jeanny
Top-Mitglied
- Ort
- Thüringen
- Mein Auto
- T6.1 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 12.04.2022
- Motor
- TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- Nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline-LR
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- 4Motion, Sperre, LED, 2xStandheizung, Discover Pro, digitales Cockpit, ……
- Umbauten / Tuning
- Schienensystem Multivan, Luftfahrwerk VB-4C-AL +30mm, Auflastung 3350 kg, AT Reifen 17“, Dachzelt James Baroud, Heckauszug, PV, Fiamma F45S in 3 Meter
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Porsche 911 992 4S Cabrio
Audi RS4 B5
Audi TT 8S Roadster
Caddy Alltrack Kasten
T6 Transporter
Ich weiß es steht immer mal ein kleiner Beitrag im Bereich Lieferzeiten. Es ist aber sehr mühseelig immer die richtigen Beiträge zu finden, zumal es jetzt ja schon über 300 Seiten sind.
Ich habe Anfang Januar einen T6.1 Transporter bestellt mit Liefertermin April 2021. Heute war nun wieder so ein Tag, wo mich die Verkaufspolitik von VWN mal wieder zur Weißglut getrieben hat. Die Lieferung war bis gestern auf September gegangen. Seit Heute ist das Lieferdatum (wie schon oft) mal wieder nicht verfügbar. Das Fahrzeug wird natürlich nicht nach vorne rutschen. Darum soll es aber gar nicht gehen. Verstreut findet man immer mal ein paar Beiträge zur "In Verzugsetzung" der Händler. Das Wissen aller derer, die das schon gemacht haben, möchte ich hier gerne mal bündeln, denn auch ich werde diesen Schritt gehen.
Jeder von uns bekommt von seinem Händler bei Bestellung eine Auftragsbestätigung mit einem Lieferdatum (wenn auch in den meisten Fällen mit dem Zusatz unverbindlich). Bei mir stand da April. Das war für mich bindend. Zur Bestellung gibt es dann noch ganz viele Seiten Papier, wo unter Anderem die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" mit dabei sind, für die wir und der Händler ja auch unterschrieben haben. Diese habe ich mir nun zur Brust genommen und folgendes gelesen:
IV. Lieferung und Lieferverzug (Alles in Allen 7 Ziffern, auf die ich nicht wortwörtlich eingehen will sondern nur sinngemäß)
1.) Lieferfristen sind schriftlich anzugeben und beginnen mit Vertragsabschluß (ist laut AB erfolgt mit April 2021)
2.) Der Käufer kann 6 Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Termins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug (also bekommt mein Verkäufer am 17.06.2021 von mir einen Brief, in dem ich um Lieferung meines bestellten Fahrzeuges bitte). Der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens beschränkt sich auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3.) bezieht sich darauf vom Vertrag zurück zu treten (ist aktuell noch nicht meine Ambition)
4.) bezieht sich auf verbindliche Liefertermine, wo der Verkäufer sofort in Verzug geht ohne die 6 Wochen (wird wohl kaum noch AB´s geben wo ein verbindlicher Liefertermin drin steht)
5.) bezieht sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Pflichten (wird im Normalfall nicht so sein)
6.) zitiere ich mal komplett, da mir hier einiges unklar ist. "Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einen Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt"
Müsste mein Verkäufer dann nicht über eintretende Betriebsstörungen informieren? Alles Wissen was ich habe, habe ich zu 90% aus diesem Forum. Müssen die noch Sonderaktionen fahren, um noch mehr Fahrzeuge nicht bauen zu können? Jeder G6 hat sicher mehr Steuergeräte als meiner wo die Chips fehlen und Fliegengitter und was weiß ich noch.
Fakt ist: Mein Transporter konnte nicht produziert werden weil die Kombination 150 PS 4motion mit Schaltgetriebe keine Abgaszulassung hatte (nicht mein Problem, dann dürfen die das Teil nicht so anbieten.)
Höhere Gewalt scheidet denke ich mal aus. Eintretende Betriebsstörungen können ja auch nicht vorliegen. Es werden ja schließlich genug Fahrzeuge mit wesentlich kürzerer Lieferzeit ausgeliefert und wie gesagt noch Sonderaktionen gefahren.
Der Leistungsaufschub ist bei mir praktisch über 4 Monate, also könnte ich vom Vertrag zurücktreten. Viele hatten sich diesbezüglich ja schon geäußert und gemeint, dass die Verkäufer das gelassen sehen, weil sie das Auto auch anderweitig verkaufen könnten. Bei mir könnte das etwas anders aussehen, denn einen Transporter mit Listenpreis von knapp 72k muss man erst mal an den Mann bringen.
7.) bezieht sich auf sämtliche Änderungen in Konstruktion, Form, Farbe ... während der Lieferzeit die für den Käufer zumutbar sind (da haben wir die Änderungen, die mit dem Modelljahr kommen. Damit muss man sozusagen leben)
Zusammenfassung:
Ich möchte mein Fahrzeug in Verzug setzen, obwohl ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Autohaus habe. Die leiten den Schadenanspruch eh nur weiter an VWN. Ist ja schließlich denen ihr Problem. Ich brauche das Fahrzeug zum abarbeiten von Baustellen und habe dadurch ein Transportproblem. Einen kurzen T6 hätte ich. Der nutzt mir aber nichts.
