Lieferverzug T6.1

jeanny

Top-Mitglied
Ort
Thüringen
Mein Auto
T6.1 Kastenwagen
Erstzulassung
12.04.2022
Motor
TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline-LR
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
4Motion, Sperre, LED, 2xStandheizung, Discover Pro, digitales Cockpit, ……
Umbauten / Tuning
Schienensystem Multivan, Luftfahrwerk VB-4C-AL +30mm, Auflastung 3350 kg, AT Reifen 17“, Dachzelt James Baroud, Heckauszug, PV, Fiamma F45S in 3 Meter
Spritmonitor ID
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Porsche 911 992 4S Cabrio
Audi RS4 B5
Audi TT 8S Roadster
Caddy Alltrack Kasten
T6 Transporter
Ich weiß es steht immer mal ein kleiner Beitrag im Bereich Lieferzeiten. Es ist aber sehr mühseelig immer die richtigen Beiträge zu finden, zumal es jetzt ja schon über 300 Seiten sind.

Ich habe Anfang Januar einen T6.1 Transporter bestellt mit Liefertermin April 2021. Heute war nun wieder so ein Tag, wo mich die Verkaufspolitik von VWN mal wieder zur Weißglut getrieben hat. Die Lieferung war bis gestern auf September gegangen. Seit Heute ist das Lieferdatum (wie schon oft) mal wieder nicht verfügbar. Das Fahrzeug wird natürlich nicht nach vorne rutschen. Darum soll es aber gar nicht gehen. Verstreut findet man immer mal ein paar Beiträge zur "In Verzugsetzung" der Händler. Das Wissen aller derer, die das schon gemacht haben, möchte ich hier gerne mal bündeln, denn auch ich werde diesen Schritt gehen.

Jeder von uns bekommt von seinem Händler bei Bestellung eine Auftragsbestätigung mit einem Lieferdatum (wenn auch in den meisten Fällen mit dem Zusatz unverbindlich). Bei mir stand da April. Das war für mich bindend. Zur Bestellung gibt es dann noch ganz viele Seiten Papier, wo unter Anderem die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" mit dabei sind, für die wir und der Händler ja auch unterschrieben haben. Diese habe ich mir nun zur Brust genommen und folgendes gelesen:

IV. Lieferung und Lieferverzug (Alles in Allen 7 Ziffern, auf die ich nicht wortwörtlich eingehen will sondern nur sinngemäß)

1.) Lieferfristen sind schriftlich anzugeben und beginnen mit Vertragsabschluß (ist laut AB erfolgt mit April 2021)

2.) Der Käufer kann 6 Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Termins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug (also bekommt mein Verkäufer am 17.06.2021 von mir einen Brief, in dem ich um Lieferung meines bestellten Fahrzeuges bitte). Der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens beschränkt sich auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

3.) bezieht sich darauf vom Vertrag zurück zu treten (ist aktuell noch nicht meine Ambition)

4.) bezieht sich auf verbindliche Liefertermine, wo der Verkäufer sofort in Verzug geht ohne die 6 Wochen (wird wohl kaum noch AB´s geben wo ein verbindlicher Liefertermin drin steht)

5.) bezieht sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Pflichten (wird im Normalfall nicht so sein)

6.) zitiere ich mal komplett, da mir hier einiges unklar ist. "Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einen Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt"

Müsste mein Verkäufer dann nicht über eintretende Betriebsstörungen informieren? Alles Wissen was ich habe, habe ich zu 90% aus diesem Forum. Müssen die noch Sonderaktionen fahren, um noch mehr Fahrzeuge nicht bauen zu können? Jeder G6 hat sicher mehr Steuergeräte als meiner wo die Chips fehlen und Fliegengitter und was weiß ich noch.

Fakt ist: Mein Transporter konnte nicht produziert werden weil die Kombination 150 PS 4motion mit Schaltgetriebe keine Abgaszulassung hatte (nicht mein Problem, dann dürfen die das Teil nicht so anbieten.)
Höhere Gewalt scheidet denke ich mal aus. Eintretende Betriebsstörungen können ja auch nicht vorliegen. Es werden ja schließlich genug Fahrzeuge mit wesentlich kürzerer Lieferzeit ausgeliefert und wie gesagt noch Sonderaktionen gefahren.
Der Leistungsaufschub ist bei mir praktisch über 4 Monate, also könnte ich vom Vertrag zurücktreten. Viele hatten sich diesbezüglich ja schon geäußert und gemeint, dass die Verkäufer das gelassen sehen, weil sie das Auto auch anderweitig verkaufen könnten. Bei mir könnte das etwas anders aussehen, denn einen Transporter mit Listenpreis von knapp 72k muss man erst mal an den Mann bringen.

