LKW Zulassung vom Zoll aberkannt

Hallo,

ich habe heute meinen Anwalt mit allen noch erforderlichen Unterlagen, wie Zulassungsbescheinigung, Datenauszug von Porsche Salzburg, etc., Fotos vom aktuellen Zustand mit kompletter Werkstatteinrichtung, gefüttert.
Wenn der Zoll Arbeit haben will, dann soll er sie gern bekommen.

Was mich eigentlich an der Sache total nervt: daß ich diese Kasperei bei der Erstzulassung 2011 mit dem Finanzamt aufgrund einer fehlerhaften Zulassung (6 eingetragene statt 5 verbauter Sitze, O-Ton Zulassungsstelle "...Datenauszug brauch ich nicht, COC-Papier ist wichtig...") schon mal durch hatte. Der DEKRA-Mann musste, natürlich kostenpflichtig, betätigen, daß da wirklich nur 5 Sitze drin sind. :evil:
Dann endlich hatte die Dame auf der Zulassungstelle ihren Frieden, obwohl sie verpflichtet war, die Karre bei Zulassung auch von innen zu bestaunen. Hat sie aber nicht die Bohne interessiert. Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hab ich damals verzichtet. Ich war froh, daß der Spuk ein Ende hatte. Und jetzt geht der Zirkus wieder los...

Tja, ob die Klein-Lkw bis 3,5 to bei Mauteinführung Herbst ??? 2020 dann auch im Fokus wie aktuell die ab 3,5 to stehen, ist momentan natürlich Glaskugelgucken. Die Eurokraten in Brüssel samt unserer Abgeordneten im Bundesrat und -tag lassen sich bestimmt was ganz tolles einfallen.

Grüße Trans4mo

Das ist so sicher wie das AMEN in der Kirche.
Wer denkt, das Zitronenfalter, Zitronen falten, denkt auch, das ein Bauleiter den Bau leitet.
 
Hallo,

Menge Schimpfwoerter fuer( Finanzamt, Zoll, Dekra nicht alle, KBA)

...dazu sollten wir einen eigenen Beitrag eröffnen.
Weil dann würde dieser Beitrag hier unnötig verwässert. =)=):rolleyes:

Gruß
Claus
 
Die neue Regelung sieht vor, dass Fahrzeug mit mehr als 2 Sitzen als PKW zu versteuern sind. Weil LKW nur 2 Sitze haben.

Das ist ja völliger Unsinn. Ich habe vor ein paar Wochen einen 7,5 Tonner gemietet - das ist ganz klar ein LKW. Hatte aber 3 Sitze....
 
Hallo,

bin diese Woche nach Absprache mit dem Anwalt und vorheriger Terminabsprache beim HZA (Winterpause war beendet;)) mit Einspruch und Aussetzung der Vollziehung im Gepäck vorgefahren.
Nach eingehender fotografischer und messtechnischer Untersuchung wurde mir schon mal angekündigt, daß das definitiv kein LKw sei und hätte vormals nie sein dürfen. So so...
Die Fläche des Personenbeförderungsraumes wäre wesentlich größer als die des Ladungsbeförderungsraumes. Gemessen wurde jeweils bis zur Trennwand hinter der 2. Sitzreihe.
Die festverbaute Trennwand und beidseitige Werkstattausrüstung spiele da eine untergeordnete Rolle.
Das Verhältnis passe nicht.
Wäre es mind. 50/50, könne man von der höchstzulässigen Gesamtnutzmasse das Gewicht der zu beförderten Personen (a 75 kg) abziehen und sehen was für die Güterbeförderung über bleibt.


Momentan kann ich nur abwarten, denn so wie sich der Herr äußerte, häufen sich die Einsprüche derzeit zu einem Berg. Und entscheiden würde er es sowieso nicht, das macht wer anders.

Grüße Trans4mo
 
Hallo,

Der Herr braucht nichts zu entscheiden, das hat das KBA Flensburg schon getan.
Nur weiss der Herr das nicht.
Es gibt eine Filmsequenz von nackte Kanone, wo sich alle an die Stirn klatschen.
Stellt das mal hier rein.
Sonntag schicke ich dir eine PN von meinem Ordner.
Masse und alles sind identisch.
Kaum zu glauben, was da wieder abgeht.

