Chris_T
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 07/2006
- Motor
- TDI® 96 KW
- Extras
- Man. Klima, ZV, el. FH, Schiebefenster in Schiebetür, Metallic
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HK
Hallo,
ich bin dabei T5 zum (einfachen) Wohnmobl zu umzubauen.
Dabei werde ich zum kochen einen (für Innenräume zugelassenen) Kartuschenkocher verwenden.
Den Kocher selbst habe ich dem TÜV schon gezeigt und es spricht nichts gegen den Einbau.
Soweit, so gut.
Der TÜV-Beamte verlangte lediglich, dass der Kocher bei Benutzung "gesichert" (also gesicherten Stand) sein muss.
Hat hier schon jemand Erfahrung damit? Wie lässt sich das am besten umsetzen?
Bin offen für Ideen.
ich bin dabei T5 zum (einfachen) Wohnmobl zu umzubauen.
Dabei werde ich zum kochen einen (für Innenräume zugelassenen) Kartuschenkocher verwenden.
Den Kocher selbst habe ich dem TÜV schon gezeigt und es spricht nichts gegen den Einbau.
Soweit, so gut.
Der TÜV-Beamte verlangte lediglich, dass der Kocher bei Benutzung "gesichert" (also gesicherten Stand) sein muss.
Hat hier schon jemand Erfahrung damit? Wie lässt sich das am besten umsetzen?
Bin offen für Ideen.