7.) bezieht sich auf sämtliche Änderungen in Konstruktion, Form, Farbe ... während der Lieferzeit die für den Käufer zumutbar sind (da haben wir die Änderungen, die mit dem Modelljahr kommen. Damit muss man sozusagen leben)

Zusammenfassung:

Ich möchte mein Fahrzeug in Verzug setzen, obwohl ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Autohaus habe. Die leiten den Schadenanspruch eh nur weiter an VWN. Ist ja schließlich denen ihr Problem. Ich brauche das Fahrzeug zum abarbeiten von Baustellen und habe dadurch ein Transportproblem. Einen kurzen T6 hätte ich. Der nutzt mir aber nichts.

Hat das schon mal jemand hier gemacht? Mit welchem Erfolg?

Mich interessieren natürlich auch die Meinungen aller.
 
Was mir auf die schnelle aufgefallen ist:
bei 2) und 4) verwechselst du was. Der Unterschied verbindl.//unverbindl. liegt nicht in den 6 Wochen nach bestätigtem LT (Liefertermin), sondern darin, ob du den Händler nach den verstrichenen 6 Wochen nach LT eine angemessene Nachfrist zur Lieferung (i.d.R. beim Automobilkauf 2 Wochen) setzen musst, oder eben nicht.

Also, i.d.R. werden in der AB unverbindliche LT angegeben, bedeutet für dich, falls im ungünstigsten Fall allgemein nur April 2021 (ohne genaue KW oder Tag) angegeben:

- unverbindlich:
30.April + 6 Wochen = 12.06.2021 --> Ab 12.06. kannst du den Händler schriftlich in Verzug setzen und musst ihm dann aber eine Nachfrist von 2 Wochen zu Lieferung einräumen --> kann er bis 26.06. immer noch nicht liefern, ist er im Verzug und ab dem Tag z.B. schadenersatzpflichtig.

- Verbindlicher LT in der AB:
du musst ihm keine Nachfrist einräumen, sondern der Händler ist automatisch ab 12.06.21 in Verzug.

Etwaige Verbindlichkeiten/Verpflichtungen/Erklärungen/Lieferengpässe im Vertragsverhältnis VWN - Händler spielen für dich erstmal gar keine Rolle, da du ausschl. im Vertragsverhältnis mit dem Händler stehst.

Wenn diese Formalien geklärt sind, kann entsprechend der im Kaufvertrag geregelten Möglichkeiten vorgegangen werden (Rücktritt, falls das Fahrzeug jetzt nicht mehr nützlich wäre - Kaufzweck vorüber; Schäden, falls welche vorliegen (z.B. Reiserücktrittskosten, Nutzungsausfälle bei gewerblicher notwendiger Nutzung, Leihfahrzeugkosten etc.)).
Alles sollte natürlich frühstmöglich und gemeinsam mit dem Vertragspartner geklärt werden, und beiden Vertragsseiten sollte klar sein, dass gewisse formale Schritte (wie Inverzugsetzen) einfach notwendig sind und nichts mit den bisherigen Bemühungen zu tun haben. Normalerweise findet man immer eine Lösung... nur wenn das Fahrzeug weitere 5 Monate immer noch nicht geliefert wird, und dann ein größerer Schaden kommt, denn man noch gar nicht vorher erkannt hat (... z.B. höhere Instandhaltungskosten Vorgängerfahrzeug, neuer Abgasskandal... Wiederverkaufswert etc.), dann ärgert man sich, dass man nicht sofort den Händler in Verzug gesetzt hat.
 
Das Problem ist zudem die Deckelung des Verzugsschadens auf 5% (bei Dir also grob 3500€).
Weiter zu beachten ist, dass der Schaden in der Höhe eingetreten und belegbar sein muss. Außerdem bist Du verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Wenn Du Dein Auto verkaufst, obwohl Du von der Verzögerung weißt, könnte es mit den kompletten Mietwagenkosten schwierig werden.

Grundsätzlich würde ich das Gespräch mit dem Händler suchen. Wenn der LT Kunde in seinem System um mehr als 6 Wochen überzogen wird, gibt es eigentlich eine von Werk getragene Ersatzmobilität.
 
