Kaufrücktritt wegen neuer CO2 und NOx Werte

gar nicht mehr soweit
aber eben doch nicht ganz :D
zu den jährlichen Kraftstoffkosten berechnen
Ne, eben nicht. Du kannst es nur die theoretischen jährlichen Mehrkosten errechnen, aber nicht die tatsächlichen. Theoretische Mehrkosten sind aber kein Schaden, den man ausgleichen könnte.
Diese Aussage zum Realverbrauch ist seitens VW eine reine Spekulation.
noch mal Widerspruch. Die Behauptung ist entweder belegbare Wahrheit ( weil VW natürlich ganz genau weiß, ob und was geändert wurde und ob das überhaupt einen Einfluss auf den Verbrauch haben kann!) oder eine dreiste Lüge.
VW behauptet ersteres trifft zu.
 
--> wird jetzt öfter regeneriert? Oder sogar weniger oft?
oder mit mehr oder weniger AdBlue oder bei höheren oder niedrigeren Temperaturen oder eine Kombination aus allem....wir wissen es nicht.
Angeblich zumindest mit weniger Emissionen.
--> Mit NEFZ wird festgestellt, dass es einen Mehrverbrauch gibt
das steht da nicht. Da steht nur sehr verschwurbelt dass man durch "gleichzeitiger Beruecksichtigung von Prozessstandards, die bereits auf das juengste Testverfahren WLTP ueberleiten" jetzt andere Katalogangaben macht.
--> Mit NEFZ wird (in umfangreichen Messungen) festgestellt, dass es keinen Mehrverbrauch gibt!
ok, DAS ist wirklich ein Widerspruch, denn mit NEFZ kann man definitiv keinen realen Verbrauch belegen.
 
aber eben doch nicht ganz :D

Ne, eben nicht. Du kannst es nur die theoretischen jährlichen Mehrkosten errechnen, aber nicht die tatsächlichen. Theoretische Mehrkosten sind aber kein Schaden, den man ausgleichen könnte.

noch mal Widerspruch. Die Behauptung ist entweder belegbare Wahrheit ( weil VW natürlich ganz genau weiß, ob und was geändert wurde und ob das überhaupt einen Einfluss auf den Verbrauch haben kann!) oder eine dreiste Lüge.
VW behauptet ersteres trifft zu.
Bleibt aber die Tatsache, dass VW ihr Produkt mit in dem Fall „fehlerhaften“ Werten beworben hat.

Ich habe ebenfalls eine sehr defensiven Fahrstil und habe den NEFZ-Wert bisher immer bis auf 10% erreicht ... wenn die Werte tatsächlich schon immer falsch angegeben wären, hätte ich diese Abweichung mit dem Tx wohl nie erreichen können, mit den neuen Werten wird dies wohl wieder möglich... dennoch bin ich beim Kauf von der korrekten Ermittlung des NEFZ-Wertes ausgegangen. Insofern tritt ein Schaden ein, der dem Hersteller zuzurechnen ist
 
Produkt mit in dem Fall „fehlerhaften“ Werten beworben hat.
korrekt!
Insofern tritt ein Schaden ein, der dem Hersteller zuzurechnen ist
Das müsste mal höchstrichterlich entschieden werden.
Du hättest ohne Auslieferungsstopp und Update (angeblich!) genau das gleiche verbraucht wie jetzt. Die Abweichung zum Katalogwert wäre höher gewesen. So betrachtet ist das definitiv kein Schaden!

Ob man mit der Aussage "ich hätte mir das Auto mit 6,5 statt 6,1 im Katalog nicht gekauft" einen Anspruch ableiten kann, weiß ich nicht. Man hat dich zumindest getäuscht, aber einen Schaden sehe ich auch bei der Betrachtung nicht.
 
...das steht da nicht. Da steht nur sehr verschwurbelt dass man durch "gleichzeitiger Beruecksichtigung von Prozessstandards, die bereits auf das juengste Testverfahren WLTP ueberleiten" jetzt andere Katalogangaben macht.

ok, DAS ist wirklich ein Widerspruch, denn mit NEFZ kann man definitiv keinen realen Verbrauch belegen.

