LKW Zulassung vom Zoll aberkannt

Hallo,



......was gibt das erst, wenn die mal auf den Trichter kommen, dass alle Fahrzeuge abweichende Abgaswerte haben, die erheblich über den Werten der Angaben des Herstellers liegen.
Das wäre eine hübsche zusätzliche Einnahmequelle.

Aus Jux sollte ich glatt nächste Woche meinen Highline als LKW besteuern lassen - es wäre nicht der erste und im MV ist durch entfernen der Sitze hinten das Verhältnis Fahrgastraum / Ladefläche im grünen Bereich.

Gruß
Claus

Hallo,

Leider nein Claus.
Fahrgastraum und Laderaum muss von einer zugelassenen Trennwand versehen sein.
Nur durch den Trick mit der *Einbuchtung* unter den hinteren Sitzen wurde das erreicht.
Die schlauen Hollaender, Fussball und Autofahren koennen sie nicht, aber das kriegen sie gebacken.

Gruss RED
 
So da melde ich mich mal wieder von der Steuerfront...

Nachdem ich mit Einspruch und Aussetzung der Vollziehung im Gepäck mit der Kutsche beim HZA nach persönlicher Terminvereinbarung vorgefahren bin, gab es erst mal eine seeehr herzliche Begrüßung.
Die Dame wirkte doch sehr verspannt, als ich meinen Vers vortrug und die Pamphlets auf den Tisch legte "...Begutachtungen bzw. Vorführungen gibt es heute nicht, das muss ich mit dem Kollegen klären, so geht das nicht..."
Da ich ein wohlerzogener Mensch bin, hakte ich freundlich ein, dass der Herr XY mit mir am Tag zuvor den Termin vereinbarte und ich die Pamphlets nur nicht vergessen soll.
Nach einem kurzen Telefonat kam der Kollege recht zügig mit Fotoapparat und Zollstock um die Ecke und schwenke Richtung Freigelände.
Nach eingehender Vermessung und Fotodokumentierung wurde mir schon mal mitgeteilt, dass das Fahrzeug hätte niemals steuerrechtlich ein Lkw sein dürfen.
Der Personenbeförderungsraum, gemessen von Gaspedal bis Trennwand hinter der Sitzbank, im Verhältnis zum Laderaum, gemessen von Trennwand bis Heckklappe ist deutlich größer.
Mein wieder freundlicher Einwand, dass das FA in 2011 ebenfalls 2 x gemessen hat, und dazu extra noch die Gesamtmasse der zu beförderten Personen von der eingetragenen Nutzlast subtrahierte, fand keinen Zuspruch.
Diese Regelung käme nur noch infrage, wenn die Raumverhältnisse mind. 50/50 Prozent wären. Punkt.
Diese Dokumentation mit meinen 2 Schreiben gehe nun an die Rechtsbehelfsabteilung und von da gibt es Post.

Nur Post ist bis heute keine angekommen und wird so schnell auch nicht kommen. Der Zoll ist derzeit hoffnungslos überlastet, da sich die Einsprüche bis unter die Decke stapeln und die Abarbeitung seine Zeit braucht.
Weder mein Einspruch, noch der vom Advokaten wurden bisher beantwortet.
Nach natürlich ordnungsgemäßer Abbuchung der Steuer und der sofortigen Rückbuchung kam erwartungsgemäß ein Schreiben der Bundeskasse mit einigen Extra-Gebühren, die ich zu zahlen hätte. Im darauffolgenden Telefonat mit besagter Kasse staunte man ob der Untätigkeit des Zolls, da dort die Aussetzung der Vollziehung nicht eingegangen war und daher die Abbuchung seinen Lauf nahm. Das Steuerproblem mit Transportern mit mehr als 3 Sitzen war auch dort schon sehr bekannt.

Nachdem ich nun auch die Bearbeiterin der Rechtsbehelfsabteilung am Telefon kennenlernen durfte, und sie mir wenig bis keine Hoffnung machte und es ja eine Flut von Einsprüchen hagelte und noch hagelt, gab es nochmals ein Telefonat mit dem Anwalt.
Um eine Vollstreckung abzuwenden solle ich bitte die Steuer mit den Extra-Bonbons unter Vorbehalt zahlen.
Und nun warte ich... einfach nervend!!!

Grummlige Grüße Trans4mo
 
Ich werde morgen mal einen Termin mit dem Zoll zum vermessen machen.
Bin mal gespannt ob die Fläche unter der Rückbank mit zählt.
Jetzt habe ich hinten: 213 cm x 162 cm und vorn: 213 cm x 153 cm
Das habe ich noch im Netz gefunden:
Wobei mich brennend interessieren würde was im Vordruck 3807 abgefragt wird ???

