Ladungssicherung mit PKW Zulassung oder doch WoMo?

MrMojoRisin69

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2015
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Hey, ich bin ganz neu hier und hole nächste Woche meinen T5. 2 ab.
Zuvor war ich nur im alten Mercedes t1 WoMo unterwegs. Wollte aber nun was sicheres, schnelleres und etwas mit weniger rostig.

Es ist ein t5.2 Bj 2015 mit Hochdach, 2. Sitzreihe vorne, 140ps, 80000km, 3.2t

Ich freue mich riesig. Stehe aber doch vor einigen offenen Fragen wie zB welche Isolierung und in diesem Fall die Zulassung.
Denn erstmal wird er als PKW zugelassen so wie er da steht.
So richtig gravierende Vorteile sehe ich bei der WoMo Zulassung nicht. Außer die besseren Befestigungsmoglichkeiten an der Karosse bei einem Ausbau.

Wie macht man das dann ansonsten mit einem geplanten Ausbau?

Ich würde gerne ein Modul bauen welches ich hinten reinschieben und wieder raus nehmen kann.

Ich habe schon eine große Multiplex Platte drin.

Kann ich den Ausbau darauf befestigen?

Denn mit der PKW Zulassung darf ich ja nur "Ladung" fahren und ich darf nichts mit der Karosse befestigen wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich möchte es aber sicher gestalten. Also frage ich mich auch ob das so ausreicht, einen fast 100 Kilo Ausbau Modul nur an der Multiplex Platte fest zu Schrauben. Oder ob ich nicht eh weiter oben Befestigungen bräuchte bei einem möglichen Unfall.


Ich muss auch gucken welche Versicherungskosten auf mich zu kommen. Aber so groß ist der Unterschied glaube ich gar nicht im Vergleich zur WoMo Zulassung.
Falls die Kosten zu extrem sind werde ich aber eh auf die WoMo zugehen.

Vllt gibt es jemanden mit ähnlichen Ausbau, Zulassung und vorallem Erfahrung.

Vielen Dank erstmal. :)
 
Ladung ist immer zu sichern, egal ob PKW oder Womo.

Machs halt so fest wie es die Ausbauer/Hersteller auch tun!?

Die Lupe rechte ober Ecke im Bildschirm oben bringt erstaunliches zu Tage.

Viel Spass mit dem Bus.
 
Hab mich mit der Lupe natürlich schon bemüht, aber so wie in den meisten Foren findet man auch mit Mühe meistens nicht die Antworten die man suchst.

Hab meine Frage auch nicht richtig gestellt.

Ich frage mich ob ich in die multiplex Boden Platte Schrauben darf und ob es immer noch als Ladung gilt und ich nicht illegal mit der PKW Zulassung durch die Gegend fahre.

Die multiplex Platte ist ja nicht Teil der Karosserie, soweit ich das verstanden habe muss jede Befestigung ohne Werkzeug wieder zu lösen sein damit es noch als Ladung gilt und nicht als Einbau der abgenommen werden muss?

Gilt eine an der karosserie angebrachte Halterung mit einer Flügelmutter als Ladungssicherung? Würde ich jetzt theoretisch einen 1m hohen Schrank an der Wand befestigen.

Aber mit hersteller meinst du wahrscheinlich solche Schrankhersteller für Werkzeug usw. Gute Idee. Ich werde mich informieren.
 
Wenn Du in der Sufu “Womo Zulassung“ eingibst, erhälst Du die Antworten auf Deine Frage, u.a folgende(5-7 von oben)

 
Maßgeblich für die LKW Einstufung ist wohl das Flächenverhältnis der Ladefläche zu Fläche für die Personenbeförderung.
Maßgeblich für die Womo Zulassung das Vorhanden sein von festverbauten Campingcomponenten.

In beiden Fällen nicht die Art der Ladungssicherung obgleich die in beiden Fällen auch durchzuführen wäre.....
 
Okay danke erstmal.
Ich werde zusätzlich beim tüver einfach mal nachfragen. Ansonsten werde ich das Modul an den Zurrösen versuche zu befestigen. Und vorne mit Spanngurt.
Müsste ja als ladung durchgehen.
 
Hallo MrMojoRisin69,

Ich lese heraus, dass du einen Kastenwagen (der vermutlich zur Zeit eine LKW-Zulassung hat), zum Pkw umschreiben lassen möchtest.
Verabschiede dich von dieser Vorstellung. Entweder weiter als Lkw, oder zum WoMo umschreiben lassen.
Eine Zulassung zum Pkw ist mit einem Kastenwagen nicht möglich. Der eingetragene Fahrgeräuschwert liegt über dem, für einen Pkw zulässigen Wert.
Mit Einzelabnahme könnte es funktionieren, aber die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zu der Ersparnis.

Gruß
Menz
 
Hey. Vielen Dank für die Antworten.

Nein zugelassen wird er wie in den Papieren als PKW, er hat die 2. Sitzreihe und Fenster hinten drin. Sitzfläche ist größer als Ladungsfläche.

Und solange ich keine Probleme mit dem Ausbau bekomme, wird er auch PKW bleiben wahrscheinlich.
Es sei denn meine Versicherung bringt mich in den Ruin. Da bin ich gerade dabei mich zu informieren.
 
Bord Mittel ist zum Beispiel ein Akkuschrauber den ich dabei habe?
Oder eher nur ein Maulschlüssel?

Warum ist Dir das so wichtig?
Zig tausend ausgebaute Busse fahren als PKW durch die Lande.
Und davon eine nicht unbeträchtliche Anzahl von bekannten und weniger bekannten Ausbaueren, die Ausbauten sind unterschiedlich je nach dem befestigt. Mal von Hand lösbar, mal nur mit Werkzeug.