Ich war diese Woche bei meinem Händler und habe ihm erklärt, dass ich ihn in Verzug setzen werde. War ein sehr nettes Gespräch und der Verkäufer hat Verständnis gezeigt.
Gestern nun hatte ich ein Einschreiben in der Post. Siehe da, es gab eine neue AB mit Lieferdatum September. Ist sowas rechtens, wenn die jetzt einfach eine neue AB schicken und denken die sind damit raus, oder kann das andere Gründe haben? Hat schon mal jemand eine zweite AB erhalten? Die erste kam ja im Januar.
Ich werde auf alle Fälle heute mal den Inhalt beider vergleichen, ob sich außer dem Liefertermin noch was geändert hat.
Ehrlich gesagt war ich etwas sprachlos.
 
Also die neue AB ist auf den Buchstaben exakt gleich wie die Erste mit dem Unterschied, dass jetzt unter unverbindlicher Liefertermin September 2021 anstatt April 2021 steht.
 
Da wird es rechtlich kniffelig. Soweit ich mir die Urteile dazu angesehen habe, kann der Händler hier Stillschweigen nicht als Zustimmung interpretieren. Aber vor Gericht und auf hoher See...

Ich würde mir schriftlich geben lassen, dass vertragsrechtlich der Liefertermin aus der 1. AB weiterhin Bestand hat.
 
Da wird es rechtlich kniffelig. Soweit ich mir die Urteile dazu angesehen habe, kann der Händler hier Stillschweigen nicht als Zustimmung interpretieren. Aber vor Gericht und auf hoher See...

Ich würde mir schriftlich geben lassen, dass vertragsrechtlich der Liefertermin aus der 1. AB weiterhin Bestand hat.
Da ist nichts kniffelig. Der LT der ersten AB ist bindend und damit auch die Klauseln zum Lieferverzug im Vertrag. Die besagen, dass der Käufer nach sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen LT den Verkäufer auffordern kann, zu liefern. Die Frist beträgt zwei Wochen. Entsprechende Klauseln kann man aus dem Kaufvertrag entnehmen.

Solange man die Gründe für den Lieferverzug nicht kennt, ist es schwer zu prognostizieren, ob das Fahrzeug früher geliefert werden kann. Allerdings wäre es schon wünschenswert, wenn VWN als auch der Verkäufer transparent mit den Gründen für den Lieferverzug umgehen würden, denn da hätte man vermutlich (je nach Ursache) mehr Verständnis. Denkbar wären auf jeden Fall Zulieferschwierigkeiten, aber das sollte der Händler dann auch mit dem Kunden entsprechend kommunizieren.

Wenn alle Stricke reißen, vom Kaufvertrag zurücktreten und dich ggf. woanders umschauen (Lagerwagen, Gebrauchtfahrzeug, etc.)
 
Am Besten mal (falls du hast eine Rechtschutz hast) bei deiner Versicherung anrufen und den Sachverhalt schildern. Die haben sowas bestimmt schon gehabt und wissen da Bescheid.
 
Da ist nichts kniffelig. Der LT der ersten AB ist bindend und damit auch die Klauseln zum Lieferverzug im Vertrag.
Das ist schon klar. Wenn man aber einen Rechtsstreit vermeiden kann, sollte man das tun. Zumal ja nicht der Händler verantwortlich ist sondern das Werk. Wie gesagt: Kläre mit dem Händler die Möglichkeit einer Ersatzmobilität.
 
Die neue AB des Händlers ist eine einseitige Willenserklärung von Ihm, die so nicht bindend ist. Höhere Gewalt etc. ist dem Schreiben ja auch nicht gerade zu vernehmen. Lieferschwierigkeiten sind übrigens auch erstmal keine höhere Gewalt, ganz im Gegenteil. Von dem her gilt weiter die erste AB und deren Fristen

Was kam beim Gespräch heute raus?
 
Wichtig: Ist das ein gewerblicher oder privater Kauf?

Da gelten u.U. ganz andere Regeln.
 
Der Kauf ist gewerblich. Deswegen sollten aber trotzdem die dem Vertrag angehangenen Verkaufsbedingungen zählen.

