne irgendein vorausgehendes (Druck-) Warnsignal einen Motor zerstört, halte ich für 1001 Nacht

Das geht ganz einfach: Der DPF sitzt zu, das führt zu ständiger Regenerierung, Ölverdünnung und Tod.

Gruß, Marcus
 
Wäre noch mal genau zu fragen, was "vor einem halben Jahr" im Ausgangspost exakt heißt: MEHR als ein halbes Jahr oder WENIGER als ein halbes Jahr, das macht u.U. einen riesigen Unterschied.
Im zweiten Fall würde ich vorschlagen, erst noch mal den Händler auf seine Gewährleistungspflicht (Sachmängelhaftung, wie das eigentlich heißt) anzusprechen und ihn zu fragen, ob er denkt wirklich BEWEISEN zu können, dass der neue Motor selbst nicht ursächlich für den Schaden war - SEINE Beweispflicht im ersten halben Jahr! Außerdem hat er sich ja offenbar auch nicht an die fachlich üblichen und im Sinne der Herstellervorgaben m.W. auch ERFORDERLICHEN Reparaturwege gehalten. Oder sagt die Arbeitsanweisung des Herstellers, dass die Werkstatt über den DPF-Wechsel selbst entscheiden soll? Du kannst ihn also fragen was er denkt, wer die Verantwortung übernehmen muss, wenn eine Werkstatt fachUNübliche Arbeitsweisen nutzt.
Vielleicht gibt er ja doch noch freiwillig nach.
Im ersten Fall erübrigt sich das vermutlich, denn die Beweispflicht liegt beim Käufer -> der Gang zum Anwalt wird sich dann wohl eh nicht vermeiden lassen.

Edit: Garantiebedingungen -soweit vorhanden - auch noch mal ganz genau studieren...
 
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