Kaufabwicklung /Überführung

Klex_

Jung-Mitglied
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13 März 2013
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37
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Ort
Südlicher Münchner Umland
Mein Auto
T6.1 Kombi
Erstzulassung
2021
Motor
TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
Motortuning
Neee
Getriebe
DSG® 7-Gang
Servus,
bin derzeit im Prozess der Kaufabwicklung für meinen neuen/ gebrauchten T6. Da ich nun echt nicht jedes Jahr ein Auto kaufe und auch nicht regelmäßig so viel Geld ausgebe, bin ich etwas unsicher mit der korrekten (rechtssicheren) Abwicklung.

Nach mündlicher Einigung habe ich nun die verbindliche Bestellung, mit AGBs (inkl. Sachmängelhaftung 1J.) erhalten. Diese soll ich unterschrieben zurücksenden. Bekomme dann die Papiere zur Anmeldung mit Rechnung. Anschließend wird ein Termin zur Übergabe vereinbart. Wann ich das Auto bezahlen, Betrag überweisen soll weiß ich noch nicht steht aber bestimmt auf der Rechnung (meist voller Betrag vorab oder Anzahlung und dann nach Erhalt, oder…?)!? Bin etwas irritiert, da ich einen „klassischen“ Kaufvertrag erwartet habe, der beidseitig Unterschrieben ist. Antwort Händler „verbindliche Bestellung sei sozusagen der Kaufvertrag“. Richtig? Oder muss, sollte ich bei der Übergabe noch was schriftlich einfordern? 😬

Kleine Nachfrage noch zwecks „nach Hause holen“. Da ich den Alten noch habe und eigentlich angemeldet lassen möchte bis er verkauft ist und ich eigentlich nicht zwei Autos gleichzeitig mit Versicherung und Steuer laufen lassen möchte…… wie habt ihr das gemacht? Über dieses gelbe Nummernschild? Wie ist das dann mit Versicherung (bin bei der huk24) usw… oder gibt es bessere Lösungen?

Trotz meines Alters fühle ich mich gerade wie ein totales Greenhorn🥴! Darum habt dank für eure Antworten und Erfahrungen!
 
Das sicherste ist natürlich, eine Vorabbezahlung durch eine Bankbürgschaft abzusichern.

Ich habe von über meinen Verkäufer / Autohaus eine Bonitätsauskunft eingeholt (kostet etwas). Die war sehr gut.

Kurz vor der Übergabe habe ich den Fahrzeugbrief vom Händler erhalten, dann den Betrag an den Händler überwiesen und danach das Fahrzeug bei VWN in Hannover abgeholt.


Für kurze Zeit kann man auch zwei Autos parallel versichert lassen.
 
Hallo,
wir haben auch zugeschlagen und bekommen unseren T6.1 nächste Woche Samstag.

Da wir unser neues Baby auch erst einmal nicht nutzen möchten, wollen wir ihn auch erst einmal nicht anmelden bzw. versichern.
Wir haben Zugriff auf rote Händlerkennzeichen und wollten ihn eigentlich ganz easy die 50 KM nachhause fahren, da der Haftpflichtschutz ja über die Kennzeichen besteht.
Nun habe ich allerdings erfahren, dass das überhaupt nicht erlaubt ist.

ein Kurzzeitkennzeichen kostet ja so um die 100 Euro, die ich vermeiden möchte; welche Möglichkeiten habe ich sonst noch, um den Wagen für die kurze Fahrt zu bewegen? ( Hänger ist leider nicht verfügbar )

Habt Ihr eine gute und kostengünstige Idee für mich?
 
ein Kurzzeitkennzeichen kostet ja so um die 100 Euro, die ich vermeiden möchte;
Du willst die sichere und rechtmäßige Überführung durch ein Kurzzeitkennzeichen für einen Wagen, der wahrscheinlich einen höheren 5stelligen Betrag gekostet hat, wegen 100 € aufs Spiel setzen?🧐 Ansonsten: Autotransport-Hänger kann man auch leihen, kosten hier bei uns ca. 50 € für einen Tag.
 
Fahrzeugbrief vom Händler

Gibt es den jetzt wieder?
 
Hallo,
wir haben auch zugeschlagen und bekommen unseren T6.1 nächste Woche Samstag.

Da wir unser neues Baby auch erst einmal nicht nutzen möchten, wollen wir ihn auch erst einmal nicht anmelden bzw. versichern.
Wir haben Zugriff auf rote Händlerkennzeichen und wollten ihn eigentlich ganz easy die 50 KM nachhause fahren, da der Haftpflichtschutz ja über die Kennzeichen besteht.
Nun habe ich allerdings erfahren, dass das überhaupt nicht erlaubt ist.

ein Kurzzeitkennzeichen kostet ja so um die 100 Euro, die ich vermeiden möchte; welche Möglichkeiten habe ich sonst noch, um den Wagen für die kurze Fahrt zu bewegen? ( Hänger ist leider nicht verfügbar )

Habt Ihr eine gute und kostengünstige Idee für mich?
Die Kosten für das KZK können innerhalb von 3 Monaten oft auch auf due spätere Versicherung angerechnet werden.
 
Hallo,
wir haben auch zugeschlagen und bekommen unseren T6.1 nächste Woche Samstag.

Da wir unser neues Baby auch erst einmal nicht nutzen möchten, wollen wir ihn auch erst einmal nicht anmelden bzw. versichern.
Wir haben Zugriff auf rote Händlerkennzeichen und wollten ihn eigentlich ganz easy die 50 KM nachhause fahren, da der Haftpflichtschutz ja über die Kennzeichen besteht.
Nun habe ich allerdings erfahren, dass das überhaupt nicht erlaubt ist.

ein Kurzzeitkennzeichen kostet ja so um die 100 Euro, die ich vermeiden möchte; welche Möglichkeiten habe ich sonst noch, um den Wagen für die kurze Fahrt zu bewegen? ( Hänger ist leider nicht verfügbar )

Habt Ihr eine gute und kostengünstige Idee für mich?
Hi,

Kurzzeitkennzeichen sind total schwachsinnig, riesen Zeitaufwand, Druck von Nummernschildern mit anschließender Entsorgung usw., nach Möglichkeit würde ich die vermeiden.

Das Händlerkennzeichen dient meines Wissens nach als Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten.
Wenn Du "Zugriff" darauf hast, sollte es möglich sein, die Überführung durchzuführen.
Der Inhaber des Kennzeichens muss da halt Einiges dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.

Je nach Sitz des Inhabers der roten Nummer trägt er dann Test- oder Überführungsfahrt ein und Du führst das dann für ihn aus.
Wenn die "Testfahrt" dann in Deiner Garage geendet hat, ist eben alles vorbei. 😉
Du musst natürlich für den Fall einer Kontrolle eine abgestimmte Story haben, (am besten Probefahrt vor Kauf) das sollte bei 50 km aber kein Problem sein.
Kontrollen sind eh total selten.
 
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