Kaufrücktritt wegen neuer CO2 und NOx Werte

Eigentlich nicht, oder? Ab einem gewissen Zeitpunkt spricht man von Abweichungen, nicht von Abweichungen ab einem gewissen Zeitpunkt. ;)

Glaub in den Lieferterminen war einer mit Produktionsdatum im August 2017, noch ohne Erstzulassung. Fahrzeug durfte beim Kauf im Februar nicht übergeben werden. Eine Abweichung in der Produktion müsste früher auffallen. Meine mal gelesen zu haben, dass 2 % der Fahrzeuge im Rahmen der CoP geprüft werden. Eine Erzulassung vor dem Auslieferungsstopp hätte den Mangel aber „geheilt“?! Seltsam...

VW hat in irgendeinem der wenigen Schreiben dazu selbst mal "ab einem gewissen Produktionszeitraum" gesprochen, deswegen jetzt von mir sinngemäß ab Zeitpunkt x ;)
Oh man, da eben auch solche Ausnahmen dabei sind, bin ich mir ziemlich sicher:
Der Beschiss ist irgendwann im Herbst dem KBA aufgefallen. Und als es dann spitz auf Knopf wurde (19.12.17) wurden alle Briefe, auf die VWN noch jungfräulich Zugriff hatte (also alle nicht-zugelassenen Fahrzeuge) nicht mehr ausgegeben (durch VWN selbst oder als Anweisung an die Händler). Alle die noch rechtzeitig zugelassen hatten bis zum 19.12.17 hatten Glück. Dort sind die alten CO2 Werte im Brief. Die kann VW nicht mehr ändern. Unabhängig vom Produktionsdatum...

Warum nur M1? Weil bei N1 höhere Schadstoffgrenzwerte erlaubt sind. D.h. es muss weniger oft regeneriert werden. Und wenn auch mehr NOx erlaubt ist, kann die Software optimierter gegen Ruß eingestellt werden, was positiv für den Flottenverbrauch ist. Regenerationsverhalten muss weniger berücksichtigt werden oder fällt ins Toleranzband, wo gar keine Anpassung notwendig ist.
N1 haben zwar den gleichen Grundmotor, aber andere Software und teils auch andere Hardware (z.Bsp. kürzer übersetzte Getriebe in den ersten Gängen).
Und wenn VW dann die CO2 im Brief anpasst, klar dann ändern sich auch NOx und Partikel nach oben, weil ja der erhöhte Verbrauch während der Regeneration diese Durchschnittswerte vergrößert.
 
Hi Slide
Es ist schon paradox, das man Messverfahren zulässt die nicht die Realität abbilden und dann über die schlechte Luft klagt.
Es besteht kein Anspruch mit Messzyklen, die Realität ab-/nachzubilden. Gesucht war eine Möglichkeit, Motore, Getriebe, Gehäuseformen, ... vergleichen zu können. Das geht nicht auf einer Straße! Die zukünftigen "RealDriving" Messwerte werden grobe Toleranzfelder in Form von Umrechnugsfaktoren benötigen.
Aus Mess- und Regeltechnischer Sicht: Daher ist alles, was für den Realbetreib als Schumelei betrachtet werden kann, aus messtechnischer Sicht nur Gleichmacherei. Die "Tricks" werden von allen Herstellern gleich augenutzt, (solange keine EA189-Schummelei auftritt ;-) ) die Vergleichbarkeit ist einigermaßen gegeben.
Ich verstehe schon, dass es verdammt schwer ist, den Unterschied zwischen Mess- und Realverbräuchen zu verinnerlichen. Ich beobachte selbst - vermutlich Wetterabhängig - Verbrauchsunterschiede von 15 % auf einer regelmäßg mit gleichen Einstellungen von Tempomat gefahrenen Strecke. Der Einfluss von Verkehr ist auf dieser Strecke gering, da ist einfach keiner. Wie soll man bei solchen Toleranzen von einem Messverbrauch unter definierten Bedingungen auf Realverbräuche kommen können und dann gar noch auf eine Luftquailtät schließen wollen?
Gruß und *zirp*
GriLLe
 
