Mein künftiger Kastenwagen: Ist er N1 oder M1?

Generell ist mit einem LKW die Wohnmobilzulassung kein Problem. Wichtig ist nur ein ZGG über 2800kg

So wird das eigentlich immer gemacht. Die ganzen Pössl waren auch nur LKW Kasten...zum Beispiel
 
Ja richtig, meiner hat zwar genau 2800, aber mein TÜV-Prüfer hat sich eingelesen und gesagt, dass keine Umschlüsselung notwendig ist.
 
Doch. Ihr müsst auflasten auf mindestens 2801kg.
Beim kleinen Wohnmobil bis 2800 sind nur PKW Basisfahrzeuge zulässig.
Entweder über VW direkt oder über andere Wege.
Über VW ist es vielleicht nur ein neues Typenschild...was auch Geld kostet
 
Ok, das ist seltsam, davon sagte der Prüfer beim Telefonat gestern nichts. Ich frag nochmal nach, danke schonmal! So 100%ig kann ich mir das ehrlichgesagt aber nicht vorstellen. Summermobil nimmt auch Kasten und die sind nicht aufgelastet, siehe dieses Flexi-Mobil..
 
Naja 3t ist ja nix spannendes...sondern eigentlich die Regel
Beim T4 war das immer ein größeres Drama..
 
Warum einen N1 als M1 Womo umschlüsseln?

Bei M1 (PKW) macht es Sinn, weil dann die wesentlich günstigere Besteuerung nach Gewicht greift (M1 Wohnmobil)

Beim N1 (LKW) hast du die aber schon ...... Es reicht also, das Fahrzeug als N1 zu belassen und lediglich das neue Leergewicht eintragen zu lassen nach dem Umbau ...

Einziger Nachteil : Ein Hängerbetrieb ist zu Fahrverbotszeiten (Sonntag) nicht erlaubt. Entscheidend ist hierfür ein Gesamtzuggewicht > 3,5t. Dafür reicht sogar ein kleiner 750kg Hänger.
Ohne Hänger bleibt man aber unter 3.5t und es gelten keinerlei Fahrverbote....
 
Zuletzt bearbeitet:
Versicherung ist für private teuer...sobald da Wohnmobil Steht sei es nur Wahlweise beim Pickup kostet es nur noch die Hälfte
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum einen N1 als M1 Womo umschlüsseln?

Bei M1 macht es Sinn, weil dann die wesentlich günstigere Besteuerung nach Gewicht greift (M1 Wohnmobil)
Beim N1 hast du die schon...... Als LKW belassen und neues Leergewicht eintragen lassen nach dem Umbau reicht hier also völlig.... Einziger Nachteil Hängerbetrieb (Gesamtzuggewicht > 3.5t) ist zu Fahrverbotszeiten (Sonntag) nicht erlaubt.
Ohne Hänger bleibt man aber unter 3.5t und es gelten keine Fahrverbote....
Naja, da gibt es schon seehr viele Argumente dagegen, z.B. die PKW Steuer und die sehr schlechte Versicherung (stichwort Neuwertentschädigung) usw. Aber das war nicht meine Frage.
 
Also nachdem dieser Thread mich damals kalt erwischt und ziemlich verunsichert hat, möchte ich nach erfolgter Umschreibung auf Wohnmobil meine Erfahrungen teilen:

Ausgangslage: MJ20, nackter Kastenwagen als LKW, zul GG 2800kg, Fahrzeugklasse (J): N1, Aufbau (4): BB, kein Endtopf

-> Umbau mit allem was zum Womo gehört, aber nix am Fzg selbst wie am Auspuff, Klima, Fahrwerk oä,

Jetzt nach Womo-Umbau: So.-KFZ Wohnmobil, zul GG 2800kg, Fahrzeugklasse (J): 16, Aufbauart(4): 500,

Dabei gabs keinerlei Diskussion zu all den Themen weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle.
Bin froh, dass es hier keine bösen Überaschungen gab. Nach Beiträgen in anderen Foren, könnte es sein, dass die Eintragung tatsächlich nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht und eigtl Klasse M1 Aufbau SA sein müsste, vllt hab ich also nur Glück gehabt. Vllt ist es aber auch eine Lücke, die der Prüfer eben kennen muss. Ich hab ihn lieber nicht gefragt😅
 
Glück gehabt wegen LKW Abgas hätte eigentlich vorher aufgelastet werden müssen damit 21 0500 sprich Womo über 2,8t greift. Nationale Schlüssel sind normal, bzw. EG Schlüssel sind bei nationalen Abnahmen nach aktueller Richtlinie nicht zu verwenden.
 
Also nachdem dieser Thread mich damals kalt erwischt und ziemlich verunsichert hat, möchte ich nach erfolgter Umschreibung auf Wohnmobil meine Erfahrungen teilen:

Ausgangslage: MJ20, nackter Kastenwagen als LKW, zul GG 2800kg, Fahrzeugklasse (J): N1, Aufbau (4): BB, kein Endtopf

-> Umbau mit allem was zum Womo gehört, aber nix am Fzg selbst wie am Auspuff, Klima, Fahrwerk oä,

Jetzt nach Womo-Umbau: So.-KFZ Wohnmobil, zul GG 2800kg, Fahrzeugklasse (J): 16, Aufbauart(4): 500,

Dabei gabs keinerlei Diskussion zu all den Themen weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle.
Bin froh, dass es hier keine bösen Überaschungen gab. Nach Beiträgen in anderen Foren, könnte es sein, dass die Eintragung tatsächlich nicht der aktuellen Gesetzeslage entspricht und eigtl Klasse M1 Aufbau SA sein müsste, vllt hab ich also nur Glück gehabt. Vllt ist es aber auch eine Lücke, die der Prüfer eben kennen muss. Ich hab ihn lieber nicht gefragt😅
Ich kann das bestätigen, bei mir war es genauso, keine dieser Dinge kamnzur Sprache und die Umschreibung verlief reibungslos.
 
Zurück
Oben