Ein Anrecht auf einen Ersatzwagen hat man nur, wenn das Fahrzeug in Folge einer Panne es aus eigener Kraft nicht zur nächsten Werkstatt schafft.
Auch wenn das Fahrzeug mal zu Hause nicht anspringen sollte.
genau Beschrieben ist es hier: ->
http://www.vw-service.de/Documente/UnterwegsUndReise/Mobilitaetsgarantie.pdf
Fahrt ihr hingegen wegen eines undichten Fensters zu Eurem Freundlichen müsst, hat man leider kein Anrecht auf einen Ersatzwagen.
Gleiches gilt auch bei einer Rückrufaktion.
Bei anderen Herstellern, z.B. Daimler Chrysler, ist das kundenfreundlicher geregelt. Dort gibt es zum Beispiel die Regelung, dass ein Ersatzwagen gestellt werden muss, wenn der Werkstattaufenthalt länger wie drei Stunden dauert.
Viele Händler stellen natürlich trotzdem einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung. Das ist dann aber Service. Die Kosten hierfür muss der Freundliche selbst tragen.
Gerade die Californiafahrer leiden sehr darunter, dass wir zum Kauf eines Fahrzeugs oft weit fahren müssen. In vielen Fällen ist der Händler dann nicht gleich Kundendienstwerkstatt.
Dann ist es sogar verständlich, wenn die Werkstatt den Ersatzwagen nicht trägt, denn das Werkstattunternehmen hat an Eurem T5 ja nix verdient. Die Garantiearbeiten werden zudem lange nicht so gut von VWN an die Werkstatt bezahlt. Viel zu verdienen gibts da nix!
In allen Fällen stellt die Werkstatt aber immer ein recht günstiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Es emphielt sich mit der Werkstatt zu vereinbaren, dass der Ersatzwagen max. für einen Tag bezahlt wird.
Dauert der Werkstattaufenthalt länger, greift meiner Meinung nach die Mobilitäsgarantie.