Und der Begriff Ladung ist fahrzeugunabhängig definiert.....
 
Das ist ja das was mich verwirrt. Jeder macht es anders.
Zuerst dachte ich man darf nichts mit der Karosse verschrauben. Nur an den vorhandenen Zurrösen Punkte, da es sonst nicht mehr als ladung gilt.

Der nächste verkleidet seinen Innenraum mit Holz trotz PKW Zulassung.

Es scheint so als wenn viele einfach machen.
Ich möchte nun aber nicht meinen Versicherungsschutz verlieren wenn was passiert.
Ja ist alles etwas verwirrend.

Habe aber nun hier im forum noch länger recherchiert und gute Beispiele gefunden für die Befestigung des Bettes und ähnliches.
 
Ob PKW/LKW/Womo - die Ladung definiert sich immer gleich.
Unterschiede gibt nur in der Höhe der Besteuerung und Versicherungsprämie und letztere ist von Deinem bisherigen Fahrverhalten abhängig....nicht von der Ladung.
Wenn Du aus einem Womo einen Teil der Einrichtung entfernst, weil
Du bspw. bei einem Umzug helfen möchtest, hast Du eventuell ein Steuerhinterziehungsproblem, wenn die Mitarbeiter der Rennleitung Deine Einlassung dazu nicht akzeptiern möchten. Erlebt hab ich das zwar noch nicht, aber das würde mir gösserere Kopfzerbrechen machen.
 
Hallo,
habe auch einen Hochdach mit zweiter Sitzreihe u. PKW Zulassung...
Ausgebaut zum Camper aber ohne Kocher und Spüle, von daher eh keine Wohnmobilzulassung möglich.
Versicherung PKW günstiger, Steuer etwas teurer, mir war die PKW Zulassung wichtig, habe ich extra gesucht,
keine Diskussionen mit der Wache oder dem BAG am Wochenende, wenn ich mit dickem Hänger unterwegs bin und ich kann als PKW überall stehen/ übernachten wo es für Wohnmobile verboten ist...
Alle Einbauten, also Bett und Schränke usw. an den org. Zurrpunkten und Gurtpunkten verschraubt.
War inzwischen schon 3 mal beim TÜV nie was bemängelt worden.
Hatte vorher einen org. voll ausgebauten T4 California, der hatte auch PKW Zulassung sogar mit Kocher und Spüle,
möglich war das, weil Kocher nur geschraubt und Gasleitung mit Steckkupplung war. Alles legal.
Mach dir keinen Kopf, mach die Einbauten sicher fest und gut ist.
Gruß greg
 
Danke dir für die Antwort.

Leider hat sich bei der Situation ein wenig was verändert.

Hab beim Verkaufsgespräch nicht richtig aufgepasst.
Der Verkäufer hat mir versichert das es eine PKW Zulassung hat! Drin steht nun aber Van. Hab ich noch nie gehört, aber laut meinem Versicherungsheini gilt das als Lieferwagen bis 3.5t Werkverkehr. Also Lkw und ziemlich teuer im der Versicherung. Von daher muss ich doch noch mal überlegen auf woMo Zulassung umzuschwenken.

Aber erstmal versuche ich es mit dem Modul Bau.
 
Jepp, ich fahr auch seit 2011 Van. Der Versicherungsfritze hat recht, wird als 3,5 to im Werksverkehr versichert. Ziemlich teuer? Kann man nie pauschal sagen.
Aktuell Haftpflicht ca. € 405 bei 40%, Regionalklasse 1
 
Ein Lieferwagen bis 3.5to ist doch ein PKW,
ganz egal wo er bewegt wird?
Der öffentliche Strassenraum ist doch kein
“Werksverkeht“?
Und ein VAN ist auch ein PKW (kein LKW)
sieht man tausendfach auf der Straße!?
Wenn das alles LKW wären.....
 
Versicherungsdeutsch im Versicherungsschein:
Wagnisart/Verwendungsart: Lieferwagen bis 3,5 to Gesamtmasse im Werksverkehr

Hat u.a. den Vorteil, dass jeder vom Chef beauftragte Fahrer/Angestellter ohne irgendwelche Zusatzvereinbarungen/Zusatzbeiträge auf dem Bock versichert ist.
 
Versicherungsdeutsch im Versicherungsschein:
Wagnisart/Verwendungsart: Lieferwagen bis 3,5 to Gesamtmasse im Werksverkehr

Hat u.a. den Vorteil, dass jeder vom Chef beauftragte Fahrer/Angestellter ohne irgendwelche Zusatzvereinbarungen/Zusatzbeiträge auf dem Bock versichert ist.
Ah ok - also gedacht für Firmen mit wechselnden Fahrern und eigentlich nicht für den normalsterblichen Fahrzeugführer im Zivilleben?

Das Fz ist somit aber dennoch kein LKW, sondern das was im KFZ Schein eingetragen ist?
Und wenn Halter A das Fz im Werkverkehr versichert hat , kann nach dem Verkauf Halter B das Fahrzeug als normalen PKW weiterversichern - denn es ist ja nicht als LKW geschlüsselt!?

Ich möchte das nur richtig verstehen....
 
Bei mir ist es zulassungs- und versicherungsrechtlich ein LKW. Steuertechnisch rückwirkend ab 2018 PKW, da mehr als 3 Sitzplätze. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Wie das bei einem Fahrzeugverkauf ist - keine Ahnung.
 
Zurück
Oben