Ist der T5.2 nun vom Abgasskandal betroffen - hatte gerade einen Anruf von der Geldmaschiene RAK

Peddie

Aktiv-Mitglied
Ort
Schwetzingen
Mein Auto
T5 Caravelle
Erstzulassung
05/2013
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Bleifuß nach Lottogewinn
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RCD 310
Extras
Standheizung, GRA, PDC hinten, Kurvenlicht, willichmireinbetteinbauen
Umbauten / Tuning
kommt.....
Spritmonitor ID
FIN
WV2ZZZ7HZCH10XXXX
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
BMW R1200 GS / Adventure
Anruf der Recht-Anwalts-Kanzlei ;o)

Aufforderung zum beteiligen an einer möglichen Klage! Soweit ich recherchieren konnte (auch bei VW Online) ist aber mein T5.2 Bj, 2013 nicht betroffen oder - generell der T5 ist nicht betroffen!
Hat hier jemand andere Info´s? Ich vermute die Geldmaschiene Rechtsanwalt will noch schnell alles abgreifen was geht...... oder?


Viele Grüße
Peddie
 
Nuja, maximal die 150€ der Rechtsschutz - Selbstbeteiligung!
 
Also meine Versicherung zahlt nicht einfach irgendeinen Anwalt, ich muss vorab abklären ob die KOsten übernommen werden!
 
Hier ging es ja um den Abgasskandal und da sollten einige T5.2 durchaus vertreten sein.
Die 140PS Modelle sicher zum Großteil.
Ist doch der Motor EA189 ?
 
Hier ging es ja um den Abgasskandal und da sollten einige T5.2 durchaus vertreten sein.
Die 140PS Modelle sicher zum Großteil.
Ist doch der Motor EA189 ?

Es ist der EA189 - T5 sind aber nicht betroffen.

Der Grund: Für den T5 galten andere Abgasgrenzwerte als für PKW. Diese höheren Werte hat VW auch ohne Mogeln geschafft.
 
Es ist der EA189 - T5 sind aber nicht betroffen.

Der Grund: Für den T5 galten andere Abgasgrenzwerte als für PKW. Diese höheren Werte hat VW auch ohne Mogeln geschafft.

Danke - das hatte ich genau so auch schon gehört und nehm das nun mal als Tatsache an!
 
Da es ja schon jede Menge Diskussionen um alle möglichen bzw. eher unmöglichen Entschädigungsszenarien gegeben hat, fände ich es mal sehr interessant zu wissen, welches Szenario die Kanzlei hier zu verfolgen beabsichtigt.
Vielleicht rücken die ja damit kostenlos raus. Bezahlen würde ich aber definitiv vorher nichts, dafür ist die Wahrscheinkichkeit einfach viel zu hoch, das es nur Abzocke ist.
 
Es ist der EA189 - T5 sind aber nicht betroffen.

Der Grund: Für den T5 galten andere Abgasgrenzwerte als für PKW. Diese höheren Werte hat VW auch ohne Mogeln geschafft.

Woher nimmst Du die Sicherheit? Welche Werte gelten für den T5?

Nach aktuellem Stand war der EA189 T5 -bisher- nicht betroffen.
Im 09/2019 wurde durch OLG Düsseldorf ein Gutachter beauftragt, die Abgas-Messwerte des T5 zu überprüfen.

Tests durch die DUH (wie ich den Verein hasse) zeigen, dass die Messwerte weit über dem Limit liegen.

„...Dabei stieß der T5 nach Angaben der DUH durchschnittlich 992 Milligramm NOx/km aus. Der zulässige Grenzwert in der Schadstoffklasse Euro 5 beträgt 180 mg/km...“


Nachzulesen hier (11/2019): Abgasmessung – VW T5 hält Grenzwert nicht ein – Gutachten zu Abgasmanipulationen

Unter Umständen kann eine negative Erstbewertung des T5 durch KBA durchaus noch kommen, da aktuell noch geprüft durch KBA.

Aktuell abwarten, bevor man betreffenden T5 kaufen will?
Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn man ihn jetzt kauft, ohne zu wissen was passiert?
Wie schätzt Ihr das ein?
 
Bei EU5 gab es noch die Möglichkeit der Bewertung als "PKW mit Sozialeinstufung" (M1 soze). Damit gelten die Werte für leichte LKW (N1 Klasse III) - das sind statt 180mg 280mg NOx.

Ob der T5 die Werte auf der Straße überschreitet oder nicht, ist völlig irrelevant. Kein EU5 Diesel hält die Werte auf der Straße ein - das muss er auch nicht.
Die Messung der DUH sind daher für die Beurteilung, ob der T5 eine Abschaltvorrichtung hat, völlig ungeeignet.
 
Bei EU5 gab es noch die Möglichkeit der Bewertung als "PKW mit Sozialeinstufung" (M1 soze). Damit gelten die Werte für leichte LKW (N1 Klasse III) - das sind statt 180mg 280mg NOx.

Ob der T5 die Werte auf der Straße überschreitet oder nicht, ist völlig irrelevant. Kein EU5 Diesel hält die Werte auf der Straße ein - das muss er auch nicht.
Die Messung der DUH sind daher für die Beurteilung, ob der T5 eine Abschaltvorrichtung hat, völlig ungeeignet.

Wo kann man denn nachlesen, wie der T5 eingestuft ist? Hab dazu nichts gefunden. Gibt es da Unterschiede zwischen TraPo und Multivan in der Einstufung? Bei dem T6 gibt es wohl unterschiedliche Einstufungen.

„...Nach Angaben von VWN gibt es für den T6 zwei unterschiedliche Zulassungen: Für die Transporter-Variante gelte die sogenannte N1-Zulassung für Nutzfahrzeuge mit höheren Stickoxid-Grenzwerten. Diese Modelle dürfen 125 Milligramm NOx pro Kilometer ausstoßen und sind von dem Lieferstopp nicht betroffen. Die Bulli-Pkw-Modelle müssten bei der Pkw- (M1)-Zulassung niedrigere Grenzwerte von 80 Milligramm je Kilometer einhalten...“
https://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Niedersachsen/VW-liefert-Bulli-T6-mit-Diesel-Motor-derzeit-nicht-aus
 
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