jamo
Jung-Mitglied
- Registriert
- 26 Okt. 2007
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- 24
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- 5
- Ort
- Dresden
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2006
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nö
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Cruise
- Extras
- WWZH, PDC, Alarm, MFB, GNP
Hallo zusammen,
ich hatte meinen T5 nun zum Lackieren beim Freundlichen. Es sind auf Gewährleistung kurz vor Ablauf der 6 Jahre beide Schiebetüren wegen Roststellen am Türgriff lackiert worden.
Der Freundlich hat mich heute vor der Abholung des Wagens informiert, dass sie mein Fahrzeug beschädigt haben; ich habe noch keine Bilder sehen können, es gab wohl Kratzer an einer anderen Stelle durch eine Unachtsamkeit beim Lackierer. Sie wollen das jetzt gleich zusätzlich reparieren. So weit so gut: sie waren ehrlich, haben mich eingebunden und werden den Schade beseitigen.
Nun zu meiner Frage, da ich ziemlich "unbeleckt" bin: der Freundliche hat bei der Reparaturannahme ja sofort die Lackdicke an den Schiebetüren vermessen, um nach zu weisen, dass dort noch kein Reparatur-Versuch statt gefunden hat. An der zusätzlich beschädigten und reparierten Stelle (Größe und Umfang kenne ich - wie gesagt - noch nicht), wird das in Zukunft durch Lackdickenmessung ebenfalls ein nachweislicher Vorschaden sein. Resultiert daraus eine Wertminderung, welche ich geltend machen sollte? Hat jemand hier schon einmal einen ähnlichen Vorfall mit gemacht und hat Tipps bzw. Hinweise, worauf ich achten sollte?
Ich will mit dem freundlichen kein Fass mit dem Freundlichen aufmachen, mir geht es nur darum, dass er mir fair den entstandenen Schaden erstattet (und repariert).
Danke, Jürgen
ich hatte meinen T5 nun zum Lackieren beim Freundlichen. Es sind auf Gewährleistung kurz vor Ablauf der 6 Jahre beide Schiebetüren wegen Roststellen am Türgriff lackiert worden.
Der Freundlich hat mich heute vor der Abholung des Wagens informiert, dass sie mein Fahrzeug beschädigt haben; ich habe noch keine Bilder sehen können, es gab wohl Kratzer an einer anderen Stelle durch eine Unachtsamkeit beim Lackierer. Sie wollen das jetzt gleich zusätzlich reparieren. So weit so gut: sie waren ehrlich, haben mich eingebunden und werden den Schade beseitigen.
Nun zu meiner Frage, da ich ziemlich "unbeleckt" bin: der Freundliche hat bei der Reparaturannahme ja sofort die Lackdicke an den Schiebetüren vermessen, um nach zu weisen, dass dort noch kein Reparatur-Versuch statt gefunden hat. An der zusätzlich beschädigten und reparierten Stelle (Größe und Umfang kenne ich - wie gesagt - noch nicht), wird das in Zukunft durch Lackdickenmessung ebenfalls ein nachweislicher Vorschaden sein. Resultiert daraus eine Wertminderung, welche ich geltend machen sollte? Hat jemand hier schon einmal einen ähnlichen Vorfall mit gemacht und hat Tipps bzw. Hinweise, worauf ich achten sollte?
Ich will mit dem freundlichen kein Fass mit dem Freundlichen aufmachen, mir geht es nur darum, dass er mir fair den entstandenen Schaden erstattet (und repariert).
Danke, Jürgen
!
. Nur wenn uns das passiert, sind wir angeschmiert.
