Leasing Übernahme mit GW Abrechnung?

Jo_haines1985

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2018
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
DSG® 7-Gang
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Liebes Forum,

mein Leasing Vertrag T6 mit GW-Abrechnung läuft Ende Dezember aus.(4 Jahre 27500 km/Jahr, jetzt 98000km)

Im Vertrag steht, dass Ich den Wagen für den kalkulierten Restwert von 19.500 netto nach Ablauf der Laufzeit übernehmen kann.
Drunter steht, falls es zu einem Mehrerlös seitens des Autohauses kommen sollte, (ist der Fall, da der Wagen bei mobile ca. zwischen 35-40 tsd € liegt.)
muss das Autohaus 75% des Mehrerlöses an mich erstatten.

Der Händler möchte das Auto nicht zu diesem Preis "mit Sicherheit nicht verkaufen" und erzählt mir, dass er das bestimme wie hoch der Preis sein wird.
Er möchte 23.000 netto.

Auf Nachfrage bei der Leasing, erzählt mir die freundliche Mitarbeiterin bei der Leasing, dass die Vermarktung des Wagens rein beim vermittelnden Betrieb liegt.

Ich habe den Vertrag jedoch mit der Leasing.

Ich habe dezente Magenverstimmung und weiss mir momentan nicht zu helfen, ausser dass der Gang zum Anwalt wohl nicht mehr wegzudenken ist.

Gibt es irgendwelche Erfahrungsberichte oder Fachwissen zu den Verträgen mit GW Abrechnung?

Vielen Dank!
 
Wenn in deinem Leasingvertrag steht, dass du den Bus zu 19.500 +Mw.St. Übernehmen kannst , würde mich dass zwar wundern , aber dann ist doch alles o.k !?

Ansonsten bist du auf deinen Händler angewiesen - wenn der 23.000 netto haben möchte , wirst du die zahlen müssen .....
da kannst du dir den Anwalt sparen .

Wenn der VK bei mobile wirklich bei 35-40 K brutto liegt , finde ich den Händler eigentlich nicht unfair .
Er verzichtet immerhin auf ca. 6-11 k Mehrerlös !

VG Bebu
 
Wenn in deinem Leasingvertrag steht, dass du den Bus zu 19.500 +Mw.St. Übernehmen kannst , würde mich dass zwar wundern , aber dann ist doch alles o.k !?

Ansonsten bist du auf deinen Händler angewiesen - wenn der 23.000 netto haben möchte , wirst du die zahlen müssen .....
da kannst du dir den Anwalt sparen .

Wenn der VK bei mobile wirklich bei 35-40 K brutto liegt , finde ich den Händler eigentlich nicht unfair .
Er verzichtet immerhin auf ca. 6-11 k Mehrerlös !

VG Bebu
Ja, es steht dort.
Der Verkäufer hat mit GW Abrechnung zum Festpreis angeboten, weil Ich das Fahrzeug von vorne herein nach der Laufzeit abkaufen wollte.

Der Händler hat mich zu keinem Zeitpunkt versucht wegen des auslaufenden Vertrages zu kontaktieren und auf meinen Hinweis, das Fahrzeug nun zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen zu kaufen, möchte sich der Händler nun nicht daran halten.

Wenn der Händler den Bus für mehr Verkaufen will, dann hat er mir die Differenz zu 75% zu erstatten. Ich verstehe den Händler nicht…
 
Ohne den genauen Vertrag zu kennen.
Wenn ich deine 40t€ (brutto) ca.32.500 (netto) zu erwartenden Erlös für den Bulli und die19t.500t€ (netto) vergleiche und dir der Händler 75% des höheren Gewinns auszahlen muß komme ich in grob auf die 23t€ (netto) die der Händler haben möchte. Vielleicht rechnet der so und warum soll er einfach Geld verschenken?
Ansonsten müßte mal ein Profi auf den Vertrag schauen wie das ganze genau formuliert ist, da kommt es am Ende auf die genaue Formulierung an. Einen Anwalt halte ich für nicht für sinnvoll. Die wollen m.M.n. am Ende alle klagen, meine Wahl wäre die Verbraucherzentrale.
Gruss
 
