kostenpflichtige Zwangsmaßnahme!

dieP's

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www.scharfkopf.com
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
23.01.2006;
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nachgerüstet
Motortuning
nein, wieso? er geht 210
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Cruise
Extras
WWZH, PDC, VCDS
Umbauten / Tuning
abnehmb. AHK, TFL in LED-Technik
FIN
WV2ZZZ7HZ6H079xxx
Hallo Leute,

da hat der Osterhase mir ein dickes Ei ins Nest gelegt. heute flattert mir ein Kostenfestsetzungsbescheid der Zulassungsstelle ins Haus.

Ich sollte Anfang März für ein nichtversichertes Fahrzeug entweder eine Abmeldung oder eine neue Deckungskarte beibringen. Da ich das in der angegebenen Frist (7 tage) nicht tat, jetzt der Bescheid über 62 EUR.

Doch der Reihe nach:
1. Ich mache im November bei der HUK online einen Vertrag für meine beiden Fahrzeuge (T5 und Ford Focus)
2. Dann schickt mir die HUK eine Auftragsbestätigung, bei der die Bedingungen für den T5 deutlich schlechter sind als im Internet angegeben (Kasko-Ausschluss im Ostblock, Erhöhung der SB in der TK)
3. Daraufhin widerrufe ich die Versicherungen fristgerecht im November (entsprechende Schreiben der HUK liegen vor) und bleibe bei meiner alten Versicherung. Soweit alles klar.
4. Am 1.3. 07 soll die Zulassungsstelle die obige Aufforderung geschickt haben. Ist leider nie angekommen.
5. Ende März ruft die Polizei an und will meinen Focus stilllegen. Keine Versicherung. Wir biegen das gerade, bringen die Versicherungsbestätugung bei und klären es mit der Polizei, die auch die Zulassungsstelle informiert. Meine versicherung schickt erneut eine Deckungskarte.
6. Die Kostenfestsetzung

Was war eigentlich passiert?
Die HUK hat an die Zulassungsstelle für den zustandegekommenen Vertrag (der Ford, der T5 war wegen derÄnderung seitens der Versicherung nicht zustande gekommen)) eine deckungskarte geschickt, diese nach dem Widerruf wieder storniert. Meine Versicherung wusste von nichts und hat deshalb auch keine erneute Deckungskarte gesendet. Ich wusste auch nichts von dieser Praxis und bin in die Falle gelaufen. Deshalb aufpassen beim Versicherungswechsel im November.

Bin mal gespannt wie die Zulassungsstelle auf die Geschichte reagiert und die Kostefestsetzung zurück nimmt. Denn nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt die ja nur für nichtversicherte Fahrzeuge.

Halte Euch auf dem Laufenden.
 
AW: kostenpflichtige Zwangsmaßnahme!

so nachdem mein Beitrag komplett nicht gesendet wurde - auf ein neues

Für solche fälle aheb ich ein Markler - ein guter Freund

HUK - nja bin kein Fan von denen - bin selber bei der VHV im Flottentarif
Selbst mein gr. VK schaden ging ohne probvleme durch

dein probelm wird sein das sich die Vers. rausredet und sich an nichts erinnern kann.

viel glück
 
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Hallo Gecko,

von der Versicherung haben wir alles schriftlich. Das Problem ist, dass eigentlich alle nach Vorschrift gehandelt haben, und wir den Schaden haben.
 