Hi Slide

Es besteht kein Anspruch mit Messzyklen, die Realität ab-/nachzubilden. Gesucht war eine Möglichkeit, Motore, Getriebe, Gehäuseformen, ... vergleichen zu können. Das geht nicht auf einer Straße! Die zukünftigen "RealDriving" Messwerte werden grobe Toleranzfelder in Form von Umrechnugsfaktoren benötigen.
Aus Mess- und Regeltechnischer Sicht: Daher ist alles, was für den Realbetreib als Schumelei betrachtet werden kann, aus messtechnischer Sicht nur Gleichmacherei. Die "Tricks" werden von allen Herstellern gleich augenutzt, (solange keine EA189-Schummelei auftritt ;-) ) die Vergleichbarkeit ist einigermaßen gegeben.
Ich verstehe schon, dass es verdammt schwer ist, den Unterschied zwischen Mess- und Realverbräuchen zu verinnerlichen. Ich beobachte selbst - vermutlich Wetterabhängig - Verbrauchsunterschiede von 15 % auf einer regelmäßg mit gleichen Einstellungen von Tempomat gefahrenen Strecke. Der Einfluss von Verkehr ist auf dieser Strecke gering, da ist einfach keiner. Wie soll man bei solchen Toleranzen von einem Messverbrauch unter definierten Bedingungen auf Realverbräuche kommen können und dann gar noch auf eine Luftquailtät schließen wollen?
Gruß und *zirp*
GriLLe

Da bin ich voll bei dir. Denke sogar, die Möglichkeiten des Schummelns werden mit WLTP und RDE sogar noch größer. Möglichkeiten, an die jetzt noch gar keiner denkt.
Bzgl. deiner Referenzstrecke bei annähernd gleichen Bedingungen:
Ich denke es liegt verdammt viel an Windrichtung und Windstärke. Ich fahre jeden Tag mit dem Rad die gleiche Strecke. Der Unterschied ob West- oder Ostwind ist enorm! Und der Luftwiderstand steigt progressiv an.
 
Kurz Info von mir
Bin letzten Freitag zurückgetreten vom Kaufvertrag kostenneutral für mich. Hatte eine Frist gesetzt gehabt wegen Entschädigung,
ist erst heute angekommen EA9(ASG3 jahre) hätte ich kostenlos bekommen laut VWN.Leider ist das Kapitel für mich hier zu ende. Wollte nur Info geben last nicht locker es gibt die 3 Jahre kostenlos.

Wünsche allen eine sorglose fahrt mit ihren Bullis

Gruß
 
Kurz Info von mir
Bin letzten Freitag zurückgetreten vom Kaufvertrag kostenneutral für mich. Hatte eine Frist gesetzt gehabt wegen Entschädigung,
ist erst heute angekommen EA9(ASG3 jahre) hätte ich kostenlos bekommen laut VWN.Leider ist das Kapitel für mich hier zu ende. Wollte nur Info geben last nicht locker es gibt die 3 Jahre kostenlos.

Wünsche allen eine sorglose fahrt mit ihren Bullis

Gruß

Aus welchem Grund und ging da problemlos?
 
Kurz Info von mir
Bin letzten Freitag zurückgetreten vom Kaufvertrag kostenneutral für mich. Hatte eine Frist gesetzt gehabt wegen Entschädigung,
ist erst heute angekommen EA9(ASG3 jahre) hätte ich kostenlos bekommen laut VWN.Leider ist das Kapitel für mich hier zu ende. Wollte nur Info geben last nicht locker es gibt die 3 Jahre kostenlos.

Wünsche allen eine sorglose fahrt mit ihren Bullis

Gruß

Du schreibst EA9... nicht EA8 ???
Erstere Variante kenne ich eigentlich nur für Trapo und Caravelle mit maximal 150.000 km Laufleistung. EA8 ist für die Multivan aber auf 100.000 km bei maximal 5 Jahren begrenzt.