Ich finde das gar nicht so verschwubbelt, der Erklärungsversuch von VW rund um das Thema Regenerationsverhalten des DPF und Berücksichtigung der rechnerischen Werte ist schon in sich schlüssig. Aber es ist halt in meinen Augen eine dreiste Lüge, dass die Berücksichtigung erst mit WLTP erforderlich ist und "freiwillig" berücksichtigt wird. Es ist schon bei NEFZ erforderlich. Das ist doch Fakt. Freiwillig wird da nix gemacht.

NEFZ als grundlegende Maßgabe für den Mehrverbrauch, siehe hier fett:

Eine neue Zertifizierung nach Massgabe des gesetzlichen Pruefzyklus NEFZ (Neuer Europaeischer Fahrzyklus) unter gleichzeitiger Beruecksichtigung von Prozessstandards, die bereits auf das juengste Testverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) ueberleiten, wird eine Erhoehung der CO2 Katalogangaben zur Folge haben, die je nach Fahrzeugvariante unterschiedlich hoch ausfallen wird.

So ich muss mal wieder was arbeiten, um mir den Bulli zu leisten
;) Grüße
 
Man hat dich zumindest getäuscht, aber einen Schaden sehe ich auch bei der Betrachtung nicht.

Da fällt mir noch was ein:
Täuschung ist vor Gericht doch immer mindestens grob fahrlässig, wenn nicht Vorsatz (wissentlich und gewollt). Das ist dann ne ganz andere Hausnummer als leicht fahrlässig.
 
korrekt!

Das müsste mal höchstrichterlich entschieden werden.
Du hättest ohne Auslieferungsstopp und Update (angeblich!) genau das gleiche verbraucht wie jetzt. Die Abweichung zum Katalogwert wäre höher gewesen. So betrachtet ist das definitiv kein Schaden!

Ob man mit der Aussage "ich hätte mir das Auto mit 6,5 statt 6,1 im Katalog nicht gekauft" einen Anspruch ableiten kann, weiß ich nicht. Man hat dich zumindest getäuscht, aber einen Schaden sehe ich auch bei der Betrachtung nicht.
Siehst du, wir nähern uns an :D

Ohne Auslieferungstop und Update hätte ich von diesem Umstand nichts erfahren und wahrscheinlich bei einer Beanstandung es schwer gehabt, die Ursachen der „hohen“ Verbrauchsabweichung zu belegen.
Und ob die fehlerhafte Angabe meine Kaufentscheidung beeinflusst hat, sage ich „Ja“ ... VW kann mir gerne versuchen das Gegenteil zu beweisen.

Ich hatte und habe von VW eine hohe Meinung, zumindest insofern das sie technisch gute Autos bauen können, sonst hätte ich diese Kaufentscheidung auch nicht getroffen.
Allerdings hat mein Vertrauen auf „nicht belegte Aussagen“ seitens VW etwas gelitten, wie beispielsweise „es gibt keinen höheren Realverbrauch“ oder „Haltbarkeit ist nicht beeinträchtigt“. Es wurde ja auch mal behauptet, dass im „E189 keine Abschaltvorrichtung verbaut ist“ - und da wissen wir mittlerweile mehr, dass es „nur“ eine nicht zutreffende Schutzbehauptung war.

Insofern würde ich mich deutlich wohler fühlen, wenn die o.g. Aussagen von Seiten VW auch Garantiert werden, zumindest was die Haltbarkeit nach dem Update betrifft ... von daher wäre eine Anschlussgarantie (in welcher Länge auch immer) durchaus eine Option. Diese hätte ich sonst für echtes Geld zahlen müssen, wäre also nebenbei auch ein „Schadenersatz“. Das 3te Jahr ASG bekomme ich aktuell noch nicht, da kein Verzug.
 
Siehst du, wir nähern uns an :D

Ohne Auslieferungstop und Update hätte ich von diesem Umstand nichts erfahren und wahrscheinlich bei einer Beanstandung es schwer gehabt, die Ursachen der „hohen“ Verbrauchsabweichung zu belegen.
Und ob die fehlerhafte Angabe meine Kaufentscheidung beeinflusst hat, sage ich „Ja“ ... VW kann mir gerne versuchen das Gegenteil zu beweisen.

