Lazer Lamps als zusätzliches Fernlicht an T6.1 Transporter

Gelbe Lampen sind nicht erlaubt.
Nur gelbe Nebelscheinwerfer sind glaube ich erlaubt.
Nebelscheinwerfer sind aber eh nur 1 paar erlaubt.
 
@Oland @JonasSiljan Besten Dank für Eure Infos!

Demnach gibt es bei dem schwedischen Anbieter die Möglichkeit Rigid LED´s zu verbauen. Für diese gibt es wiederum gelbe Scheiben die man einsetzen kann. Die hätte ich mir auch für die Lazer geholt aber da diese nicht für den unteren Grill sind, werden es wohl die Rigid, irgendwann. Sie sind mit 10" genau so lang wie die Lazer und haben E Nummer. Kosten sind aber höher als bei den Lazer.


Ich habe irgendwie einen Narren an gelben Scheinwerfern gefressen...
Anhang anzeigen 383311
Zusammen mit den gelben Nebelscheinwerfern im (beim 6.1) Hundeknochen, ergäbe das ein stimmiges Bild.
Laut Aussage Tuning-Bus sind die aber ohne E-Kennung, andere Anbieter im Netz wiederum verkaufen sie mit, laut Artikelbeschreibung, E-Kennung.


Gibt es die Möglichkeit, die Lampen nicht als Fernlicht sondern als zusätzliche Nebler zu verwenden?
Würde das überhaupt Sinn machen oder wäre das Overkill bei Nebel, sprich würde es eher blenden?
Die schauen aus wie Smilys ohne Augen, aber mit Bart.
 
Gelbe Lampen sind nicht erlaubt.
Nur gelbe Nebelscheinwerfer sind glaube ich erlaubt.
Nebelscheinwerfer sind aber eh nur 1 paar erlaubt.
Danke für den Hinweis. In dem Fall kann ich mir das Nachrüsten der Unteren sparen. Meiner wurde ohne NSW ausgeliefert.

Die schauen aus wie Smilys ohne Augen, aber mit Bart.
So?:
5.jpg
Erinnert mich an eine historische Figur mit Oberlippenbart.

Es sollte ja nur den Kontrast an einem dunklen Fahrzeug widerspiegeln. Hab kein Foto mit gelben LED gefunden...

Unbenannt4.jpg
So mit den gelben Gläsern von Rigid könnt ich mir gut vorstellen..
 
Hoi zusammen, also ich habe meinen auch bewusst ohne NSW bestellt - viel mehr Licht bringen die nicht finde ich (vor allem, wenn man schon LED Hauptscheinwerfer hat). Dann lieber Lazers in den Grill oder etwas über dem Kennzeichen oder aufs Dach. Strands (schwedischer Hersteller hochwertiger und bezahlbarer Zusatzscheinwerfer) hat jetzt übrigens auch die Outlaw Modelle in super-putzigen 8", die im E-kompatiblen Modus auf 327m und ohne auf 464m Reichweite kommen: https://www.strandseurope.com/product/siberia-outlaw-udx-8-led-bar/
Das wäre noch was für den Dachgepäckträger... ;-)
 
Hoi zusammen, also ich habe meinen auch bewusst ohne NSW bestellt - viel mehr Licht bringen die nicht finde ich (vor allem, wenn man schon LED Hauptscheinwerfer hat). Dann lieber Lazers in den Grill oder etwas über dem Kennzeichen oder aufs Dach. Strands (schwedischer Hersteller hochwertiger und bezahlbarer Zusatzscheinwerfer) hat jetzt übrigens auch die Outlaw Modelle in super-putzigen 8", die im E-kompatiblen Modus auf 327m und ohne auf 464m Reichweite kommen: https://www.strandseurope.com/product/siberia-outlaw-udx-8-led-bar/
Das wäre noch was für den Dachgepäckträger... ;-)
Naja. Bei Nebel hier am Rhein sind die NSW schon Gold wert weil sie schön tief unterm Nebel durch leuchten.
Teilweiße habe ich sie auch schon nur mit Standlicht benutzt weil mit dem Abblendlicht fährst dann gegen eine Wand.

Fernlicht darfst ja auch trotz NSW nutzen.
 
Liebe Freunde des hellen Licht! ☺️

Nachdem mir die LAZER-Lösung ebenfalls zu teuer ist habe ich nach Alternativen: hell-günstig-zugelassen gesucht, und mir nun ein Paar LTPZ-CLWB-02 zugelegt.

Vorteile:
9000 Netto!! Lumen (Paar)
ca. € 220,-- für das Paar inkl. Kabelsatz sind für diese Lichtleistung kaum zu schlagen
EC R112 Zulassung
kein illegaler Boost-Modus, d.h. ich habe die 9000 lm legal im Straßenverkehr
perfekte Nah- 140° und Fernausleuchtung 8°
mit dem Original-Kabelsatz, elektrisch wirklich einfach zu installieren.

Nachteile:
keine integrierte Lösung im Kühlergrill
Aussehen ist Geschmacksache
Bei Montage auf der Stoßstange (Bohrungen) müssen die Halterungen bearbeitet werden und die Einstellung (horizontal) ist dann etwas fummelig.

Wenn man das Fernlicht deaktiviert, glaubt man, man hat das Licht ausgeschaltet 😉
Die Rehe bei mir in der Au brauchen Sonnenbrillen.

Vom Licht bin ich absolut begeistert. Fotos werde ich demnächst noch nachreichen.
Bis dahin allen eine gute Fahrt!
 
