LKW Zulassung vom Zoll aberkannt

oberhausen123

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Ort
Oberhausen
Mein Auto
T6.1 Kastenwagen
Erstzulassung
12.2020 Modell 2021
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Schiebetür links,DigiCockpit,LED,NSW,WWZH,2teBat.,ACC,Front+ParkAssi,ParkPilot,
Rear View, usw.usw.
Umbauten / Tuning
B14 komfort, High End Soundsystem von Speaker City...
FIN
WV1ZZZ7HZMH0xxxxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
Kastenwagen Plus Comfortline LR 5 Sitze
Meinen Firmenwagen T5.2 KR als Snoeks Ausstattung (Kombi plus) mit 5 Sitzen und Trennwand (immer schon als LKW zugelassenen und besteuert) der ausschließlich zur Gewerblichen Nutzung gefahren wird wurde jetzt plötzlich als PKW versteuert mit der Folge, daß ich jetzt fast das doppelte zahlen soll.
Da stimmt doch etwas nicht !?!
Ich werde natürlich Einspruch einlegen.
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Hat jemand von Euch vielleicht ähnliche Erfahrungen damit gemacht ?
Wie ist ein LKW vom Zoll zu vermessen ?
Wie hat der Zoll zu messen (nur die Länge oder die ges. Fläche des Lade/Fahrgastraumes),
da ich unter der mittigen Rückbank von hinten auch lange Gegenstände laden kann (zählt das dann mit) ?
Welche Argumente könnte ich noch vorbringen um das zu ändern ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

.....handelt es sich um ein deutsches Fahrzeug ?
Ich kenne diese Version eigentlich nur aus Holland.
Normalerweise gibt es für die Nutzung als LKW ganz bestimmte Voraussetzungen - so z.B. das die Ladefläche größer sein muss als der Fahrgastraum.
Ich vermute mal, das es bereits an dieser Vorgabe scheitert.

Hier solltest du ggf. auch abwägen, ob die eine erneute Anerkennung mit entsprechenden Vorgaben und Umbauten nicht evtl. teurer kommt als die jetzige PKW Lösung.
Ich gehe mal davon aus, das es sich um eine Erhöhung von ca. 150€ handelt ?
Nicht das mir 150€ nichts Wert wären, aber dafür würde ich mit den Steuer Hyänen keinen Stress anfangen - man zieht eh in der Regel den kürzeren.

Gruß
Claus
 
Irgendwie scheint beim Zoll der Durchblick verloren gegangen zu sein. @Gen.In.Fest. bekam auch Weihnachtspost von seinem zuständigen HZA für seine DoKa Pritsche bezüglich Pkw-Besteuerung.

Grüße Trans4mo
 
Der T5 mit abgeteiltem Kofferraum des TE ist in D sicher nicht als LKW zulassungsfähig. Generell muss die Fläche des Laderaums größer als die des Fahrgastraumes sein. Das ist hier sicherlich nicht gegeben.
 
Hallo,

........dieses Jahr wurden doch bereits die Wohnwagen schon neu organisiert.
Ich glaube die haben im Moment nicht viel zu tun.

Da werden wohl bald noch die "Pseudo Camper" folgen :evil:

Ich warte auf den Tag, wo alle unsere "Betrugssoftware Fahrzeuge" nach tatsächlichem Ausstoß nachträglich neu besteuert werden.

Gruß
Claus
 
...sehrwohl ist er als LKW zulassungsfähig. Nur wie er steuertechnisch behandelt wird ist eine ganz andere Geschichte. Da kann man ganze Romane schreiben. Eine nicht enden wollende Geschichte.
 
...wenn ich wüsste wie das Model hieß??
T5 KR 6 Sitzer, ohne Trennwand dafür aber "ohne Heckscheibe" und als halb Kasten sprich Fenster nur in Schiebetür und gegenüber, wurde sogar mit LKW Zulassung beworben.
In so einem scheußlichen grünton.
Da war die Ladefläche keinesfalls 50 Prozent.
Gruß Stevie
 
Mag sein, aber als die ganzen Pickup-fahrer das System massenhaft genutzt haben ist das geändert worden. Zulassung und Besteuerung müssen nicht unbedingt übereinstimmend sein. Mehr als 3 Sitzplätze, v.max. >140 ihm oder verglaster Fahrgastraum beweist den PKW.

Was war mit den Wohnwagen, habe nichts gehört...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird nur klagen helfen. Einem Freund ging's genau so mit nem Ford Bus Doka. Man hat ihm unterstellt das Fzg. überwiegend zur Personenbeförderung zu verwenden. Einspruch etc, nix hat geholfen nur eine Klage. Auto wurde bei Gericht vorgeführt, vermessen und die Klage gewonnen. Die Aussichten sind also nicht schlecht.
 
Mir wollte das Finanzamt im Jahr 2011 meine DoKa als PKW besteuern. Ich bin zum Finanzamt mit der DoKa vorgefahren, der zuständige Bearbeiter hatte vom Büro aus Blick auf den Parkplatz. Er meinte abschließend, anhand der Fahrgestellnummer ist es nicht ersichtlich, das es sich um ein Pritschenfahrzeug handelt. Er hat die Besteuerung geändert. Die Aktion hatte mich ca. 30 min Arbeitszeit gekostet.
Kein Klagen, Kein Anwalt. Termin vereinbart und die DoKa vorgeführt.
 
Mir wollte das Finanzamt im Jahr 2011 meine DoKa als PKW besteuern.
So wie ich mit bekommen habe ist jetzt der Zoll dafür zuständig........
Wo man da vorfahren kann und ob das was bringt, keine Ahnung.
 
So wie ich mit bekommen habe ist jetzt der Zoll dafür zuständig........
Wo man da vorfahren kann und ob das was bringt, keine Ahnung.
Das sagen dir die Herrschaften dann schon.
Es gibt eigentlich recht viele "Außenstellen" vom Zoll.
Wenn du dein Fahrzeug vorführen sollst, fährst du in der Regel zum nächsten Zollamt. (Da wo man auch mal seine Päckchen aus Amiland und Fernost abholen muss.)
Die sind dann informiert. Ob die Jungs, Mädels und Diversen dann Ahnung haben, steht auf nem anderen Blatt.

War mit zwei identischen T5.2 bei dem Haufen, wegen einer Besteuerung als "Bürofahrzeug".
Da wurde jeder T5 für sich vermessen obwohl es keinerlei Unterschiede gab.
Es gibt scheinbar doch die eine oder andere Behörde, die den ganzen Tag Langeweile haben...:rolleyes:
 
Hallo,

nach einem kurzen Telefonat mit meinem Advokaten f. Verkehrsrecht hat er den ganzen Pamphlet nun per Mail auf seinem Tisch.

Beim hiesigen HZA ist weder jemand in irgendeiner Zentrale noch in der Sparte KFZ Steuer telefonisch erreichbar. "...alle Leitungen belegt, versuchen Sie es später..." Offenbar Winterpause:evil:

Grüße Trans4mo
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermutlich nur ne „Notbesetzung“...;)

Oder es wurden so viele „Liebesbriefe“ verschickt, das da alles überlastet ist...:rolleyes:
 
Hallo,

der Zoll hat einen landesweiten Rundumschlag gestartet.
Im Sprinter- und V-Klasse-Forum kocht es aktuell auch hoch.X(

Grüße Trans4mo
 
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