Auch bei uns läuft es ohne Wunder auf einen Rücktritt aus.
Unser ursprünglicher Favorit einen MV mit 85 kW wie bei der 1. Bestellung am 14.12.17 (von VWN am 29.12.storniert) nur halt dann als MJ2019 zu bekommen ist seitens unseres Händlers/VWN abgelehnt worden. Wenn überhaupt, dann nur ohne Umweltprämie (UP) (3. Bestellung?).
Von der momentan aktiven 2. Bestellung vom 29.12.17 für einen MV mit 75 kW wollten wir jetzt zurücktreten und zwar mit der Rückabwicklung aller erbrachten Leistungen (§346 BGB). Da die UP und damit das dafür hergegebene Altfahrzeug für VWN offensichtlich Bestandteil unserer Bestellung ist, müsste also auch der Wert des Altfahrzeuges mit in die Rückabwicklung mit einbezogen werden müssen.
Und hier ist das Autohaus anderer Meinung und verweigert kategorisch die Erstattung des Schrottwertes (!) vom Altfahrzeug.
Ich hoffe mal nicht, dass wir uns mit dem moderaten Rabatt von 12% als zu guter Kunde für diesen einen Verkauf zeigen, als das das Risiko für den Verkauf an jemanden anderen vielleicht doch mit einen Mindererlös einhergeht.
Momentan läuft noch eine, wahrscheinlich vergebliche, Anfrage bei VWN hinsichtlich der Schädlichkeit eines MJ-Wechsels für die UP.
Das was anderen als Kompensation angeboten wurde (DSG, ASG, etc.) wurde uns bisher verwehrt. Ist uns aber auch nicht so wichtig, da unser Hauptzweifel davon unberührt bliebe.
Der Kernpunkt an der Güte bei dieser „Optimierung“ zu zweifeln ist die Erhöhung der Partikelmaße auf 633% des Wertes vom Dezember. Hier erwarten wir eine signifikante Mehrbelastung der Hardware, insbesondere der für die Abgasbehandlung (DPF, AGR, etc.).
Solange eine schlüssige Erklärung für diesen exorbitanten Anstieg aussteht, gehe ich von Betriebsbedingungen außerhalb der Auslegungsgrenzen der momentan verwendeten Hardware aus.
Nachfolgend mal die Übersicht über die Veränderung der Werte.
Michael