Mehrwertsteuer Differenz Übernahme von 16% auf 19% bei Lieferung in 2021 ?

Hallo zusammen,
ich bin neu hier, lese aber schon einige Wochen interessiert mit.
Nach längerem Austausch mit dem Freundlichen habe ich dann am 20.08. meine Unterschrift unter der G6-Bestellung gesetzt.
Ich habe im Vertrag folgendes festhalten lassen:
"Sollte der Wagen erst im Jahr 2021 seitens der Volkswagen AG an den Händler berechnet werden, erstattet die VW AG bei Zulassung bis zum 31.03.2021 die Differenz zu den 16% Mehrwertsteuer."
Vielleicht hilf es ja dem ein oder anderem.
Grüße
 
Ich vermute, dass das am Ende eine Sache des jeweiligen Händlers ist. Meiner hat es weder auf Website noch im Vertrag stehen, ich finde aber im Netz einige VW-Autohäuser, wo es z.B. klar heißt:

"Wir gewähren Ihnen für Ihre VW-Neubestellung, sofern Ihr Fahrzeug bar gekauft oder finanziert wird, den Mehrwertsteuer-Vorteil auch bei einer Auslieferung in 2021.
Die Aktion gilt rückwirkend für alle Neubestellungen ab dem 01.07.2020 und ist befristetet bis zum 30.09.2020
"

Was Offizielles von VWN, worauf man sich berufen könnte, wäre mir hilfreich, scheint es aber nicht zu geben. Ansonsten würde ich im "Ernstfall" 19% USt. bezahlen müssen. Aber dazu wird es schon nicht kommen... immer positiv denken. ;)
 
Wo hier auch der 30.10. genannt wurde: Mein Händler sprach heute noch vom 30.09. Sind evtl. die Aktionen 16% und 0,99% verlängert worden?
 
Nein ist Sie nicht!
 
Also auf der VW Seite steht jetzt der Rabatt in höhe des MwSt-Anteils drin und nicht mehr bezogen auf die 16%. Stand bis gestern noch anders im Kleingedruckten.
 
Bei Bestellungen bis September wird drauf jeden Fall die neue Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM sein. Wird stand jetzt Ende Oktober umgestellt.
 
Habt Ihr eine Info oder zumindest eine Vermutung ob diese Erstattung der MwSt. auf für einen California Beach gelten könnten. Bei den Rabattaktionen unterscheidet VWN ja gerne schonmal zwischen MV und Calli...
Gruß Homer2505
 
Ich habe nirgends gelesen das Modelle ausgeschlossen sind....
 
Na das lässt ja nun doch hoffen...hatte die 3% schon abgeschrieben... + 5% Messerabatt + 12/13% Händlerrabatt kommt man ja in die Sphären eines Re Imports! Bin gespannt ob ich mit meine Addition der Rabatte so richtig liege...

Gruß Homer2505
 
Hallo,

hat jemand bei einem Vermittler gekauft, welcher dies ebenfalls zugesichert hat?
APL weiß nichts von so einer Aktion. VW gibt auch keine Auskunft.

BG
Dominik
 
Wenn du den Vermittlervertrag Geschlossen hast bist du zu nichts weiter Verpflichtet, Z. B. Diesen Kaufvertrag zu unterschreiben. Ich würde dann alles weitere mit dem VW Händler abklären bei dem du bestellen sollst.
 
Hallo,

hat jemand bei einem Vermittler gekauft, welcher dies ebenfalls zugesichert hat?
APL weiß nichts von so einer Aktion. VW gibt auch keine Auskunft.

BG
Dominik

Ich habe bei einem Vermittler bestellt, bzw. bei dem Händler, welchen der Vermittler mir mitgeteilt hatte.
Der Vermittler hat ja mit der Bestellung letztendlich nichts zu tun.
Mein Händler hat mir im Vertrag folgendes festgehalten:
Bedingung für die 16% Mwst. Wenn das Fahrzeug bis 30.11.2020 fertig produziert ist, dann bekomme ich 16% nur wenn ich es bis 31.12.2020 noch abhole und zulasse.
Wenn es ab dem 01.12.2020 fertig produziert ist, dann bekomme ich die 16% wenn ich es bis 31.03.2020 zulasse und abhole.
 
