Kurzzeitkennzeichen zur Überführung, danach abmelden statt ummelden

BulliFan1305

Top-Mitglied
Ort
Bayern, nahe München
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
5/2021
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
---
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Extras
T6.1 Generation Six:
Sportpaket, 2x Schiebetür, WSHZ, Digital Tacho, Airbags, Rückfahrkamera, etc.
Umbauten / Tuning
High-End Soundsystem mit 2 Subwoofer (Speaker-City)
FIN
WV2ZZZ7HZMH******
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Ich hätte mal die ein oder andere Frage zum Kurzzeitkennzeichen.

Ich möchte mir ein Fahrzeug in einer anderen Stadt kaufen und möchte die Kurzzeitkennzeichen schon mitbringen, weil ich keine Lust habe in der anderen Stadt auf die Zulassungstelle zu gehen bzw. einen Termin auszumachen...

Das Fahrzeug muss abgemeldet sein um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, also müsste er es vorher abmelden.

Um das zu beantragen braucht man:

Personalausweis (Käufer)
Kopie Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
Kopie HU Untersuchung
eVB Nummer

Brauch ich eine Vollmacht vom Verkäufer damit ich mit den Kopien seiner Fahrzeugpapiere ein Kurzzeitkennzeichen machen darf?

Ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu machen, das Auto zu überführen und das Fahrzeug danach erstmal 3 bis 4 Monate in der Garage zu lagern und es erst nach 3 bis 4 Monaten richtig anzumelden oder muss es umgehend auch angemeldet werden nach der Überführung?

keine Ahnung ob das Versicherungstechnisch geht nur zu Überführen und nicht gleich anzumelden.

Der Verkäufer möchte das Auto nicht angemeldet verkaufen, ich möchte das Auto aber erst 3 bis 4 Monate später anmelden wenn der Sohnemann seinen Führerschein hat.

Ist halt doof, mir wäre es am liebsten er gibt mir das Auto angemeldet mit und ich melde es am nächstmöglichen Termin in meiner Zulassungstelle erstmal ab, aber da hat der Verkäufer bedenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast die Dinge, die man zum Erwerb eines Kurzzeitkennzeichens braucht, soweit genannt. Rufe bei deiner Zulassungsstelle an und frage, ob denen Kopien reichen. Verschiedene sind da sehr eigen! Dann kannst du gleich fragen, ob sie eine Vollmacht wollen.
Die eVB gilt für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens. Der Wagen muss anschließend also nicht direkt angemeldet werden.

Uli
 
Im Internet steht das Kopien reichen sollten, natürlich würde ich da vorher nachfragen, auch ob es da vom Fahrzeughalter eine Vollmacht braucht, wenn es die braucht vielleicht noch ne Personalausweiskopie, wegen Datenschutz eher bedenklich.

Die Frage ist natürlich auch ob sich der Verkäufer darauf einlässt mir die Fahrzeugpapiere und das drumherum im Vorfeld per Email zu schicken.

So was würde ich jetzt auch nicht gerne machen.

Einfacher wäre es er lässt das Fahrzeug angemeldet und schreibt im Kaufvertrag die Uhrzeit rein dann dürfte ich ja den Heimweg antreten ohne das es auf seine Versicherung gehen würde sollte was passieren.

Der Versicherungsnehmer/Verkäufer hat halt bedenken das wenn was passiert er Ärger mit seiner Versicherung bekommt, keine Ahnung wie ich ihn die Bedenken nehmen könnte um es unkomplizierter zu gestalten.
 
er lässt das Fahrzeug angemeldet und schreibt im Kaufvertrag die Uhrzeit rein dann dürfte ich ja den Heimweg antreten ohne das es auf seine Versicherung gehen würde sollte was passieren.

Es geht bei einem Unfall definitiv auf seine Versicherung. Nicht der Halter/Eigentümer/Besitzer ist versichert sondern das Fahrzeug. Solange das Fahrzeug nicht um-/abgemeldet ist, steht die aktuelle Versicherung für eventuelle Schäden ein. Einzig ist, dass bei einem Schaden nach der Übergabe und die Versicherung leistungspflichtig ist, dass er nicht hochgestuft wird. Also sein Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt.

Grüße
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Okay, also gibt's nur 2 Möglichkeiten.

Der Fahrzeughalter meldet das Fahrzeug vorher ab, schickt mir die Fahrzeugpapiere als Kopie und eventuell eine Vollmacht und ich besorge mir Kurzzeitkennzeichen, oder

Ich fahre hin, kauf das Auto, nimm Kennzeichen und Fahrzeugpapiere mit und melde es auf meiner Zulassungstelle um und fahre wieder hin, schraube die neuen Kennzeichen drauf und fahre nach Hause.
 