Frage an RED: wie hast du es geschafft oder ist dein Holland Doka nicht in Deutschland zugelassen ???
 

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Hallo,

Mein hollaendisches Fahrzeug ist als LKW in Deutschland zugelassen, seit 2010.


Lese mal meine Hilfeschreie dazu, dann brauche ich das nicht nochmal zu schreiben.

Hast du das 60 Seitige Gutachten des Doppelkabinenherstellers an den Zoll( Ahnungslosen, Nichtwissenden, eindeutig arrogant) ausgehaendigt ?

Da steht die europaeische Zulassung drin, mit allen Massen usw.
Bei Snoeks gibts das auch online.
Ich bin damals anfaenglich schon bei der Vollabnahme ( DEKRA) gescheitert.
Der Zoll machte keine Probleme.
Dein Anwalt ist gut, zahle erstmal, und spaeter bekommst du dein Geld zurueck von der BRD.
Die haben noch welches, sagen sie zumindestens ueberall.

Dein Problem betrachte ich als geloest, nur der Groschen muss ebend noch fallen.

Jetzt kommt mein Problem:

Seit 12 Jahren, wird jedes Jahr am Tag der Zulassung meines T5 fein 148,00 Euro durch den Zoll abgebucht.
Nur im diesem Jahr nicht.
Normalerweise mahnt der Glaeubiger den Schuldner, aber nicht ich, ich habe den Zoll darauf aufmerksam gemacht, dass die Steuer nicht abgebucht wurde.
Antwort vom Zoll, Ja wir haben abgebucht.
Nochmals die Kontoauszuege gescheckt, diesmal ohne Frau und Bier, nein keine Abbuchung. die Zahlen sind schwarz, nicht rot.
Meine Bank(deutsch) gefragt, habt ihr gebucht und bei mir nicht abgezogen ?.
Nein es sind dieses Jahr keine 148 Euro nach dem Zoll gegangen.

:uuups::uuups::uuups:

Nochmals den Zoll angeschrieben, wieder nein wir haben abgebucht.
Mir fehlt kein Geld, die wollen kein Geld.
Jetzt habe ich noch ein Schreiben gesendet: Fuer den Fall, das sich das irgend wann aufklaert, habe ich alle Schriftstuecke und 150 Euros im Bus eingeschweisst in Folie.
In den Niederlanden ist es naemlich so, dass dein Auto beschlagnahmt wird, wenn du im europaeischem Raum irgendwelche Verkehrsschulden oder Steurschulden hast, wenn du in eine Verkerskontrolle geraetst.

Gruss RED
 
Heute war ich beim Zoll zum vermessen.
Der Zoll Beamte hat zwei mal nachgemessen und ist auf 50,1 % Laderaum gekommen.
Die Fläche unter der Rückbank hat er nicht in voller breite gewertet .
Vorne hat er von Oberkante Gaspedal bis hinter der Rückenlehne der hinteren Rückbank gemessen.
Ich bekomme jetzt einen geänderten Steuerbescheid mit LKW Einstufung !
 
Vorne hat er von Oberkante Gaspedal bis hinter der Rückenlehne der hinteren Rückbank gemessen.
"Mein" Zollbeamter hatte ein Lot durch das Lenkrad gebildet und von dort aus nach hinten gemessen. Er meinte, dass wäre eine einheitliche Vorgabe. Scheint doch nicht so zu sein.

Edit: Wie ist er denn durch den Fahrersitz mit seinem Meßstab gekommen?
 
Das war sehr abenteuerlich mal einen Kuli auf dem Teppich gelegt dann mal von den Sitzkisten gemessen eigentlich mehr geschätzt.
Ich habe ja am Montag die offizielle Dienstanweisung in das Thema eingestellt da ist die Rede von vorderkante Gaspedal und nicht oberkante.
Da hat er sich nicht die Bohne dran gehalten.
 
Ich habe ja am Montag die offizielle Dienstanweisung in das Thema eingestellt da ist die Rede von vorderkante Gaspedal und nicht oberkante.
Habe ich gerade gelesen. Dann hatte sich "mein" Kontroleur gar nicht so unpraktisch angestellt. Vertikale Messhilfe durch das Lenkrad gestellt und über dem Fahrersitz hinweg vertikal zur Rückwand gemessen. Sehr gut möglich, das er auch von der Messhilfe bis zum Pedal gemessen hat. Ich hatte da nicht so sehr drauf geachtet, weil mit klar war, dass ich mit der Pritsche die Vorrausetzung für eine LKW Besteuerung erfüllen würde.
 
