Komische Rechnung nach Mietwagen-Schaden

Sir Fritz

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6.1 California Beach
Moin!

Für meinen letzten Urlaub hatte ich mir einen T6.1 California Beach gemietet. Der Urlaub war wirklich gut und ich bin auf den Geschmack gekommen. Leider hatte ich einen Parkrempler und dabei die Schiebetür eingedellt. Nun habe ich vom Vermieter eine Aufstellung der Reparaturkosten bekommen und verstehe da etwas nicht.

Es wird eine neue Schiebetür für knapp 900€ aufgeführt, an Arbeitslohn zusätzlich folgende Posten:

SCHIEBETUER R. ERS. * AUSGEBAUT €489,55
SCHIEBETUER R. A+E €69,94

Zudem wird eine Lackierung mit Arbeitsvorbereitung etc. mit über €700 veranschlagt.

Jetzt meine Fragen dazu: Warum muss eine neue Tür lackiert werden? Das Auto ist Standard weiß metallic (lb9a). Sind die Kosten für den Ein- und Ausbau wirklich so hoch? Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass der Vermieter mich hier übers Ohr hauen will. Aber ich habe leider auch einfach gar keine Ahnung davon.

Viele Grüße

Fritz
 
Blechteile von VW kommen in der Regel nur gundiert und müssen daher auch noch lackiert werden.
 
Wenn Du eine "Privathaftpflicht" Versicherung hast, dann schick der doch die Rechnung, sollen die sie prüfen. Aber das sind halt die Preise, die VW aufruft.
 
Das passt schon so, hattest du keine VK abgeschlossen?
 
Eine Privathaftpflicht zahlt weder für Schäden an geliehenen noch gemieteten Dingen.
Weiterhin nicht für Schäden die mit dem Fahren eines Autos in Verbindung stehen.

Die Position Schiebetür ersetzen ist der Umbau der ganzen Dinge in der Tür.
 
Eine Privathaftpflicht zahlt weder für Schäden an geliehenen noch gemieteten Dingen.
Weiterhin nicht für Schäden die mit dem Fahren eines Autos in Verbindung stehen.

Die Position Schiebetür ersetzen ist der Umbau der ganzen Dinge in der Tür.
Ich bin davon ausgegangen/gehe davon aus, daß die Privathaftpflicht alle Schäden begleicht, die ich verursacht habe, egal ob gemietet oder geliehen.
 
Ich bin davon ausgegangen/gehe davon aus, daß die Privathaftpflicht alle Schäden begleicht, die ich verursacht habe, egal ob gemietet oder geliehen.
Nicht in Verbindung mit dem Führen eines KFZ, sonst bräuchte ja niemand mehr die KFZ-Versicherung.
Ich buche bei Mietwagen IMMER den Vollkaskoschutz ohne SB dazu. Dann gibts keinen Ärger bzgl. Schäden bzw. nicht dokumentierten Vorschäden. Wie wichtig das ist sieht man ja im Falle des TE...leider..
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:

Geliehene, gemietete Sachen
Schäden die Sie geliehenen oder zu privaten Zwecken gemieteten Sachen zufügen, sind gemäß der allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht versichert. Bei einigen wenigen Tarifen kann als Deckungserweiterung die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust gemieteter, geliehener, gepachteter oder in Obhut genommener Sachen mit versichert werden.

Aber nie für Schäden, die beim Fahren eines Autos entstehen.
 
Also kommt es auf die Versicherung an. Schäden die ich mit einem Kfz verursacht habe, zahlt die Privathaftpflicht aber nicht. Wenn ich z.B. ein Kiste trage und stoße dann gegen ein Fahrzeug, dann schon.
Aber es gibt große Unterschiede, also schön das Kleingedruckte lesen.
 
Sind die Kosten für den Ein- und Ausbau wirklich so hoch? Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass der Vermieter mich hier übers Ohr hauen will.
Ja. Die sind so hoch. Zumal ja auch alles an der alten Schiebetür ausgebaut werden muß und in die neue eingebaut werden muß. Plus Anpassung. Und natürlich hat der Eigentümer ein Anrecht darauf, das alles so ist wie vorher,d.h. nach VW Standards.
 
Also kommt es auf die Versicherung an. Schäden die ich mit einem Kfz verursacht habe, zahlt die Privathaftpflicht aber nicht. Wenn ich z.B. ein Kiste trage und stoße dann gegen ein Fahrzeug, dann schon.
Aber es gibt große Unterschiede, also schön das Kleingedruckte lesen.
Stösst Du aber mit der Kiste an einem anderen Auto an, weil Du Dein KFZ gerade belädst werden sich die Haftpflicht und die KFZ-Versicherung streiten, wobei die KFZ-Versicherung vermutlich zahlen muss....
 
Ist einem Bekannten genauso passiert, allerdings war es da der Einkaufswagen....macht ja aber keinen Unterschied. Alles war originär zur Nutzung eines KFZ gehört, somit auch das Be-und Entladen und z.B. Türen öffnen ist über die KFZ-Versicherung abgedeckt.
Solltest Du beide Versicherungen in einem Haus haben wird eher die KFZ zahlen wollen, da sie dich dann in aller Regel hochstufen können ;-)
 
Wenn ich z.B. ein Kiste trage und stoße dann gegen ein Fahrzeug, dann schon.
Nein, wie @Wobat erwähnte gehört das zur Ladetätigkeit und ist nicht über die Privathaftpflicht gedeckt.
Anders sieht es aus, wenn du zu Fuß zum Einkaufen gehst und mit dem Einkaufswagen etwas beschädigst.

Ist blöd, ist aber so.

Gruß

Peter
 
Meine Privathaftpflicht hat es bezahlt...
 
Die Rechnungspositionen sind ja jetzt geklärt. Zu dem Haftpflicht-Thema: In fast allen Privathaftpflicht-Bedingungen steht drin, dass eine Haftung für zum Gebrauch überlassene Sachen ausgeschlossen ist. Das schließt dann Klassiker wie Schäden im gemieteten Ferienhaus oder geliehenen Auto aus.
 
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