Soll heißen: gibt es tatsächlich die umfangreichere ASG auch für den MV??? :pro:

Grüße
Chris
 
In der Mail steht EA9 von mir waren die 3 Jahre gefordert ist ja jetzt auch egal.Hat sich alles erledigt und gut ist.
Problemlos ging es, hab meinem Verkaufer das mit den Co2 und Verbrauch geschildert ich das nicht so akzeptiere,er hat Nachgefragt und es ging laut VWN.

Gruß bin dann weg also nochmals gute fahrt an alle
 
In der Mail steht EA9 von mir waren die 3 Jahre gefordert ist ja jetzt auch egal.Hat sich alles erledigt und gut ist.
Problemlos ging es, hab meinem Verkaufer das mit den Co2 und Verbrauch geschildert ich das nicht so akzeptiere,er hat Nachgefragt und es ging laut VWN.

Gruß bin dann weg also nochmals gute fahrt an alle

Ob ich das nun gut oder schwachsinnig finde ist relativ, aber der gute Mann hats durchgezogen! Dafür Anerkennung. Mal gucken wieviele wirklich folgen...
Darf man nach der neuen Alternative fragen?
 
In der Mail steht EA9 von mir waren die 3 Jahre gefordert ist ja jetzt auch egal.Hat sich alles erledigt und gut ist.
Problemlos ging es, hab meinem Verkaufer das mit den Co2 und Verbrauch geschildert ich das nicht so akzeptiere,er hat Nachgefragt und es ging laut VWN.

Gruß bin dann weg also nochmals gute fahrt an alle

Hey.
Ich hatte heute ein telefonisches Gespräch mit meinem Verkäufer. Er schlug mir den Termin 23.4.2018 vor als Abholung. Als ich ihn ansprach wegen veränderten Werten CO2 und NOX wimmelte er mich ab, gibt nur ASG 3 Jahr kostenlos oder bis 5.Jahr für ca 760Euro.
Wie bekommt man die 5Jahre ASG kostenneutral?
MfG
 
Mal zum Nachdenken...

Jeder von den Bulliwartender hat nen Kaufvertrag abgeschlossen. Die resultierende Verpflichtung für Bullikäufer besteht darin die Kohle zu liefern. Wenn von dem Bulli sagen wir mal aber nur 3/4 kommt, weil die Parameter nicht mehr stimmen, warum muss der vereinbarte Kaufpreis bezahlt werden?
Völliger Quatsch! Noch desaströser, wenn der Besteller die Bestellung deswegen stornieren muss/oder kann...

Womöglich macht sich VWN hierbei ein neues Fass auf.. oder es steckt dahinter ein neues Kalkül, das noch niemand auf der Rechnung hat..
 
... natürlich wimmeln die ab ... wer fordert bekommt auch, Rücktritt (ggfs. mit Entschädigung für zusätzliche autofreie Zeit), vor allem aber kostenlosen Rücktritt oder aber Gudies, um dabei zu bleiben ....
 
Rechtlich muss Volkswagen aufgefordert werden den bestellten Wagen mit den entsprechenden Abgaswerten zu liefern. Als Käufer muss ich VWN auch die Möglichkeit zum Nachbessern geben. Ich bin gespannt wann ich meine Papiere erhalte. Mein Verkäufer sagt mir, dass sich die Werte nicht geändert haben. Bestellt habe ich den Multivan TDI im November ;-)
 
Rechtlich muss Volkswagen aufgefordert

Rechtlich muss VW nix liefern. Die müssen nachbessern, wenn das mehrfach misslingt oder fehlschlägt, kannst Du zurücktreten. Was im Zweifel sicherlich helfen wird ist bei Übergabe des Fahrzeuges eine vorläufige / vorbehaltliche Abnahme ...

