rheinlaender
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- Mein Auto
- T5 Caravelle
- Erstzulassung
- Caravelle 08.01.2007 / Trapo 16.06.2009
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- 2x NEIN !
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Extras
- Caravelle - Sondermodell "Freeway" mit Business Grill, MV-Seitenleisten
- Umbauten / Tuning
- Trapo lang 3200kg zGG, als PKW Kombi mit 6 Sitzplätzen und 3200kg AHK zugelassen
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls
Die Frage die sich mir stellt ist, wo du den Gebrauchtwagencheck hast durchführen lassen:
War dies eine Werkstatt oder ein Sachverständiger. Zweiteres wäre natürlich günstig, da der Sachverständige in der Regel im Rahmen eines Gebrauchtwagenchecks den Allgemeinzustand des Fahrzeugs, Reifenprofil, Kilometerleistung etc. dokumentiert und möglicherweise auch den Wert des Fahrzeuges taxiert.
Hat sich die Kleinigkeit die du checken wolltest als Kleinigkeit auch nur als Kleinigkeit herausgestellt?
Wenn nicht, hattest Du den Verkäufer schon über das Ergebnis des Gebrauchtwagenchecks informiert.?
....wenn ja, dann wäre dein Verkäufer der Einzige, der wirklich einen Vorteil dadurch hätte, daß Dein T5 gestohlen wurde......bevor Du Mängelbeseitigung, Wandlung oder Minderung geltend machen konntest.
Gruß Gerd
Ich hatte eine Kleinigkeit die ich checken wollte und habe in diesem Zuge noch einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen - um sicherzustellen, dass nicht doch irgendwelche Mängel an dem Fahrzeug sind, zwecks eventueller Gewährleistungsansprüche gegenüber meinem Verkäufer. (das man das normal eigentlich vor dem Kauf macht ist klar, aber darum geht es jetzt hier ja nicht).
Die Frage die sich mir stellt ist, wo du den Gebrauchtwagencheck hast durchführen lassen:
War dies eine Werkstatt oder ein Sachverständiger. Zweiteres wäre natürlich günstig, da der Sachverständige in der Regel im Rahmen eines Gebrauchtwagenchecks den Allgemeinzustand des Fahrzeugs, Reifenprofil, Kilometerleistung etc. dokumentiert und möglicherweise auch den Wert des Fahrzeuges taxiert.
Hat sich die Kleinigkeit die du checken wolltest als Kleinigkeit auch nur als Kleinigkeit herausgestellt?
Wenn nicht, hattest Du den Verkäufer schon über das Ergebnis des Gebrauchtwagenchecks informiert.?
....wenn ja, dann wäre dein Verkäufer der Einzige, der wirklich einen Vorteil dadurch hätte, daß Dein T5 gestohlen wurde......bevor Du Mängelbeseitigung, Wandlung oder Minderung geltend machen konntest.
Gruß Gerd