Ohne den genauen Vertrag zu kennen.
Wenn ich deine 40t€ (brutto) ca.32.500 (netto) zu erwartenden Erlös für den Bulli und die19t.500t€ (netto) vergleiche und dir der Händler 75% des höheren Gewinns auszahlen muß komme ich in grob auf die 23t€ (netto) die der Händler haben möchte. Vielleicht rechnet der so und warum soll er einfach Geld verschenken?
Ansonsten müßte mal ein Profi auf den Vertrag schauen wie das ganze genau formuliert ist, da kommt es am Ende auf die genaue Formulierung an. Einen Anwalt halte ich für nicht für sinnvoll. Die wollen m.M.n. am Ende alle klagen, meine Wahl wäre die Verbraucherzentrale.
Gruss
Die Passage lautet:
Nach Zahlung sämtlicher Leasingraten und der Sonderzahlung verbleibt ein Betrag von 19,5 tsd € der durch die durch die Fahrzeugverwertung zu tilgen ist (Restwert) Reicht der dazu vom Leasinggeber beim KFZ Handel tatsächlich erzielte Gebrauchtwagenerlös nicht aus, …dann muss der Leasing Nehmer die Differenz ausgleichen. Beim Mehrerlös muss der LG an den LN 75%der Differenz erstatten.

Sonderzahlung war 10.000 netto
Rate 317 € netto /48 Monate
RW 19.500
Listenpreis knapp 48.000 netto

Meine Rechnung:
317x48 = 15.216
+SZ 25.216
+RW = 44.700
Welche Bedeutung sollte die Vertragsform mit GW Abrechnung und den RW 19.500 dann haben?

Der Anwalt ist ein sehr guter Freund….
 
Im Vertrag steht, dass Ich den Wagen für den kalkulierten Restwert von 19.500 netto nach Ablauf der Laufzeit übernehmen kann.
Drunter steht, falls es zu einem Mehrerlös seitens des Autohauses kommen sollte, (ist der Fall, da der Wagen bei mobile ca. zwischen 35-40 tsd € liegt.)
muss das Autohaus 75% des Mehrerlöses an mich erstatten.
Dein letzter Beitrag sagt nun doch etwas anderes aus, als Dein Eingangsbeitrag.

Nach Zahlung sämtlicher Leasingraten und der Sonderzahlung verbleibt ein Betrag von 19,5 tsd € der durch die durch die Fahrzeugverwertung zu tilgen ist (Restwert) Reicht der dazu vom Leasinggeber beim KFZ Handel tatsächlich erzielte Gebrauchtwagenerlös nicht aus, …dann muss der Leasing Nehmer die Differenz ausgleichen. Beim Mehrerlös muss der LG an den LN 75%der Differenz erstatten.

Hier steht jedenfalls nicht, dass Du das Fahrzeug zu 19.500€ zzgl. MwSt. kaufen kannst. Zudem ist es augenscheinlich ein Restwertleasing (wer schließt so etwas eigentlich noch ab? 🙄 )

Geh zum Deinem guten Freund und frage gezielt nach, aber ich denke Du hast hier keine guten Karten in der Hand, sofern wir hier alle Angaben von Dir auf dem Tisch liegen haben.

Ist das eigentlich privat oder gewerblich?
 
Dein letzter Beitrag sagt nun doch etwas anderes aus, als Dein Eingangsbeitrag.



Hier steht jedenfalls nicht, dass Du das Fahrzeug zu 19.500€ zzgl. MwSt. kaufen kannst. Zudem ist es augenscheinlich ein Restwertleasing (wer schließt so etwas eigentlich noch ab? 🙄 )

Geh zum Deinem guten Freund und frage gezielt nach, aber ich denke Du hast hier keine guten Karten in der Hand, sofern wir hier alle Angaben von Dir auf dem Tisch liegen haben.

Ist das eigentlich privat oder gewerblich?
Der Verkäufer bestätigte mir, dass es so ist und dass Ich andernfalls rechtliche Schritte einleiten sollte…

gewerblich.
 
Der Verkäufer bestätigte mir, dass es so ist und dass Ich andernfalls rechtliche Schritte einleiten sollte…

gewerblich.

