Mal eine Frage zu Garantiefällen

montis

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Moin,
haben heute UNSEREN abgeholt :D :D =) :].

Jetzt habe ich gerade in einem Beitrag gelesen, dass ein Händler nur Garantiefälle reparieren darf bei Fahrzeugen, die er selber verkauft hat.
Stimmt das?
Wir haben wohl keinen Import, aber den Wagen bei einem Händler bestellt, der weit entfernt wohnt/ sitzt.

Weiß einer bescheid?


Gruß
montis
 
@montis

Glückwunsch und gute Fahrt zum Neuen!!!

Jeder Händler ist verpflichtet eine Gewährleistungsreparatur durchzuführen! Wenn er es nicht tut ist er nicht nur dumm sondern kommt womöglich mit dem Gesetz in Konflikt.
Erstens kriegt er das von Hannover nach entsprechender Freigabe bezahlt und zweitens ist es egal ob Re-Import oder hier wasweißichwo gekauftes Fahrzeug. Für die Garantie ist letztlich der Hersteller zuständig und die Garantie läuft über zwei Jahre nach Erstzulassung. Du könntest das Auto theoretisch auch anderswo in Europa im Gewährleistungsfall reparieren lassen, vorausgesetzt VWN gibt dazu die Freigabe.



Gruß Michael
 
Hallo,
wieso Garantie???
Leider haben die meisten deutschen Hersteller der Gewährleistung den Vorzug gegeben und stellen den Kunden damit in die Ecke.
Wenn man einen VW in den Benelux oder in Österreich kauft bekommt man noch echte Werksgarantie. Warum werden wir von den eigenen Firmen schlechter gestellt?

In der Praxis ist es bei mir so: T5 als Werkswagen weitweg gekauft, hier in meiner Nähe eine Werkstatatt gesucht, welche die kleinen Mängel super und freundlich erledigt hat.
Ein Bekannter hat es genauso gemacht (T4), als seine Klima ausgestiegen ist musste er sich schon mal sowas anhören wie: "Wenn Sie den Wagen hier gekauft hätten, dann würden wir Ihnen entgegenkommen, aber so warten wir ab, ob VW zu Kulanz bereit ist."

Gruss
FrankT
 
Habe seit Jahre einen VW Händler bezw. Werstatt. Nicht jedes Auto stammte von ihm. Er hat auch bei unserem T5 alle Mängel und das waren richtig viele, zu beheben gewußt und war immer freundlich und hilfsbereit. Dumme Bemerkungen hat er nicht nötig, er gräbt sich in der heutigen Zeit doch sonst sein eigenes Grab. Und bitteschön, wo verdienen die Autohäuser bei dem Preiskampf denn noch? Wo sie verdienen können ist bei Reparatur und Mängelbeseitigung, egal wer es letztendlich bezahlt. Selbstwenn es der einzige Händler vor Ort ist der solche Bemerkungen macht, würde ich ihn sehr sachlich auf sein sog. Kleingedrucktes hinweisen und ihm im Wiederholungsfall die gelbe, wenn nicht die rote Karte zeigen.

Michael
 
Fahre auch schon seit Jahren EU-Autos. Bei Inspektionen oder Reperaturen hatte ich bei meinem VW-Händler nie Probleme. Denn er ist ein Geschäftsmann der daran verdient und sich nicht die Kunden vergraulen will. Das er mir kein Auto verkaufen kann liegt nicht an ihm, sondern an der Preispolitik von VW. VW braucht die Autos nur zum selben günstigen Preis an die deutschen Händler zu verkaufen.

mfg

Urmeli, der bald eine neue T5-Mupfel hat
 
Okay, hatte ich auch auch gedacht mit der Verflichtung, da es auch in irgendsoeinem Vertrag steht, und da die Händler ja auch von VW dafür bezahlt werden bin ich, und hoffentlich der Freundliche auch, zufrieden.

Gruß
montis
 
Hallo,

zur Inspektion und zu garantiereparaturen kannst Du zu jedem Freundlichen gehen.

Einzig eine Wandlung kannst Du nur dort durchsetzen wo Du den MV gekauft hast. Hierzu muss natürlich auch die Nachbesserungspflicht
beachtet werden. Der Freundliche welcher Dir das Auto verkauft hat , kann bei Mängeln ungeachtete der vorhergehenden Reparaturen bei anderen Freundlichen auf eine eigene Nachbesserung bestehen.

Dies ist wichtig für die ersten 6 Monate nach dem Kauf falls übele Mängel (wie üblich) auftreten sollten.
 
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