Ich hatte und habe von VW eine hohe Meinung, zumindest insofern das sie technisch gute Autos bauen können, sonst hätte ich diese Kaufentscheidung auch nicht getroffen.
Allerdings hat mein Vertrauen auf „nicht belegte Aussagen“ seitens VW etwas gelitten, wie beispielsweise „es gibt keinen höheren Realverbrauch“ oder „Haltbarkeit ist nicht beeinträchtigt“. Es wurde ja auch mal behauptet, dass im „E189 keine Abschaltvorrichtung verbaut ist“ - und da wissen wir mittlerweile mehr, dass es „nur“ eine nicht zutreffende Schutzbehauptung war.

Insofern würde ich mich deutlich wohler fühlen, wenn die o.g. Aussagen von Seiten VW auch Garantiert werden, zumindest was die Haltbarkeit nach dem Update betrifft ... von daher wäre eine Anschlussgarantie (in welcher Länge auch immer) durchaus eine Option. Diese hätte ich sonst für echtes Geld zahlen müssen, wäre also nebenbei auch ein „Schadenersatz“. Das 3te Jahr ASG bekomme ich aktuell noch nicht, da kein Verzug.
Die ASG wirst du bekommen , Rücktritt wird dir freigestellt .
Was ist wenn VW wirklich nur noch Wlpt testet und umrechnet nach Formeln die vorgegeben sind um genügend Werte für die Genehmigung 6c zu haben um im Herbst schon wieder nicht liefern zu können ?
 
Die ASG wirst du bekommen , Rücktritt wird dir freigestellt .
Was ist wenn VW wirklich nur noch Wlpt testet und umrechnet nach Formeln die vorgegeben sind um genügend Werte für die Genehmigung 6c zu haben um im Herbst schon wieder nicht liefern zu können ?

" Bis September 2018 werden alle Volkswagen Modelle sukzessiv auf WLTP Prüfverfahren umgestellt"
WLTP
 
Und nicht ohne Grund gibt VWN jedem Kunden die Chance des unbürokratische kostenlosen Rücktritt vom Kaufvertrag. Da heißt es friss oder stirb und die meisten werden fressen. Nur die wenigsten werden stornieren und mit den wenigen die Minderung fordern wird man sich auch ohne Gericht einigen wollen, bevor sowas in der Autobild landet.

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn das zitierte Schreiben von VW (vorher in einem Thread) wirklich stimmt: Zitat sinngemäß "... VW räumt Rücktirtt aus Kulanz ein..."
Dann ist das falsch. Bei nicht Lieferung der bestellten Eigenschaften hat der Kunde ein gesetzliches Recht des Rücktritts und ist nicht auf Kulanz des Verkäufers angewiesen. Vielmehr hat, wenn dem Kunden auch noch ein Schaden entsteht, sogar Anspruch auf Schadenersatz !!
D.h., wer dem Händler den Rücktritt aus Kulanz unterschreibt, verzichtet sogar auf seine gesetzlichen Schadenersatzansprüche.
Für mich ist das wieder nur der Versuch seitens VW den Kunden über den Tisch zu ziehen. Wenn er dass schafft und der Kunde die Reibungshitze auch noch als Nestwärme empfindet, dann hat VW mal wieder alles richtig gemacht.

Diese Interpretation kommt von einem Anwalt, nicht von mir. Kann man aber auch googeln.
 
korrekt!

Das müsste mal höchstrichterlich entschieden werden.
Du hättest ohne Auslieferungsstopp und Update (angeblich!) genau das gleiche verbraucht wie jetzt. Die Abweichung zum Katalogwert wäre höher gewesen. So betrachtet ist das definitiv kein Schaden!

Ob man mit der Aussage "ich hätte mir das Auto mit 6,5 statt 6,1 im Katalog nicht gekauft" einen Anspruch ableiten kann, weiß ich nicht. Man hat dich zumindest getäuscht, aber einen Schaden sehe ich auch bei der Betrachtung nicht.

