G
Gelöscht 129107
Guest
Leider wird die Diskussion zum Thema Rückabwicklung auch beim T6 wieder aktuell, da es neue Entwicklungen gibt, die den T6 ebenfalls - möglicherweise - in den Verdacht einer " vorsätzlichen Sittenwidrigen Schädigung " rückt.
Die offizielle Begründung laut Rückrufdatenbank der Flensburger Behörde: “Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide”. Das Update organisiert das Abgas-Management des T6 neu und sorgt dafür, dass die Regenerationsphasen des Dieselpartikelfilters zu abgestimmt werden, dass die Grenzwerte für Stickoxid dauerhaft unterschritten werden.
Der Rückruf gilt für die Modelle T6 California und California Beach, T6 Multivan, T6 Caravelle und T6 Kombi. Betroffen sind Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6, die zwischen Oktober 2014 und November 2017 produziert wurden.
Die Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamtes hatten ergeben, dass die Abgasbehandlung des T6 im Rahmen eines sogenannten “Thermischen Fensters” funktioniert und über- und unterhalb bestimmter Temperaturen nicht tätig wird. Der Sachverhalt wird von VW nicht bestritten, allerdings führen die Wolfsburger aus, dass es sich nicht um eine Abschaltvorrichtung handelt, sondern um eine Maßnahme zum Schutz von Bauteilen, in diesem Fall dem Dieselpartikelfilter.
Juristisch gesehen ist die Sache recht eindeutig: Es ist heute gängige Rechtsprechung, den Betrieb einer Abschaltvorrichtung als eine “vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung” zu werten, die es dem Kunden ermöglicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückabwicklung gegen Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Da VW mit seiner verharmlosenden Darstellung der Verhältnisse einen überwachten Rückruf nicht verhindern konnte, kann man davon ausgehen, dass das Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde und auch vor Gericht Bestand haben dürfte. Wurden die T6 Besitzer nun auch wissentlich getäuscht? Welche Konsequenzen könnte das für betroffenen T6 Besitzer haben? Jeder T6 Besitzer, der sich durch VW getäuscht und betrogen fühlt kann somit klagen auf Rückabwicklung, andere VW T6 Besitzer aber sagen: Ich mache das Update und gut ist..!
Die offizielle Begründung laut Rückrufdatenbank der Flensburger Behörde: “Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide”. Das Update organisiert das Abgas-Management des T6 neu und sorgt dafür, dass die Regenerationsphasen des Dieselpartikelfilters zu abgestimmt werden, dass die Grenzwerte für Stickoxid dauerhaft unterschritten werden.
Der Rückruf gilt für die Modelle T6 California und California Beach, T6 Multivan, T6 Caravelle und T6 Kombi. Betroffen sind Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6, die zwischen Oktober 2014 und November 2017 produziert wurden.
Die Untersuchungen des Kraftfahrtbundesamtes hatten ergeben, dass die Abgasbehandlung des T6 im Rahmen eines sogenannten “Thermischen Fensters” funktioniert und über- und unterhalb bestimmter Temperaturen nicht tätig wird. Der Sachverhalt wird von VW nicht bestritten, allerdings führen die Wolfsburger aus, dass es sich nicht um eine Abschaltvorrichtung handelt, sondern um eine Maßnahme zum Schutz von Bauteilen, in diesem Fall dem Dieselpartikelfilter.
Juristisch gesehen ist die Sache recht eindeutig: Es ist heute gängige Rechtsprechung, den Betrieb einer Abschaltvorrichtung als eine “vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung” zu werten, die es dem Kunden ermöglicht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückabwicklung gegen Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Da VW mit seiner verharmlosenden Darstellung der Verhältnisse einen überwachten Rückruf nicht verhindern konnte, kann man davon ausgehen, dass das Vorhandensein einer Abschaltvorrichtung nachgewiesen wurde und auch vor Gericht Bestand haben dürfte. Wurden die T6 Besitzer nun auch wissentlich getäuscht? Welche Konsequenzen könnte das für betroffenen T6 Besitzer haben? Jeder T6 Besitzer, der sich durch VW getäuscht und betrogen fühlt kann somit klagen auf Rückabwicklung, andere VW T6 Besitzer aber sagen: Ich mache das Update und gut ist..!