Hallo,

.....wenn ich das hier alles so lesen könnte man fest stellen " .......Deutschland schafft sich ab" !!
Da läuft aktuell ganz sicher ein Beamter herum mit einem goldenen Stock im Ar.... und freut sich, das er der Bundesrepublik Deutschland neue Streueinnahmen beschert hat.

Ist die "LKW Besteuerung" aber in Zukunft nicht ggf. eher ein Nachteil - z.B. bei der in kürze geplanten PKW Maut ?

Gruß
Claus
 
Um eine Vollstreckung abzuwenden solle ich bitte die Steuer mit den Extra-Bonbons unter Vorbehalt zahlen.
Und nun warte ich... einfach nervend!!!
Es steht eigentlich auf jedem Bescheid der vom FA, Gewerbesteuer oder Zoll kommt, dass ein Widerspruch die Zahlung nicht aufschiebt.
Das mit den Säumniszuschlägen hättest du dir sparen können.

Ganz allgemein.
Wenn das Fahrzeug zu 100% betrieblich genutzt wird, erhöhen sich mit der (höheren) Neubesteuerung auch die Betriebsausgaben, also reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.
Zumindest bei Einzelunternehmen.

Und wenn der Staat meint, dem redlich arbeitenden Steuerzahler, der ihm neben EK, Gewerbe auch noch UmSt Einnahmen beschert, mit hahnenbüchelen ( widersprüchlichen) KFZ Steuer Bescheiden von seiner eigentlichen Arbeit abzuhalten, dann hat er vielleicht mehr KFZ Steuer "eingenommen", aber dass der Verärgerte an anderer Stelle, wie der EK Steuer, auch genauso kleinkarriert reagieren kann, nicht berücksichtigt.

In dem Sinne, dass wenn sie mit Vorfahren beim Zoll und Widerspruch schreiben, mich um meine kostbare Lebens- und Arbeitszeit berauben würden, ich für die Zeit einen Reinigungsdienst für die Werkstatt und eine Fahrzeugaufbereitung benötige. Minimum.

Der Tag hat halt nur 24 Stunden.:)

Macht das Beste draus.:)
 
Hallo Kalli,

die "Aussetzung der Vollziehung" wurde nicht an die Bundeskasse weitergeleitet und somit die Steuer laut Bescheid abgebucht.
Dass der Einspruch die Abbuchung nicht blockt ist schon klar.:)

...und jepp, der Tag hat nur 24 Stunden:rolleyes:

Grüße Trans4mo
 
Nach natürlich ordnungsgemäßer Abbuchung der Steuer und der sofortigen Rückbuchung kam erwartungsgemäß ein Schreiben der Bundeskasse mit einigen Extra-Gebühren, die ich zu zahlen hätte. I

Ich meinte ja, genau die daraus resultierenden zusätzlichen Gebühren.
Du musst erst zahlen und wenn ein Änderungsbescheid erfolgt, gibt's die zu viel gezahlte Kohle zurück.
Lastschrift zurück holen kann "tötlich" sein.
Ich habe es ja nur gut gemeint.
 
Ich meinte ja, genau die daraus resultierenden zusätzlichen Gebühren.
Du musst erst zahlen und wenn ein Änderungsbescheid erfolgt, gibt's die zu viel gezahlte Kohle zurück.
Lastschrift zurück holen kann "tötlich" sein.
Ich habe es ja nur gut gemeint.
Ich habe das auch genau so verstanden. :pro:
 
Heute war ich beim Zoll zum vermessen.
Der Zoll Beamte hat zwei mal nachgemessen und ist auf 50,1 % Laderaum gekommen.
Die Fläche unter der Rückbank hat er nicht in voller breite gewertet .
Vorne hat er von Oberkante Gaspedal bis hinter der Rückenlehne der hinteren Rückbank gemessen.
Ich bekomme jetzt einen geänderten Steuerbescheid mit LKW Einstufung !

Ahoi,
ich bin neu hier und habe auch Spaß mit dem Zoll. LKW->PKW Besteuerung. Die Geschichte dazu schreibe ich hier später noch in den Fred.

@oberhausen123 , ich kann es mangels Wissen nicht in deinem Profil erkennen ob dein Fahrzeug einen langen Radstand hat!
Kannst du mir dazu bitte etwas sagen, das wäre super! Denn wenn du einen kurzen Radstand hast und es wurde eine LKW Besteuerung
vorgenommen, dann muss der lange Radstand in jedem Fall eine LKW Besteuerung bekommen :-).

