BulliFan1305
Top-Mitglied
- Mein Auto
- T6.1 Multivan
- Erstzulassung
- 5/2021
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- ---
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- T6.1 Generation Six:
Sportpaket, 2x Schiebetür, WSHZ, Digital Tacho, Airbags, Rückfahrkamera, etc.
- Umbauten / Tuning
- High-End Soundsystem mit 2 Subwoofer (Speaker-City)
- FIN
- WV2ZZZ7HZMH******
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Ich hätte mal die ein oder andere Frage zum Kurzzeitkennzeichen.
Ich möchte mir ein Fahrzeug in einer anderen Stadt kaufen und möchte die Kurzzeitkennzeichen schon mitbringen, weil ich keine Lust habe in der anderen Stadt auf die Zulassungstelle zu gehen bzw. einen Termin auszumachen...
Das Fahrzeug muss abgemeldet sein um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, also müsste er es vorher abmelden.
Um das zu beantragen braucht man:
Personalausweis (Käufer)
Kopie Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
Kopie HU Untersuchung
eVB Nummer
Brauch ich eine Vollmacht vom Verkäufer damit ich mit den Kopien seiner Fahrzeugpapiere ein Kurzzeitkennzeichen machen darf?
Ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu machen, das Auto zu überführen und das Fahrzeug danach erstmal 3 bis 4 Monate in der Garage zu lagern und es erst nach 3 bis 4 Monaten richtig anzumelden oder muss es umgehend auch angemeldet werden nach der Überführung?
keine Ahnung ob das Versicherungstechnisch geht nur zu Überführen und nicht gleich anzumelden.
Der Verkäufer möchte das Auto nicht angemeldet verkaufen, ich möchte das Auto aber erst 3 bis 4 Monate später anmelden wenn der Sohnemann seinen Führerschein hat.
Ist halt doof, mir wäre es am liebsten er gibt mir das Auto angemeldet mit und ich melde es am nächstmöglichen Termin in meiner Zulassungstelle erstmal ab, aber da hat der Verkäufer bedenken.
Ich möchte mir ein Fahrzeug in einer anderen Stadt kaufen und möchte die Kurzzeitkennzeichen schon mitbringen, weil ich keine Lust habe in der anderen Stadt auf die Zulassungstelle zu gehen bzw. einen Termin auszumachen...
Das Fahrzeug muss abgemeldet sein um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, also müsste er es vorher abmelden.
Um das zu beantragen braucht man:
Personalausweis (Käufer)
Kopie Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
Kopie HU Untersuchung
eVB Nummer
Brauch ich eine Vollmacht vom Verkäufer damit ich mit den Kopien seiner Fahrzeugpapiere ein Kurzzeitkennzeichen machen darf?
Ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu machen, das Auto zu überführen und das Fahrzeug danach erstmal 3 bis 4 Monate in der Garage zu lagern und es erst nach 3 bis 4 Monaten richtig anzumelden oder muss es umgehend auch angemeldet werden nach der Überführung?
keine Ahnung ob das Versicherungstechnisch geht nur zu Überführen und nicht gleich anzumelden.
Der Verkäufer möchte das Auto nicht angemeldet verkaufen, ich möchte das Auto aber erst 3 bis 4 Monate später anmelden wenn der Sohnemann seinen Führerschein hat.
Ist halt doof, mir wäre es am liebsten er gibt mir das Auto angemeldet mit und ich melde es am nächstmöglichen Termin in meiner Zulassungstelle erstmal ab, aber da hat der Verkäufer bedenken.
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