dieP's
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- 17 Sep. 2006
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- Nürnberg
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- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 23.01.2006;
- Motor
- TDI® 128 KW
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- nachgerüstet
- Motortuning
- nein, wieso? er geht 210
- Getriebe
- 6-Gang
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- Ausstattungslinie
- Cruise
- Extras
- WWZH, PDC, VCDS
- Umbauten / Tuning
- abnehmb. AHK, TFL in LED-Technik
- FIN
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Hallo Leute,
da hat der Osterhase mir ein dickes Ei ins Nest gelegt. heute flattert mir ein Kostenfestsetzungsbescheid der Zulassungsstelle ins Haus.
Ich sollte Anfang März für ein nichtversichertes Fahrzeug entweder eine Abmeldung oder eine neue Deckungskarte beibringen. Da ich das in der angegebenen Frist (7 tage) nicht tat, jetzt der Bescheid über 62 EUR.
Doch der Reihe nach:
1. Ich mache im November bei der HUK online einen Vertrag für meine beiden Fahrzeuge (T5 und Ford Focus)
2. Dann schickt mir die HUK eine Auftragsbestätigung, bei der die Bedingungen für den T5 deutlich schlechter sind als im Internet angegeben (Kasko-Ausschluss im Ostblock, Erhöhung der SB in der TK)
3. Daraufhin widerrufe ich die Versicherungen fristgerecht im November (entsprechende Schreiben der HUK liegen vor) und bleibe bei meiner alten Versicherung. Soweit alles klar.
4. Am 1.3. 07 soll die Zulassungsstelle die obige Aufforderung geschickt haben. Ist leider nie angekommen.
5. Ende März ruft die Polizei an und will meinen Focus stilllegen. Keine Versicherung. Wir biegen das gerade, bringen die Versicherungsbestätugung bei und klären es mit der Polizei, die auch die Zulassungsstelle informiert. Meine versicherung schickt erneut eine Deckungskarte.
6. Die Kostenfestsetzung
Was war eigentlich passiert?
Die HUK hat an die Zulassungsstelle für den zustandegekommenen Vertrag (der Ford, der T5 war wegen derÄnderung seitens der Versicherung nicht zustande gekommen)) eine deckungskarte geschickt, diese nach dem Widerruf wieder storniert. Meine Versicherung wusste von nichts und hat deshalb auch keine erneute Deckungskarte gesendet. Ich wusste auch nichts von dieser Praxis und bin in die Falle gelaufen. Deshalb aufpassen beim Versicherungswechsel im November.
Bin mal gespannt wie die Zulassungsstelle auf die Geschichte reagiert und die Kostefestsetzung zurück nimmt. Denn nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt die ja nur für nichtversicherte Fahrzeuge.
Halte Euch auf dem Laufenden.
da hat der Osterhase mir ein dickes Ei ins Nest gelegt. heute flattert mir ein Kostenfestsetzungsbescheid der Zulassungsstelle ins Haus.
Ich sollte Anfang März für ein nichtversichertes Fahrzeug entweder eine Abmeldung oder eine neue Deckungskarte beibringen. Da ich das in der angegebenen Frist (7 tage) nicht tat, jetzt der Bescheid über 62 EUR.
Doch der Reihe nach:
1. Ich mache im November bei der HUK online einen Vertrag für meine beiden Fahrzeuge (T5 und Ford Focus)
2. Dann schickt mir die HUK eine Auftragsbestätigung, bei der die Bedingungen für den T5 deutlich schlechter sind als im Internet angegeben (Kasko-Ausschluss im Ostblock, Erhöhung der SB in der TK)
3. Daraufhin widerrufe ich die Versicherungen fristgerecht im November (entsprechende Schreiben der HUK liegen vor) und bleibe bei meiner alten Versicherung. Soweit alles klar.
4. Am 1.3. 07 soll die Zulassungsstelle die obige Aufforderung geschickt haben. Ist leider nie angekommen.
5. Ende März ruft die Polizei an und will meinen Focus stilllegen. Keine Versicherung. Wir biegen das gerade, bringen die Versicherungsbestätugung bei und klären es mit der Polizei, die auch die Zulassungsstelle informiert. Meine versicherung schickt erneut eine Deckungskarte.
6. Die Kostenfestsetzung
Was war eigentlich passiert?
Die HUK hat an die Zulassungsstelle für den zustandegekommenen Vertrag (der Ford, der T5 war wegen derÄnderung seitens der Versicherung nicht zustande gekommen)) eine deckungskarte geschickt, diese nach dem Widerruf wieder storniert. Meine Versicherung wusste von nichts und hat deshalb auch keine erneute Deckungskarte gesendet. Ich wusste auch nichts von dieser Praxis und bin in die Falle gelaufen. Deshalb aufpassen beim Versicherungswechsel im November.
Bin mal gespannt wie die Zulassungsstelle auf die Geschichte reagiert und die Kostefestsetzung zurück nimmt. Denn nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt die ja nur für nichtversicherte Fahrzeuge.
Halte Euch auf dem Laufenden.