Frantz
Gesperrter Benutzer
- Ort
- Mittelbayern ;-)
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 2008
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
Hallo,
ist der Tatbestand "Wucher" eigentlich genau definiert?
Hintergrund meiner Frage:
die meisten VW-Vertragswerkstätten berechnen bekanntlich beim Ölwechsel einen Preis von ÜBER 28 Euro je Liter Motorenöl. Die Verkaufspreise für Markenöle gleicher Spezifikation liegen im Versandhandel jedoch bei ca 6,- Euro !!!
Wenn man davon ausgeht dass der Einkaufspreis der VW-Werkstätten sicher nicht höher liegt, dann wird dort im Verkauf also mindestens das vierfache des Einkaufspreis berechnet!
Sind 300% Preisaufschlag nicht auch im juristischen Sinne als Wucher anzusehen ??? (moralisch zeigt es ohnehin sehr deutlich was man vom Kunden hält ...)
Danke für Infos und Meinungen zum Thema.
ist der Tatbestand "Wucher" eigentlich genau definiert?
Hintergrund meiner Frage:
die meisten VW-Vertragswerkstätten berechnen bekanntlich beim Ölwechsel einen Preis von ÜBER 28 Euro je Liter Motorenöl. Die Verkaufspreise für Markenöle gleicher Spezifikation liegen im Versandhandel jedoch bei ca 6,- Euro !!!
Wenn man davon ausgeht dass der Einkaufspreis der VW-Werkstätten sicher nicht höher liegt, dann wird dort im Verkauf also mindestens das vierfache des Einkaufspreis berechnet!
Sind 300% Preisaufschlag nicht auch im juristischen Sinne als Wucher anzusehen ??? (moralisch zeigt es ohnehin sehr deutlich was man vom Kunden hält ...)
Danke für Infos und Meinungen zum Thema.