Mein T5.2 Transporter LKW (Mixto) hat 5 Sitze eingetragen, Fahrer- und Beifahrersitz sind vorhanden, die Ladefläche und damit auch
mögliche Sitzbefestigungen, welche nicht vorhanden sind, sind mit Airlineschienen und Siebdruckplatte überbaut.
Die Vorführung beim Zoll ergab entweder Sitze einbauen (die ich ebenfalls nicht besitze, beim Kauf waren ja eine drin) und wiederkommen zum Messen
oder zum TÜV fahren und von 5 Sitzen die eingetragen sind 3 austragen lassen sowie die Gurtpunkte verschweißen zu lassen.

Ich habe gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und soll nun darlegen.

Nun bin ich auf der Suche nach jemandem der ein Fahrzeug mit langem Radstand bei dem es Sitze in der ersten Reihe gibt und es vom Zoll als LKW besteuert wird.

Grüzi Almuth
 
Am Start des Beitrags ist mein T5 genau beschrieben.
Der Zoll schaut natürlich auch auf folgende Kriterien:

Die Abgrenzung zwischen LKW und PKW ist nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung bedeutsame Merkmale sind von der Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattungmit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers anerkannt worden.

Bei mir sind eine Trennwand, Regale vollgepack mit Material, 5 Sitze und Sicherheitsgurte verbaut.
Der hintere Laderaum ist verblecht, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 157 Km/h, das Fahrzeug ist mit Werbung beklebt usw................

Ich denke mal, dass aufgrund aller Tatsachen meine etwas größer Ladefläche inklusive der unter den hinteren Sitzen daher ausreichend war.

PS: schreib uns doch mal deine Geschichte und füll dein Profil aus, sodass wir auch sehen können welchen T du fährst
 
Hallo Oberhausen,
vielen dank für deine Ausführungen, auch zu den Vorgaben die die Zuordnung des Zolls nach PKW oder LKW vornimmt, sie sind mir bekannt.
Ich sehe jetzt erst dein Kürzel KR für kurzen Radstand in deinem ersten Beitrag.
Bei einem LR= langen Radstand sollte mehr Ladefläche beo 5 Sitzen zur Verfügung stehen als bei deinem Fahrzeug mit KR! Richtig?

Grüzi Almuth

P.S. Die Geschichte habe ich in dem Beitrag noch geschrieben und mein Profil ist vollständig!
 
Guten Abend Almuth,
das ein langer Radstand mehr Ladefläche hat ist ja eigentlich logisch.
Nur mit LOGIK brauchst du den Pappnasen vom Zoll nicht kommen denn in Wirklichkeit ist die Einstufung von PKW/LKW reine Auslegungssache des Zollbeamten.
Ich würde mich nicht wundern, wenn solche Vorgaben im internen Vordruck 3807 ( siehe mein Beitrag vom 04.03) des Zoll's stehen.
Die Rechtsprechung (ich habe fast alle Urteile gelesen) lässt dem Zoll leider einen riesigen Spielraum in dieser Angelegenheit.
Klagen ist bestimmt auch ein aussichtsloses Unterfangen, da es keine eindeutige Rechtsprechung gibt auf die sich ein Anwalt berufen kann.
Ich vermute, dass fast nur noch verhunzte Handwerkerkarren mit festen Einbauten, Trennwand und Werbung durch kommen.
Das ist dann auch noch abhängig vom Ort und Bundesland.


PS: Ich habe bis heute (nach sieben Tagen ) noch keinen geänderten Steuerbescheid wie mündlich zugesagt. Ich glaube es auch erst wenn ich den Bescheid in der Hand halte.

MfG Uwe
 
Ich vermute, dass fast nur noch verhunzte Handwerkerkarren mit festen Einbauten, Trennwand und Werbung durch kommen.
Ruhig, das ist der Sinn einer LKW-Besteuerung. Dein aufgeplüschter T-Dingens wird es sicherlich nicht sein. Du hast aber die Möglichkeit, steuerlich den vermeintlichen Nachteil einzufordern. Mach es.
 
Hallo,

Eigentlich ist das alles geregelt, in einem europaeischem Gesetz, das auch den Unterlagen begefuegt ist. englisch
Diesem Gesetz hat die BRD zugestimmt, und ist daher gueltig in der BRD.
Nur lassen sich deutsche Beamte ungern belehren(geht wohl um die Penisfrage).
Das hat was mit der Befehlskette zu tun.

Gruss RED
 
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