Hat das schon mal jemand hier gemacht? Mit welchem Erfolg?
Mich interessieren natürlich auch die Meinungen aller.
Ich habe Anfang Januar einen T6.1 Transporter bestellt mit Liefertermin April 2021. Heute war nun wieder so ein Tag, wo mich die Verkaufspolitik von VWN mal wieder zur Weißglut getrieben hat. Die Lieferung war bis gestern auf September gegangen. Seit Heute ist das Lieferdatum (wie schon oft) mal wieder nicht verfügbar. Das Fahrzeug wird natürlich nicht nach vorne rutschen. Darum soll es aber gar nicht gehen. Verstreut findet man immer mal ein paar Beiträge zur "In Verzugsetzung" der Händler. Das Wissen aller derer, die das schon gemacht haben, möchte ich hier gerne mal bündeln, denn auch ich werde diesen Schritt gehen.
Jeder von uns bekommt von seinem Händler bei Bestellung eine Auftragsbestätigung mit einem Lieferdatum (wenn auch in den meisten Fällen mit dem Zusatz unverbindlich). Bei mir stand da April. Das war für mich bindend. Zur Bestellung gibt es dann noch ganz viele Seiten Papier, wo unter Anderem die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" mit dabei sind, für die wir und der Händler ja auch unterschrieben haben. Diese habe ich mir nun zur Brust genommen und folgendes gelesen:
IV. Lieferung und Lieferverzug (Alles in Allen 7 Ziffern, auf die ich nicht wortwörtlich eingehen will sondern nur sinngemäß)
1.) Lieferfristen sind schriftlich anzugeben und beginnen mit Vertragsabschluß (ist laut AB erfolgt mit April 2021)
2.) Der Käufer kann 6 Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Termins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug (also bekommt mein Verkäufer am 17.06.2021 von mir einen Brief, in dem ich um Lieferung meines bestellten Fahrzeuges bitte). Der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens beschränkt sich auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3.) bezieht sich darauf vom Vertrag zurück zu treten (ist aktuell noch nicht meine Ambition)
4.) bezieht sich auf verbindliche Liefertermine, wo der Verkäufer sofort in Verzug geht ohne die 6 Wochen (wird wohl kaum noch AB´s geben wo ein verbindlicher Liefertermin drin steht)
5.) bezieht sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Pflichten (wird im Normalfall nicht so sein)
6.) zitiere ich mal komplett, da mir hier einiges unklar ist. "Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einen Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt"
Müsste mein Verkäufer dann nicht über eintretende Betriebsstörungen informieren? Alles Wissen was ich habe, habe ich zu 90% aus diesem Forum. Müssen die noch Sonderaktionen fahren, um noch mehr Fahrzeuge nicht bauen zu können? Jeder G6 hat sicher mehr Steuergeräte als meiner wo die Chips fehlen und Fliegengitter und was weiß ich noch.
Fakt ist: Mein Transporter konnte nicht produziert werden weil die Kombination 150 PS 4motion mit Schaltgetriebe keine Abgaszulassung hatte (nicht mein Problem, dann dürfen die das Teil nicht so anbieten.)
Höhere Gewalt scheidet denke ich mal aus. Eintretende Betriebsstörungen können ja auch nicht vorliegen. Es werden ja schließlich genug Fahrzeuge mit wesentlich kürzerer Lieferzeit ausgeliefert und wie gesagt noch Sonderaktionen gefahren.
Der Leistungsaufschub ist bei mir praktisch über 4 Monate, also könnte ich vom Vertrag zurücktreten. Viele hatten sich diesbezüglich ja schon geäußert und gemeint, dass die Verkäufer das gelassen sehen, weil sie das Auto auch anderweitig verkaufen könnten. Bei mir könnte das etwas anders aussehen, denn einen Transporter mit Listenpreis von knapp 72k muss man erst mal an den Mann bringen.
7.) bezieht sich auf sämtliche Änderungen in Konstruktion, Form, Farbe ... während der Lieferzeit die für den Käufer zumutbar sind (da haben wir die Änderungen, die mit dem Modelljahr kommen. Damit muss man sozusagen leben)
Zusammenfassung:
Ich möchte mein Fahrzeug in Verzug setzen, obwohl ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Autohaus habe. Die leiten den Schadenanspruch eh nur weiter an VWN. Ist ja schließlich denen ihr Problem. Ich brauche das Fahrzeug zum abarbeiten von Baustellen und habe dadurch ein Transportproblem. Einen kurzen T6 hätte ich. Der nutzt mir aber nichts.
Hat das schon mal jemand hier gemacht? Mit welchem Erfolg?
Mich interessieren natürlich auch die Meinungen aller.