Das mit dem Verbrauch sehe ich anders.
Bei Vertragsunterschrift stand im Konfigurator 6,1 Liter.
In der CoC stehen jetzt 6,5 Liter.
Die Steuermehrbelastung durch höheren Co2 Wert (bei Vertragsunterschrift 158 gr, jetzt in der CoC 169 gr) aber will VW entschädigen !
VW schreibt in besagtem Schreiben, dass es in der Praxis keinen Mehrverbrauch gibt.
Warum müssen sie dann in die CoC 6,5 L rein schreiben?
Also muss ich als Kunde davon ausgehen, dass es auch einen Mehrverbrauch gibt. Und es kann nicht das Problem des Kunden sein nachträglich mit Gutachter das Gegenteil zu beweisen.

Lt. Anwalt fällt das unter die Prospekthaftung.
 
Siehst du, wir nähern uns an :D

Ohne Auslieferungstop und Update hätte ich von diesem Umstand nichts erfahren und wahrscheinlich bei einer Beanstandung es schwer gehabt, die Ursachen der „hohen“ Verbrauchsabweichung zu belegen.
Und ob die fehlerhafte Angabe meine Kaufentscheidung beeinflusst hat, sage ich „Ja“ ... VW kann mir gerne versuchen das Gegenteil zu beweisen.

Ich hatte und habe von VW eine hohe Meinung, zumindest insofern das sie technisch gute Autos bauen können, sonst hätte ich diese Kaufentscheidung auch nicht getroffen.
Allerdings hat mein Vertrauen auf „nicht belegte Aussagen“ seitens VW etwas gelitten, wie beispielsweise „es gibt keinen höheren Realverbrauch“ oder „Haltbarkeit ist nicht beeinträchtigt“. Es wurde ja auch mal behauptet, dass im „E189 keine Abschaltvorrichtung verbaut ist“ - und da wissen wir mittlerweile mehr, dass es „nur“ eine nicht zutreffende Schutzbehauptung war.

Insofern würde ich mich deutlich wohler fühlen, wenn die o.g. Aussagen von Seiten VW auch Garantiert werden, zumindest was die Haltbarkeit nach dem Update betrifft ... von daher wäre eine Anschlussgarantie (in welcher Länge auch immer) durchaus eine Option. Diese hätte ich sonst für echtes Geld zahlen müssen, wäre also nebenbei auch ein „Schadenersatz“. Das 3te Jahr ASG bekomme ich aktuell noch nicht, da kein Verzug.

Das sehe ich auch so.
"Es wurde ja auch mal behauptet, dass im „E189 keine Abschaltvorrichtung verbaut ist“ - und da wissen wir mittlerweile mehr, dass es „nur“ eine nicht zutreffende Schutzbehauptung war."

Bzgl. der Aussagen von VW Herrn Müller:
Erst: "Eine Nachrüstung von Euro 5 Fahrzeugen ist technisch nicht möglich"
Dann "Eine Nachrüstung ist möglich, kostet aber zu viel Geld"
usw.

Also mit richtigen Aussagen hat VW bisher nicht geglänzt. Und genau so sehe ich auch die Schreiben von VW bzgl. Co2 höher, aber kein Mehrverbrauch, auch wenn der in den Papieren steht....
 
Ich möchte nicht alle Anwälte über einen Kamm scheren, aber die sehen überall etwas worum man streiten kann (wenn einer sie dafür bezahlt)

Hängt euch nicht an Kleinigkeiten wie "Kulanz" auf.
Wer Schadenersatz fordern möchte muss den Schaden erst einmal nachweisen.

Also, alle die zurück treten wollen, ob jetzt zum Exempel statuieren oder wirklich verunsichert sind, soll es machen, und wer pokern möchte und noch was "raus zu schlagen" soll den Händler nach dem Empfang der COC
Papiere mit seinen Forderungen konfrontieren.