Der Verkaufsleiter war der Meinung man wollte mir mit der neuen AB lediglich mitteilen, dass mein Fahrzeug erst im September ausgeliefert wird. Auf meine Frage, ob man das nicht in einer anderen Form hätte machen können (klar kann er das schriftlich machen zum Nachweis, dass ich informiert bin, aber ich war ja am Montag selbst vor Ort und habe dem Verkäufer erklärt, dass ich ihn Ende Mai in Verzug setzen werde und demzufolge war es mir sicher bekannt), bekam ich die Antwort, dass das prinzipiell so gehandhabt wird. Als ich ihm versucht habe zu erklären, dass eine AB zum Kaufvertrag gehört und man nicht einfach eine zweite schickt, wo sich nur das Lieferdatum ändert, hat er abgeblockt.

Nun ich werde am 01.06. ein Schreiben senden, wo ich das Autohaus anhand der ersten AB in Verzug setze. Da werde ich noch einmal klar definieren, dass ich die 2. AB mit dem neuen Lieferdatum nicht als solche anerkenne, sondern wie er es mir erklärt lediglich als Information der Lieferung im September.
 
Hallo Leute,

ich hatte am Freitag eine telefonische Anfrage bei der VW Kundenhotline gestellt, wann denn der Bulli kommen wird, weil er für September eingeplant war, seit der Bestellung im April 2021. Er meinte ich bekäme dann in der nächsten Woche eine Antwort zum Lieferstatus.
Heute habe ich eine E-Mail von meinem VW Händler bekommen, dass die Lieferung für diese Woche geplant sein soll.
Da habe ich ja noch mal Glück gehabt, trotz irgendwelcher Teilelieferengpässe den Bulli doch noch fast zum versprochenen Liefertermin zu bekommen.
Gruß,
Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat einer von euch inzwischen VW in Verzug gesetzt und damit Erfolg gehabt?
Hat VWN bzw. euer Händler überhaupt darauf reagiert?
Mein unverbindlicher LT war Aug21. Jetzt habe ich den Händler mal in Verzug gesetzt. Bisher hat sich da noch keiner gerührt.

Viele hier scheinen ja Mitleid mit dem armen Konzern zu haben. Kann ich nicht nachvollziehen
 
Ich lass mal die rechtlichen bzw. juristischen Fakten aus meinem Beitrag raus, viel richtiges ist dazu ja bereits von @CBR954RR und @dbus geschrieben worden.
Auch habe ich großes Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die durch eine verspätete Lieferung entstehen.

ABER

Derzeit, bzw. spätestens schon seit Anfang des Jahres, weiß wirklich jeder was bei den Fahrzeugherstellern los ist. Bei fast allen Zulieferern fehlt Material für die Vorproduktion, sei es nun Metall, Kunststoffe oder elektronische Bauteile und es entstehen teils erhebliche Lieferengpässe hin zu den Fahrzeugherstellern.

Aktuell bringt es m.E. im Ergebnis nichts einen Hersteller in Verzug zu setzen, er wird bei all seinen Bemühungen nicht früher liefern können. Einzig sinnvoll ist ein in Verzug setzen nur dann, wenn man vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.
Des Weiteren werden die Hersteller, was Schadenersatz anbelangt, sich ganz entspannt zurücklehnen und sich auf höherer Gewalt berufen. Meines Erachtens zu Recht, denn die Corona-Pandemie und deren weltweiten Auswirkungen auf die Wirtschaft ist nichts anderes als höhere Gewalt. Es war weder irgendwelchen fehlerhaften internen Prozesse geschuldet, noch waren die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Lieferkette planbar. Zumal, gerade was die Chips anbelangt, zum einen spezielle Chips für den Fahrzeugbau benötigt werden, die nicht jede Chip-Fabrik produzieren kann und alle anderen Chip-Fabriken voll ausgelastet sind.

Was den Kauf eines Fahrzeuges um die 72.000€ anbelangt. Zita: "Bei mir könnte das etwas anders aussehen, denn einen Transporter mit Listenpreis von knapp 72k muss man erst mal an den Mann bringen." Das ist sowohl für den Hersteller als auch für den Händler, in der aktuellen Situation, vollkommen belanglos und interessiert ihn wohl eher nicht. Aktuell haben die Menschen, speziell durch Corona, viel Geld in den Taschen (Vermögen der Deutschen war noch nie so hoch!) und wollen investieren. Wie damit sagen, dass jedes Fahrzeug, mag es auch noch soviel kosten, seinen Käufer, der JETZT ein Fahrzeug benötigt, finden wird.

An der Stelle des TO würde ich einfach warten bis geliefert wird. Schneller wird es bei einem anderen Händler oder Hersteller bei einem Bestellfahrzeug nicht gehen. Einzige Alternative ist sich bei den Lagerfahrzeugen und Gebrauchtwagen umzusehen. Hohe Preise, ob gerechtfertigt oder nicht, inclusive.
 
