Mehrkosten BF 17

hjb

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Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
11/2012
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
neuer Motor von VW bei KM 93000, wenig später neues VA - Diff von VW, etwas später neues ZMS von VW
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RCD 310+DAB (+) MJ2013?
Extras
HA-Sperre, drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Xenon, LSH, Zölzer, Primavelo .........
Umbauten / Tuning
Goldschmitt 4K-LFW, Niveauregulierung, autom. Nivellierung, 3,5t zGG + 3,5t AHK, 7t GzG, 1950kg HA-Last, Schmutzlappen
FIN
WV2ZZZ7HZD-----
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hallo Leute,

notgedrungen möchte (muss) ich nun mein Erstgeborenes mit Führerschein BF 17 als berechtigte Fahrerin für unseren T5 der KFZ-Versicherung anzeigen.

Welche Aufpreise auf die jährliche Versicherungsgebühr Haftpflicht, Vollkasko inkl. Teilkasko ohne SB sind denn so üblich und hinnehmbar?

Allzeit gute Fahrt.

hjb
 
AW: Mehrkosten BF 17

Hej,

wir sollten vor 4 Jahren ca. das DOPPELTE beim T5 bezahlen X(.
Richtig teuer wird es, wenn "Jungs" unter 25 dann auch alleine fahren dürfen.

Gr.
FISK
 
AW: Mehrkosten BF 17

Hallo,

.......was passiert denn, wenn man diese Änderung nicht meldet ???

Nix !!! - im Falle eines Falles fordert die Versicherung den Differenzbetrag für das höhere Risiko.
Der Versicherungsschutz erlischt nicht - so steht es auch in den Versicherungsbedingungen.

Ich habe drei "Juniorinetten und Junioren" gehabt, die alle gerne mit Daddy´s Schlitten fahren wollten.
Anfangs habe ich immer entsprechende Versicherungen abgeschlossen, bis mich der Versicherungsfritze mal fragte wieso ich das mache :rolleyes:

Allerdings ist BF17 schon grenzwertig - ob da das Übungsfahrzeug gleich ein T5 sein muss ???
Ein VW Käfer, nur Haftpflicht und H Kennzeichen, wäre da das richtige :rolleyes:.

Andererseits geht es doch hier mal wieder nur ums Geld - was hat ein eigenes Haus oder Angestellter oder Beamter oder Bahncard Besitzer mit der Autoversicherung zu tun ???
Es gibt Leute die erfüllen alle Beitrags reduzierende Vorgaben und können aber kein Auto fahren - da ist doch BF17 fast das kleinere Risiko.

Gruß
Claus
 
AW: Mehrkosten BF 17

eigentlich sollte BF17 doch zu einer Beitragsminderung führen, da die Unfallzahlen wohl nachgewiesnerweise sinken.
Aber die Gesellschaften versuchen mal wieder, Kohle zu bekommen wo nur irgend möglich.
Ich habe aber nie irgendetwas der Versicherung gemeldet

Meine Tochter durfte "damals" ein neuerworbenes Wohnmobil von Stuttgart nach Ostfriesland überführen, während Papa sich hinten zur Ruhe legte :D

Seitdem steht sie auf kleine Autos
 
AW: Mehrkosten BF 17

.......was passiert denn, wenn man diese Änderung nicht meldet ???

Nix !!! - im Falle eines Falles fordert die Versicherung den Differenzbetrag für das höhere Risiko.
Der Versicherungsschutz erlischt nicht - so steht es auch in den Versicherungsbedingungen.

Das sollte man in den Bedingungen genau lesen. Heutzutage sind diese Bedingungen je nach Versicherung unterschiedlich.

Manche Versicherungen fordern auch eine Vertragsstrafe - da sind dann 5.000 EUR durchaus üblich. In der Kasko ist auch die Verweigerung der Leistung denkbar.

Gruß, Marcus
 
AW: Mehrkosten BF 17

Hallo,

.......was passiert denn, wenn man diese Änderung nicht meldet ???

Nix !!! - im Falle eines Falles fordert die Versicherung den Differenzbetrag für das höhere Risiko.
Der Versicherungsschutz erlischt nicht - so steht es auch in den Versicherungsbedingungen.

und

Das sollte man in den Bedingungen genau lesen. Heutzutage sind diese Bedingungen je nach Versicherung unterschiedlich.

