Kartuschenkocher und TÜV

Chris_T

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
07/2006
Motor
TDI® 96 KW
Extras
Man. Klima, ZV, el. FH, Schiebefenster in Schiebetür, Metallic
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HK
Hallo,

ich bin dabei T5 zum (einfachen) Wohnmobl zu umzubauen.
Dabei werde ich zum kochen einen (für Innenräume zugelassenen) Kartuschenkocher verwenden.
Den Kocher selbst habe ich dem TÜV schon gezeigt und es spricht nichts gegen den Einbau.
Soweit, so gut.

Der TÜV-Beamte verlangte lediglich, dass der Kocher bei Benutzung "gesichert" (also gesicherten Stand) sein muss.

Hat hier schon jemand Erfahrung damit? Wie lässt sich das am besten umsetzen?
Bin offen für Ideen.
 
Hallo Chris,
das Thema interessiert mich zur Zeit sehr da ich auch den Einsatz eines Kartuschenkochers vorsehe.
Mein TÜV- Mensch hat als Vorgabe gemacht: für Innenräume geeignet und gesichert (nicht zwingend fest)
Ich habe dann diesen bright spark bs 100 gefunden der sehr kompakt ist:
Gaskocher ″Bright Spark″
Bei dem gibt es auch die Bedienungsanleitung bei Vanessa runterzuladen:
VanEssa Mobilcamping - Camping Ausbau für Deinen Van - T5, T6, Mercedes u.v.m. - Praktischer Gaskocher für deinen Campingurlaub
Welchen hast Du gewählt?
Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,

ich habe denselben Kocher gewählt.
Der TÜV-Beamte sagte mir extra auf Rückfrage: Der kocher muss nicht fest eingebaut sein, er muss, wenn er benutzt wird, aber gesichert sein.
Daher stelt sich die Frage, was hier "sicher" bedeutet. Reicht ein sicherer Stand auf einer ebenen unterlage (sprich der "Arbeitsplatte")?
Oder müsste eine Art Rahmen oder eine Ausfräsung gemacht werden, damit ein sicherer Betrieb/Stand gewährleistet ist?

Daher erhoffe ich mir hier ein paar Tips, da dieser Kocher vermutlich häufig gewählt wird.

Gruß,
Chris
 
Was sagt denn dein TÜV Prüfer zu der Frage, was er unter "gesichert" versteht.
Da wärst du auf der sicheren Seite.

Gruß
Marcel
 
Da habe ich noch keine fertige Lösung, so weit bin ich noch nicht.
Gefühlsmäßig würde ich im Auto die sicherere Lösung (also nicht nur auf Tisch stellen) wählen.
Als Idee könnte ich mir vorstellen eine Halterung für den Kocher zu montieren die so konstruiert sind das Löcher vorgesehen werden, in die einfach zu bedienende Schrauben eingeschraubt werden. Die Löcher müssten dann im Kocher an passender Stelle gebohrt werden.
Oder ohne Bohrung als Klemmvorrichtung.
LG
 
Die erneute Nachfrage beim TÜV läuft parallel schon. Ich warte auf Antwort und werde dann hier berichten.

Gruß,
Chris
 
Tja so unterschiedlich sind die Erfahrungen. Mein TÜV Mensch hatte mir schon in Vorfeld gesagt, das Kartuschenkocher mir für eine WomoZulassung in Frage kommen. Egal wie eingebaut. Zündsicherung sollte er schon aus eigenem Interesse haben. Ich empfehle auch immer die Kartusche nur zum Kochen im Kocher zu lassen (danach entriegeln). Bei meinem meinem muss ich peinlichst darauf achten das die Kartusche gerade im Kocher liegt sonst ist sie undicht. Da hilft dann auch keine Zündsicherung.
 
Was hat der Toff überhaupt bei losen Geräten rumzupu**n. Wenn ich den (ohne WoMo Ausbau) zum WE Camping ins Auto lege, frage ich auch nicht den Toff um Erlaubnis. Die nehmen sich manchmal Rechte raus, da könnte man kotzen.

Was ist dann erst mit einer Küchen-Lötlampe, wenn ich die Creme Brule für Opas Geburtstag erst vor Ort karamelsieren will. Hilfe, Polzei - schlagt ihn in Ahct und Bann.
 
Moin,
auch wenn es nicht direkt zur Frage passt: Muss du denn im Bus kochen? Das ist eigentlich aufgrund des Wasserdampfes und der Gerüche nicht der ideale Ort?
Brauchst du für die Womo-Zulassung den Kocher??
Ansonsten würde ich das gesamte Thema vom TÜV fernhalten...
Gruß Raller
Nachrag: Archer war schneller ;-)
 
Warum Kocher im T5?
Weil er es darf und kann und will und weil es z.B. für die Wohnmobilzulassung notwendig ist. Schiebefenster links ist dazu zu empfehlen, möglich mit einsetzbarem Metallgitter.
Zur Sicherung des Kochers als Ganzes: SpaceCamper hat es so gelöst, dass der Kocher von oben in ein passendes Fach des Herdes eingesenkt wird, so dass die Kochfläche gerade darüber hinaus ragt. Da braucht dann auch nichts geschraubt werden.
Die Bedieneinheit ist durch eine seitliche Aussparung des Faches zugänglich. Der Kocher wird nur zum Kartuschenwechsel herausgenommen. (oder wenn man draußen kochen will)
Über das Ganze wird in Ruhe eine Abdeckung geklappt deren "Aufsteller" gleichzeitig einen seitlichen Windschutz darstellt. (Die Abdeckung ist der Windschutz nach "hinten")

