KFZ stillegen / TÜV?

batmobil

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Ort
Tatooine; Mos Eisley
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
01.02.2022
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Motortuning
bitte nicht
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
seit 2016: Audi TT 2.0 BJ 2008
seit 2019: VW eUp! BJ 2014
Hallo,
würde gerne ein Auto das noch bis 11/2019 TÜV hat in 2018 vorrübergehend stillegen. Das ist bis zu 7 Jahre lang möglich. Dann muß ich vor einer Wiederzulassung z. B. in 2024 vorher zum TÜV?
Hab das schon gegoogelt aber die Fundstücke nicht wirklich verstanden....
Grüße
Andreas
 
Ich würde von folgendem Punkt ausgehen:
Zur Zulassung brauchst Du TÜV. TÜV hat eine Gültigkeit von 2 maximal Jahren.
 
Korrekt; bei jeder Kfz-Zulassung ist ein gültiger TÜV-Bescheid vorzulegen. Wenn keiner vorliegt, wird der Wagen auch nicht zugelassen.
Daher lautet die Antwort auf deine Frage "ja"....
 
Tach auch,

...wenn das Fahrzeug, an dem dann der TÜV abgelaufen ist, wieder zugelassen werden soll, sucht man dann mit allen nötigen Unterlagen (Fz.- Brief, EVB etc.) die Zulassungsstelle auf. Man erklärt sein Anliegen und beantragt eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen zur Werkstatt oder zum TÜV. Hat vor zwei Jahren prima mit meinem T4 funktioniert.
Anschließend mit frischer Abnahmebescheinigung und AU- Bescheinigung wieder zur Zulassungsstelle und das Fz. zulassen.

Grüße aus dem Westmünsterland

Klaus
 
So wie Klaus oben beschrieben hat - kostet halt jedes mal bei der Zulassungsstelle...Alternative den Bock auf eine Anhänger packen und zum Tüv bringen und dann nur 1x zur Zulassung und gut isses.
 
Das ist bis zu 7 Jahre lang möglich.

Ich meine mich zu erinnern, dass der TÜV aber ein Vollgutachten macht, wenn die HU mehr als 24 Monate überzogen ist. Das kann aber mit einem Anruf bei den Blaumännern geklärt werden.
 
Sorry Ohlie, aber das ist "Blödsinn" !

Egal wie lange die HU überzogen ist, das Fahrzeug wird einer HU nach §29 STVZO unterzogen, Punkt.

Mit bestandener HU und einer Versicherungsbestätigung kann dann zugelassen werden.

Die Datensätze sind bei den Zulassungsstellen mindestens 7 Jahre gespeichert, oft auch darüber hinaus.

Gruß T2-Fahrer
 
Sorry Ohlie, aber das ist "Blödsinn" !

Egal wie lange die HU überzogen ist, das Fahrzeug wird einer HU nach §29 STVZO unterzogen, Punkt.

Mit bestandener HU und einer Versicherungsbestätigung kann dann zugelassen werden.

Die Datensätze sind bei den Zulassungsstellen mindestens 7 Jahre gespeichert, oft auch darüber hinaus.

Gruß T2-Fahrer

Da hast Du tatsächlich recht, denn mein Wissensstand ist tatsächlich veraltet gewesen.
Daher schrieb ich ja auch „ich meine mich zu erinnern“.
Danke fürs Update.
 
Jetzt werft mal nicht alles durcheinander,
- die Betriebserlaubnis erlischt heutzutage nicht mehr. Bis 7 Jahre nach Abmeldung reicht eine HU, darüber hinaus normalerweise auch (wenn die original Papiere noch vorhanden sind, ggf. mit der Zul-stelle absprechen)
- und es wird nach der Überziehung von mehr als 2Monaten nur teurer wenn die Kiste noch angemeldet ist (bitte kein Geld sparen und das mächtig überzogene FZ abmelden, wenn die Damen und Herren schlecht drauf sind schicken die einem den Gebührenbescheid und die Punkte nach Hause!)
Gruss
 
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