Manche Versicherungen fordern auch eine Vertragsstrafe - da sind dann 5.000 EUR durchaus üblich. In der Kasko ist auch die Verweigerung der Leistung denkbar.

Bei mir steht z.B.:

- unrichtige Angaben können zu Vertragsstrafen bis zur zweifachen Höhe eines Jahresbeitrages führen.

- fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadensereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistung nicht zurück.

Gruß

hjb
 
AW: Mehrkosten BF 17

- fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadensereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistung nicht zurück.

Moin,
was für eine andere Person kann das sein, die berechtigt fährt, aber keine Berechtigte ist? Das ist ja auch erklärungsbedürftig, in beide Richtungen:
Habe ich 3-5 Bier intus und die Bekannte mit Minimalwasserrausch fährt (notgedrungen) den Bus... ist sie berechtigt, obwohl im Versicherungsvertrag keine Berechtigte, aber das Recht auf unbeschadetes Heimführen des Busses nebst Insassen ja besteht und widrigenfalls er ja entgegen den Bedingungen vor der Kneipe zum Laternenparker würde... :uuups:

Ich warte ja noch auf weitere Verschärfungen und Neuformulierungen dieser Bedingungen:
  • keine Fahrten bei Voll- oder Neumond
  • nicht während der Menstruation
  • Schwangere ab dem 3. Monat sind nicht mehr berechtigt
  • Damen mit unverdeckten Hutnadelspitzen sind ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen...
  • Raucherzuschläge
  • Allergikerzuschläge
  • Befördern Sie regelmäßig Kleinkinder bis zum 10 Lebensjahr? Wenn ja: Anzahl und pro Kind 10% Zuschlag...


:D:D:D
 
AW: Mehrkosten BF 17

Ich vermute es geht tatsächlich um gesetzlich berechtigt aber nicht im Vertrag (zu jung, zu alt, zu klein, zu groß) drin.

Gruß, Marcus
 
AW: Mehrkosten BF 17

Sind damit nicht Werkstatt - oder HU-Fahrten gemeint?
Versicherungsdeutsch wird gewöhnlich immer zu Ungunsten des Versicherungsnehmers gestaltet
 
AW: Mehrkosten BF 17

Sind damit nicht Werkstatt - oder HU-Fahrten gemeint?
Versicherungsdeutsch wird gewöhnlich immer zu Ungunsten des Versicherungsnehmers gestaltet

Moin,
diese Fahrten z.B. wurden in meinem Vertrag explizit erwähnt.
Aber
fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug
verlagert das "berechtigte Interesse" auf den Versicherungsnehmer und damit auch das Recht, zu bestimmen, wer (wenn er das nicht kann), das Fahrzeug führen soll.
Was ja auch Sinn macht, nicht nur im Kneipenbeispiel sondern z.B. auch nach notwendigen Artztbesuchen mit anschließender Fahrabstinenz.

Den Grundsatz (& die Leidenschaft) aller Versicherungen, im konkreten Leistungsfall nach Gründen zu suchen, diese Leistung eben doch zu verweigern, stellen wir dadurch natürlich nicht in Frage.
Die erste Hürde ist & bleibt bei Vertragsabschluß das Kleingedruckte... und dann noch in der kleingedruckten Fussnote das richtig Kleingedruckte ... :uuups:
 
AW: Mehrkosten BF 17

Moin,
diese Fahrten z.B. wurden in meinem Vertrag explizit erwähnt.
Aber verlagert das "berechtigte Interesse" auf den Versicherungsnehmer und damit auch das Recht, zu bestimmen, wer (wenn er das nicht kann), das Fahrzeug führen soll.
Was ja auch Sinn macht, nicht nur im Kneipenbeispiel sondern z.B. auch nach notwendigen Artztbesuchen mit anschließender Fahrabstinenz.

Den Grundsatz (& die Leidenschaft) aller Versicherungen, im konkreten Leistungsfall nach Gründen zu suchen, diese Leistung eben doch zu verweigern, stellen wir dadurch natürlich nicht in Frage.
Die erste Hürde ist & bleibt bei Vertragsabschluß das Kleingedruckte... und dann noch in der kleingedruckten Fussnote das richtig Kleingedruckte ... :uuups:

das wäre ja dann das " kleinstgedruckte":rolleyes:
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen sondern das explizit klären und mir das schriftlich bestätigen lassen. Wobei dann ist die Katze ausm Sack und das wäre vorsätzlich:D Wenn denn was passiert.
 
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