Hmm...gewerblich kann, bei einem Ankauf bei Leasingende, dann schon mal Probleme mit dem Finanzamt geben, aber das weißt Du ja sicherlich.
Solange Du kein Schriftstück vorliegen hast, aus dem ganz klar hervorgeht, dass Du das Fahrzeug zum vereinbarten Preis von 19.500,00€ zzgl. MwSt. kaufen kannst, sehe ich für Dein Ansinnen schwarz. Gemäß allgemeiner Geschäftsbedingungen, die bei Leasingverträgen üblich sind, dürfte Dein Händler im Recht sein.
 
Zudem ist es augenscheinlich ein Restwertleasing (wer schließt so
Das wundert mich auch. Restwertleasing über VW? Wusste nicht das es das noch gibt. Warum hast du kein Kilometerleasing abgeschlossen?
 
Also ich habe auch ein Restwertleasingvertrag ,allerdings nicht über VW.
Diese Verträge sind im Gewerblichen Bereich auch durchaus üblich .

Vorteil in meinem Fall - ich hatte beim KM-Leasing 35.000 km per anno gedacht ..... es wurden 50.000 km...
Bei 5 Jahren macht das 75.000 km ....Differenz .....

Ein weiterer Vorteil bei Restwertvertägen ist, dass diese elenden Unstimmigkeiten hinsichtlich etwaiger Beschädigungen entfallen .
Deshalb greifen Handwerksbetriebe in der Regel zum Restwertleasing .

Zum anderen habe ich eine Leasingbank ,die keine Verwertung der Leasingobjekte betreibt.
Sie wird mir den Bus andienen ....
Verträge die einen Kauf des Objektes zu einem garantierten Restwert garantieren , wird keine Leasingbank anbieten, weil es sich dann steuerlich um kein Leasing mehr handelt .Dann wäre es ein Mietkauf .

VG Bebu
 
Interessant, danke für die Erläuterungen.
 
Hallo zusammen!
Ich würde diese Klausel so interpretieren:
Bei Vertragsabschluss wurde ein Restwert mit den Faktoren Listenpreis, Laufzeit und Laufleistung errechnet.
Also 4 Jahre x 27.500km =110.000km ergab den Wert von 19.500 Euro.
Wird dieser Wert nach der Leasingzeit durch Verkauf des Fahrezugs nicht erreicht, weil z. B. viel mehr Kilometer gefahren wurden, oder das Fzg. an zwei Unfällen beteiligt war..., muss der Leasing-Nehmer die Differenz bezahlen.
Wenn das Fahrzeug aber nach dieser Zeit einen höheren Restwert hat, weil z. B. weniger Km gefahren, kann der Leasing-Geber das Fzg zu diesem Preis verkaufen und muss halt dann dem Leasing-Nehmer 75% von Kauferlös - 19.500 ausbezahlen.
Möglichkeit: der Leasing-Nehmer zahlt den gefordert Kaufpreis, wahrscheinlich die 19.500 Euro + 75% Differenz, die der Händler ausbezahlen müsste.

Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?

Viele Grüße
 
Hi,

kommt etwas spät, aber:
Das ist eine absolut übliche Formulierung beim Leasing und da hast Du keine Chance.

Ich hatte früher als Freiberufler auch Fahrzeuge geleast, habe aber immer auf einem Restwert ohne das Recht des Autohauses bestanden.
Ergebnis: bei 2 Ford Galaxy je Fahrzeug ca 10k€ in die eigene Tasche, steuerfrei, nach 4 Jahren. Offizieller Käufer eine nahe Verwandte....
Wir hatten den Restwert immer anhand einer maximalen Laufkleistung kalkuliert, dadurch waren die Leasingraten höher (aber voll absetzbar) und der Restwert für die Übernahme relativ niedrig. War halt so ausgereizt, dass es das FA gerade noch durchgehen ließ....
Meinen Mercedes habe ich dannn übernommen und behalten, er hatte so wenig km, dass der Händler einen Freudensprung gemacht hätte.
Hat jetzt nach 16 Jahren 235TKM drauf, bin dann später mehr gefahren.
Dabei muss einem aber klar sein, dass es auch Ärger mit dem FA geben kann, wenn sie mal genau hingucken.
 
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