Und auch da wieder: Obacht bei der Wortwahl, ein freundliches Gespräch kann viel mehr bringen als das drohen mit dem Anwalt.
Der Händler kann nämlich auch nichts dafür, aber er soll sich für euch bei VWN stark machen, um eure Forderungen zu erfüllen respektive eine Einigung zu erbringen.

Puh ha, over and out
 
Ihr schmeißt da die Begriffe ganz schön durcheinander. Kein Wunder dass da niemand mehr durchblickt :D

Unstrittig ist (hoffentlich), dass sich die zugesicherten Eigenschaften der Fahrzeuge geändert haben. Nämlich mehr Verbrauch, mehr CO2. Beides getestet nach NEFZ und dokumentiert von VW selbst in den Angaben zu den Fahrzeugen. Ob das jetzt als Mangel anerkannt wird hängt von einem Gericht ab. Dass heißt, dass ihr auf alle Fälle gegen Euren Vertragspartner klagen müsst, wenn ihr Euch nicht auf das Entgegenkommen von Händler und/oder VWN verlassen wollt. Werden die erhöhten Werte als Mangel vom Gericht gewertet, geht die Spirale von Nachbesserung und Rücktritt/Minderung in Gang. Das sind Eure gesetzlich festgelegten Rechte.

Ein Schaden und damit verbundene Schadenersatzansprüche ist nochmal eine ganz andere Geschichte. Und auch losgelöst von eventuellen Mängeln zu sehen. Selbst wenn ein Gericht die erhöhten Werte als Mangel einstuft, dann ist damit noch nicht automatisch ein Schaden verbunden. Erhöhte KFZ Steuer wäre ein Schaden (einfach nachzuweisen). Erhöhter Realverbrauch (und damit höhere Kosten für Sprit) wäre auch ein Schaden, aber vermutlich nur sehr schwer nachzuweisen. Auf Streitereien sollte man sich aber wegen der geringen Beträge sowieso nicht einlassen.

Meiner Meinung nach hat VWN diese ganzen Gesichtspunkte bestimmt sehr sauber analysiert und bewertet. Die Angebote für Rücktritt und Übernahme der KFZ Steuer für die Haltedauer (aus Kulanz!) sehe ich als Vermeidung von möglichen Gerichtsprozessen mit (für VWN) ungewissem Ausgang.
 
Ich sehe das genauso wie @smxmau1 . Dieser ganzen Tread hier und auch die anderen mit ähnlichem Thema hilft ne Menge an Informationen als Argumentationsgrundlage zusammenzutragen. Dabei sind auch eher kritische Aussagen hilfreich, welche eventuell eine mögliche Argumentation der Gegenseite aufzeigen.

Ich für meine Teil werden meinem Händler, welcher leider auch nicht mit einer Informtionsflut glänzt (selbst die Kundeninformationsschreiben habe ich nicht von Ihm erhalten und kenne die nur aus diesem Forum), sobald ich meine Fahrzeugunterlagen habe (aus denen die neuen Werte dann hervorgehen) mit diesen Umstand konfrontieren. Und dann schaue ich mal wie er reagiert und was er als „Lösung“ anbietet. Wenn er es dann als „Kulanz“ bezeichnen möchte, weil er sich dann besser fühlt, soll mir das auch Recht sein...

Im Gegenteil, wenn er mich bittet meine „Forderungen“ auch schriftlich zu stellen, damit er seinerseits etwas gegen den Hersteller VW in der Hand hat, werde ich Ihn gerne auch damit unterstützen. Vielleicht kann er seinen Schaden dann zumindest teilweise weiterleiten. .. Ich weis, er ist in einer blöden Situation dazwischen, kann für die Maßnahme von VW ja gar nichts. Nur dummerweise habe ich mit Ihm den Vertrag ...
 
Ich sehe das genauso wie @smxmau1 . Dieser ganzen Tread hier und auch die anderen mit ähnlichem Thema hilft ne Menge an Informationen als Argumentationsgrundlage zusammenzutragen. Dabei sind auch eher kritische Aussagen hilfreich, welche eventuell eine mögliche Argumentation der Gegenseite aufzeigen.

