LED Scheinwerfer Nachrüstung

Das einzige was bleibt beim Auslesen der OBD ist dann in der Werkstatt die Fehlermeldung über Standlichtfehler, der aber im MFA nicht erscheint.
Aber das ist kein Problem.

Muss nicht unbedingt sein. Mein Bekannter hat alles für mich umgerüstet und codiert, da ist beim Fehlerspeicherauslesen nichts zu finden (auch keine Meldung in der MFA) :cool:
 
Richtig. Weil du dir aussuchen kannst ob du sie möchtest oder nicht. Die meisten haben die wohl in einem anderen Paket genommen. Aber Voraussetzung ist sie nicht.
Das ist nicht richtig ! Bei LED ist sie Pflicht im T6 Bus und es gibt nur 1 Variante !!
 
So ich habe mich mal auf die suche gemacht weil mir der Bus König mal einen T6 gezeigt hat der keine SWRA bei Led hat.
Da mir das jemand nicht glauben möchte sagen Bilder mehr...

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Moin,
umbauen kann man einiges und für einiges gibt es auch Prüfer die das Eintragen Und so ein Prüfer hat ja auch Spielräume innerhalb der Vorschriften, bzw. Abnahmen. Klar gibt es auch Eintragungen die das Papier nicht wer sind und einer Überprüfung nicht standhalten.
meine Bus mit Original LED hat auf alle fälle eine SWR.
Ich habe einen alten Audi bei dem ein Bunter mix aus TYP 85 und dem Nachfolger TYP 89Q verbaut ist. Einige Gutachten waren nur für den TYP 89. Aber das war für den Prüfer kein Problem bei der Abnahme und Eintragung. Der FZ Schein ist halt etwas länger und hat mehr wie eine Seite.
 
Ich habe mal den TÜV Nord kontaktiert.

Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Zum Thema:

Lichttechnische Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt werden.

Dieser Nachweis ist mit dem E-Genehmigungs/ -Prüfzeichen erbracht.


Bei Änderungen erlischt die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer.


Evtl. kann der Verbau anderer Stellmotoren aber per sog. Einzelabnahme legalisiert werden.

Bei weiteren Fragen/ zur Begutachtung wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe, an der Sonderabnahmen durchgeführt werden.
 
gibt es auch Prüfer die das Eintragen Und so ein Prüfer hat ja auch Spielräume innerhalb der Vorschriften
Nein. Nicht bei Dinge wie diesen! Wenn, dann vielleicht, ob eine Bremsscheibe noch Hinweis oder schon erheblich ist.
 
Nein. Nicht bei Dinge wie diesen! Wenn, dann vielleicht, ob eine Bremsscheibe noch Hinweis oder schon erheblich ist.
Es gibt gesetztliche Auflagen. Diese müssen erfüllt sein. Belege doch bitte einmal wieso die T6 LED Scheinwerfer eine ALWR und SRA benötigen. Entscheidend ist der Lichtstrom dieses Scheinwerfers. Liegt dieser unter 2000 Lumen, ist beides nicht durch den gesetzgeber gefordert! Es gibt ausreichend T6, wo eine SRA in Verbindung mit den LEDs nicht geliefert wurde. Analog zu den 25 Watt Xenons!

Pauschal zu sagen ohne die Behauptung mit der Dokumentation zur BE der Lichteinheit zu liefern ist genau so dünn wie es zu behaupten. Somit stehen 2 Meinungen gegenüber. Sachgebend ist bei einer Eintragung nach indivdueller Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen, der Gesetzgeber und das E Prüfzeichen des zu betreibenden Betriebsmittels! Wenn der Gesetzgeber es nicht feingranular definiert hat, kann sich ein Sachverständiger in diesem ihm gegebenen Rahmen bewegen!
 
So ich habe mich mal auf die suche gemacht weil mir der Bus König mal einen T6 gezeigt hat der keine SWRA bei Led hat.
Da mir das jemand nicht glauben möchte sagen Bilder mehr...
Du brauchst dich nicht auf die Suche machen.
Original ab Werk gibt es nur einen LED für T6 und der benötigt SWR! Wie oft soll ich es noch schreiben??
Ihr könnt draufmachen was ihr wollt. Würde er keine SWR benötigen, könnte sich VW sehr viel Geld pro Einheit sparen!