Schade, wäre für VW eine Möglichkeit über ihre Heimseite ( :D ) für Transparenz zu sorgen.
Gibt ja ziemlich viele versch. Aussagen...
 
Wenn es ab dem 01.12.2020 fertig produziert ist, dann bekomme ich die 16% wenn ich es bis 31.03.2020 zulasse und abhole.

Das Ergebnis stimmt zwar, aber der Lösungsweg ist totaler Blödsinn. Wenn Verkäufer/Händler den Kunden Bullshit erzählen 😜

Beim Leistungszeitpunkt (sprich Übergabe) bis einschließlich 31.12.2020 muss auf der Rechnung 16 % MWSt stehen, ab dem 01.01.2021 muss da 19 % stehen (ausser die Bundesregierung verlängert die aktuelle Regel kurzfristig), weil das so Gesetz ist.

Dein Händler (bzw. VW im Hintergrund) garantiert Dir aber den aktuell mit 16 % berechneten Bruttopreis über den 31.12.2020 hinaus für 3 Monate, d.h. der Nettopreis reduziert sich dann soweit, dass mit 19 % MWSt dann der gleiche Endpreis wie auf der Bestellung steht.
 
Das Ergebnis stimmt zwar, aber der Lösungsweg ist totaler Blödsinn. Wenn Verkäufer/Händler den Kunden Bullshit erzählen 😜

Beim Leistungszeitpunkt (sprich Übergabe) bis einschließlich 31.12.2020 muss auf der Rechnung 16 % MWSt stehen, ab dem 01.01.2021 muss da 19 % stehen (ausser die Bundesregierung verlängert die aktuelle Regel kurzfristig), weil das so Gesetz ist.

Dein Händler (bzw. VW im Hintergrund) garantiert Dir aber den aktuell mit 16 % berechneten Bruttopreis über den 31.12.2020 hinaus für 3 Monate, d.h. der Nettopreis reduziert sich dann soweit, dass mit 19 % MWSt dann der gleiche Endpreis wie auf der Bestellung steht.

Naja die haben mir diesen Bullshit nicht erzählt. Das steht so im Vertrag drin :-)
 
VW gewährt den Nachlass in Höhe des Mehrwertsteuer-Satzes von 16% wenn der Kauf bis Ende Sept. 2020 erfolgt ist (Verbindl. Bestellung, Kaufvertrag).
Vom Produktionszeitpunkt/Übergabe/Abnahme ist nicht die Rede.
 
VW gewährt den Nachlass in Höhe des Mehrwertsteuer-Satzes von 16% wenn der Kauf bis Ende Sept. 2020 erfolgt ist (Verbindl. Bestellung, Kaufvertrag).
Vom Produktionszeitpunkt/Übergabe/Abnahme ist nicht die Rede.


Das stimmt so auch nicht, das Kleingedruckte lautet so:

Disclaimer by Volkswagen
1.
Bei Bestellung eines neuen Multivan 6.1 mit Bestelleingang vom 01.07.2020 bis 30.09.2020, gewähren wir Ihnen einen Rabatt in Höhe des Mehrwertsteueranteils, der im jeweiligen Bruttokaufpreis enthalten ist. Dieser Rabatt entspricht einer Minderung von 13,79 % des jeweiligen Bruttokaufpreises. Gültig für Privatkunden. Bei Ihrem teilnehmenden Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner. Stand 07/2020


Und das schließt auch weitere Individualvereinbaren zwischen Händler und Kunden sowie VW-Sonderaktionen nicht aus.
 
Wo ist da der Widerspruch?
 
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