Mobilitätsgarantie im Falle des Liegenbleibens auf einer Urlaubsreise ---> Weiterreise oder Abbruch

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gelöschtes Mitglied

Guest
Moin Moin,

im Februar hatte ich das Problem mit der Vorglühleuchte und dem Notlaufprogramm - ist hier unter "Mängel" geschrieben.

Sodann erhielt ich ja ein Update.

Zwei Tage vor unserer Abreise nach Frankreich wurde der Wagen noch einmal gecheckt, Fehlerspeicher ausgelesen etc. um zu verhindern, dass die Ferien gefährdet werden, darüber hinaus war ja auch die vormalige Höchstgeschwindigkeit unerreichbar, aber es war nichts festzustellen.

Samstag 28.3.15 früh losgefahren ... ganz normal mit Anhänger 100 km/h auf der A1 kurz vor dem Parkplatz Oyten dann während eines Überholvorganges dann ein Ruck, Vorglühleuchte blinkt, Leistungsabfall - und der LKW überholt nunmehr mich.

Mit dem Notlaufprogramm dann auf diesen Parkplatz und den Notdienst angerufen.

Ich durfte lt. VW nicht mehr weiterfahren, sondern musste auf den Abschlepper warten, der uns dann zu VW Höper nach Oyten brachte. Ein grosses Lob an Herrn Höper nebst Mannschaft übrigens!!!

Hier wurde festgestellt, dass wahrscheinlich ein Gestänge vom Turbolader oder die Lader selbst (wohl) defekt sein könnten - dies wird heute erst geprüft werden können.

Also war die Frage Hotel oder Leihwagen - und da wir "nur" 160 km gefahren sind, sind wir wieder hier, denn VW wollte uns keinen Wagen für die Weiterreise geben.

Vielmehr ist es nun so, dass wir den Leihwagen nur 3 Tage bezahlt bekommen - danach weder Urlaub, dafür aber dann selber zahlen.

Frage in die Runde: Ist das korrekt so? Muss man das alles so hinnehmen, die Ferien u.U. abschreiben - und das war es dann?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit gemacht.

Binnen 35 Tagen 2 x liegen geblieben ... das kann doch nicht wahr sein.

Gruss

Ralph
 
Ja, habe ich ... Mist!

Es ist jetzt so, daß ich die Kundenbetreuung um Unterstützung gebeten habe.

Defekt ist der Turbolader. Dieser ist mit ca. 12 Einheiten bei VW im Rückstand.

Den Leihwagen kann ich jetzt nach Frankreich nehmen, weil VW solange die Kosten übernimmt.

Der Knackpunkt ist: Wenn der Wagen fertig ist, muss ich von Frankreich nach Oyten und dann wieder zurück nach Frankreich; es se dann: VW beteiligt sich an den Restkosten oder übernimmt diese bis zu meiner Ankunft komplett.

Das wird morgen entschieden. Dann fahre ich los.

Gruss
Ralph
 
Moin,

max. 3 Tage bei VW, Audi gönnt seinen Kunden max. 5 Tage incl. dem Wochenende. Marderschaden und Reifenpanne sind von weiteren Leistungen ausgeschlossen (Leihwagen/Hotel).
Normalerweise sollte jede Reparatur in der Zeit abgeschlossen sein. Wenn jedoch Lieferschwirigkeiten bestehen gibt es den Wagen länger.
Audi für Audi, bei VW eine Nummer kleiner...

Gruß Ulli
 
Moin Moin aus Frankreich,

die Geschichte nahm ein "positives" Ende: Donnerstag, den 2.4., konnten wir den Wagen in Oyten wieder abholen. Tags zuvor kam die Turboladereinheit - Liegenbleiber= Priorität.

Wirklich ein grosses DANKESCHÖN an das Autohaus Höper in Oyten!!!

5 Tage Urlaubsverlust. 5 Tage zittern, ob der Urlaub komplett ins Wasser fällt. Und auch zittern, ob wir gut nach Frankreich kommen - sind wir auch!

Da in Belgien und auch in Frankreich ab zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to. des GANZEN Zuges ein Tempolimit von 90 km/h gilt ... kamen wir spät aber trotzdem an.

In weiser Voraussicht haben wir uns für die Garantieverlängerung /Wartung / Verschleiss entschieden ... und wir sind gespannt, ob das in Anspruch für die Restlaufzeit genommen wird.