Grüße,
Jochen
 
Was im Zweifel sicherlich helfen wird ist bei Übergabe des Fahrzeuges eine vorläufige / vorbehaltliche Abnahme ...
Muss der Dealer das akzeptieren? Kann er nicht die vorbehaltlose Abnahme fordern und Annahmeverzug geltend machen - wenn wie oben berichtet die Werte nicht geändert wurden?
 
die Werte nicht geändert wurden

... das habe ich nicht verstanden von wo nach wo die Werte nicht geändert wurden ... wenn das Fahrzeug nicht der vereinbarten Spezifikation entspricht, d.h. bei Übergabe ein objektiver Mangel besteht, darf man den festhalten und Niemand kann eine vorbehaltlose Abnahme fordern. Was man nicht kann ist sagen "... ich weiß ja nicht ob sich im Nachhinein herausstellt ob die "...." - Werte nicht doch schlechter sind, deshalb Vorbehalt .... das ist dann über die Gewährleistung geregelt, i.e. stellt sich später heraus, dass ein Punkt nicht erfüllt ist, muss der Lieferant nachbessern, bei mehrmaligem Fehlschlagen / Unmöglichkeit .... Zurücktreten unter Erstattung der gegenseitig erbrachten Leistungen ... oder so ähnlich.

Grüße,
Jochen
 
Hast du denn schon gemerkt das du hier in einem TX Forum bist . Natürlich sind hier auch Mitarbeiter von VW aktiv aber dich hällt doch keiner auf zurückzutreten und dir ein anderes Auto zu kaufen .
Es gibt auch andere Foren anderer Hersteller . Es gibt aber tatsächlich auch Leute die keinen Grund suchen zurückzutreten und freuen sich dann das Auto abzunehmen . Aber gekauft halte ich für Blödsinn .

Stimmt, VW Mitarbeiter schreiben hier bestimmt während der Arbeitszeit - also quasi auch bezahlt - verdammt gut bezahlt weil es so vielen Menschen hier egal ist und sie gerne die Zeche zahlen. ;-)

Ich habe den Rücktritt mit Fristsetzung von 2 Wochen veranlasst. In diesem Zeitraum gibt es die Möglichkeit eines Preisnachlasses (nicht in Form einer Garantieverlängerung).

Ich fahre dann meinen T4 einfach noch 2-4 Jahre weiter bis der T7 als Plug - in - Hybrid in den Startlöchern steht. Mal sehen in welche Richtung die Entwicklung geht....

VW T7 (2020): Erste Informationen
 
Mal wieder viel geblubber über nichts, was soll da jetzt passieren? Gar nichts, wie immer, der Vorstand hat mal wieder nichts gewusst oder wurde nicht informiert.
Schon sind die wieder raus aus der Nummer und daran glauben muss ein kleines Licht das nichts zu sagen hat.
 
Klar geblubber, aber alle wollen doch mehr Medienaufmerksamkeit, und jetzt ist sie da, wegen VERBRAUCH, nicht mehr wegen NOx...

Passt jedenfalls gut ins Bild... 2015... in diesem Jahr war auch die Typzulassung für den T6.
Und der Verdacht der CO2-Manipulation (mit jetzt angepassten Plakat- und Zulassungswerten) erhärtet sich damit:

"Bei den Ermittlungen geht es um möglicherweise falsche Verbrauchs- und damit CO2-Angaben bei Serienfahrzeugen. ... Bei den internen Nachmessungen seien nur noch bei neun Modellvarianten der Marke Volkswagen leichte Abweichungen festgestellt worden. Betroffen seien nicht mehr 800.000 Fahrzeuge, sondern nur noch 36.000."
(Erneute Razzia bei Volkswagen: Verdacht auf falsche Verbrauchsangaben und Marktmanipulation)

Wenn nur noch 36.000 Fahrzeuge (Stand 2015) auffällig sind, hat sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt? Wohlgemerkt nach internen (!) Messungen...
Die 36.000 waren bestimmt alle in 2015 bereits produzierten T6 M1...diese "marginalen" Abweichungen baden wir jetzt aus...
;) Grüße
 
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