Gruss RED
 
Hallo,

Hallo Oberhausen 123,

Das ist genau mein Thema, wie du an meinem Avantar sehen kannst. Nur ebend 5.1.
Loesung : Lasse dir das europaeische Gutachten von Snoeks dubbele cabine zusenden.
Sind ca. 60 Seiten. Da ist alles drin, alles. Europaeische Zulassung, Crashtest,Masse, Brandtest usw.
Diese dann in einen Ordner einheften, und ab damit zum Zoll.
Dann noch das Datenblatt von VW anfordern, kostet Geld, Snoeks glaube ich auch.
Dann noch die Unterlagen von PON dem niederlaendischen Generalimporteur und Erfinder des Bulli`s.

Nix Anwalt und Gericht.
Keine Diskussion moeglich.

COC Papiere bekommst du nicht, da dein Bus ein LKW ist.

Dein Bus ist ein LKW. Und wird auch als LKW in Deutschland zugelassen.

Jetzt weiss ich leider nicht, wie der Bus nach Deutschland kam.
Jemand muss diesen ja importiert haben.
Autohaus, Privatperson, Haendler ?
Wenn ja, gab es eine Einzelabnahme bei der DEKRA.
Dann hat der Zoll sowieso nichts zu melden.
Der Zoll muss nur machen.

Ich haette da noch ne Menge Schimpfwoerter fuer( Finanzamt, Zoll, Dekra nicht alle, KBA).
Unwissenheit schuetzt sie vor Strafe.


Schau mal nach mein Jammerthema hier.

Fuer das 60 Seiten Gutachten von PON, kann ich dir helfen via PN.

Gruss RED
Hallo,

Hallo Oberhausen 123,

Das ist genau mein Thema, wie du an meinem Avantar sehen kannst. Nur ebend 5.1.
Loesung : Lasse dir das europaeische Gutachten von Snoeks dubbele cabine zusenden.
Sind ca. 60 Seiten. Da ist alles drin, alles. Europaeische Zulassung, Crashtest,Masse, Brandtest usw.
Diese dann in einen Ordner einheften, und ab damit zum Zoll.
Dann noch das Datenblatt von VW anfordern, kostet Geld, Snoeks glaube ich auch.
Dann noch die Unterlagen von PON dem niederlaendischen Generalimporteur und Erfinder des Bulli`s.

Nix Anwalt und Gericht.
Keine Diskussion moeglich.

COC Papiere bekommst du nicht, da dein Bus ein LKW ist.

Dein Bus ist ein LKW. Und wird auch als LKW in Deutschland zugelassen.

Jetzt weiss ich leider nicht, wie der Bus nach Deutschland kam.
Jemand muss diesen ja importiert haben.
Autohaus, Privatperson, Haendler ?
Wenn ja, gab es eine Einzelabnahme bei der DEKRA.
Dann hat der Zoll sowieso nichts zu melden.
Der Zoll muss nur machen.

Ich haette da noch ne Menge Schimpfwoerter fuer( Finanzamt, Zoll, Dekra nicht alle, KBA).
Unwissenheit schuetzt sie vor Strafe.


Schau mal nach mein Jammerthema hier.

Fuer das 60 Seiten Gutachten von PON, kann ich dir helfen via PN.

Gruss RED


Hallo RED,
ich habe beim Zoll EINSPRUCH dagegen eingelegt. (Siehe Anhang )
Dazu habe ich noch etliche Bilder des Fahrzeugs mit "Zollstock " dazu gepackt auf denen alle Maße zu erkennen sind.
Ich habe das Auto im April 2013 mit 60 Km auf dem Tacho direkt von VW-Händler (Erstbesitzer) erworben.
Es war der Prototyp (das VW eigenen Messefahrzeuges) des T5 Doka plus den VW ab 2014 im Programm hatte.
Einen Tag nach dem kauf viel mir auf, daß er nur als Zweisitzer eingetragen war, also zurück zum VW Händler der es dann anscheinend mit einer Einzelabnahme zum Fünfsitzer geändert hat .
Den Eintrag beim Straßenverkehrsamt hab ich selbst ändern lassen, da der Wagen ja schon auf mich zugelassen war.
Ich bin mal auf die Antwort vom Zoll gespannt.

Bezüglich deines Angebotes danke ich dir, das Gutachten von Snoeks habe ich auch von VW erhalten, habe ich aber jetzt nicht mit in den Einspruch mit beigelegt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

Die Zeichnung muss den Zoll ueberzeugen, weil genau das ausschlaggebend ist.
Solltest du dennoch an hartnaeckige Preussen geraten sein, besteht die Moeglichkeit eines vorlaefigen Beschlusses.
Das heisst die Einstufung ist nicht definitief, kann spaeter geaendert werden, bis du alle Unterlagen beisammen hast.
Du wirst die Unterlagen vom Erstbesitzer brauchen, der hat das Auto von PON gekauft.
Mit allem drum und dran.
Wichtig ist, das du nicht zulaesst, das der Zoll deinen Bus definitief declariert.

