mhtpky35
Top-Mitglied
- Ort
- Jena
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 6/2005
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- nein
- Motortuning
- Niemals
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- Aftermarket
Hallo! Zunächst mal ein Dank an das Forum für die Vermittlung von detailliertem Expertenwissen; besser als jede Arbeitsanweisung von VW.
Nun zu meinem Anliegen. Ich werde demnächst bei meinem T5.1 AXD Bj. 2005 die Nockenwelle inclusive Hydros wechseln. Sämtliche Dehnschrauben, Dichtungsdeckel, Diamantscheibe und die Metalldichtung der Tandempumpe liegen bereit, die Nockensatz von Kolbenschmidt ebenso. Leider ist es mir nicht gelungen das Originalwerkzeug von Matra zu erwerben, denn ich wollte das schließlich auch ordentlich machen, und das 'Werkzeug' aus CN glänzt ja wohl nicht mit der an dieser Stelle notwendigen Präzision.
Daher meine Frage( hoffentlich an der richtigen Stelle!):
Wer könnte sich von dem Originalwerkzeug wahlweise vorübergehend oder entgültig trennen, wenn entsprechende monetäre Entschädigung geleistet wird? Pfleglichster Umgang wird im Falle eines Verleihs ebenso zugesichert wie die komplette Organisation des Transports. Will meinen 'alten Herrn' gerne noch die nächsten 17 Jahre fahren; er hat mich nie im Stich gelassen, also werde ich das auch nicht tun..
Also, wenn jemand eine Idee hat, bitte ran an die Tastatur! Vielen Dank im Voraus...
Nun zu meinem Anliegen. Ich werde demnächst bei meinem T5.1 AXD Bj. 2005 die Nockenwelle inclusive Hydros wechseln. Sämtliche Dehnschrauben, Dichtungsdeckel, Diamantscheibe und die Metalldichtung der Tandempumpe liegen bereit, die Nockensatz von Kolbenschmidt ebenso. Leider ist es mir nicht gelungen das Originalwerkzeug von Matra zu erwerben, denn ich wollte das schließlich auch ordentlich machen, und das 'Werkzeug' aus CN glänzt ja wohl nicht mit der an dieser Stelle notwendigen Präzision.
Daher meine Frage( hoffentlich an der richtigen Stelle!):
Wer könnte sich von dem Originalwerkzeug wahlweise vorübergehend oder entgültig trennen, wenn entsprechende monetäre Entschädigung geleistet wird? Pfleglichster Umgang wird im Falle eines Verleihs ebenso zugesichert wie die komplette Organisation des Transports. Will meinen 'alten Herrn' gerne noch die nächsten 17 Jahre fahren; er hat mich nie im Stich gelassen, also werde ich das auch nicht tun..
Also, wenn jemand eine Idee hat, bitte ran an die Tastatur! Vielen Dank im Voraus...