Gruss
Ralph
 
Also erstmal freue ich mich für dich über das Glück im Unglück. Was jedoch leider ein bissl untergegangen ist: Was genau war an welchem Turbolader defekt? Wie hat sich der Schaden dargestellt?

Hintergrund der Frage ist die Tatsache, das dein Fahrzeug mit Erstzulassung 06/13 ja nicht besonders alt ist. Welche Laufleistung hat das Fahrzeug bislang erreicht?

Gruß und schönen Urlaub
 
Also erstmal freue ich mich für dich über das Glück im Unglück. Was jedoch leider ein bissl untergegangen ist: Was genau war an welchem Turbolader defekt? Wie hat sich der Schaden dargestellt?

Hintergrund der Frage ist die Tatsache, das dein Fahrzeug mit Erstzulassung 06/13 ja nicht besonders alt ist. Welche Laufleistung hat das Fahrzeug bislang erreicht?

Gruß und schönen Urlaub


Zum Zeitpunkt des Schadens waren es ca. 33.500 km


tja, was wird es gewesen sein - ich bin da ja ein Dulli, weil ich keine Ahnung von der Materie habe. Gesagt wurde, daß der (Lade)Druck wohl zu hoch war, und dann eine Notabschaltung stattfand.

Den besagten Samstag in der Werkstatt wurden "Blöcke" an das Werk übermittelt. Montag fuhr der Chef eine Runde - zunächst war auch Leistung da, aber dann wieder der Notlauf.

Mit der VW PC-Verbindung konnte das auch dargestellt werden. Montag dann sagte VW, daß ein neues Turboladerkitdingsbums gebraucht würde, dieses allerdings mit 12 Stück im Rückstand war - das also heisst doch, dass ich nicht der einzige mit solchem Scheiss bin.

Was noch angemerkt werden muss ist der Service von Seiten der `VW Kundenbetreuung. Als ich auf dem BAB Parkplatz stand Rieden sie immer wieder an, ob der Abschlepper denn schon eingetroffen sei, sie hielten immer Kontakt. Auch, als wir mit dem Leihwagen erstmal wieder in Neumünster waren - immer am Kunden dran.

Letztlich übernahmen sie auch die Leihwagenmehrkosten und ich finde, dass man das auch mal aufschreiben muss, wenn etwas gut klappt. Letztlich haben die Jungs und Deerns aus der Kundenbetreuung das Auto nicht gebaut - allenfalls in schlecht bezahlter Heimarbeit die Turbolader aus Billigstteilen zusammengedengelt. Wer weiss das schon?!

Grüsse an alle von Ralle
Ralph
 
Hallo Ralph,

ein Ladedrucküberschreitung aufgrund eines defekten Turboladers ist bei einem 132kw Motor nicht zwingend plausibel. Ein Turbinenschaden lag bestimmt nicht vor. Kann ich mir bei der Laufleistung nicht vorstellen.
Die zwei Turbolader verfügen über keine variable Turbinengeometrie (VTG). Der Ladedruck wird durch ein Wastegate (steuert den Antrieb des Niederdruckladers) und eine zusätzliche Regelklappe (steuert den Abgasdruck zum Hochdrucklader) reguliert. Beide Klappen werden über Unterdruckdosen und deren Gestänge geregelt. Aus meiner Sicht einer der häufigtsen Fehlerursachen -->die Unterdrucksteuerung und deren Schläuche, welche Marder lieben. Hierzu ist jedoch zu sagen, dass bei ausgefallener Unterdrucksteuerung, oder nach vorheriger Störung, die Klappen offen gehalten werden (Notlaufposition)
Kommt also noch ein klemmendes Gestänge oder Wastgate in Frage:
Klemmt eines der Gestänge, oder öffnen die Klappen nicht mehr, so kann es zu Ladedrucküberschreitungen kommen. Normaler Ladedruck (Höchstwert) liegt bei 1,8 bar. Da das Wastegate und die Regelklappe Bestandteil der Lader sind und nicht einzeln erneuert werden können, wird wohl dann der entsprechende Lader getauscht werden müssen.

Wäre echt noch interessant, welcher Lader erneuert wurde? Hochdruck und/oder Niederduck?

Ansonsten gab es hier auch mal einen anderen Hinweis aus dem Jahr 2013: http://tx-board.de/threads/neue-software-dsg-und-motorsteuerung.82911/#post-911038

Gruß
 
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