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Hallo,

auf den Kosten wirst Du mit Sicherheit sitzen bleiben. Ich hatte vor 2 Jahren etwas ähnliches.
Im August hatte ich ein Motorrad zugelassen, mit Saisonkennzeichen 3-10. Als die Rechnung kam hab ich diese reklamiert, da diese 4x so hoch hoch war, da ich anstatt mit SF10(25%) mit SF0 (100%) eingestuft worden war. Ende Oktober bekomme ich ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt, daß die Versicherung die Deckung wiederufen hätte. Darauf meinen Vertreter angerufen, der hat sich entschuldigt und sofort wieder eine neue Deckungskarte geschickt.
Ab 1.11. hatte das Motorrad ja sowieso wegen Saisonkennzeichen "Winterpause", also war die Sache für mich erledigt. Am 10.November steht jemand vom SVA vor der Tür und kratzt von meinem Motorrad das Siegel ab. Etwa 14 Tage später schickt ein anderer Sachbearbeiter des Straßenverkehrsamtes endlich die abgestempelte Doppelkarte an meine Versicherung zurück.
Ergebnis, Motorrad steuerlich stillgelegt, Versicherungsprämie lief weiter. Hab mich fast ein Jahr wegen der Gebühren gestritten - keine Chance. Jetzt hab ich das Motorrad offiziell wieder zugelassen, brauchte dafür nochmal eine Deckungskarte und versuche jetzt zumindest die Jahresprämie zurückzubekommen, nachdem mir nach vielem Hickhack "handschriftlich" mit Stempel bescheinigt wurde, daß mein Motorrad doch nicht zugelassen war.
Kannst du nur bezahlen und vergessen ! Das Wort "zurücknehmen" gibt es im heutigen amtsdeutsch nicht mehr. Jedes Schreiben in dieser Richtung wird als Wiederspruch gewertet über den dann im vereinfachten schriftlichen Verfahren -in der Regel immer im Sinne der Behörde- entscheiden wird. Da kommen nur noch weitere Kosten hinzu.

Gruß aus dem Rheinland

Gerd
 
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AW: kostenpflichtige Zwangsmaßnahme!

Hallo Gerd,

habe gerade mit der Zulassungsstelle telefoniert. Die Rechnungen (alle beide, eine über 30, die andere über 62 EUR) sind storniert worden.:)

Aber nur, weil sie auf der Behörde keinen Nachweis über die Zustellung des ersten Schreibens hatten! Und weils mir die gute Frau geglaubt hat, nachdem ja alle Versicherungsdeckungskarten auch jetzt vorlagen. :]

Also Schwein gehabt. Ist mir aber ne Lehre für die nächsten Versicherungswechselversuche.
 
AW: kostenpflichtige Zwangsmaßnahme!

habe gerade mit der Zulassungsstelle telefoniert. Die Rechnungen (alle beide, eine über 30, die andere über 62 EUR) sind storniert worden.
Hi,
kulant sind sie ja, die Franken. Oder der Sachbearbeiter hatte einen guten Tag. :]

von der Versicherung haben wir alles schriftlich. Das Problem ist, dass eigentlich alle nach Vorschrift gehandelt haben,
:confused: :confused: :confused:

Nur kurz zum Verständnis:
1.
Versicherung A wird zum Ablauf gekündigt = Versicherer widerruft Versicherungsbestätigung
2.
Versicherung B erhält Antrag, nimmt an und schickt Versicherungsbestätigung an Zulassungsstelle
3.
Antrag/Vertrag von Versicherung B wird widerrufen. Versicherer widerruft Versicherungsbestätigung.
4.
Rücknahme der Kündigung bei Versicherung A = Versicherer muss neue VB ausstellen.
 
AW: kostenpflichtige Zwangsmaßnahme!

Hi,
kulant sind sie ja, die Franken. Oder der Sachbearbeiter hatte einen guten Tag. :]

:confused: :confused: :confused:

Nur kurz zum Verständnis:
1.
Versicherung A wird zum Ablauf gekündigt = Versicherer widerruft Versicherungsbestätigung
2.
Versicherung B erhält Antrag, nimmt an und schickt Versicherungsbestätigung an Zulassungsstelle
3.
Antrag/Vertrag von Versicherung B wird widerrufen. Versicherer widerruft Versicherungsbestätigung.
4.
Rücknahme der Kündigung bei Versicherung A = Versicherer muss neue VB ausstellen.
Nicht ganz so gelaufen.
1. Versicherung B erhält Antrag für 2 Autos, macht bei einem aber andere Bedingungen als im Netz.
2. Antrag 1 kommt nicht zustande wegen anderer Konditionen, Antrag 2 wird widerrufen, weil beide Fzg. bei einem Versicherer sein sollten
3. daher wusste Versicherer A nicht, dass wir kündigen wollten ( war erst Anfang Nov.). Man soll ja erst die neue Versicherung haben, bevor man kündigt. Sonst gibts so unliebsame Überraschungen wie Verschlechterung der Bedingungen, gerade mit so nem Auto wie dem T5

Und Sachbearbeiterin hatte guten Tag. Puh Glück gehabt.
 
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