Ich für meine Teil werden meinem Händler, welcher leider auch nicht mit einer Informtionsflut glänzt (selbst die Kundeninformationsschreiben habe ich nicht von Ihm erhalten und kenne die nur aus diesem Forum), sobald ich meine Fahrzeugunterlagen habe (aus denen die neuen Werte dann hervorgehen) mit diesen Umstand konfrontieren. Und dann schaue ich mal wie er reagiert und was er als „Lösung“ anbietet. Wenn er es dann als „Kulanz“ bezeichnen möchte, weil er sich dann besser fühlt, soll mir das auch Recht sein...

Im Gegenteil, wenn er mich bittet meine „Forderungen“ auch schriftlich zu stellen, damit er seinerseits etwas gegen den Hersteller VW in der Hand hat, werde ich Ihn gerne auch damit unterstützen. Vielleicht kann er seinen Schaden dann zumindest teilweise weiterleiten. .. Ich weis, er ist in einer blöden Situation dazwischen, kann für die Maßnahme von VW ja gar nichts. Nur dummerweise habe ich mit Ihm den Vertrag ...

+1
Natürlich habe ich keine große Lust mit dem Anwalt da dran zu gehen. Und wie @MultiFan07 schreibt, ist (hoffentlich) der Mangel des Co2 und Mehrverbrauchs unstrittig. Letzteres hat mein Händler verneint.
Aber es ist besser vor der Abnahme das ganze geklärt zu haben, als im Nachhinein. Denn da hat man erheblich weniger Chancen. Vor daher sind alle Argumente hilfreich.

Was mich an der ganzen Sache wirklich sauer macht ist, dass wenn ich nicht ständig nachgefragt hätte, selber auf den Lieferstopp letztes Jahr hingewiesen hätte, ich bis heute keine einzige Information von VW freiwillig bekommen hätte. Das ist ein absolut inakzeptabler Zustand. Ich möchte nicht wissen, wie viele Kunden nichts mitbekommen haben, den Wagen übernehmen und noch nicht einmal den Schaden der höheren KFZ Steuer ersetzt bekommen.

Mein Fahrzeug ist heute nun 6 Wochen über Liefertermin. Sch.... ade aber auch.
 
Moin.
Wurde ja schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem...
Hier nur kurz die heutige Info von der VWN Hotline:

1.) Frage: Wenn ich einen T6 110KW / Frontantrieb / 6 - Gang - Schalter fahre, dieser aber momentan nicht angeboten wird, weil diese Motor - Getriebe - Variation die von VW beim KBA angegebenen NO2 Werte nicht einhält,
dann betrifft das ja sicherlich meinen auch, EZ 05/2016. Also muss es ja wohl ein Angebot von VW zur Beseitigung geben, welcher Art auch immer.

Antwort VW: Nein. Der Motor, den sie gekauft haben, entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Allein bei der ständigen Kontrolle neuer Modelle ist aufgefallen, dass im Herbst 2017 gebaute T6 in dieser Version
der damals erteilten Typgenehmigung nicht mehr entsprechen. An Ihrem T6 ändert das nichts. Auch werden ja gesetzl. Werte eingehalten, nur stimmt der Ausstoß nicht mehr mit der damaligen Typgenehmgg. überein.

Widerspruch von mir: Nicht ganz, der Motor ist der Gleiche, denn die Angaben von VW bezügl. Verbrauch/Austoß etc. vom Herbst 2017 stimmen mit denen, die ich beim Kauf bekam überein.
Also ist auch mein Wagen betroffen, also fahre auch ich nicht das, was mit verkauft wurde, denn damit ist auch mein NO2 Austoß höher, als im Kaufvertrag geregelt. Ob das noch im gesetzl. Limit liegt, ist mir egal.

Antwort VW: Nein. Sie haben kein Anrecht auf Nachbesserung. Bei Ihnen passt alles. Kann aber trotzdem sein, dass VW da später aktiv wird und Ihnen eine Nachbesserung empfiehlt.

Da hab ich nix mehr gesagt, sonst wärs wohl zum Äußersten gekommen..... So ein Schmarrn!


2.) Frage: Im Internet kann man derzeit nur Dieselfahrzeuge konfigurieren. Warum?

