Mehrwertsteuer Differenz Übernahme von 16% auf 19% bei Lieferung in 2021 ?

Bei mir steht:

Die Fahrzeugauslieferung erfolgt in Hannover.
Die Zulassung muss auf Name und Anschrift gemäß Bestellung erfolgen.
Der Zulassungsnachweis muss vor Neuwagenabholung erbracht werden.
Systemseitig ist nur eine Kaufvertragserstellung mit 19% MwSt möglich. Die Faktura erfolgt im Monat der Leistungserbringung respektive der Fahrzeugübernahme mit dem dann gültigen Umsatzsteuersatz
16% MwSt erhalten Sie nur unter diesen Bedingungen: Erfolgt die Berechnung des Herstellers für das Fzg bis 30.11.2020 muss eszwingend bis 31.12.20 zugelassen und ausgeliefert werden; erfolgt die Berechnung des Herstellers ab 01.12.2020 kann das Fzg bis max. 31.03.2021 zugelassen und ausgeliefert werden.

We will see

genau das gleiche hab ich auch
 
Systemseitig ist nur eine Kaufvertragserstellung mit 19% MwSt möglich.
Bei meiner "ersten" Bestellung/Kaufvertrag sieht man, wie ein Textabsatz "rauskopiert/geweißt" wurde. Dann habe ich einmal Extras nachbestellt. Wieder rauskopiert im aktualisierten Papier. Leider fiel mir (noch nie einen Neuwagen gekauft 😆 🙄) dann nochmal Extras zum nachordern ein. Hing aber auch daran, dass noch etwas Geld zugeflogen kam. Also, gleich reininvestieren😎
Bei dem nächsten Papier war die Textzeile dann nicht rauskopiert. Ging alles recht schnell. Dort stand dann das mit den 19%. Mir wurde aber gesagt, dass Vw die 3 und 13.79% auch 2021 übernimmt. Sogar noch 12 Monate nach Bestellung. Der :) hat mir dazu etwas auf seinem Computer gezeigt. Schien irgendwas "internes" gewesen zu sein.
Hatte VW auch direkt mal angeschrieben, was es für offizielle Ansagen dazu gibt, aber dies bleibt bisher unbeantwortet.
 
Hab heute einen Family bestellt. Im Vertrag steht:
Sollte das Fahrzeug nach dem 15.12.2020 zur Lieferung bereitstehen, und erst ab 2021 übernommen werden können, erhält der Kunde einen Ausgleich für die 3% erhöhte MwSt. Der Brutto Kaufpreis bleibt für den Kunden im Falle einer Lieferung mit 19% MwSt. somit gleich.
Der genaue Bruttopreis ist im Vertrag ebenfalls angegeben. Als Lieferzeitraum ist unverbindlich das Quartal 4 2020 angegeben.
 
Heute auch einen Family bestellt. Händler meinte auch, dass bis zur frühesten WLW 48 VW die Erhöhung tragen würde. Aktuell wurde für unsere Konfig WLW47 ausgegeben, passt insofern. Bzgl. der Formulierung x € netto + 16% Ust. = y € Kaufpreis bin ich mir nicht so sicher, aber es gibt keine Preisanpassungsklausel. Das sollte als Privatkunde passen.
 
Um die Kunden mit der MwSt. Aktion bei Lieferung in 2021 nicht zu verärgern, können die Händler bei dem Hersteller eine Prämie beantragen, die diese dann an die Kunden weitergeben........ sind genau die 2,59% die das Auto in 2021 teurer werden würde.
Ich habe es leider auch nicht geschafft, ein konkretes Wording mit in den Vertrag zu bekommen. Habe lediglich eine mündliche Zusage...... ist halt jetzt Vertrauenssache, schaun mer mal..........
Genau diese Prämie habe ich bei der Bestellung schon vom Kaufpreis abgezogen bekommen, steht als eigene Position drauf. Scheinbar ist sich der Händler sicher, dass der Bus bzw. die Rechnung erst 2021 kommt. Auslieferung laut Portal KW01/2021
 
Ich hol' das mal wieder hoch. Hat jemand etwas schriftliches von VW dazu, dass die Mwst.-Differenz übernommen wird und wäre bereit das zu teilen? Auch gerne per PN.

Ich hatte eigentlich direkt nach bekanntwerden der Mwst. Senkung bestellt und eigentlich war die Lieferung für November angedacht. Praktisch habe ich aber immer noch kein neues Auto....
 
Wenn im Kaufvertrag ein Bruttopreis steht ohne Vorbehalt, dann gilt der auch weiterhin. Was anderes ist, wenn Du kein Verbraucher bist und netto vereinbart wurde.
 
Der MWSt-Vorbehalt steht in den AGBs.
 
Also in meinen AGB (Standard-VWN DE) steht nur, dass sich netto-Preise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer verstehen. Das gilt aber natürlich nicht für Bruttopreise. Oder welche Klausel meinst Du?
 
Was ist für Dich der Kaufvertrag? Deine Bestellung mit dem dort genannten und verhandelten Bruttopreis? Relevant ist die Auftragsbestätigung - auch das regeln die AGBs gleich ganz oben. In der Auftragsbestätigung wird der vereinbarte Preis in der Regel aufgeschlüsselt in Nettopreis + MWSt, weil nur dann macht der MWSt-Vorbehalt auch Sinn.

Also, was steht in Deiner Auftragsbestätigung genau drin?
 
Da steht : Hauspreis netto x € zzgl. USt 16% y € = z €. Und damit gilt für mich als Verbraucher z.

Einem nicht-Verbraucher könnte der Händler auch nur x reinschreiben, dann würde die jeweils aktuelle USt gelten.

Oder aber dem Verbraucher einen Vorbehalt der Art „z € bei Lieferung bis 31.12., zz € ab 01.01.
 
Die vorgabe von VW war doch : bei Bestellung bis zum 30.09 wird die Mwst.erhöhung bei Lieferung bis zum 31.03.2021 von VW übernommen.
Da sich der eine oder andere Händler sich ahnungslos gestellt hat,habe ich mir den Brutto Preis schriftlich zusichern lassen für eine Auslieferung in 2021.
Ausgeliefert wird der Bus erst im zweiten Quartal oder später .
Auf meine Nachfrage : keine Panik ,alles wie vereinbart.
 
Ich meine, beim MV gibt es nicht einmal die Einschränkung bis 31.03. Und wenn der Händler Zusagen trifft ohne sich abzusichern, ist es halt sein Problem.
 
Da steht : Hauspreis netto x € zzgl. USt 16% y € = z €. Und damit gilt für mich als Verbraucher z.

Einem nicht-Verbraucher könnte der Händler auch nur x reinschreiben, dann würde die jeweils aktuelle USt gelten.

Oder aber dem Verbraucher einen Vorbehalt der Art „z € bei Lieferung bis 31.12., zz € ab 01.01.


Mit den hier gelieferten Informationen muss ich Dir leider widersprechen. Rein rechtlich täuscht Du Dich da gewaltig und Du hast auch absolut kein Blatt auf der Hand wenn der Händler sich auf die Buchstaben des Vetrages/AGB und des Umsatzsteuergesetzes beruft.

Aber ich wünsche Dir trotzdem, dass der Händler und VW sich an ihr Verkaufsversprechen erinnern und dir den enstprechenden Nachlass einräumen, damit auch mit 19 % MWSt noch der besprochene Hauspreis brutto auf der Rechnung steht.
 
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