Seit Mai (als ich diesen Beitrag ins Leben gerufen habe) hat sich viel getan. Oder aber auch nicht. Wie auch immer man es sieht. Mein Auto habe ich natürlich immer noch nicht und nach letzten Liefertermin von März 2022 ist es aktuell mal wieder nicht verfügbar. Will heißen ich warte bestimmt (mindestens) 16 Monate auf einen Transporter, während unzählige Gen.6 ausgeliefert werden, die viel später bestellt wurden und bestimmt mehr Extras haben als mein Transporter. Das nervt sicher gewaltig und ist sicher auch nicht fair von Seiten VWN, aber was soll’s. Das wird ganz sicher in meine Entscheidungen bei Kauf der nächsten Firmenfahrzeuge mit einfließen.

Ich habe Mitte Juni (nach vorheriger Absprache mit meinem Händler) meinen Händler in Verzug gesetzt. Zum einen hätte ich meinen Transporter im April bekommen, wenn es ein Abgasgutachten für die Kombination gegeben hätte (keine höhere Gewalt sondern Versäumnisse von VWN) und zum anderen muss VWN eigentlich Sonderaktionen mit 25% Preisvorteil beim Gen.6 fahren und dadurch tausende von zusätzlichen Fahrzeugen verkaufen, wenn es keine Teile gibt, und diese dann auch noch bevorzugt bauen? Und muss VWN dann auch noch Versprechen machen, dass jeder bestellte Gen.6 bis Ende des Jahres in Produktion gehen soll? Wo liegt da die höhere Gewalt?

Sei es drum. Ich habe seit 18.06. einen kostenlosen Leihwagen von meinem Händler bekommen, der von VWN bezahlt wird, und zwar so lange, bis ich meinen bestellten Transporter endlich bekomme. Mein Händler bekommt wohl 20,- Euro pro Tag für das Fahrzeug von VWN. Und wenn die den Mitte nächsten Jahres wieder bekommen, hat der 30000 Kilometer mehr auf der Uhr. Funktionieren tut sowas nur, wenn man den Händler in Verzug setzt, und der sich wiederum damit an VWN wenden kann. Ob die allerdings noch genug Leihwagen haben, nachdem das sicher jeder zweite macht, wage ich zu bezweifeln. Wenn es also bei mir höhere Gewalt gewesen wäre, hätte ich sicher heute keinen Leihwagen, und ich will jetzt auch sicher keine Diskussion vom Zaun brechen, warum es keine Halbleiter mehr für die Autoindustrie gibt. Darüber gibt es hier genug Themen, und höhere Gewalt ist für mich da auch was anderes.
 
Ich hole meinen Bulli am Dienstag ab. Er ist letzte Woche geliefert worden
Ein VW Händler teilte mir mit, ich kann zufrieden sein, das ich den 150 PSer im April bestellt hatte. Bei etwas späteren Bestellungen ab etwa Mai, Juni und besonders die 204 PS Versionen werden voraussichtlich erst August 2022 geliefert werden.
Gruß,
Olli
 
Aber was ich geil finde, das es laut Internet (Werbung) eine Firma in Hamburg gibt, die sich als erstes Fahrzeug einen T5, T6 geschnappt haben, und diesen als Prototypen N1 mit 75 kw, umgebaut haben. Einen zweiten als N2 mit 110kw, soll später auch noch umgebaut werden als Elektrobus. Diese Firma will sich darauf spezialisieren, generell alte Verbrenner, auf, bzw. als Elektrofahrzeug umzubauen.
Beim T5 und T6 scheint es wohl jetzt schon gut zu funktionieren.
Wenn es später hart auf hart kommt, seitens der Politik , in Bezug auf Abgasemissionen, weis man wenigstens bereits jetzt schon, dass der T5, T6 umgerüstet werden kann.
Die Kosten dafür stehen momentan noch bei ca. 30.000 Euro, wird, soll aber im Laufe der Zeit, noch erschwinglicher günstiger werden, der Umbau, laut Bericht.
Nur so am Rande mal erwähnt.
Das soll heißen, wer seinen alten, älteren Bulli unbedingt behalten möchte, hat die Möglichkeit diesen später, wenn es sein müsste , diesen umzurüsten, anstatt sich ein neues Elektroauto zu kaufen.
Gruß,
Olli
 
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