beamer
Aktiv-Mitglied
- Ort
- nähe Berlin
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 05.09.2005
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- nein
- Motortuning
- nur die AGR stillgelegt...
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Umbauten / Tuning
- Federn H&R, 22 Zoll, Spurverbreiterung, Lenkrad vom Scirocco
Hallo bin neu hier und evtl bald T5 besitzer.
Das hängt nur leider noch von 2-3 problemen ab.
Ich möchte mir die woche einen langen kasten ohne trennwand mit zwei einzelsitzen vorn und einer zweiersitzbank dahinter holen. In der ersten reihe auch fenster li. re. und hinten alles zu.
Dieser läuft aber bisher als pkw, warum auch immer.
Ich möchte ihn jetzt gewerblich nutzen und hätte ihn gern als lkw. Hab schon viel gelesen und möchte jetzt aber nicht un bedingt eine diskusionen über welchen nutzen oder sinn das hat.
Habe mit dem tüv bgesprochen und er meint kann er gern machen aber finanzamt wird mit der anzahl an sitzplätzen nein sagen.
Habe direkt das fa angerufen und sie meint das geht nur wenn das fahrzeug "augenscheinlich" mehr ladefläche hat und es mind. 5.50 lang ist. Auch eine trennwand von mind 30cm muß vorhanden sein.
Hat jemand eine idee was ich jetzt tun kann den die länge des kasten beträgt ja nicht einmal 5.50.!?
Sie meinte ich könnte ihn ja gerne als lkw zulassen aber sie besteuern ihn als pkw.
gruß Stefan
Das hängt nur leider noch von 2-3 problemen ab.
Ich möchte mir die woche einen langen kasten ohne trennwand mit zwei einzelsitzen vorn und einer zweiersitzbank dahinter holen. In der ersten reihe auch fenster li. re. und hinten alles zu.
Dieser läuft aber bisher als pkw, warum auch immer.
Ich möchte ihn jetzt gewerblich nutzen und hätte ihn gern als lkw. Hab schon viel gelesen und möchte jetzt aber nicht un bedingt eine diskusionen über welchen nutzen oder sinn das hat.
Habe mit dem tüv bgesprochen und er meint kann er gern machen aber finanzamt wird mit der anzahl an sitzplätzen nein sagen.
Habe direkt das fa angerufen und sie meint das geht nur wenn das fahrzeug "augenscheinlich" mehr ladefläche hat und es mind. 5.50 lang ist. Auch eine trennwand von mind 30cm muß vorhanden sein.
Hat jemand eine idee was ich jetzt tun kann den die länge des kasten beträgt ja nicht einmal 5.50.!?
Sie meinte ich könnte ihn ja gerne als lkw zulassen aber sie besteuern ihn als pkw.
gruß Stefan