Und dran denken, die Versicherung ist bei diesen Kurzzeitkennzeichen sau teuer.
Bei mir war es damals gut der 1/4 Jahresbeitrag. Da hatte ich ihn gleich zugelassen und eben zugelassen "geparkt"
 
Okay, also gibt's nur 2 Möglichkeiten.

Der Fahrzeughalter meldet das Fahrzeug vorher ab, schickt mir die Fahrzeugpapiere als Kopie und eventuell eine Vollmacht und ich besorge mir Kurzzeitkennzeichen, oder

Ich fahre hin, kauf das Auto, nimm Kennzeichen und Fahrzeugpapiere mit und melde es auf meiner Zulassungstelle um und fahre wieder hin, schraube die neuen Kennzeichen drauf und fahre nach Hause.
Warum so kompliziert? Kannst Du das Geld nicht im Vorfeld überweisen? Gehe davon, da es sich ja um das Erstfahrzeug für den Junior handelt, der Kaufpreis sich somit in Grenzen hält, oder?
Ansonsten schlucke halt die Kröte und gehe vor Ort zur Zulassungsstelle. Sollte weniger Zeitaufwendig sein als ein hin und her zufahren.

Grüße
Andreas
 
Ich möchte mir ein Fahrzeug in einer anderen Stadt kaufen
Hallo,
als Verkäufer würde ich ein Fahrzeug zur Sicherheit nur abgemeldet verkaufen.

Um die Überführungsprobleme zu vermeiden, könnte man den Verkäufer bitten,
falls die Entfernung für den Verkäufer nicht zu extrem ist,
gegen Vorauszahlung der entstehenden Kosten (Sprit-Geld, Mittagessen, Rückfahrtkosten) das Fahrzeug anzuliefern.

Dann ist das Fahrzeug zu Hause, man hat keine weiteren Aufwendungen für Kurzzeitkennzeichen,
und man hat die Sicherheit, dass das Fahrzeug die Anfahrt überstanden hat.
Dann kann man das Fahrzeug besichtigen und ggf. kaufen.
Falls es nicht zum Verkauf kommt, hat der Verkäufer das Geld für seine Aufwendungen schon vorab erhalten.

Bei einem erfolgreichen Verkauf nimmt der Verkäufer für die Abmeldung den Fahrzeugschein u. die Kennzeichen mit.

Dann haben beide Beteiligten ihre Wünsche erfüllt bekommen:
-Der Verkäufer hat die Verkaufssumme (Bargeld oder Direktüberweisung) bekommen
und hat für sich die Sicherheit der selbst übernommenen Fahrzeugabmeldung.
-Der Käufer hat das Fahrzeug angeliefert bekommen und spart sich weitere Aufwendungen für Kurzzeitkennzeichen.

Dabei muss die Summe der Vorauszahlung für den Verkäufer so angemessen sein,
dass bei einem evtl. erfolglosen Verkauf seine Aufwendungen für Hin- u. Rückfahrt abgedeckt wären.
Wenn man die eigenen Aufwendungen und Gesamtkosten für die Variante mit Kurzzeitkennzeichen zusammen rechnet,
sollte das möglich sein.

Viel Erfolg, wie auch immer Du es jetzt machen willst.

Gruß Ludger
 
Hallo zusammen,
falls es noch aktuell ist, hier meine Variante, die ich letzte Woche beim Verkauf meines Motorrades gewählt hatte. Allerdings war der Verkaufspreis "nur" knapp 5000 Euro:

Der Käufer kam vorbei und machte nach Ausfüllen einer vom ADAC runtergeladenen "Probefahrtvereinbarung" seine Testrunde. Als "Pfand" bleib sein Sohn und sein PKW bei uns vor der Tür 😉.
Da er ebenso wie wir bei der ING - Bank sein Konto hat, konnte er dann das Geld überweisen. Das dauert zwischen ING - Konten nur Sekunden.
Da er die Maschine zugelassen über ca. 600km nach Hause fahren wollte, hat er mir als "Kaution" ein paar hundert Euro zusätzlich überwiesen. ADAC Kaufvertrag gemacht, KFZ Schein / Brief / TÜV - Papierkram usw. ausgehändigt und ihn ziehen lassen.

Nach ein paar Tagen hat er mir das Foto vom umgeschriebenen KFZ - Brief geschickt und ich habe ihm die Kaution zurücküberwiesen.

EDIT: natürlich im Kaufvertrag deutlich sichtbar Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe notiert!
 
Noch 'ne Option
Beim letzten Verkauf, habe ich das Fahrzeug dem Käufer gegen vorherige Zahlung der Fahrtkosten angeliefert.
Vor Ort habe ich das Fahrzeug dann online abgemeldet.
 
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