Es ist ziemlich bloede bei einer Schiesserei, nur ein Messer zu haben.

Gruss RED
 
Hallo,

Die Zeichnung muss den Zoll ueberzeugen, weil genau das ausschlaggebend ist.
Solltest du dennoch an hartnaeckige Preussen geraten sein, besteht die Moeglichkeit eines vorlaefigen Beschlusses.
Das heisst die Einstufung ist nicht definitief, kann spaeter geaendert werden, bis du alle Unterlagen beisammen hast.
Du wirst die Unterlagen vom Erstbesitzer brauchen, der hat das Auto von PON gekauft.
Mit allem drum und dran.
Wichtig ist, das du nicht zulaesst, das der Zoll deinen Bus definitief declariert.

Es ist ziemlich bloede bei einer Schiesserei, nur ein Messer zu haben.

Gruss RED

Ausser dem umfangreichen Gutachten des Umbaus das Firma Snoeks habe ich leider nichts
 
Hallo,

Das sollte reichen.
Halte uns auf dem Laufenden /m.?
In jedem Fall wird dein schoener Bus ein deutsches Kennzeichen mit LKW Zulassung bekommen, das ist sicher.
Nur nicht mit Anwalt und Gericht, das geht auch freundlicher.

Gruss RED
 
Ich habe meinen neuen Bescheid bekommen. 210 Euro wurden jetzt erhoben.
 
Durch reines Messen am Objekt. :D
Die DoKa hat zwar mehr als 3 Sitzplätze, das Verhältniss Ladefläche zu Fahrgastraum war zu Gunsten der Ladefläche. Jetzt wird sie weiterhin als LKW besteuert.
 
Hallo,

Die müssen Zeit haben!:evil:

......was gibt das erst, wenn die mal auf den Trichter kommen, dass alle Fahrzeuge abweichende Abgaswerte haben, die erheblich über den Werten der Angaben des Herstellers liegen.
Das wäre eine hübsche zusätzliche Einnahmequelle.

Aus Jux sollte ich glatt nächste Woche meinen Highline als LKW besteuern lassen - es wäre nicht der erste und im MV ist durch entfernen der Sitze hinten das Verhältnis Fahrgastraum / Ladefläche im grünen Bereich.

Gruß
Claus
 
da fehlt geeignetes Personal.

In meinem Fall haben die diversen "Spezialisten" vom Zoll den ersten Verfahrensfehler begangen.
Mein Rechtsanwalt verwendet in seinem letzten Schreiben bereits deutliche Worte die ich hier nur in Auszügen zitieren kann. :p
"... was zukünftig zu unterbleiben hat."
"So etwas ist dem Fortgang der Sache nicht förderlich"
"Es macht keinen Sinn..."

Ich liebe es wenn der Mann schreibt. :)
 
In meinem Fall haben die diversen "Spezialisten" vom Zoll den ersten Verfahrensfehler begangen.
Mein Rechtsanwalt verwendet in seinem letzten Schreiben bereits deutliche Worte die ich hier nur in Auszügen zitieren kann. :p
"... was zukünftig zu unterbleiben hat."
"So etwas ist dem Fortgang der Sache nicht förderlich"
"Es macht keinen Sinn..."

Ich liebe es wenn der Mann schreibt. :)


Werde doch mal konkret
Welche Probleme hast du mit dem Zoll (Fahrzeug mit mehr als 3 Sitzen...) ?
Welche Argumente hast du in deinem Einspruch verwendet ?

Ich habe bis Heute noch nichts vom Zoll gehört

Gruß Uwe
 
Werde doch mal konkret
T5.2 Pritsche Doka und die Steuer (zum 100. Mal?)
Jetzt habe ich auch Weihnachtsgrüße vom Hauptzollamt bekommen!
evil.png

Mein T4 Pritschenfahrzeug mit Doppelkabine läuft seit 1997 als 2.80 to LKW.
Damals war die Bundesweher, also der Staat selbst der Eigentümer.
Sicherlich hat man das mittlerweile vergessen.
rolleyes.png


Den Einspruch werde ich von meinem für Verkehrsrecht zuständigen Rechtsanwalt verfassen lassen!


Welche Argumente hast du in deinem Einspruch verwendet ?

"Falsche Fahrzeugeinordnung für die Kraftfahrzeugsteuer."
 
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