1. Warum wird das hier so heiß diskutiert? Macht man sich vorm Kauf nicht Gedanken, wenn man so viel Geld ausgibt??
Da bin ich mittlerweile knallhart zu denen, die sich nicht davor informiert haben. Wenn diese im Supermarkt sind, schauen sie
doch auch auf jedes Detail und jeden Cent, der hinterher nicht doppelt gezahlt werden muss. (Stichwort:Zweimal kaufen)
Bevor ich mir meinen gekauft habe, wollten mir hier im Forum einige unter die Nase reiben, dass zwischen Halogen und LED
(fast) kein Unterschied sei !!
2. Ab Werk gibt es nur LED mit SWR + automatischer LWR sowie dazu gehörige Software, Sensoren, Verkabelung etc...
3. Zum Nachrüsten gibt es z.B. die Firma Kufatec. Diese bietet Lösungen dafür an... Allerdings muss dann alles nachgerüstet werden.
d.h. wie original, wo dann Steuergeräte codiert werden müssen, Kabel verlegt, SWR und Verbindung zum Tank, Sensoren
für den Beladungsszustand….. das alles in einer Werkstatt....unbezahlbar.....selber daheim machen auch noch teuer
oder dann Nachrüstsätze mit anderen LED Scheinwerfern, die weniger Leistung haben und dann mit manueller LWR geregelt werden
müssen.
4. alles andere bedeutet dann Umbau ohne Nachweis oder Zulässigkeit = erlischen der Betriebserlaubnis! ….wo kein Kläger,
da auch kein Richter.... dann nur hoffen, dass man in keinen Unfall verwickelt wird, wo ein Fahrzeug sichergestellt wird.
 
Ein letztes Mal noch,
das VW SWR+ALWR verbaut ist deshalb aber nicht Gesetz. In einem Artikel der Welt im Dezember 2017 hat VW den gesetzlichen Wegfall der Regelung moniert und erklärt ALWR weiterhin zu verbauen, weil VW dies als Sicherheitsaspekt erachtet, vorgeschrieben ist es aber nicht mehr. Im übrigen kann ich auch ohne weitere Abnahmen und Eintragungen H4 Scheinwerfer gegen H7 Scheinwerfer austauschen. Das A und O an der Sache ist, das es sich um genehmigte Bauteile mit ECE Prüfzeichen handeln muß.
Im Anhang ein Auszug der ECE Richtlinie 48.

Grüße - jonkra
 

Anhänge

  • ECE-48.pdf
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Moin,
mit dem Spielraum der Prüfer meine ich nicht die Vorschriften an sich, sondern die Beurteilung ob die betreffende Änderung nach den Vorschriften möglich und somit Eintragungsfähig ist oder nicht. Es gibt welche die für alles ein genau zum Auto passendes gutachten brauchen und andere die sich zutrauen das nach anderen prüfunterlagen zu beurteilen und einzutragen. Das darf aber auch nicht jeder Prüfer, der muss schon Ing sein. Damit ist er aber auch in der Lage das technisch zu beurteilen.
Um bei den LED umbau zu bleiben. Wenn die Aussage mit den unter 2000 Lumen für die Originalen LED zutrifft und die Vorschrift sagt das deshalb den Verzicht der SWR zulässig ist. Dann ist egal was VW in der Serie verbaut.
Wobei ein Bild von einem Auto mit LED und ohne SWR ist auch kein beweis das es so zulässig ist. Die 1. Frage ist wie viel Lumen haben die Originalen LED. Dann wie sind sie geprüft. Dann wie sind die Vorschriften genau, unter welchen Bedingungen ist was genau möglich.
Ich denke das kann ein Guter Prüf Ing, der die Vorschriften genau kennt beantworten, bei anderen Personen die die Vorschriften und Bedingungen nicht kennen dürfte das schwierig werden.
 
Die Frage wird eher sein, ob bei einem Umbau der LED-Scheinwerfer, welche in Verbindung einer ALWR typengeprüft sind, auf eine MLWR weiterhin das E-Zeichen der LED-Scheinwerfer gültig bleibt.

Bei Änderungen erlischt die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer.


Evtl. kann der Verbau anderer Stellmotoren aber per sog. Einzelabnahme legalisiert werden.

Bei weiteren Fragen/ zur Begutachtung wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV-STATION in Ihrer Nähe, an der Sonderabnahmen durchgeführt werden.
Von daher ist diese Anmerkung eines Prüfers, wie diese @Acapulco erfragt hat, durchaus relevant.
 