Wir sind mit dieser Lösung sehr zufrieden. Lässt sich auch leicht selbst bauen.
Ach ja: Die Kocher haben natürlich zusätzlich eine eigene Zündsicherung. - Das war hier aber mit Sicherung nicht gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achtung, ich kann berichten das ich mit dem Bright Spark BS100 letztens keine Chance bei der Wohnmobilzulassung hatte.
Tüv Süd. Sobald im Innenraum ein Gaskocher fest verbaut ist, muss eine Gasprüfung durchgeführt werden. So der aktuelle Stand.
Bin dann nochmal nach Hause gefahren und habe eine Elektroherdplatte "fest" verbaut.
Campingzulassung war so kein Problem.
Jetzt ist wieder der Gaskocher verbaut... ;-)
 
... und somit keine gültige Betriebserlaubnis ;-)

Das Thema WomoZulassung hatten wir ja schon öfter hier. Laut der Erfahrung die hier gemacht wurde hängt es hauptsächlich vom Prüfer ob es eine Zulassung mit oder ohne Kartuschenkocher gibt. Wenn er die WomoZulassung mit Gaskartuschenkocher macht, braucht es auch keine Gasprüfung. Was will er da prüfen?
 
... und somit keine gültige Betriebserlaubnis ;-)

Das Thema WomoZulassung hatten wir ja schon öfter hier. Laut der Erfahrung die hier gemacht wurde hängt es hauptsächlich vom Prüfer ob es eine Zulassung mit oder ohne Kartuschenkocher gibt. Wenn er die WomoZulassung mit Gaskartuschenkocher macht, braucht es auch keine Gasprüfung. Was will er da prüfen?

Ja, kann ich so bestätigen: ich hab n Bright Spark BS100 im Camper, der ist mit einer Flügelschraube "fest" mit dem Küchenblock verbunden. Der TÜV Prüfer (Raum München) hätte das ohne Probleme als WoMo zugelassen. Wollte ich aber gar nicht, weil ich meine 7 Sitz-Einträge nicht verlieren wollte.
 
Was machen die dann bei sowas?

Coleman - EZ - 2-Flammkocher Unleaded

Nachdem nun selbst die Schornis ihren Halbgott in Schwarz - Status verlieren, sind die Toff Mitarbeiter die letzten Willkür-Fast-Beamten dieser Republik.
Wenn denen mal einer die Macht nimmt, dann :danke::pro:
 
Leidiges Thema und bei jedem andere erfahrungen.
Ist halt echt von der willkür des prüfers abhänging
was er sehen möchte bei mir war es genug das der Kocher irgendwo in seinem köfferchen im schrank stand
und wenn ich den benutze soll er auf eine gerade oberfläche, thats it. :)
Aber gasprüfung ist eigentlich nur notwendig bei Gasinstallationen mit flasche und leitungen und co nicht für einen Kartuschenkocher...
 
Zum "Ermessensspielraum" der Halbgötter in blau fällt mir nur eines ein:
Man muss nicht zu einem bestimmten gehen! Was dem einem nicht gefällt, mit dem hat der andere überhaupt kein Problem. Man muss nur den liberaleren finden.
 
TÜV-Nord:
"Die Kochmöglichkeit muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Grundsätzlich ist ein fester Einbau des Kochers erforderlich. In anderen Fällen wird im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers benötigt. Der mitzuführende Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein. "
....Lässt eine Menge Platz für Interpretationen. Auf jeden Fall darf der Kocher prinzipiell mobil sein.
Ich würde allerdings statt "Raum zur Nutzung" eher "Platz zur Nutzung" sagen.

Sicherheitstechnisch geeignet z.B: Kann nicht herumrutschen oder von einer Tischplatte gleiten -> z.B. "eingekastelt"

Bedientechnisch geeignet z.B: Die Armatur muss zugängig sein. Ein Topf muss unbehindert drauf passen. Abzug oder Lüftung sollte vorhanden sein.

In Innenräumen zugelassen: Zündsicherung muss vorhanden sein.
 
hallo
kleine info für leute welche noch keine eigenen erfahrungen mit dem kartuschenkocher haben:
der geht nur im sommer halbwegs richtig,
schon bei temperaturen um 5-10 grad bringt der nur noch eine minniflamme,
es gibt dafür nur butangaskartuschen ,leider keine mit propanfüllung was auch bei kälte gehen würde.
also genau überlegen "!
hab solch ding transportabel im bus zum kaffeekochen bei olditreffen,
wenns früh frisch ist dauert das kaffe wasser ewig bei minniflamme....
gruß wolfgang
 
So liebe Busfreunde,

da nun endlich die schriftlcihe Antwort vom TÜV (Nord) vorliegt, will ich euch diese nicht vorenhalten.
Der o.g. Kocher ist erlaubt und muss, wie ich oben schon sagte, nicht fest eingebaut sein.
Er muss lediglich im Betrieb, also beim Kochen, gesichert sein. Darunter ist zu verstehen, dass er in einem Rahmen/einer Vertiefung so fest steht, dass er nicht verschoben werden kann. Eine bloße feste Unterlage reicht nicht aus.
Eine wie bei eingabuten Gasanlagen vorgeschriebene Gasprüfung muss nicht gemacht werden.

Vielen Dank an Nulpe, der konstruktive Antworten gegeben hat.
Schade sind immer wieder Beiträge, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben, die z.B. das Kochen im Bus in Frage stellen.

Ansonsten weiterhin ein 1A-Forum.

Gruß,
Chris
 
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