Antwort VW: Benziner sind ausverkauft. Ob sie überhaupt jemals wieder angeboten werden ist aber derzeit fraglich.

Da hab ich dann auch nicht mehr widersprochen. Ich kann ja Diskussionen führen und verstehe oft, dass die andere Seite natürlich ihre Argumente vertreten will um unbeschadet aus der Sache zu kommen.
Und vielleicht auch mal was weglässt, was ihr schaden könnte. Aber ich werde knatschig wenn mich einer frontal für blöd verkaufen will. Deswegen wars dann auch vorbei.


Gibt eine Kanzlei, die sich nur dieser Problematik annimmt. Hab sie bei google gefunden. Werde die mal anrufen. Schade. Hätte das gern leise geregelt aber VW will nicht. Dann halt nicht.
@admin: Darf ich den Link hier posten? Ich krieg da kein Geld für. Ist nur eine Anzeige aus dem Netz: (falls nicht bitte Hinweis geben, dann edit von mir!!)
Auslieferungsstopp für den T6 Diesel Bulli im Abgasskandal

Fragen / Kritik / Erfahrungen? Her damit!!

So long

Vor allem die erste Aussage ist der Hammer. Nach dem Motto, wir haben ein Qualitätsproblem festgestellt, aber anstatt die Ursache zu beheben, passen wir die Werte an.
 
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Unstrittig ist (hoffentlich), dass sich die zugesicherten Eigenschaften der Fahrzeuge geändert haben. Nämlich mehr Verbrauch, mehr CO2.
Nein, das ist strittig.

Aber ansonsten simm ich dir voll zu.
 
Da fällt mir noch was ein:
Täuschung ist vor Gericht doch immer mindestens grob fahrlässig, wenn nicht Vorsatz (wissentlich und gewollt). Das ist dann ne ganz andere Hausnummer als leicht fahrlässig.
Täuschung ist gleich Arglist. Spricht, man könnte den Vertrag anfechten, wenn die Täuschung nachgewiesen werden kann. In der Praxis sehr schwierig.
Zudem isr VW hier schon zuvorgekommen und den Mist eingeräumt. Vielmehr steht jedem betroffenen der Rücktritt frei, s.h., diesen Weg kann man sich sparen.

Ich sehe nur zwei Möglichkeiten. Entweder man einigt sich mit dem Verkäufer und nimmt ab. Oder Rücktritt und Schadenersatzforderung, wobei der Schadenersatz sich nur auf Nutzungsausfall beschränken dürfte. Wer schon einen EW nutzt, hat wenig Spielraum.

Eine wirklich schmerzhafte Folgerung für VW wäre der Umstand, wenn alle Abnehmer auf Vertragserfüllung bestehen würden. Doch die Mehrheit hat VW mit der UP schon für sich gekauft. Und der Rest muss halt selbst zusehen, wie zurecht kommt.

Ich glaube, es wird noch bei anderen Modelen wie SUV einen Naspiel geben. Bei dem ganzen ist wohl auch das KBA richtig unter die Räder gekommen. Mal sehen, was noch so an's Tageslicht kommt.
 
Eine wirklich schmerzhafte Folgerung für VW wäre der Umstand, wenn alle Abnehmer auf Vertragserfüllung bestehen würden. Doch die Mehrheit hat VW mit der UP schon für sich gekauft. Und der Rest muss halt selbst zusehen, wie zurecht kommt.

Wie hat der VW Servicemeister mal auf eine Mängelanzeige bei meinem T5 reagiert: "Wenn wir das jetzt als "Mangel" deklarieren sollten, bedenken Sie bitte auch. Dies wird in der Reperaturhistorie des Fahrzeugs immer drin stehen und kann beim Wiederverkauf den Wert deutlich mindern. Zu viele Mängel sollten da nicht drin stehen.":uuups:

;) Der Mangel konnte beseitigt werden!

Also, wünsche ich euch viel Erfolg im Umgang mit den :D, "wirklich kompetente :D", sachliche Argumente und den Blick fürs Wichtige:baby: !;)
 
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