Sag mal, hart du mein Bild gesehen?
Warum bist du so Beratungsresistent?
Ich beratungresistent? Dann LIES mal noch einmal GENAU durch.. Ab Werk Original...gibt es KEINE LED ohne SWR bei T6 Bussen....
wie bescheuert muss man sein?? Da kannst mir Bilder hinlegen, was du willst. Wie kann man das nicht verstehen. Noch einfacher
kann man es nicht schreiben!!
Das ist KEIN Beweis und KEIN Nachweis!
Ich weiß nicht, wem du hier damit etwas beweisen willst. Dieses Auto ist nicht so vom Werk runtergefahren.
Alles andere wurde danach so angebaut oder umgebaut. PUNKT. ENDE.
 
....welche in Verbindung einer ALWR typengeprüft sind......

Ist dem so, liegt hier jemandem ein Dokument vor wo dieses explizit hier drinnen steht?

maßgebend für ein Scheinwerfer unter 2000 lm ist eine LWR, automatisch oder manuell wird nicht weiter spezifiziert!
 
Ich beratungresistent? Dann LIES mal noch einmal GENAU durch.. Ab Werk Original...gibt es KEINE LED ohne SWR bei T6 Bussen....
wie bescheuert muss man sein?? Da kannst mir Bilder hinlegen, was du willst. Wie kann man das nicht verstehen. Noch einfacher
kann man es nicht schreiben!!
Das ist KEIN Beweis und KEIN Nachweis!
Ich weiß nicht, wem du hier damit etwas beweisen willst. Dieses Auto ist nicht so vom Werk runtergefahren.
Alles andere wurde danach so angebaut oder umgebaut. PUNKT. ENDE.
Bisher hat hier noch keiner irgendetwas geliefert, sowohl die pro als auch die contra Seite. Demnach alles Annahmen bisher. Auch von dir.

nur weil ein Auto bei VW in einer konfig vom Band läuft muss es nicht gesetzteskoform sein kann aber auch gesetzliche Ansprüche übertreffen. Für ein einzelnes Bauteil muss demnach kein Zwang einer anderen Koponenente bestehen.
Für die LED Scheinwerfer kann dies nur die technische Dokumentation liefern.
Meines Erachtens wird diese niemand hier jemals zu Gesicht bekommen.
 
Ist dem so, liegt hier jemandem ein Dokument vor wo dieses explizit hier drinnen steht?
Zumindest mir nicht. Die Vermutung liegt aber nahe, da VW ab Werk dieses LED-Licht in Verbindung mit einer ALWR anbietet.

Man müsste sich aber im Detail den notwendigen Umbauaufwand an den Scheinwerfern ansehen. Wenn da am Scheinwerfergehäuse etwas modifiziert (z.B. Halter ergänzen oder entfernen) werden muss, wäre es schon denkbar, dass aus diesem Grund die Zulassung der Scheinwerfer erlischt.

Eine Einzelabnahme des Umbaus könnte in dem Fall aber die Lösung sein (insofern ein Prüfer dies abnimmt)
 
@turboralf,

ich meine, dass ich es oben schon mal geschrieben habe, aber gerne hier an dieser Stelle (und ein paar Seiten voller Halb- und Unwahrheiten weiter):

Mein VW T6 California Ocean Edition, EZ 09/2017 wurde AB WERK mit LED-Scheinwerfern und einer automatischen Leuchtweitenregulierung, jedoch OHNE SCHEINWERFERREINIGUNGSANLAGE ausgeliefert.

Eine Scheinwerferreinigungsanlage wäre nur gegen Zahlung eines Aufpreises von ca. 300.- Euro erhältlich gewesen.

Es handelt sich um ein deutsches Modell, bestellt 02/2017 bei einem großen Händler in MUC.


Gruß T2-Fahrer
 
Du darfst ja noch nicht mal Led Standlicht Birnen einbauen.
Das ist ja auch was völlig anderes, dieser Scheinwerfer hat keine Zulassung für LED Birnen, ausserdem gibt es keine LED Leuchtmittel mit Zulassung als Ersatz für die klassische Glühbirne.
Gut ich werde mal Tante Google befragen ob das alles erlaubt ist.
Irgendeinen amtliche Stelle wäre da zuverlässiger

Ich beratungresistent? Dann LIES mal noch einmal GENAU durch.. Ab Werk Original...gibt es KEINE LED ohne SWR bei T6 Bussen....
Offensichtlich stimmt deine Aussage nicht, woher hast du deine Infos?
Mein VW T6 California Ocean Edition, EZ 09/2017 wurde AB WERK mit LED-Scheinwerfern und einer automatischen Leuchtweitenregulierung, jedoch OHNE SCHEINWERFERREINIGUNGSANLAGE ausgeliefert.
 
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