Jim Knopf
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Bayern
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 04/2009
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- diesmal nicht
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Extras
- Bury CC9060, AHK, WWZH, etc...
- Umbauten / Tuning
- Eta Beta 19" auf 255'er
- FIN
- WV2ZZZ7HZ9H...
Mich brennt mal folgende Frage:
wenn im Juni der Leasingvertrag nach drei Jahren ausläuft, wären ja auch nach diesen drei Jahren TÜV und AU fällig.
Da ich den Wagen (nicht den T5 MV) aber definitiv zurückgeben werde, habe ich natürlich keine Lust, diese Kosten noch zu übernehmen.
Kann der Händler, der den Wagen zurückbekommt, von mir verlangen, dass ich noch TÜV und AU machen lasse, obwohl der Wagen zurückgeht?
Danke für Eure Aufklärung und Meinungen dazu
Gruß und allzeit gute Fahrt!
Jim
wenn im Juni der Leasingvertrag nach drei Jahren ausläuft, wären ja auch nach diesen drei Jahren TÜV und AU fällig.
Da ich den Wagen (nicht den T5 MV) aber definitiv zurückgeben werde, habe ich natürlich keine Lust, diese Kosten noch zu übernehmen.
Kann der Händler, der den Wagen zurückbekommt, von mir verlangen, dass ich noch TÜV und AU machen lasse, obwohl der Wagen zurückgeht?
Danke für Eure Aufklärung und Meinungen dazu
Gruß und allzeit gute Fahrt!
Jim