Schlote
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 15.07.2004
- Motor
- TDI® 77 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Radio / Navi
- Delta
- Extras
- Standheizung mit FFB, Freisprechanlage, Sitzheizung...
- Umbauten / Tuning
- Alufelgen OZ Canyon 18" ansonsten nix.....
Hallo Leute,
habe mir vor 3 Wochen einen 1Jahr alten MV Trendline zugelegt.
Gestern kam nun das freundliche Schreiben von Hans Eichel & Co
bezüglich der KFZ- Steuer.
In meinen Papieren steht " KFZ entspricht EG-RL: AC=Kombilimusine"
Als zulässiges Gesamtgewicht schlagen laut Schein 3to zu Buche.
Auf dem Schreiben bezüglich der Steuer steht aber nun ein Preis
der nach Hubraum berechnet wird. ?
Gesamt 304,00 €uronen
Meines Erachtens ist es doch so, dass wenn man die Auflastung auf
über 2,8to hat, man nur die KFZ- Steuer nach Gewicht zahlen muss.
Oder lieg ich da falsch und die Brüder im Amt haben da schon wieder
ne neue Geldquelle entdeckt, wie sie uns noch mehr Kohle aus
der Tasche ziehen können?????
Gruß
Schlote
habe mir vor 3 Wochen einen 1Jahr alten MV Trendline zugelegt.
Gestern kam nun das freundliche Schreiben von Hans Eichel & Co
bezüglich der KFZ- Steuer.
In meinen Papieren steht " KFZ entspricht EG-RL: AC=Kombilimusine"
Als zulässiges Gesamtgewicht schlagen laut Schein 3to zu Buche.
Auf dem Schreiben bezüglich der Steuer steht aber nun ein Preis
der nach Hubraum berechnet wird. ?
Gesamt 304,00 €uronen
Meines Erachtens ist es doch so, dass wenn man die Auflastung auf
über 2,8to hat, man nur die KFZ- Steuer nach Gewicht zahlen muss.
Oder lieg ich da falsch und die Brüder im Amt haben da schon wieder
ne neue Geldquelle entdeckt, wie sie uns noch mehr Kohle aus
der Tasche ziehen können?????
Gruß
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