Hier einmal die Bilder wie es aussieht. Bilder der Ausleuchtung folgen noch.ltprtz1.jpgltprtz2.jpg
 
Ok, günstiger ja, aber leider für mich von der Optik, z.B. an meinen Bus nicht akzeptabel. Aber Danke für die Info, für einige sicherlich Interessant!
 
Es ist grundsätzlich immer gut, nach Alternativen zu suchen und natürlich kann man Lazer auch für überteuert halten. Vielleicht aber hier mal zwei technische Hinweise, damit nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden:

- Lumen sind eine dehnbare Einheit, die so erstmal nicht viel sagt.

- Reflektoren, in deren Mitte man den LED-Chip sehen kann, haben keine für die Straße optimale Formung des Lichtstrahls, der wird zwangsläufig rund mit großem Streulicht (direkt frontal aus dem Chip). Für Taschenlampen ok, auf der Straße möchte man was anderes und das bekommt man mit seitlich in den Reflektor strahlenden Chips. Letzteres ist teuerer zu bauen.

Damit möchte ich nicht sagen, dass man keine Leuchten mit mittigen Chips kaufen sollte. Man sollte nur nicht meinen, sie seien das gleiche oder besser. Können sie konstruktiv nämlich nicht sein.
 
- Lumen sind eine dehnbare Einheit, die so erstmal nicht viel sagt.
Lumen gibt an, wie viel Licht eine Quelle in alle Richtungen abgibt. Das ist eine Messgrösse, nicht dehnbar! Normalerweise werden dazu direkt die LEDs in einer Ulbrichtkugel gemessen. Dann gibt es noch die Angabe von Netto-Lumen. Dabei sind die Helligkeitsverluste eventueller Linsen und Reflektoren berücksichtigt. Es sagt nicht aus wie viel Licht wohin ausgestrahlt wird, das ist korrekt. Das Licht das an einem Punkt ankommt wird in Lux gemessen. Eine Reflektorabstrahlung (auch rund) von 6-8 Grad ist doch optimal für Fernlicht. Was genau brauchst du auf der Straße anders? Und wenn der Reflektor nicht rund ausgeführt ist, dann ist auch der Strahl nicht rund, auch wenn man den Chip sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
kein illegaler Boost-Modus, d.h. ich habe die 9000 lm legal im Straßenverkehr
Hallo,

ich weiß nicht wie es in Austria geregelt ist, aber in Deutschland darfst du eine Referenzzahl von 100 nicht überschreiten.
Die von dir angebrachten Scheinwerfer haben miteinander 60, das würde voraussetzen das deine Hauptscheinwerfer jeweil nur 20 haben dürfen. Ich kenne jetzt die Angaben deiner Hauptscheinwerfer nicht.

LG
Wolfgang
 
Das ist auch bei uns so. EU!
Meine Hauptscheinwerfer haben 12.5, d.h. gesamt 85.
Das ist deutlich unter 100. :-)

Ein Unterschied zu D ist, in A dürfen Zusatzfernscheinwerfer nur "auf gleicher Höhe" wie die Hauptscheinwerfer montiert sein. Also sind am Dach nur Arbeitsscheinwerfer erlaubt.
 
in A dürfen Zusatzfernscheinwerfer nur "auf gleicher Höhe" wie die Hauptscheinwerfer montiert sein. Also sind am Dach nur Arbeitsscheinwerfer erlaubt.
Sind das nicht alles EU-Regeln? Also sollte das nicht eu weit gleich sein?

Der (illegale-)Boost Modus war bei mir auch auch der Grund mich gegen die Scheinwerfer zu entscheiden und welche zu verbauen die nur eine Stufe können.
 
Bei der Montage bin ich mir nicht sicher. Auf österr. Herstellerseiten habe ich das mit gleicher Höhe gelesen, bei deutschen Herstellern stand: bzgl. Montagehöhe gibt es keine Vorgaben. Vielleicht gibt es dazu im Forum Wissende?
 
Reflektoren, in deren Mitte man den LED-Chip sehen kann, haben keine für die Straße optimale Formung des Lichtstrahls,
Damit stellst Du Dich voll gegen die ST-Serie von Lazer.

Findest du Die so schlimm ?
Klar, die machen, genau wie Du es sagst, ein breiteres Licht als die 90° Reflektoren der Triple.

Aber wenn ich kein Ref.-Zahl-Gehacke mit den Triple (2x 37.5 wäre doof mit Serien LED) und breiteres Licht haben will ...

Ein ehrlicher, direkte Vergleich Triple zu ST4 wäre mal gut ... aber es gibt nur Werbe.Youtube.Proll-Mist ;(
 
Bei der Montage bin ich mir nicht sicher. Auf österr. Herstellerseiten habe ich das mit gleicher Höhe gelesen, bei deutschen Herstellern stand: bzgl. Montagehöhe gibt es keine Vorgaben. Vielleicht gibt es dazu im Forum Wissende?
Die Geschichte mit der maximalen Höhe gilt in D für Nebelscheinwerfer und ergibt sich aus § 52 I Satz 2 StVZO.

Ansonsten in der Sache:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Art der Anbringung zumindest in D nicht zulässig ist: das sind hervorstehende Teile im für Fußgängerunfälle kritischen Bereich. Aber ist jetzt nur ne persönliche Einschätzung ohne das weiter gegoogelt zu haben.
Das ergibt aber zwangsläufig eine Frage -
Diese und ähnliche Bauformen von Scheinwerfern gibt es oft und viele sind ECE R112-zugelassen.
Wie sonst sollte man die dann montieren?
Man kann doch dafür kaum Löcher in die Stoßstange/Kühlergrill schneiden?
 
Zurück
Oben