Auflösung über Scheinwerferreinigungsanlagen beim T6 (alle Modelle):
Nach umfangreichen Recherchen, die für mich und alle anderen Prüfern bindend sind.
Meine Ansicht war hier leider falsch, was ich korrigieren möchte (jeder macht Fehler oder liegt einmal falsch).
1. Es gibt nur 1 LED Scheinwerfer für alle T6-Typen
2. Der LED Scheinwerfer hat knapp unter 2000 Lumen (1950 Lumen, hat der Konstrukteur bei VW so entschieden)
3. aus 2. geht hervor, dass somit keine SWR (mehr) Pflicht ist, auch nicht für nachträglichen Umbau oder EU-Importfahrzeuge
(auch diese werden in Hannover produziert)
4. Bei Konfigurationen ist es abhängig von der Ausstattung und Linie, ob verbaut oder nicht (in meinem Fall wusste das weder der Verkäufer, noch ist mir bei wochenlangen Konfigurationen das aufgefallen oder gab es tatsächlich nicht)
5. Kommt es zu einer HU, gibt es 2 Ansätze für einen Prüfer
a) Was verbaut ist, muss funktionieren. D.h. ein Prüfer kann verlangen, dass die SWR funktionieren muss. Dann heißt es entweder
ausbauen oder wieder funktionstüchtig machen.
b) Da der Scheinwerfer unter 2000 Lumen hat, besteht theoretisch keine Ausrüstungspflicht, analog den Halogenscheinwerfern,
die auch ausstattungsmäßig teilweise mit SWR verbaut sind. Auch für Nachrüstgeschichten ist dieser Weg anzuwenden,
insbesondere, wenn der zuständige Prüfer von der Leuchtstärke in Kenntnis gesetzt ist. (das weiß aber normal bis jetzt
noch kein Prüfer, es sei denn, er bekommt selbst vom Hersteller allgemein die Informationen. Wenn also die SWR nicht
vorhanden ist oder nicht funktioniert, wäre das kein erheblicher Mangel, wo die Plakette verwehrt wird.
Hoffe, dass nun alles verständlich aufgeführt und erwähnt ist.